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Kommentar
Sinneswandel beim GKV-Spitzenverband (SpiBu)
SpiBu veröffentlicht neuen Fragen-Antwort-Katalog und streicht umstrittene Passage.
05.02.2021 • 48 Kommentare

"Again what learned", dieses Bonmot wird gerne dem fränkischen Weltmeister von 1990 Lothar Matthäus zu geschrieben. Es ließe sich zurzeit wohl aber auch leicht dem GKV-Spitzenverband widmen.

Was war passiert?
Wie schon mehrfach hier berichtet lebt die Therapeutengemeinschaft in Zeiten einer neuen Heilmittel-Richtlinie (inkl. neuem Rezeptformular) ohne dazugehörigen neuen und passenden Rahmenvertrag. Daraus ergeben sich so manche Unklarheiten.
Sei es nun aus Hilfsbereitschaft oder aus Opportunismus, jedenfalls veröffentliche der GKV-Spitzenverband am 22. Januar einen sog. Fragen-Antworten-Katalog (FAK) in welchem er auf berechtigte Fragen als Antwort seine Rechtsauffassung zum Besten gab. Dies ist zwar legal und sein gutes Recht – aber nicht zwangsläufig richtig.

Konkret schrieb er unter Punkt 9:
  • • Frage: „Reicht es für die Quittierung der Leistungen aus, wenn bei Verordnungen die ab dem 01.01.2021 ausgestellt wurden weiterhin nur Datum, Leistung/Behandlungszeit und die Unterschrift der Versicherten eingetragen werden?“

    • Antwort: „Nein, die Leistungen sind auch durch den Leistungserbringer zu quittieren. Sofern vertraglich der Eintrag eines Namenskürzels vertraglich [sic] vereinbart ist, ist dies ausreichend.“
Mittlerweile scheinen die Verantwortlichen zu einer neuen Rechtsauffassung gekommen zu sein; zumindest haben sie den Punkt 9 in der aktuellen Fassung des FAK ersatzlos gestrichen.

Welche himmlische Eingebung ihnen diese neue Erkenntnis beschert hat, wird die Öffentlichkeit wohl nie erfahren. Hoffen wir aber mal, dass diese Erkenntnisquelle den verantwortlichen Herren und Damen im GKV-Spitzenverband noch so die ein oder andere angemessene Sichtweise bezüglich der Rahmenbedingen für Heilmittelerbringer bescheren möge.

Es kommentierte Friedrich Merz / physio.de

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KommentarGKV-SpitzenverbandHeilmittelrichtlinieAbrechnung


Es gibt 48 Beiträge
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gerhard müller
12.02.2021 22:19
Ganz einfach,
Der Leistungserbringer ist der Praxisinhaber und jeder Pt in der Praxis ist ein Behandler oder Angestellter.
In der Spalte steht: Unterschrift vom Leistungserbringer.
Man muss das geschriebene beachten und nicht so interpretieren, wie es so manchen in den Kram passt.
Auf der neuen Verordnung ist vergessen worden, dass man auch einen gewissen Platz zur Eintragung der
Positionsnummern benötigt.
Ich gehe davon aus, dass jeder Anwalt eine Absetzung wegen des Kürzels, wenn es fehlt, die Schöpfer der neuen Verordnung in der Luft Zerreißt.
Wenn wir Therapeuten auf Jedes kleine Kreuz auf der Verordnung achten müssen und dafür gerade stehen sollen
müssen solche gut bezahlten Leute erst mal ihre Hausaufgaben machen
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• Sandra Buder
Ganz einfach, Der Leistungserbringer ist der Praxisinhaber und jeder Pt in der Praxis ist ein Behandler oder Angestellter. In der Spalte steht: Unterschrift vom Leistungserbringer. Man muss das geschriebene beachten und nicht so interpretieren, wie es so manchen in den Kram passt. Auf der neuen Verordnung ist vergessen worden, dass man auch einen gewissen Platz zur Eintragung der Positionsnummern benötigt. Ich gehe davon aus, dass jeder Anwalt eine Absetzung wegen des Kürzels, wenn es fehlt, die Schöpfer der neuen Verordnung in der Luft Zerreißt. Wenn wir Therapeuten auf Jedes kleine Kreuz auf der Verordnung achten müssen und dafür gerade stehen sollen müssen solche gut bezahlten Leute erst mal ihre Hausaufgaben machen
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Straburzynski
13.02.2021 07:48

In der Spalte steht: Unterschrift vom Leistungserbringer. Sorry ich sehe nirgendwo das das Wort Unterschrift.




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[zitat] In der Spalte steht: Unterschrift vom Leistungserbringer. Sorry ich sehe nirgendwo das das Wort Unterschrift.
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Straburzynski schrieb:


In der Spalte steht: Unterschrift vom Leistungserbringer. Sorry ich sehe nirgendwo das das Wort Unterschrift.




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gerhard müller schrieb:

Ganz einfach,
Der Leistungserbringer ist der Praxisinhaber und jeder Pt in der Praxis ist ein Behandler oder Angestellter.
In der Spalte steht: Unterschrift vom Leistungserbringer.
Man muss das geschriebene beachten und nicht so interpretieren, wie es so manchen in den Kram passt.
Auf der neuen Verordnung ist vergessen worden, dass man auch einen gewissen Platz zur Eintragung der
Positionsnummern benötigt.
Ich gehe davon aus, dass jeder Anwalt eine Absetzung wegen des Kürzels, wenn es fehlt, die Schöpfer der neuen Verordnung in der Luft Zerreißt.
Wenn wir Therapeuten auf Jedes kleine Kreuz auf der Verordnung achten müssen und dafür gerade stehen sollen
müssen solche gut bezahlten Leute erst mal ihre Hausaufgaben machen

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Libero
13.02.2021 17:41
Hallo müssen wir jetzt unterschreiben oder nicht
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Hallo müssen wir jetzt unterschreiben oder nicht
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Papa Alpaka
13.02.2021 17:42
Libero schrieb am 13.02.2021 17:41:
Hallo müssen wir jetzt unterschreiben oder nicht


Unten rechts: wie gehabt
In den 20 Kästchen: Nein.
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[zitat][b]Libero schrieb am 13.02.2021 17:41: [/b] Hallo müssen wir jetzt unterschreiben oder nicht [/zitat] Unten rechts: wie gehabt In den 20 Kästchen: Nein.
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Papa Alpaka schrieb:

Libero schrieb am 13.02.2021 17:41:
Hallo müssen wir jetzt unterschreiben oder nicht


Unten rechts: wie gehabt
In den 20 Kästchen: Nein.

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Libero schrieb:

Hallo müssen wir jetzt unterschreiben oder nicht

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