Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
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Die 17 maßgeblichen Verbände einigten sich mit den Krankenkassen auf Erleichterungen der Abrechnung im Rahmen der COVID19-Pandemie. Hier alle „Corona-Sonderregelungen“ auf einen Blick:
• Ebenfalls nicht mehr geprüft wird der Behandlungsbeginn innerhalb von 14 Tagen oder evtl. Angaben des Arztes zum spätesten Behandlungsbeginn – Bedingung: Das Rezept wurde nach dem 18. Februar 2020 ausgestellt.
• Um Liquidität in den Praxen zu erhalten, ist es ab sofort pro Rezept auch einmal möglich, eine „Teilabrechnung“ vorzunehmen. Hierzu reicht man bei der zuständigen Stelle der Krankenkasse das pro Behandlung unterschriebene Originalrezept ein.
• Die Regelung, dass die Abrechnung mit der Krankenkasse einmal im Monat zu erfolgen hat, ist außer Kraft gesetzt. Dadurch können abgebrochene oder beendete Rezepte zeitnah abgerechnet werden.
• Sollte der Arzt das Rezept fehlerhaft ausgestellt haben, darf der Therapeut das Rezept eigenhändig ohne Rücksprache mit dem Arzt korrigieren. Diese Korrekturen sind mit Datum und Handzeichen des Leistungserbringers zu versehen und außerdem auf der Rückseite links unten kurz zu begründen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Angaben zur „Art des Heilmittels“ und zur „Verordnungsmenge“.
• Um den Infektionsdruck zu minimieren, sind bestimmte Therapien ab jetzt auch als Videobehandlungen möglich. Dies gilt für folgende Heilmittel:
o Atemgymnastik(20302)
o Atem- und Kreislaufgymnastik (20303)
o Krankengymnastische Behandlung, auch Atemgymnastik, auch auf neuro-physiologischer Grundlage als Einzelbehandlung (20501)
o Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage, auch Atemtherapie bei zystischer Fibrose (Mukoviszidose) (20701)
o Krankengymnastik, auch Atemtherapie, bei Mukoviszidose und schweren Bronchialerkrankungen, 60 Min. (20702)
Voraussetzungen hierfür sind:
o Es muss eine vorherige Einwilligung des Patienten vorliegen.
o Die Telebehandlung muss in Räumen stattfinden, welche eine Privatsphäre gewährleisten.
• All diese Regelungen gelten auch für Zahnarztrezepte.
• Diese Erleichterungen gelten zunächst für alle Behandlungen, die bis einschließlich 30. April 2020 durchgeführt werden.
• Wichtig war den Krankenkassen noch zu betonen:
Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
Hier finden Sie die anderen Teile aus unserer Reihe "Unterstützung in schweren Zeiten":
Teil I: Corona - Kurzarbeitergeld für Praxen
Teil III: Corona - finanzielle Hilfen für Selbstständige durch den Bund
Teil IV: Corona - finanzielle Zuschüsse für Selbstständige auf Länderebene
Teil V: Corona - Ab heute Zuschuss aus dem Rettungsschirm für Therapeuten
CoronaAbrechnungRezeptGKVVideotherapie
Auf euch ist eben Verlass!!!!
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RoFo schrieb:
Vielen Dank für diese wirklich sehr wichtigen Infos!!!
Auf euch ist eben Verlass!!!!
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Geronimo schrieb:
...vielen Dank, ihr macht, wie immer, einen sehr guten Job...
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ella426 schrieb:
Ich möchte mich auch einmal an dieser Stelle für die sehr gute Information bei Physio.de bedanken.
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antjelange schrieb:
.....das sollte einfach sein. Per Mail Bestätigung des Pat. vor Beginn (wer das mit dem Video schafft, kann auch mailen) und die ZuZa per Rechnung. Ich glaube nur nicht, dass meine MA das so schnell umsetzen können , da muss man schon technikaffig und medienfit sein....
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Xela schrieb:
... und wie bekomme ich bei Telebehandlungen die Zuzahlung und die Unterschrift des Pat.?
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helmingas schrieb:
Möge das Haar der physio.de - Mitarbeiter noch lange wachsen...
Zuzahlung eben Rechnung oder Einzug
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ali schrieb:
na danke für die Negative Bewertung. Vielleicht erklärst Du Dich ...
gab bestimmt den Daumen runter, weil es pöse Verpände heissen muss
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Xela schrieb:
@ali
gab bestimmt den Daumen runter, weil es pöse Verpände heissen muss
Oder lag es doch dran, dass ich nicht über berufsständische Organisaionen gemosert habe.
Ich mein, wirklich AUCH danke an ph.de Aber ohne Verhandlungsergebnis gäb s auch keinen Bericht.
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ali schrieb:
@xela Danke, denn bin ich ja beruhigt. Wenn das irgendwann mal überstanden ist, wird keiner mehr so kleinkariert voten.
Oder lag es doch dran, dass ich nicht über berufsständische Organisaionen gemosert habe.
Ich mein, wirklich AUCH danke an ph.de Aber ohne Verhandlungsergebnis gäb s auch keinen Bericht.
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ali schrieb:
und bitte auch bei den pösen Verbänden die gerade auch alles menschmögliche wie diese Vereinbarungen getroffen haben. Telemedizin “ unterschrift auf elektronischen Weg. Da reicht wohl.ne emailbestätigung.
Zuzahlung eben Rechnung oder Einzug
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
sehr gut. Mir war vorher nicht klar, ob das Feld "spätester Behandlungsbeginn am....." ausgefüllt werden muss.
Jeder dort macht das so ziemlich unentgeltlich und regelt parallel auch noch seinen eigenen Job. Und die Seite, die einfach nur die Infos gratis zusammenstellt, erntet den Dank?
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Marc84 schrieb:
Ich hoffe, dass alle, die sich hier groß bei ph.de bedanken auch Mitglied in einem der Verbände sind, die das alles für Euch erstreiten!!
Jeder dort macht das so ziemlich unentgeltlich und regelt parallel auch noch seinen eigenen Job. Und die Seite, die einfach nur die Infos gratis zusammenstellt, erntet den Dank?
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daniela112 schrieb:
Danke für die Infos !!!
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ali schrieb:
Nö
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
läuft die Sonderregelung auch bei Verordnungen aus dem Entlassmanagement?
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