Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
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Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
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Fortbildungsurlaub)
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Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
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Denn ab heute können GKV-zugelassene Heilmittelpraxen einen Antrag auf den „40%-Zuschuss“ aus dem Rettungsschirm für Therapeuten stellen. Dreh- und Angelpunkt ist ein zum Zeitpunkt des Antrages gültiges Institutskennzeichen (IK).
Der Grundsatz
Auf Grund der festgestellten Systemrelevanz sollen Heilmittelerbringer unbürokratisch eine Ausgleichzahlung für die Verluste durch die Coronakrise erhalten.
Höhe der Ausgleichszahlung
Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der im IV. Quartal mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechneten Leistungen einschließlich der von den Versicherten geleisteten Zuzahlungen. Nicht berücksichtigt werden also:
- • Privatpatienten
Maßgeblich sind die bei der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) vorliegenden Daten und ausschlaggebend ist hier das in den Daten enthaltene Rechnungsdatum der maschinenlesbaren Abrechnung.• Berufsgenossenschaft
• Postbeamten B
• Zahnarztrezepte
• Rehasport
• Funktionstraining
• Kurmittel
Für Praxen, welche nach dem 30. September 2019 zugelassen wurden, bestehen Sonderregelungen.
Versteuern oder zurückzahlen?
Wie schon mehrmals berichtet, handelt es sich hierbei um einen Zuschuss. Die Ausgleichszahlung muss also nicht zurückgezahlt allerdings aber versteuert werden.
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
Der Antrag muss zwischen dem 20. Mai und 30. Juni 2020 bei der zuständigen ARGE eingegangen sein. Nach Eingang Ihres Antrages bei der ARGE erhalten sie automatisch eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine erhalten, könnte es ratsam sein, seinen Spamordner einmal durchzusehen.
Wann bekomme ich mein Geld?
Die Behörden rechnen mit einer Flut von Anträgen und können daher keine Aussagen bezüglich eines Zahlungszieles treffen.
Und so geht´s
- • Nutzen Sie einfach und unkompliziert das Online-Formular von physio.de.
- • Die Erläuterungen hierzu und das Online-Formular selbst finden Sie hier.
Viel Glück wünschtFriedrich Merz / physio.de
Hier finden Sie die anderen Teile aus unserer Reihe "Unterstützung in schweren Zeiten":
Teil I: Corona - Kurzarbeitergeld für Praxen
Teil II: Corona - Erleichterungen bei der Abrechnung
Teil III: Corona - finanzielle Hilfen für Selbstständige durch den Bund
Teil IV: Corona - finanzielle Zuschüsse für Selbstständige auf Länderebene
CoronaHeilmittelerbringerZuschüsseARGEGKVRettungsschirm
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edigruber schrieb:
Wo finde ich das Antragsformular ?
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Bianca Korte schrieb:
Das Formular wird heute „ im laufe des Tages“ veröffentlicht...
Wer kann den auch damit rechnen, dass es schon Physios gibt die das noch vor 8.00 Uhr morgens aufstehen und das Ding beantragen wollen.
Was für eine Überraschung :rage:
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Klonkrieger schrieb:
Ja das stimmt. Ich dachte die bereiten das vor und es wird so um 00.01 rausgehaun. (Hätte ich mir wirklich vorstellen können!) Aber nun gut. Warten wir halt...
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Pelu schrieb:
Juhuu....sind die aber flott, na gut, die wissen auch erst seit gestern Bescheid!?!
Wer kann den auch damit rechnen, dass es schon Physios gibt die das noch vor 8.00 Uhr morgens aufstehen und das Ding beantragen wollen.
Was für eine Überraschung :rage:
interessant mit 9.000€, wenn ich nur 48% meine Umsatz weniger durch die Krise habe, anscheinend habe ich gar kein Anspruch auf 9.000€, muss alles zurücküberweisen.
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil, und zur ordentlichen Führung eines Unternehmens-und sei es noch so klein- gehört auch , daß man sich über alles was die Geschäftsausübung betrifft, auf dem Laufenden hält.
Sicher , ich hätte jetzt auch schreiben können:" Nein , das sind zwei unterschiedliche Förderungen, und der Rettungsschirmn ist unabhängig von anderen Massnahmen,,,", aber Hergottnochmal, ist es in Facebook und Google- Zeiten soo schwierig geworden , selber zu denken und zu lesen??
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Alfred Kramer schrieb:
Mein Gott, ich hab lange überlegt, ob ich was dazu schreibe, aber das Kribbeln im Hals wird immer stärker.....
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, und zur ordentlichen Führung eines Unternehmens-und sei es noch so klein- gehört auch , daß man sich über alles was die Geschäftsausübung betrifft, auf dem Laufenden hält.
Sicher , ich hätte jetzt auch schreiben können:" Nein , das sind zwei unterschiedliche Förderungen, und der Rettungsschirmn ist unabhängig von anderen Massnahmen,,,", aber Hergottnochmal, ist es in Facebook und Google- Zeiten soo schwierig geworden , selber zu denken und zu lesen??
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emma72 schrieb:
nicht böse sein. Ich wäre auch mit Ja/Nein sehr zufrieden gewesen. Mir ist 24 Stunden Tag zu wenig alle Sachen zu bearbeiten, private, Praxis etc. Danke schön!
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emma72 schrieb:
könnte mir jemand sagen, Zuschuss von 9.000€ und die Rettungschschirm sind zwei verschiedene Sachen?
interessant mit 9.000€, wenn ich nur 48% meine Umsatz weniger durch die Krise habe, anscheinend habe ich gar kein Anspruch auf 9.000€, muss alles zurücküberweisen.
"Einen verbindlichen Antrag erhalten Sie ab 20.05.2020 auf dieser Homepage. Anderweitige oder formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.
"
Heutenist der 20. Mai, dort ist aber nirgendwo ein Antrag zum Download zu finden....
...oder bin ich wie so viele Männer blind für die Butter im Kühlschrank direkt vor der Nase?
Danke für Tips
Andreas
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Gut, morgen ist Vatertag, da sollten die männlichen Kollegen den Antrag möglichst schon heute raushauen, sonst verliert man evtl. noch ein paar Tage mehr
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W. Stangner schrieb:
Es heißt, das Formular steht "im Laufe des Tages" zur Verfügung. Nun sind gerade mal 9 von 24 Stunden herum. Warum die Eile (von Windhundprinzip habe ich nichts gelesen); bis das Geld dann bei den zu erwartenden zig tausenden Anträgen tatsächlich fließt, werden bei den meisten von uns wohl einige Wochen vergehen.
Gut, morgen ist Vatertag, da sollten die männlichen Kollegen den Antrag möglichst schon heute raushauen, sonst verliert man evtl. noch ein paar Tage mehr
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Andreas schrieb:
Auf der Seite der ARGE steht:
"Einen verbindlichen Antrag erhalten Sie ab 20.05.2020 auf dieser Homepage. Anderweitige oder formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.
"
Heutenist der 20. Mai, dort ist aber nirgendwo ein Antrag zum Download zu finden....
...oder bin ich wie so viele Männer blind für die Butter im Kühlschrank direkt vor der Nase?
Danke für Tips
Andreas
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ACW schrieb:
Braucht noch Zeit der Antrag, halte die Subvention trotzdem für schwachsinn. Es gibt viel zu viele Praxen in Deutschland und die Krankenkassen werden sich das sowieso nicht mehr leisten können ob mit oder ohne Subvention.
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ACW schrieb:
Das Problem an Subvention ist dass man sie annehmen muss um keinen Wettbewerbsnachteil zu haben auch wenn man es garnicht will. Also nein.
:mask: :stuck_out_tongue_closed_eyes: :beers:
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Alfred Kramer schrieb:
Vorschlag zur Solidarität: Nimm einfach den Rettungsschirm an und such Dir einen Kollegen, der besonders betroffen ist, dem kannst du ja deinen "Schirm " weiter reichen. Mir zum Beispiel...
:mask: :stuck_out_tongue_closed_eyes: :beers:
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ACW schrieb:
Wenn du dafür alle meine Konkurrenten ausschaltest, kommen wir ins Geschäft :wink:.
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WinnieE schrieb:
Beitrag entfernt. Er ist polemisch formuliert. /Die Redaktion
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Alfred Kramer schrieb:
@ACW: wunderbar, dann brauchst du keinen Antrag stellen, und alle Kollegen, die Hilfe brauchen , freuen sich!
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Klonkrieger schrieb:
Ja echt. Dauernd muß man sich rechtfertigen wenn man etwas beantragen will. Soll doch jeder machen wie er denkt - fertig!
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WinnieE schrieb:
ja und der Tenor erinnert mich unwillkürlich an einen verschollenen Kollegen hier )))
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Horatio72 schrieb:
Können wir uns mal drauf einigen das jeder für sich entscheiden kann ob er irgendwas beantragt oder nicht? Ist ja wie bei den Zeugen Jehovas hier..
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WinnieE schrieb:
wo?
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felix795 schrieb:
ARGE Heilmittelzulassung NRW
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felix795 schrieb:
zumindest für NRW, dafür kommt die Email nicht durch
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WinnieE schrieb:
da find ich keine entsprechende Kontakt-Mail-Adresse
die wird mir zumindest angezeigt direkt unter dem antrag
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felix795 schrieb:
[E-Mail]
die wird mir zumindest angezeigt direkt unter dem antrag
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Schippi schrieb:
Falsche emailadresse,mal oben ordentlich lesen
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felix795 schrieb:
Es ist online
Was macht Ihr??
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felix795 schrieb:
Ich konnte es ausfüllen und dann speichern.
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Harald Falk schrieb:
welcher browser?
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idefix- schrieb:
Momentan habe ich keinen Zugriff, wohl überlastet die Seite
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SuKu schrieb:
...ich komme auch nicht an den Antrag, vielleicht weil alle jetzt danach suchen. ich versuch es weiter
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Harald Falk schrieb:
Speichern ist nicht möglich??? Und bitte nicht ausdrucken und einscannen??
Was macht Ihr??
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