Privatpraxis für Physiotherapie in
der Münchner Innenstadt sucht
eine/-n leidenschaftliche/-n
Physiotherapeutin/-en oder
Masseur/-in zur Verstärkung
unseres langjährigen Teams!
Das ist die Gelegenheit mit neuer
Energie ins neue Jahr zu starten
und Veränderungen zu schaffen. Wir
arbeiten anders- auf jeden Fall mit
Workbalance, gern auch mit
Lifebalance.
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeutin oder Masseurin
- Einfühlungsvermögen und
Kommunikationsstärke
- Fr...
der Münchner Innenstadt sucht
eine/-n leidenschaftliche/-n
Physiotherapeutin/-en oder
Masseur/-in zur Verstärkung
unseres langjährigen Teams!
Das ist die Gelegenheit mit neuer
Energie ins neue Jahr zu starten
und Veränderungen zu schaffen. Wir
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Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeutin oder Masseurin
- Einfühlungsvermögen und
Kommunikationsstärke
- Fr...
Gut, wenn man dann in diesen unerfreulichen Zeiten ein Internetportal zur Seite hat, welches einen begleitet und berät wie ein Freund: zugewandt, klar und erfrischend ehrlich. Here we go:
- Digitalisierung
- E-Rechnung
- reine XML-Dateien: Diese können Sie nur mit einer speziellen Software lesen.
- ZUGFeRD-Dateien: Das sind XML-Dateien, bei denen freundlicherweise noch ein PDF mitgeschickt wird.
- E-Rechnungen empfangen und lesen können,
- E-Rechnungen selbst erstellen und versenden
- TI-Pauschale in der Physiotherapie
- Soft- und Hardwarepauschalen für Videotherapie
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Digitale Rentenübersicht (DRÜ)
- Heilmittel-Richtlinie
- Sozialversicherung
- Unfallversicherung - Neuberechnung der BG-Beiträge
- Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Rechengrößen der Sozialversicherung
- Für den „kleinen Mann“
- Kleinunternehmergrenze n. Paragraf 19 UStG
- Mindestlohn
- Minijob-Grenze
- Kindergeld
- The same procedure as every year
- Zuzahlung
- Unterlagen vernichten
- Am Rande erwähnt
- Ladekabel
- CO2 -Preis
- Echtzeitüberweisungen
- Deutsche Bahn
- Reisepass und Personalausweis
- Altkleider
- Amalgam
- Briefe und Postkarten
- Hobbybrauer
- Ausblick
- Vergütungsverhandlungen
- Neues Berufsgesetz für Physiotherapeuten
So, hier verabschiedet sich nun „der Freund“ von Ihnen; aber nur um morgen mit einem neuen interessanten Artikel zurückzukehren. Machen Sie’s schön und ein Frohes Neues Jahr 2025!Über kaum ein Thema wurde im letzten Jahr in Therapeutenkreisen mehr informiert, diskutiert und teure Webinare angeboten. Dabei lässt sich für 99 Prozent der Physiopraxen schlicht sagen: Alles halb so wild.
E-Rechnung kurz erklärt
Eine E-Rechnung ist kein PDF, sondern eine Datei, die ein EDV-Programm lesen kann. In Deutschland wird es zwei verschiedene Varianten geben:
Hintergrund
Zurzeit wird europaweit noch zu viel wirtschaftlicher Betrug in Sachen Umsatzsteuer begangen. Daher sollen in einigen Jahren europaweit alle Rechnungen digital über eine bestimmte "Blackbox" laufen, damit die Finanzbehörden leichter einem (Umsatzsteuer-)betrug auf die Schliche kommen können.
Wichtige Unterscheidung
Beim Thema E-Rechnung muss man unterscheiden:
E-Rechnung empfangen und lesen können
Hierzu sind Sie ab 2025 verpflichtet. Das ist aber weiter nicht schlimm. Denn entweder Sie haben Glück und erhalten die E-Rechnung im ZUGFeRD-Format, dann ist ja ein PDF dabei. Oder Sie erhalten sie als XML-Datei, dann gibt es im Internet eine große Auswahl kostenloser Programme zum Auslesen dieser Datei (siehe Liste der Links unten).
E-Rechnungen selbst erstellen und versenden
Dies betrifft Sie nur wenn bei Ihnen alle der folgenden Punkte erfüllt sind:
• Ihre Rechnung geht an einen Firmenkunden.
=> Wenn alle vier Punkte bei Ihnen gegeben sind, dann müssen Sie ab 2025 eine E-Rechnung erstellen.• Der Rechnungsbetrag liegt über 250 Euro.
• Es handelt sich nicht um eine umsatzsteuerbefreite Leistung; z.B. um Präventionsangebote in einem Betrieb.
• Sie machen nicht von der Kleinunternehmerregelung des Paragrafen 19 UStG Gebrauch.
Praxisbezug
Es ist damit zu rechnen, dass Sie künftig die Rechnungen Ihres Stromanbieters oder ihres Telekommunikationsanbieters als E-Rechnung erhalten werden. Ferner kann es günstig sein, sich ein eigenes E-Mail Postfach für E-Rechnungen anzulegen. Wenn Sie nämlich mit einem Buchhaltungsprogramm arbeiten sollten, kann dieses zum Beispiel u. U. direkt darauf zugreifen und alle notwendigen Schritte automatisiert in die Wege leiten.
Wertvolle Links
Hier einige Links zu Webseiten mittels derer Sie kostenlos E-Rechnungen lesen und/oder erstellen können:
• www.buhl.de/mein-buhlkonto
• www.quba-viewer.org/
• www.ultramarinviewer.de
• www.xrechnung.rib.de
• www.vgsd.de/linksammlung-kostenlose-e-rechnungs-tools
Und wer sich das Ganze gern im Originaltext anlesen möchte, wird hier im Schreiben des Bundesfinanzministeriums fündig.
Ausblick in Sachen E-Rechnung
Die E-Rechnungspflicht soll in Stufen bis 2028 eingeführt werden. Aber wenn uns die deutsche Digitalisierungsfähigkeit in der Vergangenheit Eines gelehrt hat, dann das: Vieles kommt nicht so wie es ursprünglich geplant war. Daher werden wir Sie dann informieren, wenn es so weit ist.
Ab 2026 müssen sich Physiotherapiepraxen (wahrscheinlich) an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Die daraus entstehenden Kosten werden ihnen pauschal erstattet (wir berichteten). Diese Pauschale beträgt bisher 200,22 Euro pro Monat und steigt zum 1.1.2025 auf 207,92€.
Hintergrund: In der einschlägigen Finanzierungsvereinbarung ist im Paragraf 8 Absatz 2 festgelegt, dass die Anpassung der Höhe der TI-Pauschale jährlich zum 1. Januar nach Maßgabe der Veränderung des Punktwertes nach § 87 Absatz 2e SGB V erfolgt. Und da dieser um 3,85 Prozent stieg, steigt nun auch die TI-Pauschale für Physiotherapeuten in diesem Umfang.
Cave: Für die Anbindung an die TI benötigen Sie ja Dienstleistungsunternehmen, die Ihnen gegen Geld dies ermöglichen. Und eigentlich ist die Pauschale ja vom Gesetzgeber dafür gedacht, dass Ihnen hiermit die entstehenden Kosten erstattet werden. Laut verschiedenster Medienberichte aber soll manch TI-Anbieter versuchen, Praxen wie folgt hinter die Fichte zu führen: Das Angebot des Dienstleisters beläuft sich exakt auf 207,92 Euro monatlich. Was allerdings verschwiegen wird: Auf diesen Betrag müssen Sie noch Mehrwertsteuer zahlen; außerdem benötigen Sie noch elektronische Heilberufeausweise (eHBAs) und mind. eine SMC-B-Karte. Daher unser Tipp: Wenn Sie durch die TI-Anbindung keine Mehrkosten erleiden möchten, achten Sie darauf, dass Sie einen Anbieter finden, der maximal ca. 161 Euro netto für die Anbindung verlangt.
Erstmalig können Sie dieses Jahr sowohl eine Hard- als auch eine Softwarepauschale bei Erbringung von Videotherapie beantragen. Erstere sogar im günstigen "Mausmodell". Alles weitere dazu finden Sie in unsrem Beitrag vom 16. September 2024.
Die ePA gibt es schon seit 2021, allerdings auf freiwilliger Basis – und dies mit mäßiger Verbreitung. Daher hat der Gesetzgeber nun festgelegt, dass jeder gesetzlich Versicherte die ePA im Jahre 2025 automatisch „bekommt“, wenn er dem nicht aktiv widersprechen sollte (sog. Opt-Out-Verfahren). Dieser Widerspruch kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Versicherte hierzu umfassend, transparent und verständlich zu informieren.
So weit die Theorie. Allerdings kritisierte im Dezember bereits die Verbraucherzentrale (vzbv), dass so manche Kasse ihrer gesetzlichen Informationspflicht nicht genügend nachkommen würde.
Die ePA soll in diesem Jahr in einem zweistufigen Verfahren eingeführt werden. Es startet am 15. Januar in den Modellregionen Hamburg und Franken. Und eigentlich hätte dann vier Wochen später der bundesweite Roll-Out stattfinden sollen. Mittlerweile rudert die zuständige gematik aber schon zurück und spricht von einem Start frühestens zum 15. Februar 2025.
Weitere Informationen zur ePA finden Sie in unserem Digitalisierungslexikon oder hier auf der Seite des Gesundheitsministeriums.
Erstmals berichteten wir Ihnen von diesem grundsätzlich sinnvollen Projekt zum Jahreswechsel 2023. Und laut offiziellen Quellen würden zum Jahreswechsel 2025 "grundsätzlich alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten im Portal angebunden sein."
Aber, wir sagen nur: Beharrungskräfte und deutsche Digitalisierungsfähigkeit. Geht man nämlich (am 3.1.2025) auf www.rentenuebersicht.de liest man dort "Aktuell befindet sich das Portal im Aufbau".
Bei den Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHMB) wird aus G71.0 nun G71.0- (mit Strich am Ende). Hintergrund sind die Änderungen bei den ICD-10-Codes. Man will künftig die maligne Muskeldystrophie (Typ Duchenne) von den sonstigen Muskeldystrophien abgrenzen.
Spätestens alle sechs Jahre muss die Berufsgenossenschaft ihre Gefahrentarife überprüfen. Wurde es vor sechs Jahren (wir berichteten ) sowohl für Physio- und Ergotherapeuten als auch Podologen noch teurer, dürfen wir dieses Jahr eine Senkung der Gefahrenklasse von 4,38 auf 3,78 vermelden. Höhere Beiträge zur Berufsgenossenschaft müssen dagegen die Logopäden und Diätassistentinnen hinnehmen. Allerdings werden sich diese Änderungen zum ersten Mal im Frühjahr 2026 auswirken, wenn auf Grund der 2025 gezahlten Bruttolöhne die Beiträge neu berechnet werden.
Der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) setzt sich zusammen aus einem „allgemeinen Beitragssatz“ von 14,6 Prozent und einem sog. „Zusatzbeitrag“, den jede Krankenkasse für sich selbst festlegt.
Und um dem Verbraucher eine Art Benchmark zu geben, blickt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) alljährlich in das nächste Jahr, schätzt die erwarteten Einnahmen und Ausgaben in der GKV und leitet daraus den sog. „durchschnittlichen Zusatzbeitrag“ ab. Dieser liegt für 2025 bei 2,5 Prozent und somit rekordverdächtige 0,8 Prozentpunkte höher als 2024. Erhebt also Ihre Krankenkasse einen niedrigeren Zusatzbeitrag, wirtschaftet sie evtl. besser als der Durchschnitt – und umgekehrt. Außerdem sinkt die Anzahl der gesetzl. Krankenkassen zum Jahreswechsel von 95 auf 94 Stück – von denen wiederum 82 ihre Beiträge erhöht haben.
Hier eine Übersicht über alle bundesweit offenen Kassen bezüglich Ihres Beitrages.
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt ebenfalls und zwar um 0,2 Prozentpunkte.
Zum 1. Juli 2025 sollen die Renten um ca. 3,5 Prozent angehoben werden.
Wie von alters her stehen die Rechengrößen der Sozialversicherung "auf Schienen". Das heißt, sie werden jährlich der Inflation entsprechend angepasst. Für das neue Jahr 2025 ergeben sich also folgende neue Werte:
Kranken- und Pflegeversicherung:
Versicherungspflichtgrenze: mtl. 6.150 Euro brutto
Beitragsbemessungsgrenze: mtl. 5.512,50 Euro brutto
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Versicherungspflicht: Nicht abhängig vom Einkommen, sondern vom sozialversicherungsrechtlichen Status
Beitragsbemessungsgrenze: mtl. 8.050 Euro brutto
Die maßgebliche Grenze steigt durch das neue Jahressteuergesetz von 22.000 Euro auf 25.000 Euro.
Der Mindestlohn steigt im neuen Jahr von 12,41 Euro um erneut 41 Cent auf 12,82 Euro.
Ab Januar 2025 erhöht sich die Minijob-Grenze von 538 Euro auf 556 Euro.
Ab 556,01 Euro beginnt dann der sog. Midijob und geht bis zu einer Grenze von 2.000 Euro. Bei Midijobs muss der Arbeitnehmer nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen und hat somit mehr Netto vom Brutto.
Dieses steigt zum 1. Januar um satte 5 Euro auf 255 Euro pro Kind. Außerdem steigt für einkommensschwächere Familien der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf bis zu 297 Euro pro Kind.
Die Zuzahlungspflicht wird wie jedes Jahr zum Jahresbeginn erneut wirksam; auch dann, wenn der Versicherte im vergangenen Jahr befreit wurde. Wurde ein befreites Rezept im vergangenen Jahr begonnen, fallen die 10 Euro Rezeptgebühr nicht an, es werden nur die Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der Behandlungskosten in diesem Jahr fällig.
Die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Einkommens oder ein Prozent bei chronisch Kranken, tritt wie immer am 1. Januar neu in Kraft. Die ganzjährige Befreiung kann nur durch eine Vorabzahlung des Belastungsbetrages erreicht werden.
Buchungsbelege wie z. B. Rechnungen, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten müssen seit diesem Jahr nur noch acht Jahre aufbewahrt werden – bei Jahresabschlüssen und Inventaraufstellungen bleibt die Frist dagegen bei zehn Jahren. Ältere Unterlagen dürfen vernichtet werden. Weiterführende Erläuterungen finden Sie hier.
Für neu verkaufte Navis, Smartphones, Tablets und Co. gilt ab 2025 EU-weit einheitlich USB-C als Ladestandard. Einzige Ausnahme: Notebooks. Für diese kommt der neue Standard erst im Jahre 2026.
Der CO2 -Preis in Deutschland steigt zum 1. Januar von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Dadurch ist mit einer Verteuerung bei Benzin und Diesel von zwei bis drei Cent pro Liter zu rechnen.
Ab dem 9. Januar müssen laut einer entsprechenden EU-Verordnung alle Banken Echtzeitüberweisungen empfangen können. Sie dürfen zudem nicht teurer sein als andere Überweisungen.
Die Tickets werden im Durchschnitt um 5,9 Prozent teurer; das Deutschlandticket steigt von 49 Euro auf 58 Euro. Ferner gibt die Deutsche Bahn bekannt: Im neuen Jahr wird es kein gezapftes Bier mehr in ihren Zügen geben und die am häufigsten verkauften Produkte in ihren Speisewagen waren im letzten Jahr: Cappuccino (2,2 Mio. Tassen) und Schinken-Käse-Sandwich (747.000 Stück).
Im neuen Jahr ist es nicht mehr zwingend notwendig, einen neuen Ausweis oder Reisepass persönlich abzuholen. Stattdessen kann man sich das Dokument auch gegen eine Gebühr per Post zuschicken lassen.
Außerdem müssen die hierfür nötigen Passbilder ab dem 1. Mai digital und nicht mehr auf Papier vorgelegt werden. Für die Erstellung der biometrischen Fotos soll es spezielle SB-Automaten in den Ämtern geben.
Seit diesem Jahr ist es verboten, Altkleider im Restmüll zu entsorgen. Sie müssen im Altkleidercontainer landen – egal, in welchem Zustand sie sich befinden.
Künftig dürfen Zahnärzte kein Amalgam mehr verwenden. Intakte Füllungen dürfen aber im Mund des Patienten verbleiben.
Das Porto für den Standardbrief und die Postkarte steigt auf 95 Cent. Gleichzeitig müssen nicht mehr wie bisher 95 Prozent der Briefe innerhalb von zwei Tagen beim Empfänger sein. Sondern der Gesetzgeber räumt der Post nun eine Frist von drei Tagen ein.
Die Lobby dieser Gruppe scheint enorm mächtig zu sein. Durften Hobbybrauer bisher 200 Liter Bier für den Eigengebrauch steuerfrei brauen, sind es nun 150 Prozent mehr; in Zahlen: 500 Liter. Prost Neujahr möchte man fast sagen!
Im November letzten Jahres scheiterten die Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Somit wurde die Schiedsstelle angerufen. Diese hat nun drei Monate Zeit ein Schiedsverfahren durchzuführen. Daher werden wir spätestens zur Bundestagswahl ein Ergebnis haben oder die Schiedsstelle muss Zahlbeträge für die verspätete Einführung der neuen Vergütung festlegen.
Spannend dürfte werden, ob Herr Orlowski bei seinem Schiedsspruch eine retrospektive Betrachtungsweise oder wie beim letzten Schiedsspruch einen prospektiven Ansatz wählen wird. Im ersteren Falle dürften die Erhöhungen sehr marginal bleiben; bei zweiterem .... da könnte was gehen. Die Freiheit sowohl das eine als auch das andere zu tun, hat er.
Fast schon wie der sprichwörtliche Gruß des Murmeltieres schreiben wir hier vom neuen Berufsgesetz Physiotherapie. Immerhin eine sperrige Abkürzung hat es mittlerweile: PhyThBRefG (gesprochen: Füttbrefg). Dies steht für Physiotherapieberufe-Reformgesetz.
Alles weitere zu diesem mittlerweile unerfreulichem Thema entnehmen Sie bitte unserem Artikel „Hinter den verschlossenen Türen der Abgeordneten“.
Ihr Friedrich Merz / physio.de
Nachtrag vom 6. Januar 2025:
In einer älteren Version des Artikels wurde bei der Aufbewahrungsfrist von Unterlagen nicht zwischen Buchungsbelegen und Jahresabschlüssen unterschieden. Für Buchungsbelege wie Rechnungen, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten aber gilt seit 1.1.2025 auf Grund des IV. Bürokratieentlastungsgesetzes eine achtjährige Aufbewahrungszeit. Wir bitten diese Ungenauigkeit zu entschuldigen.
Jahreswechsel2025DigitalisierungTIVideotherapieePARenteHeilmittelrichtlinieICDLHMBBGW
Ich wünsche ein fröhliches, freundliches und vom Miteinander geprägtes 2025 allen in der Redaktion und im Forum slightly_smiling_face
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mimikri schrieb:
Dem kann ich mich nur anschließen - herzlichen Dank! Und uns allen ein gutes Jahr 🥳
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Inche schrieb:
Guten morgen frohes neues Jahr. Hier hat sich wohl ein Fehler eingeschlischen Steuerunterlagen Kassen u Bankbücher müssen nur noch 8 u keine 10 Jahre mehr aufbewahrt werden.Daher dürfen dieses Jahr mehr geschreddert werden
Bezüglich der ePA: Hier ein Bericht von heise.de bezüglich der Datensicherheit der ePA und eine Stellungnahme des geschäftsführenden Gesundheitsministers Link
M.a.W. die ePA wird nie starten, wenn man die Aussage wortwörtlich nimmt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Allen Foristen und Redaktion auch von mir ein frohes neues Jahr gewünscht.
Bezüglich der ePA: Hier ein Bericht von heise.de bezüglich der Datensicherheit der ePA und eine Stellungnahme des geschäftsführenden Gesundheitsministers Link
M.a.W. die ePA wird nie starten, wenn man die Aussage wortwörtlich nimmt.
Sie haben bezüglich von Buchungsbelegen (wie z. B. Rechnungen) vollkommen Recht.
Wir haben die Ungenauigkeit korrigiert und danken Ihnen für den Hinweis.
Mit herzlichen Grüßen aus der Redaktion
Ihr Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
@Inche Sehr geehrte Inche,
Sie haben bezüglich von Buchungsbelegen (wie z. B. Rechnungen) vollkommen Recht.
Wir haben die Ungenauigkeit korrigiert und danken Ihnen für den Hinweis.
Mit herzlichen Grüßen aus der Redaktion
Ihr Friedrich Merz
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Thomas Kanitz schrieb:
.
Nachdem ich nun alles gelesen habe bin ich endgültig im Freitagsabendfeeling angekommen und die Gewissheit das ich bei Bedarf alles locker noch einmal lesen kann wann immer es mich gelüstet entspannt mich nochmal obendrauf.
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UlrikeSchulze schrieb:
Schönen Dank Herr Merz.
Nachdem ich nun alles gelesen habe bin ich endgültig im Freitagsabendfeeling angekommen und die Gewissheit das ich bei Bedarf alles locker noch einmal lesen kann wann immer es mich gelüstet entspannt mich nochmal obendrauf.
haben Sie vielen Dank für Ihr Lob.
Ich habe mich in der Tat sehr darüber gefreut.
Weiterhin viel Freude auf und mit unserem Informationsportal
Ihr Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte Frau @UlrikeSchulze ,
haben Sie vielen Dank für Ihr Lob.
Ich habe mich in der Tat sehr darüber gefreut.
Weiterhin viel Freude auf und mit unserem Informationsportal
Ihr Friedrich Merz
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Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Vielen Dank Herr Merz! Immer erfreulich zu lesen, wie Sie verständlich und auch mit Witz die oft unerfreulichen Nachrichten zusammenfassen können! hugging_face
Ich wünsche ein fröhliches, freundliches und vom Miteinander geprägtes 2025 allen in der Redaktion und im Forum slightly_smiling_face
Mich würde immer noch interessieren was hier raus geworden ist? Man hört einfach nichts mehr!.
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Inche schrieb:
Das Gerichtsverfahren 2024 wurde doch an die nächsthöhre Instans geschoben hier ist erst 2026 mit einer Entscheidung zu rechnen.Zudätzlich sollte sich ja auch die Behandlungszeit ändern.Das Aktuelle Schiedsverfahren beginnt ja erst.
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Horatio72 schrieb:
--Somit steht den Praxen ein „Nachschlag“ für die Zeit vom 10.1.21 bis 31.3.21zu---
Mich würde immer noch interessieren was hier raus geworden ist? Man hört einfach nichts mehr!.
Unwort des Jahres. 😅
Vielen Dank für die detaillierte Ausarbeitung. Es ist alle Jahre wieder ein Genuss.
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Problem beschreiben
Thomas Kanitz schrieb:
Füttbrefg
Unwort des Jahres. 😅
Vielen Dank für die detaillierte Ausarbeitung. Es ist alle Jahre wieder ein Genuss.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@therapeutin Das hat absolut nichts miteinander zu tun. ePA und elektronisches Heilmittelrezept (wenn das dann überhaupt kommt) sind zwei völlig verschiedenen paar Schuhe. Wir sind in die ePA bislang auch gar nicht vorgesehen.
warum soll ich denn die Telematik überhaupt machen?
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therapeutin schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
warum soll ich denn die Telematik überhaupt machen?
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Inche schrieb:
@therapeutin Darüber werden zukünftig zb Therapiebericht übermittelt das wird unser neues Telefonbuch u das Fax ersetzen.Wir können dann mit den Ärzten,Apothekern,anderen Heilmittelerbringern in einem besonders gesichertem Raum E-Mailen.Und dann später auch den Therapiebericht in die EPA hochladen oder Arztberichte lesen
Meisten wird hier der Begriff "Telematik" auch unscharf und manchmal falsch verwendet. Gemeint wird eigentlich die "Telematikinfrastruktur": Telematikinfrastruktur – Wikipedia und Nationale Agentur für Digitale Medizin | gematik
Im Übrigen steht der Bereich "Heilmittel" bei der Gematik, laut meine dortige Insider-Quelle, noch auf sehr wackelige Füße und hat dort auch gar keine Priorität. Wie, wann und was für uns überhaupt effektiv kommen wird, steht derzeit noch weitestgehend in den Sternen. Auch wenn manche Anbieter aus Verkaufsgründe schon lautstark die Werbetrommel rühren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@therapeutin Die Telematik ist ein übergeordneter Begriff. Darunter fallen viele verschiedene und einzelne Anwendungen, die teilweise etwas miteinander zu tun haben und teilweise auch nicht. Auch die eGK, also die Versichertenkarte, fällt beispielsweise unter diesem Begriff.
Meisten wird hier der Begriff "Telematik" auch unscharf und manchmal falsch verwendet. Gemeint wird eigentlich die "Telematikinfrastruktur": Telematikinfrastruktur – Wikipedia und Nationale Agentur für Digitale Medizin | gematik
Im Übrigen steht der Bereich "Heilmittel" bei der Gematik, laut meine dortige Insider-Quelle, noch auf sehr wackelige Füße und hat dort auch gar keine Priorität. Wie, wann und was für uns überhaupt effektiv kommen wird, steht derzeit noch weitestgehend in den Sternen. Auch wenn manche Anbieter aus Verkaufsgründe schon lautstark die Werbetrommel rühren.
na dann brauche ich es erst Recht nicht...
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therapeutin schrieb:
@Inche
na dann brauche ich es erst Recht nicht...
dann sollte es auch so kommuniziert werden,aber da stehen halt bestimmte Leute dahinter um den Beruf aufzuwerten zu wollen,was dadurch halt nie passieren wird...
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therapeutin schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
dann sollte es auch so kommuniziert werden,aber da stehen halt bestimmte Leute dahinter um den Beruf aufzuwerten zu wollen,was dadurch halt nie passieren wird...
Aber, wie sagte der Author dieses vorstehenden Artikels so schön: Beharrungskräfte und deutsche Digitalisierungsfähigkeit. joy
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@therapeutin Nun ja, im Gesetz steht schon d'rin, dass wir zukünftig eingebunden werden müssen.
Aber, wie sagte der Author dieses vorstehenden Artikels so schön: Beharrungskräfte und deutsche Digitalisierungsfähigkeit. joy
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Inche schrieb:
@therapeutin brauchen nee aber müssen bis 1.1.2026 und du brauchst
Buchner behauptet gerne etwas anderes. Ein Schelm, der sich dabei etwas böses denkt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche Intern geht man bei der Gematik eher von 2027 (frühestens) aus. Die hinken dort dem Zeitplan weit hinterher. V.a. auch wegen dem Datenschutzdebakel bei der ePA. Das bindet derzeit sämtliche Ressourcen.
Buchner behauptet gerne etwas anderes. Ein Schelm, der sich dabei etwas böses denkt.
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Inche schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij kam auch von den Verbänden das wir 26 angebunden sein müssen wir machen es gerade u Ihr werdet Zeit brauchen wir rechnen Damit Feb/März drann zu sein und habem im Okt gestartet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche Nö, mein Verband sagt das nicht so. Es steht zwar im Gesetz, aber es rechnet keiner ernsthaft damit, dass das effektiv so kommt. Auch unser Software-Hersteller kommuniziert das anders. Ich denke, du bist viel zu voreilig.
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Inche schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij nö ich mag nur keinen Zeitruck u habe gerade die die Passende unterstützung und die ist Zeitlich begrenzt
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche Die elektronische Heilmittelverordnung ist jetzt offiziell auf dem 01.01.2027 verschoben worden. Genau wie ich prophezeit habe. Und wahrscheinlich wird dieser Termin auch nochmal verschoben werden.
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Inche schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das ist bekannt u sehr Schade
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij noch 2 Jährchen nach hinten und ich bin raus ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Dein Pech.😂 Ich höre Ende dieses Jahres auf.😉
bei mir ist der 31.12.2030 der letzte Tag,bis dahin muss es auch ohne gehen...wink ab da wieder in die GKV Familienversichert, ist der letzte Tag wo es möglich ist
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therapeutin schrieb:
@Horatio72
bei mir ist der 31.12.2030 der letzte Tag,bis dahin muss es auch ohne gehen...wink ab da wieder in die GKV Familienversichert, ist der letzte Tag wo es möglich ist
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UlrikeSchulze schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 🎉😉
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Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
Telematik,wie ist es mit der Abrechnung dann? Wie bestätigen die Pat. ihre Termine und was ist mit den Pat. die widersprochen haben,die bekommen dann eine normale Verordnung?
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