- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
Daher hat der Bundestag auch gestern in einem beispiellosen Schnellverfahren einstimmig einen Gesetzentwurf für ein erleichtertes Kurzarbeitergeld beschlossen, welcher auch vom Bundesrat gebilligt wurde.
Da auch Praxen durch Patientenabsagen oder durch Ausbleiben selbiger von den Auswirkungen der Covid-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, hier einige Erläuterungen zum Kurzarbeitergeld (Kug).
Quarantäne?
Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, ob es zu Umsatzausfällen kommt auf Grund von Patienten, welche aus reiner Vorsicht zu Hause bleiben oder ob der Umsatzausfall durch eine angeordnete Quarantäne durch die zuständigen Stellen entsteht. In letzterem Falle erhält die Praxis finanzielle Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, in ersterem kann sie das Kug beantragen.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Wenn eine Praxis unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, kann das Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit - BA) den Betrieb durch Zahlung von Kurzarbeitergeld (Kug) unterstützen. Die BA übernimmt in dem Fall teilweise die ausfallenden Lohnkosten. Dies kann beantragt werden wegen einer schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung oder wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses, wie etwa eine Pandemie.
Wann kann man Kug beantragen?
Wenn zehn Prozent der Belegschaft von einem Arbeitsausfall von mind. zehn Prozent betroffen sind. Voraussetzung ist ebenfalls, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf verständigen, dass die Arbeitszeit (und damit auch das Gehalt) gekürzt wird.
Beispiel: Durch die vielen Absagen der Patienten wird die Arbeitszeit von 38 Stunden reduziert auf 23 Stunden pro Woche, das Gehalt entsprechend von 2.500 Euro auf 1.500 Euro.
Bevor das Kug allerdings beantragt werden kann, müssen zunächst alle Überstunden des Angestellten aufgebraucht sein. Sollte noch Anspruch auf Resturlaub aus dem Vorjahr bestehen, so muss dieser ebenfalls (bis 31.3.) in Anspruch genommen werden.
Wie hoch ist das Kug?
Der Lohnkostenzuschuss richtet sich nach dem Bruttolohn des Angestellten. Es werden 60% (mit Kinderfreibetrag 67%) des ausgefallenen Nettolohns erstattet. Beim oben genannten Beispiel beträgt das von der BA gezahlte Kug 619,75 Euro (bei Lohnsteuerklasse 3).
Die Höhe des Kug lässt sich mit Hilfe einer Tabelle der BA errechnen. Zunächst ermittelt man in der Tabelle den "rechnerische Leistungssatz" (RLs) für das ursprüngliche Bruttogehalt, dann den RLs für das „neue“ Bruttogehalt: die Differenz aus beiden ist das Kurzarbeitergeld.
Wie wird Kug beantragt?
Arbeitgeber können den Antrag auf Kurzarbeit einfach online bei der BA stellen. Wird der Antrag über den Steuerberater gestellt, kann dieser die Formulare elektronisch übermitteln. Ansonsten sind die Anträge auszudrucken und per Fax an die BA einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnabrechnungsstelle liegt. Einsenden per E-Mail ist auch möglich, dazu muss der unterschriebene Antrag eingescannt werden.
Grundsätzlich gilt, je sorgfältiger die Leistungsanträge ausgefüllt werden, desto schneller kann die Auszahlung der beantragten Leistung erfolgen.
Die Schritte hin zum Kurzarbeitergeld
1) Anzeige über Arbeitsausfall
Hierzu benötigen Sie unter anderem:
- • Die Betriebsnummer unter der die Praxis bei der BA geführt wird.
2) Wenn die BA das Kurzarbeitergeld bewilligt, zahlt der Arbeitgeber das Kug zusätzlich zum nun verringerten Lohn aus.• Ursachen des Arbeitsausfalls (Patientenabsagen wegen des Coronavirus)
• Vergleichswerte, die die Unterauslastung belegen (z.B. Vergleich der Terminpläne aus dem Vormonat, Anzahl der Absagen)
• Kopie der Ankündigung über Kurzarbeit gegenüber der Belegschaft
• Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit den Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen; oder Änderungskündigungen (entspricht neuem Arbeitsvertrag mit gesenkten Arbeitszeit und Arbeitslohn).
• Wichtig: Die Anzeige hat bis spätestens zum letzten Tag des Monats zu erfolgen, in dem die Kurzarbeit eingetreten ist. Verzögerungen (auch auf Grund des Postweges) gehen zu Lasten des Betriebes.
3) Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld
Bei der BA beantragt der Arbeitgeber dann monatlich nachträglich die Erstattung des Kug. Hierzu ist jeder betroffene Arbeitnehmer einzeln auf der Abrechnungsliste einzutragen.
Für jeden Arbeitnehmer sind neben den Stammdaten sowohl der rechnerische Leistungssatz (RLs) für das Soll-Entgelt (Ursprünglicher Bruttolohn), als auch der RLs für das Ist-Entgelt (reduzierter Bruttolohn) einzutragen. Beide Beträge können der oben genannten Tabelle entnommen werden. Das Kug errechnet sich aus der Differenz der beiden Summen und wird in die letzte Spalte eingetragen. Die Spalte bezüglich des Stundenlohns (vorletzte Spalte) kann frei bleiben.
Aktualität
Da die Neuregelung der Kurzarbeit erst am 13.3.2020 beschlossen wurde, sind naturgemäß alle oben verlinkten Seiten der BA noch nicht auf dem aktuellsten Stand. So reicht es z.B. seit dem 13.3.2020 aus, wenn 10 Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sind.
Wer für den März 2020 Kug beantragen möchte, sollte bis Ende des Monats warten, da evtl. die Tabellen und Beträge vorher noch nicht aktualisiert sind.
Leider keine Regelung wurde für Soloselbstständige (z.B. freie Mitarbeiter) im oben genannten Gesetz beschlossen, obwohl dies von verschiedenen Seiten angemahnt wurde.
Fazit
Wie Sie sehen ist das Kug (gerade für kleinere Praxen) durchaus mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden. In Zeiten von Fachkräftemangel sollte aber jedem Arbeitgeber daran gelegen sein, sein Personal zu halten. Hierfür kann das Kug durchaus ein geeignetes Mittel sein.
Weitere hilfreiche Links
- • Hinweise zum Antragsverfahren
Unterbrechungsfristen von Rezepten• Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
• Informationen für Arbeitgeber
• Merkblatt zum Kug der BA
Ebenfalls im Zusammenhang mit der Coronapandemie verhandeln momentan die Berufsverbände mit den Krankenkassen über eine vorübergehende Neuregelung der Unterbrechungsfristen von Rezepten. Im Gegensatz zu mancher Meldung einzelner Berufsverbände, sind diese Verhandlungen aber noch nicht final abgeschlossen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Rezepte auf Grund von Corona bis zu 42 Tage (sechs Wochen) unterbrochen werden können und der Behandlungsbeginn auf 28 Tage verlängert werden kann. Näheres demnächst hier auf dieser Seite.
Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz und Frieder Bothner
update vom 16. März 2020
Kurzarbeitergeld ab wann?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website wörtlich: "Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit vor Ort."
Unterbrechungsfristen und Behandlungsbeginn
"Aufgrund der aktuellen Situation empfehlen die Kassenverbände auf Bundesebene nach Rücksprache mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen für einen reibungslosen Versorgungsprozess Folgendes:
- Die in § 16 Abs. 3 der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (HM-RL) geregelte Unterbrechungsfrist von 14 Kalendertagen bzw. die in den aktuell gültigen Verträgen nach § 125 Abs.2 SGB V (alt) vereinbarten Unterbrechungsfristen werden nicht geprüft. Der letzte Behandlungstag vor der Unterbrechung muss nach dem 17.02.2020 liegen.
- Gleiches gilt für den Behandlungsbeginn von 14 Kalendertagen [...] bzw. wenn der Vertragsarzt Angaben zu einem spätesten Behandlungsbeginn auf dem Verordnungsvordruck gemacht hat. Dies gilt für alle nach dem 18.02.2020 ausgestellte Verordnungen.
- Die Regelungen gelten sowohl für vertragsärztliche als auch für vertragszahnärztliche Heilmittelverordnungen.
- Die Empfehlung gilt zunächst für alle Behandlungen die bis einschließlich den 30.04.2020 durchgeführt werden.
- Die Krankenkassenverbände weisen darauf hin, dass die Verbreitung des SARSCoV-2 ebenfalls zu Problemen in der operativen Bearbeitung bei den Krankenkassen und/oder Abrechnungsdienstleister führen kann.
Praxen in Bayern bleiben von amtswegen offenPressemeldung des VDB-Physiotherapieverbades von 14.00 Uhr: "Wie uns soeben Bernhard Seidenath, der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag per E-Mail mitteilte, sind die Heilmittelpraxen nicht von den Restriktionen der Bayerischen Staatsregierung betroffen. Die Praxen in Bayern arbeiten auch im jetzt ausgerufenen Katastrophenfall weiter.
Problematisch hält der Landtagsabgeordnete allerdings die Versorgung der Praxen mit Schutzkleidung und Handdesinfektionsmittel. Dies sei ein bayernweites Problem, für das die Staatsregierung mit Hochdruck Linderung suche und verweist auf die Erlaubnis an Apotheker, Desinfektionsmittel selbst herzustellen.
Bernhard Seidenath bedankt sich ausdrücklich in seiner Mail bei allen Heilmittelerbringern, dass sie auch und gerade jetzt ihre wichtige Funktion im Gesundheitswesen ausüben."
Hier finden Sie die anderen Teile unserer Reihe "Unterstützung in schweren Zeiten":
Teil II: Corona - Erleichterungen bei der Abrechnung
Teil III: Corona - finanzielle Hilfen für Selbstständige durch den Bund
Teil IV: Corona - finanzielle Zuschüsse für Selbstständige auf Länderebene
Teil V: Corona - Ab heute Zuschuss aus dem Rettungsschirm für Therapeuten
CoronaKurzarbeitergeld
Ihr behauptet:
"Quarantäne?
Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, ob es zu Umsatzausfällen kommt auf Grund von Patienten, welche aus reiner Vorsicht zu Hause bleiben oder ob der Umsatzausfall durch eine angeordnete Quarantäne durch die zuständigen Stellen entsteht. In letzterem Falle erhält die Praxis finanzielle Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz ..."
Im Infektionsschutzgesetz steht nur die Entschädigung für den Arbeitnehmer bzw. dessen Arbeitgeber, wenn dieser in Quarantäne gehen muss. Es steht dort nichts von dem Ausfallkosten für nicht stattfindende Behandlungen.
Auf welchen Abschnitt bezieht ihr euch?
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Frieder Bothner schrieb:
Bei angeordneter Quarantäne darf der Therapeut keine Behandlungen mehr durchführen: Dann greift der Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Ohne Anordnung einer Quarantäne kommt nur das Kug als Entschädigung in Frage.
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Ekrem Kosar schrieb:
Und wie werden die Ausfälle durch das Besuchsverbot in den Alten-/Pflegeheimen gehandhabt, das macht bei mir rund 30 % aus...
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Muttertieryvonne schrieb:
Hallo physio.de,
Ihr behauptet:
"Quarantäne?
Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, ob es zu Umsatzausfällen kommt auf Grund von Patienten, welche aus reiner Vorsicht zu Hause bleiben oder ob der Umsatzausfall durch eine angeordnete Quarantäne durch die zuständigen Stellen entsteht. In letzterem Falle erhält die Praxis finanzielle Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz ..."
Im Infektionsschutzgesetz steht nur die Entschädigung für den Arbeitnehmer bzw. dessen Arbeitgeber, wenn dieser in Quarantäne gehen muss. Es steht dort nichts von dem Ausfallkosten für nicht stattfindende Behandlungen.
Auf welchen Abschnitt bezieht ihr euch?
AG und AN sollten jetzt unbedingt an einem Strang ziehen, damit alle finanziell einigermaßen unbeschadet durch diese Zeit kommen. Jeder verantwortungsvolle AG hat Notreserven, aber die reichen ja nicht ewig. Es werden vermutlich auch in den nächsten Monaten weniger Patienten in die Praxen kommen.
Quarantäne muss vom Gesundheitsamt angeordnet werden, damit eine finanzielle Unterstützung erfolgt. Dafür muss aber ein triftiger Grund vorliegen, dazu gehört nicht die Empfehlung(!) nach einer Reise 2 Wochen zu Hause zu bleiben. .
In Berlin ( hatte ich gerade) : Bei Verdacht oder geringen Symptomen gibts stattdessen AU ohne Arztkontakt und damit LFZ durch AG. Die Umsatzeinbußen fängt das Unterstützungsgeld durch die Krankenkasse nicht annähernd auf. Bei einer 30 Std- Kraft mit 19€/Std. sind das z.B. 56€ pro Tag Erstattung .....Also 2xMT und 1x US oder so. Alle Kosten laufen weiter - Miete, Rezeption, Putzkräfte etc.
Also - seid einfallsreich und solidarisch! ! ! Und steht als Team zusammen. Nur mal so als Denkansatz. Und bleibt gesund
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antjelange schrieb:
Danke für die schnelle Info!
AG und AN sollten jetzt unbedingt an einem Strang ziehen, damit alle finanziell einigermaßen unbeschadet durch diese Zeit kommen. Jeder verantwortungsvolle AG hat Notreserven, aber die reichen ja nicht ewig. Es werden vermutlich auch in den nächsten Monaten weniger Patienten in die Praxen kommen.
Quarantäne muss vom Gesundheitsamt angeordnet werden, damit eine finanzielle Unterstützung erfolgt. Dafür muss aber ein triftiger Grund vorliegen, dazu gehört nicht die Empfehlung(!) nach einer Reise 2 Wochen zu Hause zu bleiben. .
In Berlin ( hatte ich gerade) : Bei Verdacht oder geringen Symptomen gibts stattdessen AU ohne Arztkontakt und damit LFZ durch AG. Die Umsatzeinbußen fängt das Unterstützungsgeld durch die Krankenkasse nicht annähernd auf. Bei einer 30 Std- Kraft mit 19€/Std. sind das z.B. 56€ pro Tag Erstattung .....Also 2xMT und 1x US oder so. Alle Kosten laufen weiter - Miete, Rezeption, Putzkräfte etc.
Also - seid einfallsreich und solidarisch! ! ! Und steht als Team zusammen. Nur mal so als Denkansatz. Und bleibt gesund
Das schließen der Schulen und Kindergärten stellt uns eher vor ein Problem da wir ein recht junges Team mit vielen Kindern haben. Mal sehen wie es am Montag wird wieviele Angestellte ihre Kinder unterbringen.
Aber solange es keine nahen Corona Probleme gibt und mir das Amt die Praxen nicht schließt werden wir ganz normal weitermachen. Evtl lassen wir die Heime und ein paar Hausbesuche weg. An Arbeit mangelt es nicht.
Die Abrechnung für März ist seit Donnerstag abgeschickt und damit die Gehälter für März im Kasten. Jetzt noch den April eintüten und ab Mitte Mai sollte es sich wieder normalisieren.
Nur ungern möchte ich 25000€/ Monat Gehälter zahlen und dabei alle Therapeuten zu Hause sitzen haben. 2 Monate kann man das zur Not aus Rücklagen bezahlen aber schön ist was anderes.
Ruhe bewahren und von Woche zu Woche entscheiden.
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tom1350 schrieb:
Meine Pläne sind auch noch pickepacke voll. Bei der Schlagzahl aber gerade ( News Ausgangssperre auch in Spanien ) bin ich schon emotional raus. Vielleicht nur eine Frage der Zeit. Die nächste Woche wird spannend.
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physiomol26 schrieb:
So war es bei mir auch noch vor 10 Tagen. bin gespannt was ihr in 10 Tagen berichtet. wir waren auf vier Wochen ausgebucht und jetzt kann sich der Pat. aussuchen wann er kommen will.
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Frank Fuhrmann schrieb:
Seit Montag bei uns auch 30% Absagen
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Stefan Arnold schrieb:
Wir haben in Sachsen aktuell 90 Fälle und hier im Erzgebirge am Ende der Welt noch fast gar keine. Unsere beiden Praxen mit 12 Therapeuten sind die nächsten 3 Wochen komplett ausgelastet und es gibt Wartelisten. Wir hatten stand Freitag noch keine einzige Absage wegen Corona Krankheit Verdacht oder Angst.
Das schließen der Schulen und Kindergärten stellt uns eher vor ein Problem da wir ein recht junges Team mit vielen Kindern haben. Mal sehen wie es am Montag wird wieviele Angestellte ihre Kinder unterbringen.
Aber solange es keine nahen Corona Probleme gibt und mir das Amt die Praxen nicht schließt werden wir ganz normal weitermachen. Evtl lassen wir die Heime und ein paar Hausbesuche weg. An Arbeit mangelt es nicht.
Die Abrechnung für März ist seit Donnerstag abgeschickt und damit die Gehälter für März im Kasten. Jetzt noch den April eintüten und ab Mitte Mai sollte es sich wieder normalisieren.
Nur ungern möchte ich 25000€/ Monat Gehälter zahlen und dabei alle Therapeuten zu Hause sitzen haben. 2 Monate kann man das zur Not aus Rücklagen bezahlen aber schön ist was anderes.
Ruhe bewahren und von Woche zu Woche entscheiden.
LG, Nele Doumen Logopädin
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Manuella Doumen schrieb:
Danke für diese tollen Infos! ich freue mich immer wieder über eure tolle Arbeit! Habe schon das ganze WE recherchiert, wie ich vorgehen soll als kleine Praxis mit Angestellten...jetzt bin ich schlauer! Ihr seid toll! Wünsche uns allen gutes Durchkommen in diesen schwierigen Zeiten und wir schaffen das! Bleibt gesund und gelassen, auch das wird vorbei gehen...
LG, Nele Doumen Logopädin
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Schau mal auf der Seite des Kultusministeriums eures Landes nach.
In Hessen gehören ausnahmslos alle medizinidchen Berufe zu der Berzfsgruppe, die Anspruch auf Notbetreuung durch Kita, Schule und Hort hat.
Ausserdem werden deine Mitarbeiter sicher von ihren Schulen direkt informiert.
Bei uns ist es so, dass man einen Antrag mit Begründung stellt, den die Schule prüft.
Viel Glück!
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locke2805 schrieb:
Hi,
Schau mal auf der Seite des Kultusministeriums eures Landes nach.
In Hessen gehören ausnahmslos alle medizinidchen Berufe zu der Berzfsgruppe, die Anspruch auf Notbetreuung durch Kita, Schule und Hort hat.
Ausserdem werden deine Mitarbeiter sicher von ihren Schulen direkt informiert.
Bei uns ist es so, dass man einen Antrag mit Begründung stellt, den die Schule prüft.
Viel Glück!
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Eileen1954 schrieb:
ich habe zwei Mitarbeiter mit Kindergarten, bzw. Schulpflichtige Kinder in der Praxis. Da die Praxis zurzeit noch normal läuft, wäre es für uns wichtig eine Notfallbetreuung für die Kinder zu bekommen. Gehören wir als Physiotherapeuten zur Gruppe des relevanten medizinischen Personal? Wo könnten wir uns erkundigen? Welche Möglichkeiten hätten wir?
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a schubart schrieb:
Also bei uns gehören alle medizinischen Berufe dazu . Patienten müssen mobilisiert werden brauchen Atemtherapie ( bei manchen Kindern extrem wichtig) uvm . Kommt auch immer auf den Bereich an .
"Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen".
Kinder können dann in die Notbetreuung geschickt werden, wenn beide Elternteile in einem dieser Bereiche beschäftigt sind und arbeiten müssen - bei Alleinerziehenden natürlich nur der betreuende Elternteil.
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W. Stangner schrieb:
Für Bayern z. B. gilt:
"Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen".
Kinder können dann in die Notbetreuung geschickt werden, wenn beide Elternteile in einem dieser Bereiche beschäftigt sind und arbeiten müssen - bei Alleinerziehenden natürlich nur der betreuende Elternteil.
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a schubart schrieb:
Sieht bei uns ja ähnlich aus . Mein Mann arbeitet nur Teilzeit und ich nehme meine Kinder mit zur Arbeit ist bei uns kein Problem.
Aus der Internetseite des Kultusministeriums (Bayern) lese ich es so heraus, dass unser Beruf (PT) unter die zu versorgenden Berufe fällt. Hat jemand bereits ein Kind (oder Kind/Kinder von MA) die ab morgen in einer notgruppe sind?
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Carolinsky9 schrieb:
Guten Morgen!
Aus der Internetseite des Kultusministeriums (Bayern) lese ich es so heraus, dass unser Beruf (PT) unter die zu versorgenden Berufe fällt. Hat jemand bereits ein Kind (oder Kind/Kinder von MA) die ab morgen in einer notgruppe sind?
Woher hast du die Infos? Hast du einen link dazu?
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo W. Stanger,
Woher hast du die Infos? Hast du einen link dazu?
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W. Stangner schrieb:
Habe ich im Internet bei der Süddeutschen Zeitung gefunden
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Stefan Arnold schrieb:
Ich glaube nicht dass wir dazu gehören habe meinen Leuten aber trotzdem einen Zettel geschrieben dass wir wichtig sind hehe. Mal sehen was diese Woche noch bringt.
herzlichen Dank für Ihren Bericht, der für einige Klarheit sorgt.
Eine Frage habe ich noch, die nicht geklärt ist. Kommt es zu einem angeordneten "shutdown" des Landes, läuft das dann auch unter angeordneter Quarantäne, inkl. Entschädigung durch das Infektionsschutzgesetz?
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Freundliche Grüße
J. Kunst
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A. Buchholz schrieb:
Guten Morgen, das würde mich auch sehr interessieren. Vor allen Dingen wie der Informationsweg aussieht. Bisher habe ich alles Relevante über den Chat und die Medien erfahren...
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BerlinJörn schrieb:
Hallo Herr Bothner und Herr Merz,
herzlichen Dank für Ihren Bericht, der für einige Klarheit sorgt.
Eine Frage habe ich noch, die nicht geklärt ist. Kommt es zu einem angeordneten "shutdown" des Landes, läuft das dann auch unter angeordneter Quarantäne, inkl. Entschädigung durch das Infektionsschutzgesetz?
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Freundliche Grüße
J. Kunst
weiss zufällig Jemand, ob es das Kurzarbeitergeld auch für Minijobber gibt oder nur für sozialversicherungspflichtige Angestelltenverhältnisse?
Liebe Grüße!
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Frieder Bothner schrieb:
Kurzarbeitergeld gibt es nur sozialversicherungspflichtige Angestelltenverhältnisse, also nicht für Minijobber. :unamused:
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Louisa78 schrieb:
Hallo,
weiss zufällig Jemand, ob es das Kurzarbeitergeld auch für Minijobber gibt oder nur für sozialversicherungspflichtige Angestelltenverhältnisse?
Liebe Grüße!
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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Luciana schrieb:
Abrechnungsverhandlungen mit den Kassen u.Hinweis auf Auszahlungspflicht, sollte das Kassenzahlungsteam in Quarantäne gehen
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
Danke für die schnellen Infos und Handlungsempfehlungen!
Was mich aber so richtig sauer macht, ist, dass die Krankenkassen uns jetzt noch weiter verar....
Diese Minizugeständnisse zu den Fristen, die für uns Logos in Bayern sowieso kein großes Problem waren und dafür die mögliche Erweiterung des Zahlungsziels auf 42 Tage!! In Zeiten, wo wir schnell Geld brauchen, um laufende Kosten zu zahlen!
Ich fasse es wirklich nicht!
Es zeigt, wie "wertschätzend" die mit uns in unserer Notlage umgehen!
Ich finde, wir sollten uns alle den Forderungen von Ralf Buchner anschließen und diese lautstark Richtung Berlin schreien!
"Das würde wirklich helfen (zitiert von Ralf Buchner - Starke news)
Damit klar wird, was der GKV-Spitzenverband jetzt tun muss, um im Sinne eines Krisenmanagements den Praxen sinnvoll zu helfen, haben wir hier schon mal ein paar Vorschläge zusammengestellt:
Vertrauen in Therapeuten und Patienten: Aussetzung aller Fristenregelungen auf Heilmittelverordnung ab sofort und bis auf Weiteres!
Sofortige Aussetzung des Zuzahlungseinzugs in Therapiepraxen zur Vermeidung des Bargeldverkehrs und der damit verbundenen Infektionsgefahr!
Erlaubnis der Videobehandlung zu gleichen Abrechnungssätzen. Dass das geht steht für Logopädie außer Frage, aber selbst bei Ergo- und Physiotherapeuten könnte das in einigen Fällen besser als keine Therapie sein.
Rettet die Heilmittelpraxen: Schaffung eines Rettungsfonds für Therapiepraxen als Liquiditätspool, um den Praxen Liquidität vorzuschießen, wenn der Ausfall drei Wochen lang bei über 50 Prozent liegt!
Verkürzte Zahlungsziele: Praxen bekommen ihr Geld von allen Kassen schon nach 14 Tagen, wo das nicht möglich ist, werden Abschlagszahlungen als Vorauszahlungen überwiesen."
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logono schrieb:
Hallo!
Danke für die schnellen Infos und Handlungsempfehlungen!
Was mich aber so richtig sauer macht, ist, dass die Krankenkassen uns jetzt noch weiter verar....
Diese Minizugeständnisse zu den Fristen, die für uns Logos in Bayern sowieso kein großes Problem waren und dafür die mögliche Erweiterung des Zahlungsziels auf 42 Tage!! In Zeiten, wo wir schnell Geld brauchen, um laufende Kosten zu zahlen!
Ich fasse es wirklich nicht!
Es zeigt, wie "wertschätzend" die mit uns in unserer Notlage umgehen!
Ich finde, wir sollten uns alle den Forderungen von Ralf Buchner anschließen und diese lautstark Richtung Berlin schreien!
"Das würde wirklich helfen (zitiert von Ralf Buchner - Starke news)
Damit klar wird, was der GKV-Spitzenverband jetzt tun muss, um im Sinne eines Krisenmanagements den Praxen sinnvoll zu helfen, haben wir hier schon mal ein paar Vorschläge zusammengestellt:
Vertrauen in Therapeuten und Patienten: Aussetzung aller Fristenregelungen auf Heilmittelverordnung ab sofort und bis auf Weiteres!
Sofortige Aussetzung des Zuzahlungseinzugs in Therapiepraxen zur Vermeidung des Bargeldverkehrs und der damit verbundenen Infektionsgefahr!
Erlaubnis der Videobehandlung zu gleichen Abrechnungssätzen. Dass das geht steht für Logopädie außer Frage, aber selbst bei Ergo- und Physiotherapeuten könnte das in einigen Fällen besser als keine Therapie sein.
Rettet die Heilmittelpraxen: Schaffung eines Rettungsfonds für Therapiepraxen als Liquiditätspool, um den Praxen Liquidität vorzuschießen, wenn der Ausfall drei Wochen lang bei über 50 Prozent liegt!
Verkürzte Zahlungsziele: Praxen bekommen ihr Geld von allen Kassen schon nach 14 Tagen, wo das nicht möglich ist, werden Abschlagszahlungen als Vorauszahlungen überwiesen."
gilt das mit den neuen Regelungen für das KUG erst ab 1.4.? Das war zumindest die Auskunft, die ich am Do bei der hiesigen BfA bekommen habe- das war ja aber auch noch vor der Beschlussfassung am Freitag.
Was ist denn dann mit den ganzen Stunden, die ab morgen anfallen werden (alle Heime geschlossen, vermutlich schon tausende von Absagen auf dem AB, Praxis in SH) ? Unternehmerisches Risiko? Ich habe den Eindruck, dass eigentlich schon jetzt sehr Viele in Kurzarbeit müssen / müssten. Bis zum 1.4. sind es immerhin noch 2,5 Wochen, da kann so einiges an Minus auflaufen...
Danke!
Viele Grüße
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(Internet) [kaputter Link]
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tom1350 schrieb:
Aktuell muss man davon ausgehen, dass die alten Regelungen weiter greifen.
(Internet) [kaputter Link]
das Gesetz wurde am Freitag noch im Bundesgesetzblatt verkündet und trat somit am Samstag, den 14.3., in Kraft.
Schönen Abend noch und bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz
aus der Redaktion von physio.de
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Friedrich Merz schrieb:
Guten Abend Louisa78,
das Gesetz wurde am Freitag noch im Bundesgesetzblatt verkündet und trat somit am Samstag, den 14.3., in Kraft.
Schönen Abend noch und bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz
aus der Redaktion von physio.de
„Wann tritt die Neuregelung zum Kurzarbeitergeld in Kraft?
Die Bundesregierung will die gesetzlichen Maßnahmen und die entsprechende Verordnung noch in der ersten Aprilhälfte 2020 in Kraft setzen."
(Internet)haufe.de/personal/entgelt/coronavirus-kurzarbeitergeld-beantragen_78_511278.html
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tom1350 schrieb:
Es stimmt, dass die Gesetzergänzung beschlossen wurde, aber es soll wohl erst Anfang April umgesetzt werden:
„Wann tritt die Neuregelung zum Kurzarbeitergeld in Kraft?
Die Bundesregierung will die gesetzlichen Maßnahmen und die entsprechende Verordnung noch in der ersten Aprilhälfte 2020 in Kraft setzen."
(Internet)haufe.de/personal/entgelt/coronavirus-kurzarbeitergeld-beantragen_78_511278.html
Dieses heißt dann wohl im Umkehrschluss, dass Soloselbstständige und Kleinstpraxen mit Minijobbern komplett leer ausgehen und sehen müssen wie sie überleben.
Außer.... man selbst, oder im Umfeld erkrankt eine Person und das zuständige Gesundheitsamt schickt daraufhin in Quarantäne und schließt die Praxis.
Nur dann bekommen diese Unternehmer staatliche Hilfe nach & 56.
Das kann es doch nicht sein ....
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steupel schrieb:
Hallo,
Dieses heißt dann wohl im Umkehrschluss, dass Soloselbstständige und Kleinstpraxen mit Minijobbern komplett leer ausgehen und sehen müssen wie sie überleben.
Außer.... man selbst, oder im Umfeld erkrankt eine Person und das zuständige Gesundheitsamt schickt daraufhin in Quarantäne und schließt die Praxis.
Nur dann bekommen diese Unternehmer staatliche Hilfe nach & 56.
Das kann es doch nicht sein ....
Wie gesagt, wir müssen uns von der Vollkaskomentalität verabschieden. Trotzdem sollten zukünftig in den Vergütungen dann solche Risiken mit eingepreist werden!
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tom1350 schrieb:
Ich finde das so in Ordnung. Die nächsten zwei Wochen heißt es halt Überstunden und Resturlaub abbauen. Natürlich auch Verlust im Sinne des unternehmerischen Risikos. Wenn dann die Situation anhält die Möglichkeit für Kurzarbeit und frühestens dann eventuell Hilfen für Soloselbstständige.
Wie gesagt, wir müssen uns von der Vollkaskomentalität verabschieden. Trotzdem sollten zukünftig in den Vergütungen dann solche Risiken mit eingepreist werden!
Das ist äusserst unrealistisch.
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MikeS schrieb:
Tom ... bitte .. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass das Ganze nach zwei Wochen ausgestanden ist ?
Das ist äusserst unrealistisch.
Allerdings kann das bei 3 MA, die (fast) ausschließlich HB fahren dann schon echt eng werden- das sind p.P. mal eben locker 50 Minusstd. bis zum 1.4....
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Louisa78 schrieb:
Ja, so hatte ich es auch verstanden und daher der Tipp der BfA, zu versuchen, es möglichst bis in den April hinein zu ziehen (jetzt fallen wohl noch die Lohnnebenkosten für den AG an)... Da hilft wohl nur noch mal ein erneuter Anruf.
Allerdings kann das bei 3 MA, die (fast) ausschließlich HB fahren dann schon echt eng werden- das sind p.P. mal eben locker 50 Minusstd. bis zum 1.4....
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tom1350 schrieb:
Ich persönlich habe mich auf ein halbes Jahr eingestellt. Wir gesagt erwarte ich staatliche Hilfen frühestens in zwei Wochen. Den Mitarbeitern Minusstunden aufzuschreiben ist natürlich auch eine Möglichkeit. Dann Kurzarbeitergeld auf Arbeitslosengeldhöhe. Schöne Aussichten.
Infekt.schutzgesetz §...
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Luciana schrieb:
Das ist die Realität u.für diese Gruppe eher ein Seegen v.amtswegen geschlossen zu werden o.offiziell für alle, dann entfällt dir Überstunden-u.Kurzarbeiterregelung und der Schadensausgleich über die Gesundheitsämter gilt
Infekt.schutzgesetz §...
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Louisa78 schrieb:
Hallo nochmal,
gilt das mit den neuen Regelungen für das KUG erst ab 1.4.? Das war zumindest die Auskunft, die ich am Do bei der hiesigen BfA bekommen habe- das war ja aber auch noch vor der Beschlussfassung am Freitag.
Was ist denn dann mit den ganzen Stunden, die ab morgen anfallen werden (alle Heime geschlossen, vermutlich schon tausende von Absagen auf dem AB, Praxis in SH) ? Unternehmerisches Risiko? Ich habe den Eindruck, dass eigentlich schon jetzt sehr Viele in Kurzarbeit müssen / müssten. Bis zum 1.4. sind es immerhin noch 2,5 Wochen, da kann so einiges an Minus auflaufen...
Danke!
Viele Grüße
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