Wir suchen für unsere Praxis in
Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
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Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
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Was war passiert?
Wie schon mehrfach hier berichtet lebt die Therapeutengemeinschaft in Zeiten einer neuen Heilmittel-Richtlinie (inkl. neuem Rezeptformular) ohne dazugehörigen neuen und passenden Rahmenvertrag. Daraus ergeben sich so manche Unklarheiten.
Sei es nun aus Hilfsbereitschaft oder aus Opportunismus, jedenfalls veröffentliche der GKV-Spitzenverband am 22. Januar einen sog. Fragen-Antworten-Katalog (FAK) in welchem er auf berechtigte Fragen als Antwort seine Rechtsauffassung zum Besten gab. Dies ist zwar legal und sein gutes Recht – aber nicht zwangsläufig richtig.
Konkret schrieb er unter Punkt 9:
- • Frage: „Reicht es für die Quittierung der Leistungen aus, wenn bei Verordnungen die ab dem 01.01.2021 ausgestellt wurden weiterhin nur Datum, Leistung/Behandlungszeit und die Unterschrift der Versicherten eingetragen werden?“
Mittlerweile scheinen die Verantwortlichen zu einer neuen Rechtsauffassung gekommen zu sein; zumindest haben sie den Punkt 9 in der aktuellen Fassung des FAK ersatzlos gestrichen.• Antwort: „Nein, die Leistungen sind auch durch den Leistungserbringer zu quittieren. Sofern vertraglich der Eintrag eines Namenskürzels vertraglich [sic] vereinbart ist, ist dies ausreichend.“
Welche himmlische Eingebung ihnen diese neue Erkenntnis beschert hat, wird die Öffentlichkeit wohl nie erfahren. Hoffen wir aber mal, dass diese Erkenntnisquelle den verantwortlichen Herren und Damen im GKV-Spitzenverband noch so die ein oder andere angemessene Sichtweise bezüglich der Rahmenbedingen für Heilmittelerbringer bescheren möge.
Es kommentierte Friedrich Merz / physio.de
KommentarGKV-SpitzenverbandHeilmittelrichtlinieAbrechnung
Der Leistungserbringer ist der Praxisinhaber und jeder Pt in der Praxis ist ein Behandler oder Angestellter.
In der Spalte steht: Unterschrift vom Leistungserbringer.
Man muss das geschriebene beachten und nicht so interpretieren, wie es so manchen in den Kram passt.
Auf der neuen Verordnung ist vergessen worden, dass man auch einen gewissen Platz zur Eintragung der
Positionsnummern benötigt.
Ich gehe davon aus, dass jeder Anwalt eine Absetzung wegen des Kürzels, wenn es fehlt, die Schöpfer der neuen Verordnung in der Luft Zerreißt.
Wenn wir Therapeuten auf Jedes kleine Kreuz auf der Verordnung achten müssen und dafür gerade stehen sollen
müssen solche gut bezahlten Leute erst mal ihre Hausaufgaben machen
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In der Spalte steht: Unterschrift vom Leistungserbringer. Sorry ich sehe nirgendwo das das Wort Unterschrift.
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Straburzynski schrieb:
In der Spalte steht: Unterschrift vom Leistungserbringer. Sorry ich sehe nirgendwo das das Wort Unterschrift.
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Problem beschreiben
gerhard müller schrieb:
Ganz einfach,
Der Leistungserbringer ist der Praxisinhaber und jeder Pt in der Praxis ist ein Behandler oder Angestellter.
In der Spalte steht: Unterschrift vom Leistungserbringer.
Man muss das geschriebene beachten und nicht so interpretieren, wie es so manchen in den Kram passt.
Auf der neuen Verordnung ist vergessen worden, dass man auch einen gewissen Platz zur Eintragung der
Positionsnummern benötigt.
Ich gehe davon aus, dass jeder Anwalt eine Absetzung wegen des Kürzels, wenn es fehlt, die Schöpfer der neuen Verordnung in der Luft Zerreißt.
Wenn wir Therapeuten auf Jedes kleine Kreuz auf der Verordnung achten müssen und dafür gerade stehen sollen
müssen solche gut bezahlten Leute erst mal ihre Hausaufgaben machen
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Hallo müssen wir jetzt unterschreiben oder nicht
Unten rechts: wie gehabt
In den 20 Kästchen: Nein.
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Papa Alpaka schrieb:
Libero schrieb am 13.02.2021 17:41:
Hallo müssen wir jetzt unterschreiben oder nicht
Unten rechts: wie gehabt
In den 20 Kästchen: Nein.
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Problem beschreiben
Libero schrieb:
Hallo müssen wir jetzt unterschreiben oder nicht
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