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Heilmittel-Richtlinie: Ab 2020 komplexe Änderungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen treten zwar erst Oktober 2020 in Kraft, sind aber so komplex, dass sich bereits jetzt ein Blick darauf lohnt. Eine große Frage ist zum Beispiel: Reduziert sich die Regressgefahr?Die grundlegendste Neuerung der Heilmittel-Richtlinie hört sich gut an: Es wird nicht mehr zwischen Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls unterschieden. Damit entfällt sowohl das Anrechnen von Vorverordnungen als auch die Begründungspflicht bei Verschreibungen über die Gesamtverordnungsmenge hinaus.
Doch der Teufel steckt im Detail: Denn der Wegfall des Genehmigungsverfahrens für Verordnungen außerhalb des Regelfalls wird die Regressgefahr erhöhen, da der Arzt keine Begründungen für den höheren Heilmittelbedarf mehr auf der Verordnung angeben kann, sondern diese in der Patientenakte dokumentiert.
Mengenvorgaben sind weiterhin zu beachten
Und weil es künftig einen Verordnungsfall und daran geknüpft eine „orientierende Behandlungsmenge“ gibt, hat man bei einem Prüfantrag des Prüfgremiums – auch wenn der jetzt nur noch zwei Jahre rückwirkend möglich ist – noch weniger Chancen, ungeschoren davonzukommen. Denn dann muss für eine Mengenüberschreitung die Begründung nachgeschoben werden.Der Arzt muss sich weiterhin bei der Heilmittelverordnung an Mengenvorgaben orientieren, und nur, wenn er glaubt, einen medizinischen Bedarf des Patienten zu sehen, kann er abweichen. Ob das allerdings hinterher anerkannt wird, bleibt der mitunter willkürlichen Betrachtung der Prüfärzte vorbehalten.
Da hilft es wenig, wenn die Komplexität des Heilmittelkatalogs deutlich reduziert wird und z.B. im Bereich der Physiotherapie von ursprünglich 22 Diagnosegruppen nur noch 13 übrig bleiben. Auch dass nicht mehr zwischen kurz-, mittel- und längerfristigem Behandlungsbedarf unterschieden wird, steigert eher die Regressgefahr, denn bisher wurde der längerfristige Behandlungsbedarf als Praxisbesonderheit anerkannt. Allenfalls etwas weniger Bürokratie verspricht, dass bereits verordnete Behandlungsmengen nicht mehr aufgerechnet werden müssen und der Wechsel der Diagnosegruppen entfällt.
Fast schon wie eine Veräppelung klingt, dass nur noch zwischen „vorrangigen“ und „ergänzenden“ Heilmitteln unterschieden wird, da die optionalen in die vorrangigen Heilmittel integriert werden.
Auch die neue Definition des „behandlungsfreien Intervalls“ von bisher zwölf Wochen ist nicht unbedingt als Verbesserung anzusehen. Künftig soll das Datum der letzten Heilmittelverordnung maßgeblich sein. Wenn das noch keine sechs Monate zurückliegt, wird der bisherige Verordnungsfall fortgeführt. Da die „orientierende Behandlungsmenge“ ebenfalls weiter gilt, hilft diese angebliche Vereinfachung eher den Prüfärzten, die damit einen Regress besser sozialgerichtsfest machen können.
Das letzte gespeicherte Verordnungsdatum angucken
Praxen werden deshalb konsequent die Möglichkeit nutzen müssen, dass das letzte Verschreibungsdatum in der Verordnungssoftware gespeichert wird und somit klar ist, wann die sechs Monate vorbei sind und ein neuer Verordnungsfall ausgelöst wird. Dem Patienten diese Fallbeilmethode zu erklären, dürfte eher bürokratieverstärkend wirken.Dass der Gemeinsame Bundesausschuss sich damit rühmt, in der Richtlinie klargestellt zu haben, dass sich ein Verordnungsfall auf den verordnenden Arzt bezieht, klingt nach Schilda. Insbesondere wenn nun festgestellt wird, dass es bislang unterschiedliche Auslegungen gab, ob die Verordnungsmengen desselben Regelfalls auch von anderen Ärzten berücksichtigt werden müssen. Offenbar ist es momentan möglich, dass Heilmittelverordnungen des Orthopäden mit denen des Hausarztes zusammengeführt werden und umgekehrt – das darf doch wohl nicht wahr sein!
Wer korrigiert fehlerhafte Angaben auf dem Rezept?
Als Erfolg wertet der Bundesausschuss, dass Ärzte künftig mehrere unterschiedliche Leitsymptomatiken auf einer Verordnung angeben oder alternativ eine patientenindividuelle Leitsymptomatik formulieren können. Dabei folgt die Einschränkung auf dem Fuß: Solche individuellen Angaben müssen nämlich die Leitsymptomatik des Heilmittelkatalogs widerspiegeln. Und worin der Vorteil liegt, bis zu drei vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnen zu können, leuchtet bei einer Mengenbremsung durch die Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht unbedingt ein.Künftig wird die Richtlinie auch eine Übersicht enthalten, für welche unvollständigen oder fehlerhaften Angaben auf der Verordnung eine Änderung durch den Arzt notwendig wird oder ob diese durch den Heilmittelerbringer erfolgen kann. Dadurch sollen Rücksprachen und nachträgliche Änderungswünsche in Arztpraxen vermieden werden.
Ein Formular für alle Heilmittelverordnungen
Diese Übersicht soll auch für mehr Transparenz sorgen. Denn bisher haben die Krankenkassenverbände mit den Verbänden der Heilmittelerbringer dazu Unterschiedliches vereinbart. Geplant – aber laut KBV noch nicht beschlossen – ist ferner, dass künftig nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel zu verwenden ist. Das alles wird in die Verordnungssoftware, die von der KBV zertifiziert wird, integriert. Bleibt noch zu hoffen, dass dies bis zum 1. Oktober 2020 klappt und die Software-Anbieter deshalb nicht ihre Preise erhöhen.Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann
veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der MEDICAL TRIBUNE
update vom 7. September 2020:
Da knapp die Hälfte der Anbieter nicht fristgerecht die aktualisierte Ärzte-Software bereitstellen konnte, wurde der Starttermin der neue Heilmittel-Richtlinie vom G-BA auf den 1. Januar 2021 verschoben.
HeilmittelHeilmittelrichtlinie2020Ärzte
ergo ,es kann nur noch schlimmer werden
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therapeutin schrieb:
genau meine Meinung...
ergo ,es kann nur noch schlimmer werden
Und es hat sich noch nie bewahrheitet....
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FFGG schrieb:
Bald kann ich es nicht mehr hören. Egal was geändert wird, es kommen sofort Stimmen, die die angst äußern, dass weniger verschrieben wird. Und zwar bei jeder Änderung.
Und es hat sich noch nie bewahrheitet....
Warum heulen die jetzt über das, was sie angerichtet haben? Oder hat jemand irgendwo gelesen, dass die beiden für den Ärztestand etwas ganz anderes wollten als der Quark, der dann kommen wird?
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tom1350 schrieb:
Genau so liest sich auch der Text. Jammern der Ärzteschaft über Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Eigentlich schon hier ein Aufruf nicht über die orientierende Verordnungsmenge zu verschreiben.
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Xela schrieb:
Die Herrschaften Dr. Andreas Gassen (KBV) und Dr. Stephan Hofmeister (KBV) sind doch IM G-BA , somit selbst Teil des "kleinen Gesetzgebers" und für die HMR mitverantwortlich Link .
Warum heulen die jetzt über das, was sie angerichtet haben? Oder hat jemand irgendwo gelesen, dass die beiden für den Ärztestand etwas ganz anderes wollten als der Quark, der dann kommen wird?
Das hätte ich gerne begründet.
Ansonsten finden sich die Bedenken darüber, dass die orientierende Verordnungsmenge nicht überschritten wird auch in den Stellungnahmen und Anhörungen unserer Verbandsvertreter zur Richtlinie. Am Ende wurde fast kein Änderungswunsch angenommen und die Anlage 3 bleibt noch offen. Ich tippe auf eine Verordnungsreduzierung durch die neue HMR auf bis zu 20%.
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Die neue HMR hat uns vom bürokratischen Aufwand her keine Entlastung gebracht.
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tom1350 schrieb:
Mit etwas Phantasie wird es über die ePA gesteuert: „Achtung. Für diese Diagnose wurde schon bei Dr. XY 6xKG verordnet." Oder so ähnlich. Neuer Arzt - neuer Verordnungsfall wurde damit softwaretechnisch ausgetrickst und existiert nur auf dem Papier, ebenso wie eine Überschreitung der orientierenden Verordnungsmenge.
Die neue HMR hat uns vom bürokratischen Aufwand her keine Entlastung gebracht.
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tom1350 schrieb:
„Offenbar ist es momentan möglich, dass Heilmittelverordnungen des Orthopäden mit denen des Hausarztes zusammengeführt werden und umgekehrt – das darf doch wohl nicht wahr sein!"
Das hätte ich gerne begründet.
Ansonsten finden sich die Bedenken darüber, dass die orientierende Verordnungsmenge nicht überschritten wird auch in den Stellungnahmen und Anhörungen unserer Verbandsvertreter zur Richtlinie. Am Ende wurde fast kein Änderungswunsch angenommen und die Anlage 3 bleibt noch offen. Ich tippe auf eine Verordnungsreduzierung durch die neue HMR auf bis zu 20%.
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tom1350 schrieb:
Das Kind ist mit der neuen HM-Richtlinie schon längst in den Brunnen gefallen. Jetzt ist unsere einzige Chance mehr vergütete Arbeitszeit für die Behandlung um einem Verordnungsrückgang entgegen zu wirken. Wenn sich die Verbände im Bundesrahmenvertrag darin über den Tisch ziehen lassen, war's das mit dem Fachkräftemangel.
meiner ehemaligen Zuweiser!
Die nachfolgende (Haus) Ärzte mit Abstammung West stießen ins gleiche Horn nach ersten Regressdrohungen.
Lediglich eine aus Achen verschreibt alters - u. bedarfsgerecht als "Ausnahmeärztin",
schlimmer kann es im Verhalten nicht mehr kommen.Sollte jemand überlegen , wie SOWAS kompensiert werden kann, nur mittels Alleinstellungsmerkmal über Selbstzahler ! :smile:
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Norbert Meyer schrieb:
Ich kann das ganze Geschrei nicht akzeptieren, denn mit der Einheit hat sich das Verordnungsverhalten zu 100 % verschlechtert und das nach 21 Jahren vor Ort ansässig,
meiner ehemaligen Zuweiser!
Die nachfolgende (Haus) Ärzte mit Abstammung West stießen ins gleiche Horn nach ersten Regressdrohungen.
Lediglich eine aus Achen verschreibt alters - u. bedarfsgerecht als "Ausnahmeärztin",
schlimmer kann es im Verhalten nicht mehr kommen.Sollte jemand überlegen , wie SOWAS kompensiert werden kann, nur mittels Alleinstellungsmerkmal über Selbstzahler ! :smile:
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Norbert Meyer schrieb:
Aachen
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Ringgeist schrieb:
Auf der Agenda stand auch die Abschaffung der Prüfpflicht. Nun geht der Schuss nach hinten los. Wieder werden wir in die Pflicht genommen, für falsch ausgestellte Formulare zu haften. Der Sargdeckel fällt langsam zu.
„Fazit
Sollte diese neue Heilmittel-Richtlinie tatsächlich zum 1. Januar 2020 in dieser Form kommen, ist es ratsam,
sich strikt an die Vorgabe der „orientierenden Behandlungsmenge“ zu halten,
keine fixen Kombinationen aus „vorrangigen“ und „ergänzenden“ Heilmitteln zu verordnen,
das „behandlungsfreie Intervall“ konsequent einzuhalten und
kein Rezept für mehr als ein vorrangiges Heilmittel auszustellen."
Das sind doch einmal klare Aussagen!
(Internet) hausarzt.digital/politik/selbstverwaltung/g-ba/eine-entbuerokratisierte-regressgefahr-55204.html
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tom1350 schrieb:
Hier wird Herr Dr. Zimmermann noch konkreter:
„Fazit
Sollte diese neue Heilmittel-Richtlinie tatsächlich zum 1. Januar 2020 in dieser Form kommen, ist es ratsam,
sich strikt an die Vorgabe der „orientierenden Behandlungsmenge“ zu halten,
keine fixen Kombinationen aus „vorrangigen“ und „ergänzenden“ Heilmitteln zu verordnen,
das „behandlungsfreie Intervall“ konsequent einzuhalten und
kein Rezept für mehr als ein vorrangiges Heilmittel auszustellen."
Das sind doch einmal klare Aussagen!
(Internet) hausarzt.digital/politik/selbstverwaltung/g-ba/eine-entbuerokratisierte-regressgefahr-55204.html
Nebenbei stoßen ja grad passend die GKV, Bertelsmann-Stiftung & Co. schon alamierend in das Horn der "drohenden Defizite" oder "Rezessionsängsten"! Sicher auch nicht ganz unbegründet...…..
Also ich rechne eher mit Negativzinsen bei Hypothekendarlehen und Helikoptergeld von der EZB als mit deutlich spürbaren und vor allem nachhaltigen, langfristigen Verbesserungen in unserer Branche. Wie gesagt, nur meine persönliche Meinung.
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VAUPE schrieb:
Es hat doch aber hoffentlich niemand ernsthaft damit gerechnet, dass man dem Heilmittelsektor einfach so einige hundert Mio. Euro "ohne adäquate Gegenwehr" in den Rachen schmeißt - oder doch?!
Nebenbei stoßen ja grad passend die GKV, Bertelsmann-Stiftung & Co. schon alamierend in das Horn der "drohenden Defizite" oder "Rezessionsängsten"! Sicher auch nicht ganz unbegründet...…..
Also ich rechne eher mit Negativzinsen bei Hypothekendarlehen und Helikoptergeld von der EZB als mit deutlich spürbaren und vor allem nachhaltigen, langfristigen Verbesserungen in unserer Branche. Wie gesagt, nur meine persönliche Meinung.
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