physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Frankfurt/Main

Über uns:
Wir sind eine moderne
Physiotherapiepraxis im Norden von
Frankfurt. Für uns ist
Physiotherapie viel mehr als
Techniken und Übungen. Wir
begleiten unsere Klient*innen auf
ihrem Weg zur besseren Gesundheit
ganzheitlich und mit viel Empathie,
top Fachwissen, echtem Interesse
und Freude. Physiotherapie ist für
uns eine Einladung, Bewegung neu zu
erleben, die Seele zu stärken und
persönliche Entwicklung zu
fördern.
Und was hast Du davon?
Wir leben Entwicklung rundum-
fachlich und ...
0
Gerichtsurteil
Kostenübernahme für einen Ganzkörper-Stromanzug?
Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen
20.06.2025 • 0 Kommentare

Der EXOPULSE Mollii Suit ist ein Ganzkörper-Neurostimulationsanzug (wir berichteten). Der Hersteller Ottobock preist die positiven Effekte für verschiedenste Krankheitsbilder – darunter auch Multiple Sklerose – an. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dieses Produkt bisher nicht als erstattungsfähig eingestuft. Eine 44-Jährige beantragte daher bei ihrer Versicherung eine Einzelfallentscheidung. Dieser Antrag wurde abgelehnt, woraufhin die Betroffene Widerspruch einlegte, in dem sie eine Vielzahl positiver Wirkungen aufzählte. Nachdem die Kasse diesen zurückwies, reichte die Frau Klage beim Sozialgericht ein.

Argumente
Die Betroffene führte an, dass der technische Fortschritt bei medizinischen Hilfsmitteln schneller sei als die Überprüfungsverfahren des GBA. Der Mollii Suit würde die Mobilität verbessern, Spasmen reduzieren sowie das Wohlbefinden und die Schlafqualität steigern. Außerdem wären auch Fatiquephänomene seltener.

Aufgrund ihrer Überzeugung kaufte die Klägerin das Gerät für knapp 9.000 Euro auf eigene Rechnung. Nachdem auch das Sozialgericht Aurich ihr Gesuch zur Kostenübernahme ablehnte, ging die MS-Patientin in Berufung. Diese wurde am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verhandelt. Auch in dieser Instanz scheiterte die 44-Jährige. Und dies endgültig, denn eine Revision wurde ausgeschlossen.

Urteil
Die Richter verwiesen darauf, dass sie dem Urteil der ExpertInnen des Medizinischen Dienstes und GBAs nicht vorgreifen dürfen. Hätte das Gericht anders entschieden, müssten Krankenkassen dieses Produkt in Zukunft möglicherweise immer bezahlen.

Grundsätzlich können die Kosten für Hilfsmittel, die offiziell als medizinisches Produkt zugelassen sind, durch die Krankenkassen übernommen werden. Dies regelt der Paragraf 33 Absatz 1 Satz 1 des fünften Sozialgesetzbuches. Der Anspruch hierauf unterliegt dem Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Richter verweisen darauf, dass die mangelhafte Datenlage diesem Gebot nicht gerecht wird. Zudem stuften sie den Molli Suit als Therapiemittel und nicht als Hilfsmittel ein, da er anders als Prothesen oder Rollatoren laut Herstellerangaben interventionell eingesetzt werden soll.

Das Gericht wörtlich: „Der Mollii Suit ersetze nicht die ausgefallenen Körperfunktionen […], [da] der Anzug nicht zur Ausübung einer gezielten Bewegung getragen werde, sondern […] für eine Stunde am Tag, respektive alle zwei Tage getragen werde, je nachdem, wie lange der Effekt anhalte.“

Die Datenlage
Auch wenn die Hersteller fleißig Werbung machen, ist die Wirksamkeit, auf die die Klägerin verwies, bisher nicht bestätigt. Einzelne Studien – meist von Ottobock durchgeführt – zeigen minimale Veränderungen von Schmerzen und Funktionswerten auf. Diese erreichen allerdings nicht den Grenzwert zur klinischen Relevanz. Und dies bei jedem bisher untersuchten Krankheitsbild.

Das Urteil selbst finden Sie in unserer Infothek in der Rubrik Urteile unter dem Schlagwort Hilfsmittel konkret hier.

Martin Römhild B.Sc. / physio.de

Mehr Lesen über

UrteilHilfsmittelMSFatigueG-BA


abonnieren


    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

Mein Profilbild bearbeiten

Das könnte Sie auch interessieren

Großkapital
Verbot von Fremdinvestoren
Ist das EuGH-Urteil auf die Gesundheitswirtschaft übertragbar?
08.02.2025 • Von O.G.
Mietvertrag
Stehen Physiotherapeuten in Konkurrenz zu ...
Ein Urteil macht deutlich, worauf bei Konkurrenzschutzklauseln zu achten ist.
20.12.2024 • Von D. Bombien
Abrechnung
Hausbesuche selbst dazukaufen?
Wer nicht verordnete Hausbesuche durchführt, bewegt sich auf dünnem Eis.
07.09.2024 • Von D. Bombien
Alle Artikel zum Thema

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns