physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg

Ab Januar (oder auch etwas später)

suchen wir eine/n
Physiotherapeutin/en (m/w/d) für
unser Zentrum

In unserer Heilmittelambulanz
(Praxis) bahandeln Sie Patienten
insbesondere mit neurologischen
Beschwerden. - Sie können die
Behandlungszeit ganz Ihren
Patienten widmen, denn
Terminvereinbarungen, Telefonate
und Themen rund um die Rezepte
nehmen Ihnen unsere
Mitarbeiterinnen von der Rezeption
ab.

Bei Interesse haben Sie zusätzlich
auch die Möglichkeit in einer nah
gelegenen Institut...
0
Urteil: keine Abrechnung der MT für Masseure
Leider verloren
Das Bundessozialgericht wies letztinstanzlich drei Klagen von Masseuren in Bezug auf die Abrechnungsberechtigung von Manueller Therapie ab.
21.03.2017 • 25 Kommentare

Dass Masseure, welche die Weiterbildung in Manueller Therapie (MT) erfolgreich bestanden haben, diese auch anwenden wollen, ist verständlich. Noch verständlicher ist, dass sie diese dann auch mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen wollen. Und genau an diesem Punkt war die Rechtslage in den letzten Jahren - gelinde gesagt - wirr.

Unstrittig ist, dass Masseure bis 1995 Manuelle Therapie abrechnen durften. Dann fiel die Entscheidung durch den damaligen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (heute G-BA), dies nur noch Physiotherapeuten zu ermöglichen. Dagegen klagte so mancher Masseur und damit wurde es verworren.

Beschieden die meisten Gerichte die Klagen der Masseure abschlägig, so urteilte im Gegensatz hierzu das Landessozialgericht Bayern in einem solchen Fall genau gegenteilig - also zu Gunsten des klagenden Masseurs. Und, noch besser: Es lies keine Revision zu. Das hieß in der Konsequenz: Alle Masseure in Bayern konnten MT abrechnen, das Bundessozialgericht konnte aber nicht angerufen und ergo auch keine Klarheit auf Bundesebene geschaffen werden.

Und so nahmen einige Masseure aus anderen Bundesländern einen erneuten Anlauf zur höchstrichterlichen Klärung. Einer davon bereits im Jahre 2007 (!). Dieser lange Weg durch alle Instanzen endete nun vergangene Woche in Kassel vor dem Bundessozialgericht mit einer Niederlage für die Masseure.
Wie D. Benjamin Alt, einer der klageführenden Anwälte, berichtete, habe sich das Gericht die Entscheidung nicht leicht gemacht. In einer für solche Fälle außergewöhnlich langen mündlichen Verhandlung (über zweieinhalb Stunden) widmete es sich sehr interessiert und offen den Argumenten der jeweiligen Prozessparteien.

Im anschließenden Urteil entschied es aber dann doch sehr klar zu Lasten der Masseure. Wie Rechtsanwalt Alt in einem Telefoninterview mit physio.de berichtete, kam das Gericht zu der Ansicht, dass erstens die Kassen den Masseuren die Abrechnungsberechtigung verwehren dürften und zweitens, dass eine Massagepraxis auch ohne Zertifikatspositionen "überleben könne".

Interessant laut Alt ist aber ein viertes Verfahren über welches am gleichen Tage entschieden werden sollte. Hier hatte ein Masseur zunächst die Weiterbildung in Manueller Therapie erfolgreich absolviert und zu einem späteren Zeitpunkt dann die Nachqualifikation zum Physiotherapeuten. Darf dieser nun MT mit den Kassen abrechnen?

Die im Leopardenjäckchen erschienene Vertreterin des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) schien sich ihrer zunächst vehement vertretenen ablehnenden Position dann anscheinend doch nicht mehr so sicher. Denn ein Urteil wollte sich der vdek "dann doch nicht abholen" (RA Alt). Stattdessen willigte der vdek in einen Vergleich ein, welcher lautet: Ab dem Tag nach der Urteilsverkündung besitzt der klagende Masseur nun die Abrechnungsbefugnis für Manuelle Therapie

Rechtsanwalt Alt legt wert auf die Feststellung, dass es also für Masseure, welche zunächst die MT-Ausbildung und danach die Nachqualifikation zum Physiotherapeuten absolviert haben, noch kein höchstrichterliches Urteil gäbe. Sie dürften weiterhin auf Anerkennung hoffen, zumal die meisten Krankenkassen diese eh aussprächen - manchmal erst nachdem er "ein wenig gepoltert habe".

Für alle anderen Masseure ist von nun an klar: MT ist nur für Physiotherapeuten.

In unserer Infothek unter dem Punkt "Urteile" finden Sie das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes sowie das erwähnte Urteil des Bundessozialgerichtes.

Friedrich Merz / physio.de

Mehr Lesen über

UrteilMassageManuelle Therapie


Es gibt 25 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Xela
21.03.2017 09:56
Link

Einfach absurd. In Zeiten, wo man jeden der - einen ordentlichen MT-Abschluss vorausgesetzt - braucht, kann sich eigentlich keiner mehr leisten, darauf zu verzichten.
Ich wünsche alle betroffenen Masseuren mit MT Zertifikat, dass die Kassen-Herrschaften eines Tages auf allen Vieren angekrochen kommen und um deren Fähigkeiten zu Lasten der GKV betteln.
2

Gefällt mir

• Pyladis Jakumas
• Tempelritter
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170303587&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp Einfach absurd. In Zeiten, wo man jeden der - einen ordentlichen MT-Abschluss vorausgesetzt - braucht, kann sich eigentlich keiner mehr leisten, darauf zu verzichten. Ich wünsche alle betroffenen Masseuren mit MT Zertifikat, dass die Kassen-Herrschaften eines Tages auf allen Vieren angekrochen kommen und um deren Fähigkeiten zu Lasten der GKV betteln.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Xela schrieb:

Link

Einfach absurd. In Zeiten, wo man jeden der - einen ordentlichen MT-Abschluss vorausgesetzt - braucht, kann sich eigentlich keiner mehr leisten, darauf zu verzichten.
Ich wünsche alle betroffenen Masseuren mit MT Zertifikat, dass die Kassen-Herrschaften eines Tages auf allen Vieren angekrochen kommen und um deren Fähigkeiten zu Lasten der GKV betteln.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Fuzziguzzi
21.03.2017 10:02
....wenn es so weiter geht wie bisher ist der Zeitpunkt schnell erreicht.
1

Gefällt mir

....wenn es so weiter geht wie bisher ist der Zeitpunkt schnell erreicht.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
peer2010
21.03.2017 11:27
So ein Schwachsinn. Wenn ein Therapeut ob Masseur oder Physio diese Zertifikatsausbildung erfolgreich abschließt muss er es auch auf Kosten der Kassen ausüben dürfen.Die Frage ist doch ob der Kurs zum Zeitpunkt oder Beginn der Ausbildung vom Ausbildungsträger als Zertifikatskurs für Masseure ausgewiesen wurde.
1

Gefällt mir

So ein Schwachsinn. Wenn ein Therapeut ob Masseur oder Physio diese Zertifikatsausbildung erfolgreich abschließt muss er es auch auf Kosten der Kassen ausüben dürfen.Die Frage ist doch ob der Kurs zum Zeitpunkt oder Beginn der Ausbildung vom Ausbildungsträger als Zertifikatskurs für Masseure ausgewiesen wurde.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



peer2010 schrieb:

So ein Schwachsinn. Wenn ein Therapeut ob Masseur oder Physio diese Zertifikatsausbildung erfolgreich abschließt muss er es auch auf Kosten der Kassen ausüben dürfen.Die Frage ist doch ob der Kurs zum Zeitpunkt oder Beginn der Ausbildung vom Ausbildungsträger als Zertifikatskurs für Masseure ausgewiesen wurde.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Fuzziguzzi
21.03.2017 11:37
...nein leider wird die MT Ausbildung für Masseure von den Kassen nicht mehr akzeptiert, früher gab es noch für Masseure diese Kassenzulassung bei bestandener Prüfung.
1

Gefällt mir

...nein leider wird die MT Ausbildung für Masseure von den Kassen nicht mehr akzeptiert, früher gab es noch für Masseure diese Kassenzulassung bei bestandener Prüfung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Fuzziguzzi schrieb:

...nein leider wird die MT Ausbildung für Masseure von den Kassen nicht mehr akzeptiert, früher gab es noch für Masseure diese Kassenzulassung bei bestandener Prüfung.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JürgenK
21.03.2017 14:16
Hm peer2010,
hast Du den Beitrag der News überhaupt gelesen?
MfG
JürgenK:-oo
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• morpheus-06
Hm peer2010, hast Du den Beitrag der News überhaupt gelesen? MfG JürgenK:-oo
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JürgenK schrieb:

Hm peer2010,
hast Du den Beitrag der News überhaupt gelesen?
MfG
JürgenK:-oo

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
peer2010
22.03.2017 09:43
Was meinst du genau?
1

Gefällt mir

Was meinst du genau?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



peer2010 schrieb:

Was meinst du genau?

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Fuzziguzzi schrieb:

....wenn es so weiter geht wie bisher ist der Zeitpunkt schnell erreicht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
22.03.2017 07:51
Sorry aber seit 25 Jahren ist es nun so, dass Masseure keine Mt machen dürfen. Warum macht man dann als Masseur diese Ausbildung - nur um anschließend meckern zu können wie böse die Kassen sind?
Jeder der Osteo macht weis das man den HP dazu braucht und macht diesen dann.
Also liebe Masseure, macht eine Nachqualifizierung zum PT und schon ist die Sache erledigt.
1

Gefällt mir

• 484
Sorry aber seit 25 Jahren ist es nun so, dass Masseure keine Mt machen dürfen. Warum macht man dann als Masseur diese Ausbildung - nur um anschließend meckern zu können wie böse die Kassen sind? Jeder der Osteo macht weis das man den HP dazu braucht und macht diesen dann. Also liebe Masseure, macht eine Nachqualifizierung zum PT und schon ist die Sache erledigt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

idefix- schrieb:

Sorry aber seit 25 Jahren ist es nun so, dass Masseure keine Mt machen dürfen. Warum macht man dann als Masseur diese Ausbildung - nur um anschließend meckern zu können wie böse die Kassen sind?
Jeder der Osteo macht weis das man den HP dazu braucht und macht diesen dann.
Also liebe Masseure, macht eine Nachqualifizierung zum PT und schon ist die Sache erledigt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
KaBa
22.03.2017 10:57
Hallo;

Die Verbände und andere Anbieter von MT-Kursen haben es ja eine Weile sogar für die Masseure beworben-
nach dem Richterspruch in Bayern. Mit dem Versprechen von der Kassenzulassung!:motz:

Grüße KaBa
1

Gefällt mir

• Pyladis Jakumas
Hallo; Die Verbände und andere Anbieter von MT-Kursen haben es ja eine Weile sogar für die Masseure beworben- nach dem Richterspruch in Bayern. Mit dem Versprechen von der Kassenzulassung!:motz: Grüße KaBa
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
22.03.2017 11:23
Welcher Anbieter hat versprochen? Das Urteil aus Bayern war eine Einzelfallentscheidung und nie auf andere BL übertragbar. Meine Masseure haben hier in BaWü ihre MT Abgabeerlaubniss noch bekommen.
1

Gefällt mir

Welcher Anbieter hat versprochen? Das Urteil aus Bayern war eine Einzelfallentscheidung und nie auf andere BL übertragbar. Meine Masseure haben hier in BaWü ihre MT Abgabeerlaubniss noch bekommen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Welcher Anbieter hat versprochen? Das Urteil aus Bayern war eine Einzelfallentscheidung und nie auf andere BL übertragbar. Meine Masseure haben hier in BaWü ihre MT Abgabeerlaubniss noch bekommen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
KaBa
22.03.2017 11:55
Hallo;

VPT- Ba Wü und Ulm-Kolleg weiß ich noch genau.
Deshalb hat der VPT auch eine Musterklage mit einer Masseurin gemacht!
Sie hatten Angst, den Teilnehmern die Kosten zu erstatten!

Grüße KaBa
1

Gefällt mir

Hallo; VPT- Ba Wü und Ulm-Kolleg weiß ich noch genau. Deshalb hat der VPT auch eine Musterklage mit einer Masseurin gemacht! Sie hatten Angst, den Teilnehmern die Kosten zu erstatten! Grüße KaBa
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



KaBa schrieb:

Hallo;

VPT- Ba Wü und Ulm-Kolleg weiß ich noch genau.
Deshalb hat der VPT auch eine Musterklage mit einer Masseurin gemacht!
Sie hatten Angst, den Teilnehmern die Kosten zu erstatten!

Grüße KaBa

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
stefan 302
22.03.2017 17:00
KaBa schrieb am 22.3.17 11:55:
Hallo;

VPT- Ba Wü und Ulm-Kolleg weiß ich noch genau.
Deshalb hat der VPT auch eine Musterklage mit einer Masseurin gemacht!
Sie hatten Angst, den Teilnehmern die Kosten zu erstatten!

Grüße KaBa





Wer in einer Ausschreibung genau liest was vertraglich zugesichert wird weiß, dass das eben nicht so stimmt!
Selbstverständlich kann ein Anbieter nur das anbieten, was rechtlich sicher ist!
In BaWü hat meines Wissens KEIN Verband den Masseuren empfohlen, die Ausbildung zu machen. Dass es trotzdem welche gab die es durchgezogen haben, ist geschuldet der Tatsache, dass sie sich fortgebildet haben, ohne den Anspruch abrechnen zu können, ich denke du weisst was ich meine ;-)
Es wäre aufgrund deiner Aussage ein Leichtes, diese schriftliche Versprechung gegenüber dem Anbieter (egal welcher) vor Gericht erfolgreich einzuklagen...

Hintergrund der Klage, die seit Jahren schon läuft, war ein ganz anderer. Ernst Boxberg hatte Klage eingereicht, da es Masseure so wollten, mahnend der Aussicht es nicht durchzubringen.
Manchmal werden hier Tatsachen verdreht oder nur teilweise richtig widergegeben...
1

Gefällt mir

[zitat]KaBa schrieb am 22.3.17 11:55: Hallo; VPT- Ba Wü und Ulm-Kolleg weiß ich noch genau. Deshalb hat der VPT auch eine Musterklage mit einer Masseurin gemacht! Sie hatten Angst, den Teilnehmern die Kosten zu erstatten! Grüße KaBa[/zitat] Wer in einer Ausschreibung genau liest was vertraglich zugesichert wird weiß, dass das eben nicht so stimmt! Selbstverständlich kann ein Anbieter nur das anbieten, was rechtlich sicher ist! In BaWü hat meines Wissens KEIN Verband den Masseuren empfohlen, die Ausbildung zu machen. Dass es trotzdem welche gab die es durchgezogen haben, ist geschuldet der Tatsache, dass sie sich fortgebildet haben, ohne den Anspruch abrechnen zu können, ich denke du weisst was ich meine ;-) Es wäre aufgrund deiner Aussage ein Leichtes, diese schriftliche Versprechung gegenüber dem Anbieter (egal welcher) vor Gericht erfolgreich einzuklagen... Hintergrund der Klage, die seit Jahren schon läuft, war ein ganz anderer. Ernst Boxberg hatte Klage eingereicht, da es Masseure so wollten, mahnend der Aussicht es nicht durchzubringen. Manchmal werden hier Tatsachen verdreht oder nur teilweise richtig widergegeben...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



stefan 302 schrieb:

KaBa schrieb am 22.3.17 11:55:
Hallo;

VPT- Ba Wü und Ulm-Kolleg weiß ich noch genau.
Deshalb hat der VPT auch eine Musterklage mit einer Masseurin gemacht!
Sie hatten Angst, den Teilnehmern die Kosten zu erstatten!

Grüße KaBa





Wer in einer Ausschreibung genau liest was vertraglich zugesichert wird weiß, dass das eben nicht so stimmt!
Selbstverständlich kann ein Anbieter nur das anbieten, was rechtlich sicher ist!
In BaWü hat meines Wissens KEIN Verband den Masseuren empfohlen, die Ausbildung zu machen. Dass es trotzdem welche gab die es durchgezogen haben, ist geschuldet der Tatsache, dass sie sich fortgebildet haben, ohne den Anspruch abrechnen zu können, ich denke du weisst was ich meine ;-)
Es wäre aufgrund deiner Aussage ein Leichtes, diese schriftliche Versprechung gegenüber dem Anbieter (egal welcher) vor Gericht erfolgreich einzuklagen...

Hintergrund der Klage, die seit Jahren schon läuft, war ein ganz anderer. Ernst Boxberg hatte Klage eingereicht, da es Masseure so wollten, mahnend der Aussicht es nicht durchzubringen.
Manchmal werden hier Tatsachen verdreht oder nur teilweise richtig widergegeben...

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

KaBa schrieb:

Hallo;

Die Verbände und andere Anbieter von MT-Kursen haben es ja eine Weile sogar für die Masseure beworben-
nach dem Richterspruch in Bayern. Mit dem Versprechen von der Kassenzulassung!:motz:

Grüße KaBa

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
peer2010
22.03.2017 14:59
Genau das ist das Thema die Verbände habe die Masseure hofiert die MT zu machen. Da gab es noch keine westdeutsche PT s nur die ostler PTs.
1

Gefällt mir

Genau das ist das Thema die Verbände habe die Masseure hofiert die MT zu machen. Da gab es noch keine westdeutsche PT s nur die ostler PTs.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
22.03.2017 15:49
Diese Masseure waren nach dem alten Berufsgesetzt ausgebildet und haben alle Ihre MT Zulassung, diese hat auch Bestandschutz.
1

Gefällt mir

Diese Masseure waren nach dem alten Berufsgesetzt ausgebildet und haben alle Ihre MT Zulassung, diese hat auch Bestandschutz.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

Diese Masseure waren nach dem alten Berufsgesetzt ausgebildet und haben alle Ihre MT Zulassung, diese hat auch Bestandschutz.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
stefan 302
22.03.2017 17:03
peer2010 schrieb am 22.3.17 14:59:
Genau das ist das Thema die Verbände habe die Masseure hofiert die MT zu machen. Da gab es noch keine westdeutsche PT s nur die ostler PTs.




Das ist jetzt echt absoluter Quatsch was du da schreibst...echt.
Zu dem Zeitpunkt, wo es möglich war die MT Ausbildung zu machen und ANERKANNT -abrechnungstechnisch- zu bekommen, hat alles noch geklappt.
Ich selbst war zu dem Zeitpunkt Masseur und habe die MT Ausbildung gemacht und anerkannt bekommen.
Ab dem Zeitpunkt wo es rechtlich nicht mehr zugesichert werden konnte, hat in BaWü kein Anbieter meines Wissens Masseure "hofiert".
1

Gefällt mir

• Tempelritter
[zitat]peer2010 schrieb am 22.3.17 14:59: Genau das ist das Thema die Verbände habe die Masseure hofiert die MT zu machen. Da gab es noch keine westdeutsche PT s nur die ostler PTs.[/zitat] Das ist jetzt echt absoluter Quatsch was du da schreibst...echt. Zu dem Zeitpunkt, wo es möglich war die MT Ausbildung zu machen und ANERKANNT -abrechnungstechnisch- zu bekommen, hat alles noch geklappt. Ich selbst war zu dem Zeitpunkt Masseur und habe die MT Ausbildung gemacht und anerkannt bekommen. Ab dem Zeitpunkt wo es rechtlich nicht mehr zugesichert werden konnte, hat in BaWü kein Anbieter meines Wissens Masseure "hofiert".
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



stefan 302 schrieb:

peer2010 schrieb am 22.3.17 14:59:
Genau das ist das Thema die Verbände habe die Masseure hofiert die MT zu machen. Da gab es noch keine westdeutsche PT s nur die ostler PTs.




Das ist jetzt echt absoluter Quatsch was du da schreibst...echt.
Zu dem Zeitpunkt, wo es möglich war die MT Ausbildung zu machen und ANERKANNT -abrechnungstechnisch- zu bekommen, hat alles noch geklappt.
Ich selbst war zu dem Zeitpunkt Masseur und habe die MT Ausbildung gemacht und anerkannt bekommen.
Ab dem Zeitpunkt wo es rechtlich nicht mehr zugesichert werden konnte, hat in BaWü kein Anbieter meines Wissens Masseure "hofiert".

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
KaBa
22.03.2017 18:21
Hallo Stefan 302;

Ich selber war im 1.Kurs beim VPT nach dem Urteil.Mit einigen Masseuren und ich weiß noch genau, im VPT
Magazin stand so was in der Art von: Zertifikat zur Kassenabrechnung für Physiotherapeuten und Masseure.
Als dann die ersten Ablehnungen seitens der Kassen kamen (manche Schulen waren schneller) waren
die Lehrer des MT- Kurses und die Zuständigen des VPT total entsetzt.
Es waren auf alle Fälle Vorspiegelung falscher Tatsachen. Das Du es schönreden willst, ist klar, da du 100%
VPT bist.

Grüße KaBa
1

Gefällt mir

Hallo Stefan 302; Ich selber war im 1.Kurs beim VPT nach dem Urteil.Mit einigen Masseuren und ich weiß noch genau, im VPT Magazin stand so was in der Art von: Zertifikat zur Kassenabrechnung für Physiotherapeuten und Masseure. Als dann die ersten Ablehnungen seitens der Kassen kamen (manche Schulen waren schneller) waren die Lehrer des MT- Kurses und die Zuständigen des VPT total entsetzt. Es waren auf alle Fälle Vorspiegelung falscher Tatsachen. Das Du es schönreden willst, ist klar, da du 100% VPT bist. Grüße KaBa
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



KaBa schrieb:

Hallo Stefan 302;

Ich selber war im 1.Kurs beim VPT nach dem Urteil.Mit einigen Masseuren und ich weiß noch genau, im VPT
Magazin stand so was in der Art von: Zertifikat zur Kassenabrechnung für Physiotherapeuten und Masseure.
Als dann die ersten Ablehnungen seitens der Kassen kamen (manche Schulen waren schneller) waren
die Lehrer des MT- Kurses und die Zuständigen des VPT total entsetzt.
Es waren auf alle Fälle Vorspiegelung falscher Tatsachen. Das Du es schönreden willst, ist klar, da du 100%
VPT bist.

Grüße KaBa

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
stefan 302
22.03.2017 18:39
KaBa schrieb am 22.3.17 18:21:
Hallo Stefan 302;

Ich selber war im 1.Kurs beim VPT nach dem Urteil.Mit einigen Masseuren und ich weiß noch genau, im VPT
Magazin stand so was in der Art von: Zertifikat zur Kassenabrechnung für Physiotherapeuten und Masseure.
Als dann die ersten Ablehnungen seitens der Kassen kamen (manche Schulen waren schneller) waren
die Lehrer des MT- Kurses und die Zuständigen des VPT total entsetzt.
Es waren auf alle Fälle Vorspiegelung falscher Tatsachen. Das Du es schönreden willst, ist klar, da du 100%
VPT bist.

Grüße KaBa





Nach welchem Urteil?
Wann hast du den 1. Kurs gemacht?

Vor der damaligen Rechtsprechung (Bayern) war es wie zuvor auch. Einzelne Urteile -nicht BL-bezogen- sind Einzelurteile. Das Urteil jetzt vom BSG ist für alle bindend, auch für Bayern.
Entsetzt über die Begründung damals waren sicher einige, denn wer eine Prüfung besteht, besteht sie. Inhaltlich wird zwischen Masseuren und PT ja nicht unterschieden.
Aber bis dahin galt die alte Rechtsprechung, du wirst dich erinnern können...;-)
Die Kurse die ich kenne haben im Passus den Verweis auf die Problematik der Masseure, nicht garantierend der Anerkennung.
Genauso wie bei jedem Kurs stehen muss (z.B. cranio sakrale, ect.), dass die Anwendung nur für HP gestattet ist.
Hier gebe ich dir Recht, das steht nahezu nirgendwo bei den Kursausschreibungen, ausser bei denen welche die Ausschreibung korrekt handhaben.
1

Gefällt mir

[zitat]KaBa schrieb am 22.3.17 18:21: Hallo Stefan 302; Ich selber war im 1.Kurs beim VPT nach dem Urteil.Mit einigen Masseuren und ich weiß noch genau, im VPT Magazin stand so was in der Art von: Zertifikat zur Kassenabrechnung für Physiotherapeuten und Masseure. Als dann die ersten Ablehnungen seitens der Kassen kamen (manche Schulen waren schneller) waren die Lehrer des MT- Kurses und die Zuständigen des VPT total entsetzt. Es waren auf alle Fälle Vorspiegelung falscher Tatsachen. Das Du es schönreden willst, ist klar, da du 100% VPT bist. Grüße KaBa[/zitat] Nach welchem Urteil? Wann hast du den 1. Kurs gemacht? Vor der damaligen Rechtsprechung (Bayern) war es wie zuvor auch. Einzelne Urteile -nicht BL-bezogen- sind Einzelurteile. Das Urteil jetzt vom BSG ist für alle bindend, auch für Bayern. Entsetzt über die Begründung damals waren sicher einige, denn wer eine Prüfung besteht, besteht sie. Inhaltlich wird zwischen Masseuren und PT ja nicht unterschieden. Aber bis dahin galt die alte Rechtsprechung, du wirst dich erinnern können...;-) Die Kurse die ich kenne haben im Passus den Verweis auf die Problematik der Masseure, nicht garantierend der Anerkennung. Genauso wie bei jedem Kurs stehen muss (z.B. cranio sakrale, ect.), dass die Anwendung nur für HP gestattet ist. Hier gebe ich dir Recht, das steht nahezu nirgendwo bei den Kursausschreibungen, ausser bei denen welche die Ausschreibung korrekt handhaben.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



stefan 302 schrieb:

KaBa schrieb am 22.3.17 18:21:
Hallo Stefan 302;

Ich selber war im 1.Kurs beim VPT nach dem Urteil.Mit einigen Masseuren und ich weiß noch genau, im VPT
Magazin stand so was in der Art von: Zertifikat zur Kassenabrechnung für Physiotherapeuten und Masseure.
Als dann die ersten Ablehnungen seitens der Kassen kamen (manche Schulen waren schneller) waren
die Lehrer des MT- Kurses und die Zuständigen des VPT total entsetzt.
Es waren auf alle Fälle Vorspiegelung falscher Tatsachen. Das Du es schönreden willst, ist klar, da du 100%
VPT bist.

Grüße KaBa





Nach welchem Urteil?
Wann hast du den 1. Kurs gemacht?

Vor der damaligen Rechtsprechung (Bayern) war es wie zuvor auch. Einzelne Urteile -nicht BL-bezogen- sind Einzelurteile. Das Urteil jetzt vom BSG ist für alle bindend, auch für Bayern.
Entsetzt über die Begründung damals waren sicher einige, denn wer eine Prüfung besteht, besteht sie. Inhaltlich wird zwischen Masseuren und PT ja nicht unterschieden.
Aber bis dahin galt die alte Rechtsprechung, du wirst dich erinnern können...;-)
Die Kurse die ich kenne haben im Passus den Verweis auf die Problematik der Masseure, nicht garantierend der Anerkennung.
Genauso wie bei jedem Kurs stehen muss (z.B. cranio sakrale, ect.), dass die Anwendung nur für HP gestattet ist.
Hier gebe ich dir Recht, das steht nahezu nirgendwo bei den Kursausschreibungen, ausser bei denen welche die Ausschreibung korrekt handhaben.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

peer2010 schrieb:

Genau das ist das Thema die Verbände habe die Masseure hofiert die MT zu machen. Da gab es noch keine westdeutsche PT s nur die ostler PTs.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MikeS
25.03.2017 13:51
Die Frage die sich jetzt stellt - was passiert nun mit den bereits erteilten MT-Abrechnungsbefugnissen für Masseure? Sowohl als PI als auch als angestellter Therapeut? Den hier in den Beiträgen genannten Bestandsschutz halte ich für sehr wacklig.

MikeS
1

Gefällt mir

Die Frage die sich jetzt stellt - was passiert nun mit den bereits erteilten MT-Abrechnungsbefugnissen für Masseure? Sowohl als PI als auch als angestellter Therapeut? Den hier in den Beiträgen genannten Bestandsschutz halte ich für sehr wacklig. MikeS
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
stefan 302
25.03.2017 15:08
das muss leider noch geklärt werden, vor allem in Bayern, wo im Moment noch Ausbildungen dazu laufen :]/
1

Gefällt mir

das muss leider noch geklärt werden, vor allem in Bayern, wo im Moment noch Ausbildungen dazu laufen :]/
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



stefan 302 schrieb:

das muss leider noch geklärt werden, vor allem in Bayern, wo im Moment noch Ausbildungen dazu laufen :]/

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Jolli42
26.03.2017 21:04
Dieses Urteil sollten sich die "Osteopathen" mal ansehen.
1

Gefällt mir

Dieses Urteil sollten sich die "Osteopathen" mal ansehen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Jolli42 schrieb:

Dieses Urteil sollten sich die "Osteopathen" mal ansehen.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

MikeS schrieb:

Die Frage die sich jetzt stellt - was passiert nun mit den bereits erteilten MT-Abrechnungsbefugnissen für Masseure? Sowohl als PI als auch als angestellter Therapeut? Den hier in den Beiträgen genannten Bestandsschutz halte ich für sehr wacklig.

MikeS

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
484
25.03.2017 14:26
Ich finde es nur fair , .... finde ich sehr gut das Urteil , .....
1

Gefällt mir

Ich finde es nur fair , .... finde ich sehr gut das Urteil , .....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

484 schrieb:

Ich finde es nur fair , .... finde ich sehr gut das Urteil , .....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sabine Brunner
31.03.2017 20:16
Ich selbst bin Physio und kann MT abrechnen.
Aber ich kenne einen Kollegen, der Masseur ist und die MT nach erfolgreicher Prüfung seit vielen Jahren mit den GKV abrechnet - in Bayern, bisher ohne Probleme.
Wird er das nun künftig nicht mehr können und die MT aus seinem Angebot streichen müssen?
Das wäre wirtschaftlich für ihn katastrophal!
Der "Witz" dabei:
er praktiziert die MT sehr erfolgreich und hat schon sehr vielen Patienten damit geholfen...
2

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
• Pyladis Jakumas
Ich selbst bin Physio und kann MT abrechnen. Aber ich kenne einen Kollegen, der Masseur ist und die MT nach erfolgreicher Prüfung seit vielen Jahren mit den GKV abrechnet - in Bayern, bisher ohne Probleme. Wird er das nun künftig nicht mehr können und die MT aus seinem Angebot streichen müssen? Das wäre wirtschaftlich für ihn katastrophal! Der "Witz" dabei: er praktiziert die MT sehr erfolgreich und hat schon sehr vielen Patienten damit geholfen...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Sabine Brunner schrieb:

Ich selbst bin Physio und kann MT abrechnen.
Aber ich kenne einen Kollegen, der Masseur ist und die MT nach erfolgreicher Prüfung seit vielen Jahren mit den GKV abrechnet - in Bayern, bisher ohne Probleme.
Wird er das nun künftig nicht mehr können und die MT aus seinem Angebot streichen müssen?
Das wäre wirtschaftlich für ihn katastrophal!
Der "Witz" dabei:
er praktiziert die MT sehr erfolgreich und hat schon sehr vielen Patienten damit geholfen...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Jürgen Bursch
01.04.2017 18:09
Werden Masseure überhaupt noch gebraucht???
1

Gefällt mir

Werden Masseure überhaupt noch gebraucht???
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
01.04.2017 18:26
Jürgen Bursch schrieb am 1.4.17 18:09:
Werden Masseure überhaupt noch gebraucht???


JA
2

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
• Pyladis Jakumas
[zitat]Jürgen Bursch schrieb am 1.4.17 18:09: Werden Masseure überhaupt noch gebraucht???[/zitat] JA
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Jürgen Bursch schrieb am 1.4.17 18:09:
Werden Masseure überhaupt noch gebraucht???


JA

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Pyladis Jakumas
01.04.2017 19:08
ich bin Masseur und Physio, meine Frau ist Masseurin und Physio und mein Sohn ist "nur" Physio und auch er meint dass das Anfassen wie es ein Masseur kann nicht dem Physio beigebracht wird

damit ein ganz klares JA wir brauchen den Masseur !!!!!

Leider ist die Hydrotherapie schon lange tot !!!
1

Gefällt mir

ich bin Masseur und Physio, meine Frau ist Masseurin und Physio und mein Sohn ist "nur" Physio und auch er meint dass das Anfassen wie es ein Masseur kann nicht dem Physio beigebracht wird damit ein ganz klares JA wir brauchen den Masseur !!!!! Leider ist die Hydrotherapie schon lange tot !!!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Pyladis Jakumas schrieb:

ich bin Masseur und Physio, meine Frau ist Masseurin und Physio und mein Sohn ist "nur" Physio und auch er meint dass das Anfassen wie es ein Masseur kann nicht dem Physio beigebracht wird

damit ein ganz klares JA wir brauchen den Masseur !!!!!

Leider ist die Hydrotherapie schon lange tot !!!

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Eberhard
02.04.2017 16:45
Der Masseur darf im Gegensatz zum Physiotherapeuten ohne ärztliche Verordnung, im Rahmen seiner erlernten Fächer frei therapieren. Wenn das kein Vorteil ist, dann weiß ich auch nicht.

Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Verspannungen- Der Masseur sieht danach.
1

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
Der Masseur darf im Gegensatz zum Physiotherapeuten ohne ärztliche Verordnung, im Rahmen seiner erlernten Fächer frei therapieren. Wenn das kein Vorteil ist, dann weiß ich auch nicht. Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Verspannungen- Der Masseur sieht danach.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Eberhard schrieb:

Der Masseur darf im Gegensatz zum Physiotherapeuten ohne ärztliche Verordnung, im Rahmen seiner erlernten Fächer frei therapieren. Wenn das kein Vorteil ist, dann weiß ich auch nicht.

Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Verspannungen- Der Masseur sieht danach.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Jürgen Bursch schrieb:

Werden Masseure überhaupt noch gebraucht???



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

Mein Profilbild bearbeiten

Das könnte Sie auch interessieren

Gerichtsurteil
Kostenübernahme für einen ...
Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen
20.06.2025 • Von M. Römhild
Großkapital
Verbot von Fremdinvestoren
Ist das EuGH-Urteil auf die Gesundheitswirtschaft übertragbar?
08.02.2025 • Von O.G.
Mietvertrag
Stehen Physiotherapeuten in Konkurrenz zu ...
Ein Urteil macht deutlich, worauf bei Konkurrenzschutzklauseln zu achten ist.
20.12.2024 • Von D. Bombien
Alle Artikel zum Thema

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns