Ich biete eine atraktive Stelle in
Vollzeit und/oder Teilzeit
Wir suchen Verstärkung in einem
Alten und Pflegeheim in
HH-Wellingsbüttel und HH-Bramfeld
als Teilzeitstelle
2x Wo 15-20 Std/Wo, freie
Zeiteinteilung, sehr Gutes Gehalt,
extra Urlaub, Bus und Bahn-Karte.
ab sofort oder später!
Vollzeitstelle: 3 Tage Praxis 2
Tage Hausbesuch im Pflegeheim in HH
Wellingsbüttel /Bramfeld.
Ich bezahle sehr gut und bei einer
Vollzeitstelle stelle ich auch
einen Firmenwagen!
Ich freue mich auch w...
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Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
Kurz gesagt ist die TI so etwas wie ein eigenes Internet für medizinische Einrichtungen. Hier sollen diese sicher miteinander kommunizieren und die digitalen Anwendungen (ePA, E-Rezept, KIM und TIM etc.) sicher nutzen können. Anders als im „normalen“ Internet, bleibt dabei stets nachvollziehbar, von wem welche Informationen stammen und wer auf diese zugreifen darf.
Wie komme ich an dieses „Medizin-Internet“?
Nachdem ja gewährleistet sein muss, dass nicht Hinz und Kunz medizinische Daten einsehen (und missbrauchen) kann, muss man drei Schritte absolvieren, bis es so weit ist.
Der eHBA
Neben dem Patienten sollen ja ausschließlich medizinische Berufe Zugriff auf die Gesundheitsdaten haben. Also muss sich jeder Therapeut mittels eines speziellen „Internet-Therapeutenausweises“, dem sog. elektronischen Heilberufeausweis (eHBA), als selbiger verifizieren. Beim eHBA handelt es sich um ein Plastikkärtchen in Scheckkartengröße. Dieses wird für Sie von einem sog. Vertrauensdiensteanbieter (VDA) gegen Geld – nach vorhergehender Prüfung Ihrer Berechtigung durch das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) – produziert.
Vertrauensdiensteanbieter (VDA)
Momentan existieren in Deutschland drei verschiedene Produzenten für eHBAs (Vertrauensdiensteanbieter) mit unterschiedlichen Konditionen:
• D-Trust GmbH
• T-Systems_eHBA
Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
Doch bevor einer dieser VDA die Produktion anwerfen kann, muss das sog. elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster prüfen, ob Sie überhaupt Therapeut sind. Dies geschieht anhand Ihrer Daten und Ihrer Berufsurkunde. Hierfür berechnet das eGBR eine Verwaltungsgebühr von 40 Euro.
BundID
Nicht erschrecken: Im Laufe der digitalen Beantragung des eHBAs (meist gleich ziemlich am Anfang) fragt man Sie nach Ihrer BundID. Falls Sie diese noch nicht haben sollten, können Sie diese im Laufe der eHBA-Beantragung ebenfalls mit beantragen (siehe Erklärvideo unten).
Tipp
Es empfiehlt sich also Im Vorfeld, sich anhand der Konditionen schon einmal für einen VDA zu entscheiden und auch seine Berufsurkunde einzuscannen.
Beantragung Therapeutenausweis
Den Online-Antrag auf einen eHBA stellen Sie hier.
Weshalb noch ein Praxisausweis?
Therapeut zu sein, reicht alleine noch nicht, um Einblick in die Gesundheitsdaten zu bekommen und in der TI „mitspielen“ zu dürfen. Sie könnten ja auch (wie der Autor dieser Zeilen) Ihre Therapeuten-Jogginghose vor 10 Jahren an den sprichwörtlichen Haken gehängt haben. Sie müssen schon ein Therapeut sein, der noch an Patientinnen arbeitet. Gewährleistet wird dies dadurch, dass am Ende nur ein Zusammenspiel aus Therapeutenausweis (eHBA) und einer Art Praxisausweis (SMC-B Karte) den Zugang zur Telematikinfrastruktur ermöglicht.
Wie erhalte ich diesen Praxisausweis?
Dies gestaltet sich etwas einfacher als bei dem eHBA. Eine BundID haben Sie ja bereits und eine Berufsurkunde müssen Sie auch nicht mehr hochladen. Sie müssen lediglich erneut 40 Euro berappen und sich entscheiden, welcher der drei VDA Ihnen diesen Praxisausweis herstellen soll.
Beantragung Praxisausweis
Den Online-Antrag auf eine SMC-B Karte stellen Sie hier.
Als letzter Schritt kommt nun ein sog. TI-Anbieter ins Spiel. Dies ist eine Firma, die Ihre Praxis an das „Gesundheits-Internet“ aka Telematikinfrastruktur (TI) anbindet und ein gematik zertifiziertes Kartenlesegerät aufstellt. Da es sich bei dem Anbieter um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt, wird es Ihnen diese Anbindung, das Lesegerät und den weiteren Support in irgendeiner Form in Rechnung stellen.
Als Ti-Anbieter kommen Unternehmen aus folgenden drei Gruppen in Frage:
• die großen Player aus dem Markt der Abrechnungszentren
• unabhängige Softwarehäuser
Tipps aus und für die Praxis – Ein Kommentar des Autors
Beobachtungen
Manch TI-Anbieter wünscht sich, dass man Schritt 2 (Beantragung der SMC-B Karte) mit ihm zusammen geht, da mit bestimmten Vertrauensdienstanbietern ein Kooperationsvertrag besteht.
Und wiederum andere Firmen erzählen verunsicherten Therapeuten, dass jetzt bald die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) käme und man sich daher unbedingt jetzt an die TI anschließen müsse. Ansonsten könne man bald gar nicht mehr abrechnen.
Dies ist, gelinde gesagt, falsch. Stand jetzt kann ich über die TI nur KIM und TIM nutzen. Das wahrscheinlich nächste Projekt wird die ePA sein – aber auch da hakt es bei der flächendeckenden Einführung (wir berichteten). Und ja, im Gesetz für die eVO steht das Jahr 2027. Aber bis dato ist in dieser Hinsicht noch fast gar nichts geschehen. Keine einzige technische Spezifikation wurde bislang festgelegt, obwohl dies lt. Gesetz bis 30.6.2024 hätte erfolgen müssen. Das heißt: Ja, die eVO wird kommen. Aber wann und vor allem wie, kann heute noch keiner seriös sagen.
Kosten
Der Gesetzgeber hat verfügt, dass Praxen für ihren Anschluss an die TI Geld vom GKV-Spitzenverband bekommen (wir berichteten); und zwar salopp gesagt ca. 208 Euro für jede SMC-B Karte und ca. 7,50 Euro für jeden eHBA und das pro Monat. Und wie wir beobachten können, dienen diese Summen als Richtgrößen für die TI-Anbieter.
Aber aufgemerkt! Wenn Sie wirklich Ihre TI-Anbindung für „umsonst“ haben wollen, achten Sie bitte darauf, was im Angebot Ihres Anbieters alles „drin ist“. Ist alles drin oder müssen Sie z. B. das Kartenlesegerät extra bezahlen? Nennt er Ihnen Nettopreise und wenn Sie die Mehrwertsteuer draufschlagen, kostet es mehr als Sie erstattet bekommen? Bleibt Ihr Anbieter unter dem Erstattungsbetrag des GKV-Spitzenverbandes, sodass Sie vom Erstattungsbetrag noch die Kosten für den eHBA und die SMC-B Karte refinanzieren können?
Vertragslaufzeit
Unsere Recherchen ergaben, dass auch in der Vertragslaufzeit Unterschiede am Markt bestehen. Binden Sie sich fünf, vier oder drei Jahre an einen Anbieter? Wenn Sie evtl. in drei Jahren die Praxis aufgeben wollen, ist es ungeschickt, sich auf fünf Jahre zu verpflichten.
Technik
Die TI-Anbieter binden Ihre Praxis an die TI an. Hierfür können sie - Stand heute - zwei verschiedene Techniken wählen:
Weshalb ist das wichtig? Nun ja, die wenigsten Therapeuten sind Nerds, die sich alle paar Monate mit den Feinheiten der digitalen Welt beschäftigen wollen. Und bereits heute ist klar, dass es irgendwann zu einer Umstellung von TI as a Service auf TI-Gateway kommen wird. Was man heute allerdings noch nicht sicher sagen kann: Wann kommt das? Und wie groß wird das „Gschiss“ für die Therapeuten dann sein?• Die etwas ältere Technik; nennt sich "TI as a Service". Hier steht quasi eine etwas größere Fritzbox in einem Rechenzentrum.
• Oder die modernste Technik; nennt sich "TI-Gateway". Hier handelt es sich um einen rein virtuellen Konnektor.
Lebenserfahrung
Am Schluss noch etwas Lebenserfahrung. Rein rechtlich und in einer optimalen Welt muss in der Praxis jede Technik mit jeder anderen Technik harmonieren. Sprich: Wenn Sie die Praxissoftware von Firma A nutzen, muss diese auch mit der Software eines TI-Anbieters der Firma B harmonieren.
Doch gerade bei der Implementierung von etwas völlig Neuem wie der TI, zeigt die Lebenserfahrung einfach, dass der Teufel oft im Detail steckt. Daher könnte es doch zumindest einen Gedanken wert sein, zu überlegen: Wenn ich mit meiner bisherigen Software zufrieden bin und diese Softwarefirma macht mir in Sachen TI-Anbindung ein einigermaßen akzeptables Angebot, ist es dann nicht das Sicherste als Schuster bei seinem Leisten ….äähh als Therapeut bei seinem Praxisverwaltungssystem zu bleiben?
Aber dies nur so ein Gedanke zum Schluss.
Friedrich Merz / physio.de
TILeitfadeneHBAeGBRePADigitalisierungeVO
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Inche schrieb:
Habs auch mit Buchner gemacht ich darf euch jetzt allen entspannt zu sehen und mich um anderes kümmern
Vertrauensdiensteanbieter (VDA)
Momentan existieren in Deutschland drei verschiedene Produzenten für eHBAs (Vertrauensdiensteanbieter) mit unterschiedlichen Konditionen:
• medisign-eHBA
• D-Trust GmbH (Seite 8)
• T-Systems_eHBA
Nach was wählt man da? Sorry wenn ich doof frage see_no_evil
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Anilu87 schrieb:
@Inche Darf ich fragen welchen dieser Anbieter du genommen hast? Ich will das auch über Buchner machen.
Vertrauensdiensteanbieter (VDA)
Momentan existieren in Deutschland drei verschiedene Produzenten für eHBAs (Vertrauensdiensteanbieter) mit unterschiedlichen Konditionen:
• medisign-eHBA
• D-Trust GmbH (Seite 8)
• T-Systems_eHBA
Nach was wählt man da? Sorry wenn ich doof frage see_no_evil
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Inche schrieb:
@Anilu87 T Systems da Zahlbarkeit alle 3 Monate und du bekommst alle 3 Monate die erstattung der KK
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Anilu87 schrieb:
@Inche Vielen lieben Dank :)
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Hexe Lilli schrieb:
Hallo, sorry wenn ich mich einklinke. An alle, die TI Anbindung über buchner durchgeführt haben... habt ihr buchner auch als Praxissoftware? Oder läuft es auch unkompliziert mit einem anderen System? Vielen Dank
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Inche schrieb:
@Hexe Lilli ja ich habe beides musst du aber nicht
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Inche schrieb:
@Anilu87 Die erste Erstattung der GKV kam jetzt planmäßig an
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Klonkrieger schrieb:
By the way..ich gehe step by step mit Buchner wenn es soweit ist. Da wird alles super erklärt und ich hab auch gleich einen für mich passenden Anbieter. Hab aber noch ne große Prüfung im Mai und danach kümmere ich mich. Bin gespannt...
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Michael Woelky schrieb:
Habe mir sagen lassen das man die Kohle zurück bekommt.....und ja irgend wer steckt sich immer die Taschen voll,so ist das System ! ;-(
Grundsätzlich finde ich es nicht richtig, das die GKV diese Kosten tragen muss. Das stört mich. Es sind zusätzliche versicherungsfremde Leistungen in Millionenhöhe.
Ich wäre eher für eine steuerentlastende Lösung für jeden PI, der angeschlossen ist.
Aber es scheint doch sehr schwierig zu sein, die HME überhaupt in die Digitalisierung / die TI-Anbindung zu bringen, so dass dieser Schritt gewählt wurde.
Was genau die knappen 200€ / mtl. rechtfertigt, wie sie zu Stande kamen, weiß ich auch nicht. Aber ohne den Anreiz der Kostenerstattung zu Lasten der GKV würde sich in dieser "Forumsbubble HME ü 50 wink" noch weniger bewegen. Und ohne den Anreiz an die TI-Anbieter, uns erfahrenen alten Hasen etwas Einfaches an die Hand zu geben, das passende Wekzeug, schon gar nicht.
LG Jytte
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Jytte schrieb:
@massu
Grundsätzlich finde ich es nicht richtig, das die GKV diese Kosten tragen muss. Das stört mich. Es sind zusätzliche versicherungsfremde Leistungen in Millionenhöhe.
Ich wäre eher für eine steuerentlastende Lösung für jeden PI, der angeschlossen ist.
Aber es scheint doch sehr schwierig zu sein, die HME überhaupt in die Digitalisierung / die TI-Anbindung zu bringen, so dass dieser Schritt gewählt wurde.
Was genau die knappen 200€ / mtl. rechtfertigt, wie sie zu Stande kamen, weiß ich auch nicht. Aber ohne den Anreiz der Kostenerstattung zu Lasten der GKV würde sich in dieser "Forumsbubble HME ü 50 wink" noch weniger bewegen. Und ohne den Anreiz an die TI-Anbieter, uns erfahrenen alten Hasen etwas Einfaches an die Hand zu geben, das passende Wekzeug, schon gar nicht.
LG Jytte
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Ringgeist schrieb:
Die Zeche dafür zahlt der Steuerzahler. Auch der Angestellte Steuerzahler, durch Beitragserhöhung.
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massu schrieb:
Was rechtfertigt die knappen 200€ für die TI Anbindung? So viel Geld was die Raushauen. Und Buchner und die anderen Anbieter werden reich damit. Stört das euch auch?
Und nicht zuletzt herzlichen Glückwunsch zur gewonnenen Wahl und viel Erfolg demnächst als Bundeskanzler!wink
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Arminia schrieb:
Auch von mir ein dickes Dankeschön an Herrn Merz für die vielen interessanten Infos!
Und nicht zuletzt herzlichen Glückwunsch zur gewonnenen Wahl und viel Erfolg demnächst als Bundeskanzler!wink
Frage: Muß ich trotzdem ab 26 den eHBA haben und die SMC-B Karte? z.B. um abrechnen zu können
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Ja, wenn es um das Nutzen der KIM geht. Alles andere ist für uns eh noch nicht so weit (auch die ePA nicht).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ilona866
Frage: Muß ich trotzdem ab 26 den eHBA haben und die SMC-B Karte? z.B. um abrechnen zu können Nein, wenn es um das abrechnen geht.
Ja, wenn es um das Nutzen der KIM geht. Alles andere ist für uns eh noch nicht so weit (auch die ePA nicht).
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ilona866 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij vielen Dank
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Problem beschreiben
ilona866 schrieb:
Ich werde mich nicht an die TI anschliessen lassen, sondern meine Kassenpraxis schließen, wenn es gar nicht mehr anders geht.
Frage: Muß ich trotzdem ab 26 den eHBA haben und die SMC-B Karte? z.B. um abrechnen zu können
ich würde dann etwas früher in Rente gehen und meine Praxis schließen wenn ich gezwungen werde das e- Rezept empfangen zu müssen. Zu der TI bin ich noch bereit.
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Ich warte auf das Angebot meines Softwareherstellers... im Gegensatz zu Buchner soll da noch Geld im Monat übrig bleiben. Meine Software wird damit vielleicht sogar umsonst... grin
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Wonderwoman schrieb:
Klar geht das... Du kannst KIM auch über Outlook usw benutzen. Aber eHealth-Terminal ist Pflichthardware (inkl. notwendiger Karten), denn darüber läuft die Verschlüsselung.
Ich warte auf das Angebot meines Softwareherstellers... im Gegensatz zu Buchner soll da noch Geld im Monat übrig bleiben. Meine Software wird damit vielleicht sogar umsonst... grin
Die Mindestvertragslaufzeit scheint überall 24 Monate zu sein. Eigentlich möchte meine Chefin Ende 26 die Praxis verkaufen. Was macht da Sinn?
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Brittadeckchen schrieb:
Welchen VDA könnt ihr schon empfehlen?
Die Mindestvertragslaufzeit scheint überall 24 Monate zu sein. Eigentlich möchte meine Chefin Ende 26 die Praxis verkaufen. Was macht da Sinn?
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Brittadeckchen schrieb:
Gibt es mittlerweile mehr als drei Anbieter für VDA? Im Internet findet man zig Angebote…
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Annett Struß schrieb:
Hallo. Gibt es die Möglichkeit vorerst nur mit der TI zu arbeiten, ohne dass ich eine Praxisverwaltungssoftware mit den dazugehörigen Hardware Komponenten noch anschaffe?
ich würde dann etwas früher in Rente gehen und meine Praxis schließen wenn ich gezwungen werde das e- Rezept empfangen zu müssen. Zu der TI bin ich noch bereit.
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