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Physiothera...
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GKV-Finanzen
Techniker Krankenkasse will Milliarden sparen
Auch Heil- und Hilfsmittel im Visier
02.09.2025 • 38 Kommentare

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen bleibt angespannt. Mit einem Zehn-Punkte-Plan will die Techniker Krankenkasse (TK) kurzfristig über acht Milliarden Euro einsparen – ohne direkte Leistungskürzungen für Versicherte. Abseits von Heil- und Hilfsmitteln setzt die TK auf Einsparungen bei Arzneimitteln, Klinikbudgets, ärztlichen Honoraren und der zahnärztlichen Vergütung.

Sparpotenzial bei Heilmitteln
Im Heilmittelbereich fordert die TK eine Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung. Diese war 2019 abgeschafft worden, um die Vergütungen von Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie aus dem jahrelangen Rückstand zu holen und eine realistischere Vergütungsentwicklung zu ermöglichen. Nach Auffassung der TK sei dieser Aufholeffekt inzwischen erreicht. Mit der erneuten Anbindung ließen sich nach ihren Berechnungen jährlich mindestens 500 Millionen Euro einsparen.

Die Grundlohnsummenbindung ist ein Mechanismus, mit dem die Vergütung von Heilmittelerbringern bis 2017 an die Entwicklung der Grundlohnsumme gekoppelt war. Die Grundlohnsumme beschreibt die Summe aller beitragspflichtigen Einkommen der gesetzlich Versicherten in Deutschland und wächst in der Regel langsamer als die tatsächlichen Kosten im Gesundheitswesen.

Neu ist diese Forderung allerdings nicht. Seit Monaten bringen Krankenkassenvertreter das Thema immer wieder in die öffentliche Debatte. Auch wir berichteten bereits darüber und haben hierzu auch den Gesundheitsökonomen und Physiotherapeuten Volker Brünger befragt, der die Folgen einer solchen Rückkehr kritisch bewertet.

Druck auf Hilfsmittelanbieter
Auch im Bereich der Hilfsmittel sieht die TK erhebliches Einsparpotenzial. Durch die Wiedereinführung von Ausschreibungen – diesmal ergänzt um Qualitätsparameter – sollen jährlich mindestens 350 Millionen Euro eingespart werden. Für Sanitätshäuser und Hilfsmittelanbieter würde dies eine Rückkehr zu stärkerem Preisdruck bedeuten.

Dr. Roy Kühne, ehemaliger Bundestagsabgeordneter und mittlerweile für einen großen Hilfsmittelhersteller aktiv, erinnert diesbezüglich an frühere Ausschreibungsmodelle, die nicht selten zu Lasten der Versorgungsqualität gingen. Kühne mahnt: „In der Gesundheit gilt Qualität als oberstes Kriterium – und nicht der Preis.“

Reformen seien notwendig, so Kühne und weiter: „Dafür braucht es Mut, neue Wege zu gehen – aber eben auch die Fähigkeit, aus der Vergangenheit zu lernen. Alte Denkmuster dürfen sich nicht wiederholen. Der Therapeutenmangel zeigt, wie teuer uns Fehleinschätzungen zu stehen kommen.“

Gesamtkonzept mit politischem Signal
TK-Chef Jens Baas betont, das Programm solle Beitragssteigerungen verhindern und kurzfristig Luft verschaffen. Doch auch er räumt ein: Ohne tiefgreifende politische Reformen werde das Finanzierungsproblem der GKV nicht zu lösen sein. Während die TK auf Prozessoptimierungen und Preisregulierungen setzt, warnen Facharztverbände vor einer Gefährdung der Versorgung.

Offene Fragen für die Heilmittelversorgung
Für Heilmittelerbringer stellt sich nun die Frage, ob der politische Wille zur Stärkung der Therapieberufe – insbesondere zur Bekämpfung des Fachkräftemangels – durch diese Pläne nicht konterkariert wird. Eine Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung würde die Verhandlungsspielräume der Verbände erheblich beschneiden.

O.G. / physio.de

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GrundlohnsummeTKFinanzenGKVHeilmittelHilfsmittelRoy Kühne


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sig
Vor 2 Monaten
...tk, das war die KK mit den 3 Vorständen? Verwaltungsapperat minimieren sollte in Deutschland immer 1. Wahl sein. Dann wäre noch interessant was Menschen wirklich Gesund erhält und zu Gesundheit verhilft. Pharma und "Gesundheits"-Industrie garantiert nicht, die sägen doch nicht auf dem Ast auf dem die sitzen...
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...tk, das war die KK mit den 3 Vorständen? Verwaltungsapperat minimieren sollte in Deutschland immer 1. Wahl sein. Dann wäre noch interessant was Menschen wirklich Gesund erhält und zu Gesundheit verhilft. Pharma und "Gesundheits"-Industrie garantiert nicht, die sägen doch nicht auf dem Ast auf dem die sitzen...
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sig schrieb:

...tk, das war die KK mit den 3 Vorständen? Verwaltungsapperat minimieren sollte in Deutschland immer 1. Wahl sein. Dann wäre noch interessant was Menschen wirklich Gesund erhält und zu Gesundheit verhilft. Pharma und "Gesundheits"-Industrie garantiert nicht, die sägen doch nicht auf dem Ast auf dem die sitzen...

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No
Vor einem Monat
Diesen ganzen Sch... habe ich schon einmal durchgestanden. Nach der Abschaffung in 2017 wurden Leistungserbringen, endlich nach 20 Jahren, wie gleichberechtigte (?) Partner behandelt.
Es sind dennoch, natürlich wieder die Gruppen der Leistungserbringer, derjenigen Menschen die am Patienten/in arbeiten, diejenige Gruppe welche die Rechnung bei den Sozialversicherungen (ich weigere mich das Wort Krankenkasse oder Gesundheitskasse zu nutzen) bezahlen sollen.
Schon beim ersten Mal der Anwendung der Grundlohnsummenbindung habe ich mich gefragt, warum galt dieses Vorgehen nicht für die Mitarbeiter und Vorstandsvorsitzenden der Sozialversicherungen. Wie würde dieser Umstand wohl beim 2. Einsatz der Grundlohnsummenbindung angewandt?

Google:
"Übersicht mit KI
Das Geld zur Bezahlung der Angestellten von Krankenkassen kommt primär aus den Beiträgen, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden, sowie aus dem jährlichen Bundeszuschuss des Staates und weiteren Einnahmen. Diese Beiträge werden von den Arbeitgebern vom Bruttoarbeitsentgelt einbehalten und an die Krankenkassen abgeführt, welche das Geld wiederum für ihre Ausgaben, einschließlich der Angestelltengehälter</u>, verwenden."

Demnach kommen die Gehälter für die Bezahlung der Sozialversicherungsmitarbeiter aus dem selben Topf wie die Gelder der Leistungserbringer!
Möglicherweise ist das bei den Vorständen der Sozialversicherungen nicht bekannt.

Ich bin froh, dass ich persönlich das Rentenalter erreicht habe, sollte diese Diskussion weiter von den Sozialversicherungen angetrieben werden, so geht bitte auf die Straße zu demonstriert dagegen.
So wie wir das 1996 noch in Bonn gemacht haben, aber da war unsere Lobby bei weitem noch nicht so weit geformt wie in der heutigen Zeit.

Das musste ich jetzt mal loswerden!
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Diesen ganzen Sch... habe ich schon einmal durchgestanden. Nach der Abschaffung in 2017 wurden Leistungserbringen, endlich nach 20 Jahren, wie gleichberechtigte (?) Partner behandelt. Es sind dennoch, natürlich wieder die Gruppen der Leistungserbringer, derjenigen Menschen die am Patienten/in arbeiten, diejenige Gruppe welche die Rechnung bei den Sozialversicherungen (ich weigere mich das Wort Krankenkasse oder Gesundheitskasse zu nutzen) bezahlen sollen. Schon beim ersten Mal der Anwendung der Grundlohnsummenbindung habe ich mich gefragt, warum galt dieses Vorgehen nicht für die Mitarbeiter und Vorstandsvorsitzenden der Sozialversicherungen. Wie würde dieser Umstand wohl beim 2. Einsatz der Grundlohnsummenbindung angewandt? [u]Google:[/u] [b]"Übersicht mit KI[/b] [b]Das Geld zur Bezahlung der Angestellten von Krankenkassen kommt primär aus den Beiträgen, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden, sowie aus dem jährlichen Bundeszuschuss des Staates und weiteren Einnahmen. Diese Beiträge werden von den Arbeitgebern vom Bruttoarbeitsentgelt einbehalten und an die Krankenkassen abgeführt, welche das Geld wiederum für ihre Ausgaben, [i][u]einschließlich der Angestelltengehälter</u>[/i], verwenden."[/b] Demnach kommen die Gehälter für die Bezahlung der Sozialversicherungsmitarbeiter aus dem selben Topf wie die Gelder der Leistungserbringer! Möglicherweise ist das bei den Vorständen der Sozialversicherungen nicht bekannt. Ich bin froh, dass ich persönlich das Rentenalter erreicht habe, sollte diese Diskussion weiter von den Sozialversicherungen angetrieben werden, so geht bitte auf die Straße zu demonstriert dagegen. So wie wir das 1996 noch in Bonn gemacht haben, aber da war unsere Lobby bei weitem noch nicht so weit geformt wie in der heutigen Zeit. Das musste ich jetzt mal loswerden!
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No schrieb:

Diesen ganzen Sch... habe ich schon einmal durchgestanden. Nach der Abschaffung in 2017 wurden Leistungserbringen, endlich nach 20 Jahren, wie gleichberechtigte (?) Partner behandelt.
Es sind dennoch, natürlich wieder die Gruppen der Leistungserbringer, derjenigen Menschen die am Patienten/in arbeiten, diejenige Gruppe welche die Rechnung bei den Sozialversicherungen (ich weigere mich das Wort Krankenkasse oder Gesundheitskasse zu nutzen) bezahlen sollen.
Schon beim ersten Mal der Anwendung der Grundlohnsummenbindung habe ich mich gefragt, warum galt dieses Vorgehen nicht für die Mitarbeiter und Vorstandsvorsitzenden der Sozialversicherungen. Wie würde dieser Umstand wohl beim 2. Einsatz der Grundlohnsummenbindung angewandt?

Google:
"Übersicht mit KI
Das Geld zur Bezahlung der Angestellten von Krankenkassen kommt primär aus den Beiträgen, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden, sowie aus dem jährlichen Bundeszuschuss des Staates und weiteren Einnahmen. Diese Beiträge werden von den Arbeitgebern vom Bruttoarbeitsentgelt einbehalten und an die Krankenkassen abgeführt, welche das Geld wiederum für ihre Ausgaben, einschließlich der Angestelltengehälter</u>, verwenden."

Demnach kommen die Gehälter für die Bezahlung der Sozialversicherungsmitarbeiter aus dem selben Topf wie die Gelder der Leistungserbringer!
Möglicherweise ist das bei den Vorständen der Sozialversicherungen nicht bekannt.

Ich bin froh, dass ich persönlich das Rentenalter erreicht habe, sollte diese Diskussion weiter von den Sozialversicherungen angetrieben werden, so geht bitte auf die Straße zu demonstriert dagegen.
So wie wir das 1996 noch in Bonn gemacht haben, aber da war unsere Lobby bei weitem noch nicht so weit geformt wie in der heutigen Zeit.

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