Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
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• ausführliche Einarbeitung
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• Hausbesuche allenfalls in
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Daher hat der Bundestag auch gestern in einem beispiellosen Schnellverfahren einstimmig einen Gesetzentwurf für ein erleichtertes Kurzarbeitergeld beschlossen, welcher auch vom Bundesrat gebilligt wurde.
Da auch Praxen durch Patientenabsagen oder durch Ausbleiben selbiger von den Auswirkungen der Covid-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, hier einige Erläuterungen zum Kurzarbeitergeld (Kug).
Quarantäne?
Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, ob es zu Umsatzausfällen kommt auf Grund von Patienten, welche aus reiner Vorsicht zu Hause bleiben oder ob der Umsatzausfall durch eine angeordnete Quarantäne durch die zuständigen Stellen entsteht. In letzterem Falle erhält die Praxis finanzielle Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, in ersterem kann sie das Kug beantragen.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Wenn eine Praxis unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, kann das Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit - BA) den Betrieb durch Zahlung von Kurzarbeitergeld (Kug) unterstützen. Die BA übernimmt in dem Fall teilweise die ausfallenden Lohnkosten. Dies kann beantragt werden wegen einer schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung oder wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses, wie etwa eine Pandemie.
Wann kann man Kug beantragen?
Wenn zehn Prozent der Belegschaft von einem Arbeitsausfall von mind. zehn Prozent betroffen sind. Voraussetzung ist ebenfalls, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf verständigen, dass die Arbeitszeit (und damit auch das Gehalt) gekürzt wird.
Beispiel: Durch die vielen Absagen der Patienten wird die Arbeitszeit von 38 Stunden reduziert auf 23 Stunden pro Woche, das Gehalt entsprechend von 2.500 Euro auf 1.500 Euro.
Bevor das Kug allerdings beantragt werden kann, müssen zunächst alle Überstunden des Angestellten aufgebraucht sein. Sollte noch Anspruch auf Resturlaub aus dem Vorjahr bestehen, so muss dieser ebenfalls (bis 31.3.) in Anspruch genommen werden.
Wie hoch ist das Kug?
Der Lohnkostenzuschuss richtet sich nach dem Bruttolohn des Angestellten. Es werden 60% (mit Kinderfreibetrag 67%) des ausgefallenen Nettolohns erstattet. Beim oben genannten Beispiel beträgt das von der BA gezahlte Kug 619,75 Euro (bei Lohnsteuerklasse 3).
Die Höhe des Kug lässt sich mit Hilfe einer Tabelle der BA errechnen. Zunächst ermittelt man in der Tabelle den "rechnerische Leistungssatz" (RLs) für das ursprüngliche Bruttogehalt, dann den RLs für das „neue“ Bruttogehalt: die Differenz aus beiden ist das Kurzarbeitergeld.
Wie wird Kug beantragt?
Arbeitgeber können den Antrag auf Kurzarbeit einfach online bei der BA stellen. Wird der Antrag über den Steuerberater gestellt, kann dieser die Formulare elektronisch übermitteln. Ansonsten sind die Anträge auszudrucken und per Fax an die BA einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnabrechnungsstelle liegt. Einsenden per E-Mail ist auch möglich, dazu muss der unterschriebene Antrag eingescannt werden.
Grundsätzlich gilt, je sorgfältiger die Leistungsanträge ausgefüllt werden, desto schneller kann die Auszahlung der beantragten Leistung erfolgen.
Die Schritte hin zum Kurzarbeitergeld
1) Anzeige über Arbeitsausfall
Hierzu benötigen Sie unter anderem:
- • Die Betriebsnummer unter der die Praxis bei der BA geführt wird.
2) Wenn die BA das Kurzarbeitergeld bewilligt, zahlt der Arbeitgeber das Kug zusätzlich zum nun verringerten Lohn aus.• Ursachen des Arbeitsausfalls (Patientenabsagen wegen des Coronavirus)
• Vergleichswerte, die die Unterauslastung belegen (z.B. Vergleich der Terminpläne aus dem Vormonat, Anzahl der Absagen)
• Kopie der Ankündigung über Kurzarbeit gegenüber der Belegschaft
• Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit den Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen; oder Änderungskündigungen (entspricht neuem Arbeitsvertrag mit gesenkten Arbeitszeit und Arbeitslohn).
• Wichtig: Die Anzeige hat bis spätestens zum letzten Tag des Monats zu erfolgen, in dem die Kurzarbeit eingetreten ist. Verzögerungen (auch auf Grund des Postweges) gehen zu Lasten des Betriebes.
3) Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld
Bei der BA beantragt der Arbeitgeber dann monatlich nachträglich die Erstattung des Kug. Hierzu ist jeder betroffene Arbeitnehmer einzeln auf der Abrechnungsliste einzutragen.
Für jeden Arbeitnehmer sind neben den Stammdaten sowohl der rechnerische Leistungssatz (RLs) für das Soll-Entgelt (Ursprünglicher Bruttolohn), als auch der RLs für das Ist-Entgelt (reduzierter Bruttolohn) einzutragen. Beide Beträge können der oben genannten Tabelle entnommen werden. Das Kug errechnet sich aus der Differenz der beiden Summen und wird in die letzte Spalte eingetragen. Die Spalte bezüglich des Stundenlohns (vorletzte Spalte) kann frei bleiben.
Aktualität
Da die Neuregelung der Kurzarbeit erst am 13.3.2020 beschlossen wurde, sind naturgemäß alle oben verlinkten Seiten der BA noch nicht auf dem aktuellsten Stand. So reicht es z.B. seit dem 13.3.2020 aus, wenn 10 Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sind.
Wer für den März 2020 Kug beantragen möchte, sollte bis Ende des Monats warten, da evtl. die Tabellen und Beträge vorher noch nicht aktualisiert sind.
Leider keine Regelung wurde für Soloselbstständige (z.B. freie Mitarbeiter) im oben genannten Gesetz beschlossen, obwohl dies von verschiedenen Seiten angemahnt wurde.
Fazit
Wie Sie sehen ist das Kug (gerade für kleinere Praxen) durchaus mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden. In Zeiten von Fachkräftemangel sollte aber jedem Arbeitgeber daran gelegen sein, sein Personal zu halten. Hierfür kann das Kug durchaus ein geeignetes Mittel sein.
Weitere hilfreiche Links
- • Hinweise zum Antragsverfahren
Unterbrechungsfristen von Rezepten• Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
• Informationen für Arbeitgeber
• Merkblatt zum Kug der BA
Ebenfalls im Zusammenhang mit der Coronapandemie verhandeln momentan die Berufsverbände mit den Krankenkassen über eine vorübergehende Neuregelung der Unterbrechungsfristen von Rezepten. Im Gegensatz zu mancher Meldung einzelner Berufsverbände, sind diese Verhandlungen aber noch nicht final abgeschlossen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Rezepte auf Grund von Corona bis zu 42 Tage (sechs Wochen) unterbrochen werden können und der Behandlungsbeginn auf 28 Tage verlängert werden kann. Näheres demnächst hier auf dieser Seite.
Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz und Frieder Bothner
update vom 16. März 2020
Kurzarbeitergeld ab wann?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website wörtlich: "Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit vor Ort."
Unterbrechungsfristen und Behandlungsbeginn
"Aufgrund der aktuellen Situation empfehlen die Kassenverbände auf Bundesebene nach Rücksprache mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen für einen reibungslosen Versorgungsprozess Folgendes:
- Die in § 16 Abs. 3 der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (HM-RL) geregelte Unterbrechungsfrist von 14 Kalendertagen bzw. die in den aktuell gültigen Verträgen nach § 125 Abs.2 SGB V (alt) vereinbarten Unterbrechungsfristen werden nicht geprüft. Der letzte Behandlungstag vor der Unterbrechung muss nach dem 17.02.2020 liegen.
- Gleiches gilt für den Behandlungsbeginn von 14 Kalendertagen [...] bzw. wenn der Vertragsarzt Angaben zu einem spätesten Behandlungsbeginn auf dem Verordnungsvordruck gemacht hat. Dies gilt für alle nach dem 18.02.2020 ausgestellte Verordnungen.
- Die Regelungen gelten sowohl für vertragsärztliche als auch für vertragszahnärztliche Heilmittelverordnungen.
- Die Empfehlung gilt zunächst für alle Behandlungen die bis einschließlich den 30.04.2020 durchgeführt werden.
- Die Krankenkassenverbände weisen darauf hin, dass die Verbreitung des SARSCoV-2 ebenfalls zu Problemen in der operativen Bearbeitung bei den Krankenkassen und/oder Abrechnungsdienstleister führen kann.
Praxen in Bayern bleiben von amtswegen offenPressemeldung des VDB-Physiotherapieverbades von 14.00 Uhr: "Wie uns soeben Bernhard Seidenath, der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag per E-Mail mitteilte, sind die Heilmittelpraxen nicht von den Restriktionen der Bayerischen Staatsregierung betroffen. Die Praxen in Bayern arbeiten auch im jetzt ausgerufenen Katastrophenfall weiter.
Problematisch hält der Landtagsabgeordnete allerdings die Versorgung der Praxen mit Schutzkleidung und Handdesinfektionsmittel. Dies sei ein bayernweites Problem, für das die Staatsregierung mit Hochdruck Linderung suche und verweist auf die Erlaubnis an Apotheker, Desinfektionsmittel selbst herzustellen.
Bernhard Seidenath bedankt sich ausdrücklich in seiner Mail bei allen Heilmittelerbringern, dass sie auch und gerade jetzt ihre wichtige Funktion im Gesundheitswesen ausüben."
Hier finden Sie die anderen Teile unserer Reihe "Unterstützung in schweren Zeiten":
Teil II: Corona - Erleichterungen bei der Abrechnung
Teil III: Corona - finanzielle Hilfen für Selbstständige durch den Bund
Teil IV: Corona - finanzielle Zuschüsse für Selbstständige auf Länderebene
Teil V: Corona - Ab heute Zuschuss aus dem Rettungsschirm für Therapeuten
CoronaKurzarbeitergeld
auch bei uns hagelt es seit heute Absagen - viel verstehen auch die Pressemeldungen falsch, und sind der Meinung, wir würden alle unter Quarantäne stehen!
Eine Frage die mich seid gestern sehr beschäftigt:
Ich habe einen Angestellten mit chronischen Asthma und eine Angestellte nach Chemotherapie - wie gehe ich damit um?
Ich möchte eine Gefährdung vermeiden - aber wir sind auch nur zu Dritt.
HILFE!
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Frag das Gesundheitsamt.
Meine Praxis steht in engem Kontakt mit der Behörde. Die Auskunft dort hilft uns bei einer Entscheidungsfindung.
VG
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steupel schrieb:
Hallo,
Frag das Gesundheitsamt.
Meine Praxis steht in engem Kontakt mit der Behörde. Die Auskunft dort hilft uns bei einer Entscheidungsfindung.
VG
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Physio-k2 schrieb:
Guten Morgen,
auch bei uns hagelt es seit heute Absagen - viel verstehen auch die Pressemeldungen falsch, und sind der Meinung, wir würden alle unter Quarantäne stehen!
Eine Frage die mich seid gestern sehr beschäftigt:
Ich habe einen Angestellten mit chronischen Asthma und eine Angestellte nach Chemotherapie - wie gehe ich damit um?
Ich möchte eine Gefährdung vermeiden - aber wir sind auch nur zu Dritt.
HILFE!
Bei uns heute früh auch 30!!! absagen ... hauptsächlich Patienten über 75 und die die vorbelastet sind ..
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Frank Fuhrmann schrieb:
Guten Morgen ,
Bei uns heute früh auch 30!!! absagen ... hauptsächlich Patienten über 75 und die die vorbelastet sind ..
Wie sieht es eigentlich in Bayern aus mit uns Physio-Praxen? Müssen wir auch schließen, so wie die Fittnesstudios?
Wir sind in der Behandlung auch sehr nah am Patienten. Wie solll mann da 2 Meter Abstand halten bei z. B. MT?
Wer weiß gesicherte Info vom Gesundheitsamt oder BGW?
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A. Buchholz schrieb:
Hallo, habe gerade mit unserem Gesundheitsamt in Oberhavel gesprochen. Eine voraussichtliche Schließung steht demnach nicht im Raum, da wir auch zu den nötigen und relevanten Berufen gehören. Sollte es eine behördlich angeordnete Schließung geben, würde sich der zuständige Amtsarzt mit den Praxen in Verbindung setzen.
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Pat2 schrieb:
Bin selber betroffen mit Asthma. Meine Hausä. hat mich vorläufig für 2 Wochen krankgeschrieben. Wenigsten etwas money für meine Cheffin!
Wie sieht es eigentlich in Bayern aus mit uns Physio-Praxen? Müssen wir auch schließen, so wie die Fittnesstudios?
Wir sind in der Behandlung auch sehr nah am Patienten. Wie solll mann da 2 Meter Abstand halten bei z. B. MT?
Wer weiß gesicherte Info vom Gesundheitsamt oder BGW?
Auch für sämtliche Behörden wäre es eine enorme Entlastung, gäbe es eine konkrete Handlungsanweisung. Egal welche.
Edit: das sollte eine Antwort auf A.Buchholz, verbunden mit einem Dankeschön, sein. Leider hab ich vergessen, auf "antworten" zu klicken.
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A. Buchholz schrieb:
Ja das fehlt leider... nach den neuesten Nachrichten zu urteilen, müssen wir doch schließen?! Ich blicke nicht mehr durch...
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Susulo schrieb:
Das Schwierige in unserem föderalen Land ist, dass es keine klare und für alle verbindliche Handlungsanweisung gibt. Jeder entscheidet nach Bauch. Hier wäre mal ein bisschen Zentralismus von Nöten .... sonst wird das nix.
Auch für sämtliche Behörden wäre es eine enorme Entlastung, gäbe es eine konkrete Handlungsanweisung. Egal welche.
Edit: das sollte eine Antwort auf A.Buchholz, verbunden mit einem Dankeschön, sein. Leider hab ich vergessen, auf "antworten" zu klicken.
Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 1.3. beantragt werden.
Regelung wegen Corona-Krise: Kurzarbeitergeld rückwirkend ab 1. März | tagesschau
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Louisa78 schrieb:
Top, danke für diese Info !!
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tom1350 schrieb:
News 14:53 Uhr.
Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 1.3. beantragt werden.
Regelung wegen Corona-Krise: Kurzarbeitergeld rückwirkend ab 1. März | tagesschau
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Dazu zählen naturgemäß alle therapeutischen Praxen.
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Frieder Bothner schrieb:
Wichtig: Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Dazu zählen naturgemäß alle therapeutischen Praxen.
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Corinna6979 schrieb:
Bundesregierung | Aktuelles | Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bund
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Wolfgang Buchtala schrieb:
Wie kann ich bei einer Behandlung einen Abstand von 1-2m einhalten. Bei KG geht es noch bei Mt und vojta nicht machbar, oder bekommen wir auch Schutzanzüge und Masken.? Wer weiß Bescheid?3
Hatte Sonntag Abend grade die Diskussion mit dem Pflegeheim=privater Träger=AO der Geschäftsleitung die Einrichtung zu schließen,von aussen Kommenden abzusagen.
Meine AW, das gilt für Besucher nicht für med.Einrichtungen u.Kräfte,wozu wir Therapeuten gehören, die Therapien der Patn. nicht nach gutdünken v.Geschäftsleitungen u.Schwesternmitteilungen abgesetzt werden können, wenn der Pat.weder erkrankt ist noch sonstige Ausfallgründe vorliegen, doch sicherlich lediglich nur der der verordnet hat ein Pausieren o.absetzen anordnen kann o.hat der Gesch.fühere o.die Schwestern verordnet?Es entscheidet noch immer die med.Indikation, Medikamente können doch auch nicht einfach auf eigene Entscheidung der Gesch.leitung o.Schwestern abgesetzt werden ohne Anweisung durch den Arzt, ist doch nunmal das Regelwerk derzeit.
Liege ich falsch? oder wie löst man dieses ewige Thema uns als Frischluftausführer zu sehen gleich nach der Absage Friseur u.Fusspflege…..
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Finde es auch schwierig. Bin zudem Einzelkämpfer, was in der aktuellen Situation aber auch Vorteile hat.
Man will ja mit den Heimen eigentlich nach der Krise gut weiterarbeiten. Aber schon mit dem Statement nach Verband, dass wir ja nicht in die gleiche Kategorie wie andere Dienstleister gehören, biss ich auf Granit. Und dass man mich wenigstens hätte informieren können? Ja, da hatten wir heute morgen sinngemäß dringendere Probleme... Bei einem bin ich leider total aufgelaufen. Nervt. Beim Rest hab ich dann angerufen... Ganz toll.
LG Asima
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asima schrieb:
Hi, leider gar nicht. Ich bin über den Umstand auch ziemlich verärgert. Schwanke zwischen Schließen zur Vorsicht oder weitermachen. Gerade die dringlichsten Patienten - nämich die Schluckpat. in den Heimen - darf ich nicht mehr behandeln, wurde auch hochkantig vor die Tür gesetzt, macht alleine 10-14 Ausfälle die Woche aus...
Finde es auch schwierig. Bin zudem Einzelkämpfer, was in der aktuellen Situation aber auch Vorteile hat.
Man will ja mit den Heimen eigentlich nach der Krise gut weiterarbeiten. Aber schon mit dem Statement nach Verband, dass wir ja nicht in die gleiche Kategorie wie andere Dienstleister gehören, biss ich auf Granit. Und dass man mich wenigstens hätte informieren können? Ja, da hatten wir heute morgen sinngemäß dringendere Probleme... Bei einem bin ich leider total aufgelaufen. Nervt. Beim Rest hab ich dann angerufen... Ganz toll.
LG Asima
Mein Mitarbeiter nehmen erst mal Resturlaub und Überstunden
Danach hab ich Kurzarbeitergeld angemeldet
Wir hoffen bis dahin hat sich die Situation beruhigt
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Gerda Schumann schrieb:
Aus Sicherheitsgründen schließen wir ab heute bis Ostern
Mein Mitarbeiter nehmen erst mal Resturlaub und Überstunden
Danach hab ich Kurzarbeitergeld angemeldet
Wir hoffen bis dahin hat sich die Situation beruhigt
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Luciana schrieb:
Danke Corinna6979
Hatte Sonntag Abend grade die Diskussion mit dem Pflegeheim=privater Träger=AO der Geschäftsleitung die Einrichtung zu schließen,von aussen Kommenden abzusagen.
Meine AW, das gilt für Besucher nicht für med.Einrichtungen u.Kräfte,wozu wir Therapeuten gehören, die Therapien der Patn. nicht nach gutdünken v.Geschäftsleitungen u.Schwesternmitteilungen abgesetzt werden können, wenn der Pat.weder erkrankt ist noch sonstige Ausfallgründe vorliegen, doch sicherlich lediglich nur der der verordnet hat ein Pausieren o.absetzen anordnen kann o.hat der Gesch.fühere o.die Schwestern verordnet?Es entscheidet noch immer die med.Indikation, Medikamente können doch auch nicht einfach auf eigene Entscheidung der Gesch.leitung o.Schwestern abgesetzt werden ohne Anweisung durch den Arzt, ist doch nunmal das Regelwerk derzeit.
Liege ich falsch? oder wie löst man dieses ewige Thema uns als Frischluftausführer zu sehen gleich nach der Absage Friseur u.Fusspflege…..
Pressemeldung des VDB-Physiotherapieverbades von 14.00 Uhr: "Wie uns soeben Bernhard Seidenath, der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag per E-Mail mitteilte, sind die Heilmittelpraxen nicht von den Restriktionen der Bayerischen Staatsregierung betroffen. Die Praxen in Bayern arbeiten auch im jetzt ausgerufenen Katastrophenfall weiter.
Problematisch hält der Landtagsabgeordnete allerdings die Versorgung der Praxen mit Schutzkleidung und Handdesinfektionsmittel. Dies sei ein bayernweites Problem, für das die Staatsregierung mit Hochdruck Linderung suche und verweist auf die Erlaubnis an Apotheker, Desinfektionsmittel selbst herzustellen.
Bernhard Seidenath bedankt sich ausdrücklich in seiner Mail bei allen Heilmittelerbringern, dass sie auch und gerade jetzt ihre wichtige Funktion im Gesundheitswesen ausüben."
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Luciana schrieb:
Praxen in Bayern bleiben von amtswegen offen
Pressemeldung des VDB-Physiotherapieverbades von 14.00 Uhr: "Wie uns soeben Bernhard Seidenath, der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag per E-Mail mitteilte, sind die Heilmittelpraxen nicht von den Restriktionen der Bayerischen Staatsregierung betroffen. Die Praxen in Bayern arbeiten auch im jetzt ausgerufenen Katastrophenfall weiter.
Problematisch hält der Landtagsabgeordnete allerdings die Versorgung der Praxen mit Schutzkleidung und Handdesinfektionsmittel. Dies sei ein bayernweites Problem, für das die Staatsregierung mit Hochdruck Linderung suche und verweist auf die Erlaubnis an Apotheker, Desinfektionsmittel selbst herzustellen.
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Alle Überstunden auf 0
Alten Urlaub nehme?
Bei zb Facebook sieht man verschiedene Meinungen
Im Gesetz steht das Zeitkonto muss nicht ins Minus...
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Ja
Ja
Stimmt, 0 ist nicht minus :smirk:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Alle Überstunden auf 0
Alten Urlaub nehme?
Im Gesetz steht das Zeitkonto muss nicht ins Minus...
Ja
Ja
Stimmt, 0 ist nicht minus :smirk:
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tom1350 schrieb:
Das neue Kurzarbeitergeld kann jetzt rückwirkend zum 1.3. beantragt werden. Danach müssen keine Überstunden und Urlaub abgebaut werden.
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Corinna6979 schrieb:
Wie nun?? Überstunden abbauen oder nicht??
Ja, bis auf null.
Rechtsgrundlage findest du beim Kurzarbeitergeld.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wie nun?? Überstunden abbauen oder nicht??
Ja, bis auf null.
Rechtsgrundlage findest du beim Kurzarbeitergeld.
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Corinna6979 schrieb:
Müssen alle Mitarbeiter erst auf null sein? Oder kann man für einen ma beantragen und für einen noch nicht?
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Corinna6979 schrieb:
Muss man oder muss man nicht:
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Alten Urlaub nehme?
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Im Gesetz steht das Zeitkonto muss nicht ins Minus...
Was soll ich Ihr sagen??
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christoph55 schrieb:
Sie wird doch problemlos eine Krankmeldung bekommen - wenn sie durchkommt!? Wenn sie nicht durchkommt, zuhause bleiben und weiter versuchen. Sie wird die Krankmeldung sicher auch rückwirkend bekommen!
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BBBKS schrieb:
Was mache ich mit einem Mitarbeiter, dessen Mitbewohnerin der WG vor 3 Tagen in der einer anderen WG war, in der jetzt eine Person positiv auf Corona getestet wurde. Bei der Beratungshotline wurde ihnen gesagt, dass sie - zumindest bis deren Mitbewohnerin einen Test gemacht hat, der negativ ausfällt, sicherheitshalber aber sogar eher 14 Tage nicht rausgehen sollen..... Sie fragt, ob sie eine Krankmeldung braucht oder die Tage als Urlaub eintragen soll????
Was soll ich Ihr sagen??
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