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upcoding durch AOK Plus
Risikostrukturausgleich als Selbstbedienungsladen?
AOK Plus unterstützt Ärzte, Diagnosen genauer zu formulieren.
04.06.2020 • 1 Kommentar

Der Risikostrukturausgleich (RSA) dient dazu, gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) einen finanziellen Ausgleich zu ermöglichen für den Fall, dass die Struktur ihrer Versicherten deutlich erhöhte Ausgaben zur Folge hat. Berücksichtigt werden hier neben Faktoren wie Alter, Geschlecht, Einkommen, dem Bezug von Erwerbsminderungsrente und Krankengeld auch 80 ausgewählte Krankheiten, die als kostenintensiv gelten (z. B. Diabetes). Finanziert wird dieser Ausgleich über den Gesundheitsfond, in den alle GKV-Einnahmen sowie Bundeszuschüsse eingezahlt werden. Die GKVen bekommen hieraus dann einen durchschnittlichen Erstattungswert pro Versichertem sowie einen Betrag für ihre eigene Verwaltung.

Um aus diesem Topf mehr Zuschüsse zu beziehen, hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen ihre Ärzte dazu aufgefordert, bei AOK Plus-Versicherten gewisse Diagnosen konkreter zu fassen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, in vielen Fällen zusätzliche Gelder über den RSA in die Kassen der AOK Plus zu spülen. 3.800 der 15.000 ICD-10-Codes beschreiben Diagnosen, für die eine höhere Erstattung in Frage kommt. Wie das Wirtschaftsmagazin „Business Insider“ herausgefunden hat, zahlt die AOK-Plus der KV Sachsen auch Geld dafür. Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckermann, bezeichnet diese Zahlungen jedoch lediglich als Erstattung für die „entstehenden Verwaltungsaufwendungen“, finanziellen Vorteil ziehe man dadurch nicht.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist zuständig für die Überwachung dieses Systems. Durch das Wirtschaftsmagazin konfrontiert mit diesem vorliegenden Fall bestätigte das BAS, dass eine „unmittelbare oder mittelbare Einwirkung der Krankenkassen auf den Inhalt der Leistungsdaten unzulässig ist, soweit sie nicht vorgeschrieben oder zugelassen ist“. Dieser aktuelle Fall werde nun geprüft. Sowohl die AOK Plus als auch die KV Sachsen sind sich sicher, rechtskonform zu handeln. Die Empfehlung betreffe nämlich nur zukünftige Diagnosestellungen und solle nicht rückwirkend angewandt werden, heißt es.

OG / physio.de

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BetrugupcodingAOK PLUS


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Hähnchen
06.06.2020 16:17
Ein Schuft wer böses dabei denkt! Die Zeiten wandeln sich und ich finde es nur gut das sich Hr. Doktor Heckermann so sehr für seine Vergewaltungsangestellten ins Zeug legt. Drei Daumen hoch!!!
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Ein Schuft wer böses dabei denkt! Die Zeiten wandeln sich und ich finde es nur gut das sich Hr. Doktor Heckermann so sehr für seine Vergewaltungsangestellten ins Zeug legt. Drei Daumen hoch!!!
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Hähnchen schrieb:

Ein Schuft wer böses dabei denkt! Die Zeiten wandeln sich und ich finde es nur gut das sich Hr. Doktor Heckermann so sehr für seine Vergewaltungsangestellten ins Zeug legt. Drei Daumen hoch!!!



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