Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
Weil er Werbung für sein osteopathisches Therapieangebot machte, sah sich ein Physiotherapeut mit Abmahnung und Zahlungsforderung eines benachbarten Heilpraktikers konfrontiert. Hinnehmen wollte er das Ansinnen nicht. Er rief das Landgericht an. Der Therapeut verlor und der Fall landete schließlich beim OLG Düsseldorf. Doch auch dort konnte sich der Konkurrent durchsetzen. Der Beklagte musste Grundsätzliches zur Kenntnis nehmen: Zur Leistungserbringung von Osteopathie seien nur Vollheilpraktiker berechtigt. Und auch der Hinweis auf stets vorliegende ärztliche Verordnungen nutze dem Therapeuten nichts. Osteopathie sei nämlich nicht Bestandteil des Ausbildungs- und Prüfungscurriculums für Physiotherapeuten. Deshalb reiche auch die Behandlungsdelegation durch einen Arzt nicht aus, befanden die Düsseldorfer Richter.
Heilpraktiker mit osteopathischem Hintergrund ohne eine lange Weiterbildung könnten die Gewinner des Verfahrens sein. Eine bestimmte Ausbildung oder Dauer hat das OLG nicht festgelegt. Mit Ausnahme in Hessen ist die Berufsbezeichnung "Osteopath" nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen und die Kenntnisse auf Literaturstudium oder Kurzkurse beschränken.
Auch die Finanzierung osteopathischer Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen wird wohl bald ein Ende finden. Heilpraktikerleistungen dürfen die Kassen nicht übernehmen.
Das Urteil ist rechtskräftig, die Revision nicht zugelassen.
In der physio.de-Infothek ist der vollständige Urteilstext zu finden.
Peter Appuhn
physio.de
OsteopathieHeilpraktikerDelegation
Ich bin physio mit Osteopathie-Ausbildung (Studium) und HP!
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cayenna schrieb:
Totaler Quatsch dieses Urteil, aber leider der jetzigen Gesetzeslage entsprechend!
Ich bin physio mit Osteopathie-Ausbildung (Studium) und HP!
Und selbst wenn das so sein sollte - dann bitte auch einen Qualifikationsnachweis für HP's und Ärzte, wenn sie Osteopathie machen wollen.
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cayenna schrieb:
(tu)
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alobar schrieb:
kommt jetzt aber die grundsätzliche Frage, Was ist Osteopathie? Wer hat was festgelegt, wo sind die Themeninhalte? Wo steht geschrieben, was ein Osteo können muß? Die Osteopathie steht auf so einen schwammingen Boden und der hat jetzt einfach nachgegeben.... Es ist Schade, das die Osteopathieschulen sich nie über diese Fragen ernsthaft befasst haben und eine rechtliche, gesetztliches Fundament geschaffen haben, dann wäre diese jetzt bestehende Problematik nicht da.
3.) Herr Bothner hat n erster Linie das Urteil zitiert
3.) Die grundsätzlichen Ausführungen im Urteil sind jedoch schon allgemeingültig, und zwar mit folgendem Hintergrund:
a) Es ist ein Urteil des OLG Düsseldorf, das ist ein allgemein anerkanntes Gericht mit hochkarätigen Kammern und kein Amtsgericht aus Hinterdupfingen
b) Es ist nicht das erste Urteil mit diesen grundsätzlichen Aussagen - die anderen werden nur sehr gerne ignoriert (Es gibt seit mehr als 40 Jahren Urteil, welche in die selbe Richtung gehen z.B. Chiropraktik (welche unbestrittten ein Teil der Osteopathie ist), TCM aber auch Osteopathie. Es gibt Urteile von Zivil wie auch Verwaltungsgerichten
c) Die Auslegungen des HeilprG sind sehr einfach, da das HeilprG keinen großen Auslegungsspielraum zuläßt
Ich versteh die Welle auch nicht. Das Urteil sagt nichts anderes als das was jedem klar sein müsste der einigermaßen ein Gesetz lesen kann, die ständige Rechtsprechung kennt, und einigermaßen logisch denken kann.
Und zu folgendem:"Totaler Quatsch dieses Urteil, aber leider der jetzigen Gesetzeslage entsprechend! " - > das nennt man Rechtsstaat
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Bernie schrieb:
1.) Hinsichtlich der Ausführungen zu dem konkreten Fall ist es eine Einzelfallentscheidung
3.) Herr Bothner hat n erster Linie das Urteil zitiert
3.) Die grundsätzlichen Ausführungen im Urteil sind jedoch schon allgemeingültig, und zwar mit folgendem Hintergrund:
a) Es ist ein Urteil des OLG Düsseldorf, das ist ein allgemein anerkanntes Gericht mit hochkarätigen Kammern und kein Amtsgericht aus Hinterdupfingen
b) Es ist nicht das erste Urteil mit diesen grundsätzlichen Aussagen - die anderen werden nur sehr gerne ignoriert (Es gibt seit mehr als 40 Jahren Urteil, welche in die selbe Richtung gehen z.B. Chiropraktik (welche unbestrittten ein Teil der Osteopathie ist), TCM aber auch Osteopathie. Es gibt Urteile von Zivil wie auch Verwaltungsgerichten
c) Die Auslegungen des HeilprG sind sehr einfach, da das HeilprG keinen großen Auslegungsspielraum zuläßt
Ich versteh die Welle auch nicht. Das Urteil sagt nichts anderes als das was jedem klar sein müsste der einigermaßen ein Gesetz lesen kann, die ständige Rechtsprechung kennt, und einigermaßen logisch denken kann.
Und zu folgendem:"Totaler Quatsch dieses Urteil, aber leider der jetzigen Gesetzeslage entsprechend! " - > das nennt man Rechtsstaat
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morpheus-06 schrieb:
Es ist ganz einfach und es war nicht der erste verlorene Prozess. Wie viele OLG`s gibt es in D? Glaubts du ein anderes OLG würde anders entscheiden? Dieses Urteil ist zwar eine Einzelfallentscheidung, jedoch sicher richtungsweisend.
Insbesondere dann, wenn sie in dem konkreten Fall gar keine Gefahr für die Volksgesundheit sieht, sondern nur eine abstrakte Gefahr. Und nebenbei noch eine Deligierbarkeit ausschließt. Konsequent ist das nicht.
Kann mir das jmd. Erklären ?
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ali schrieb:
Na ja, fast jeder Verband hat sich geäußert das macht ne Welle, wieso die hochkartätige Kammer da von einer Einzelfallentscheidung spricht ist mir etwas schleierhaft.
Insbesondere dann, wenn sie in dem konkreten Fall gar keine Gefahr für die Volksgesundheit sieht, sondern nur eine abstrakte Gefahr. Und nebenbei noch eine Deligierbarkeit ausschließt. Konsequent ist das nicht.
Kann mir das jmd. Erklären ?
Einerseits haben wir die 5jährige Ausbildung praktisch+theoretisch, aber es darf sich jeder (außer in Hessen) so nennen? Auch Nicht-medizininer? Und am Ende darf diese (vom Titel her) ungeschützte Tätigkeit nur ein Arzt oder HP ausüben??:]/:verwirrt:
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Neuling schrieb:
Das ist doch überhaupt kein Verhältnis von Ausbildung über Ausübung zum erlaubten Personenkreis.
Einerseits haben wir die 5jährige Ausbildung praktisch+theoretisch, aber es darf sich jeder (außer in Hessen) so nennen? Auch Nicht-medizininer? Und am Ende darf diese (vom Titel her) ungeschützte Tätigkeit nur ein Arzt oder HP ausüben??:]/:verwirrt:
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physio-jan schrieb:
Die Wellen, die durch dieses Urteil geschlagen werden, sind ja unglaublich hoch.... In wiefern hat denn eine Einzelfallentscheidung eines Oberlandesgerichts automatisch bundesweite Gültigkeit? Hängt sich Herr Bothner nicht etwas zu weit aus dem Fenster mit seinen Formulierungen zu dem Thema?
Und selbst wenn das so sein sollte - dann bitte auch einen Qualifikationsnachweis für HP's und Ärzte, wenn sie Osteopathie machen wollen.
Auch sollte der oder die mal darüber nachdenken, das diese überaus beschämende Entscheidung fuer einige einem Berufsverbot nahe kommt und Existenz zerstören kann. Zum weiteren sollen sie nachdenken über die 1000en Patienten die von jetzt auf gleich ohne Hilfe dastehen, denn wenige können sich einen ärztlichen oder heilpraktischen Kostensatz leisten....weillll...ihr lieben Richter....."der Pöbel "verdient zwar Eure Bezüge, aber bekommt sie doch nicht....!!!!!!!
Was wird aus den Instituten die Physiotherapeuten ausbilden??????.....und lachen sich dann Ausbildungseinrichtungen die voll HP ausbilden in die Fäustchen wenn sie dann reihenweise die Physios durchrauschen lassen, die sich aus Pflicht ihrer Patienten gegenüber dazu entschliesen MÜSSEN die Ausbildung zu anzugehen?Armes Deutschland. ..armes Deutschland....es lief doch gut so wie es war...warum müssen sich irgendwelche Armleuchten immer wieder profilieren mit dem Ergebnis , das die, die auf diese wichtigen Behandlungen angewiesen sind nun allein gelassen werden MÜSSEN.
Physios....redet mit Euren Patienten darüber, die werden uns ganz sicher unterstützten wo sie nur können, DENN sie sind mit unserer Arbeit sehr zufrieden!!!!!Weil wir haben medizinische Kenntnisse...bilden uns stets auf eigene Kosten weiter ohne bereitstehende Häppchen wie auf ärztlichen Fortbildungen und Voll HP brauchen lt.Physio.de nichteinmal eine osteop.Ausbildung????Häää????Was lauft hier...was soll das?????
Mein Mitgefühl an die schon direkt betroffenen fleissigen Physiotherapeuten in NRW!!!
Lasst uns in einen Kampf ziehen...nicht das dem Richter noch langweilig wird!!!
Schones We!!!
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aber auch Die ein schönes We!
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pm0205 schrieb:
Hey Bernie...Du scheinst ja auf Gesetze zu stehen. .
aber auch Die ein schönes We!
-> klar, Du nicht?
Aus meiner Sicht regeln Gesetze wie auch andere Normen und Werte unser Zusammenleben. Ich bin jetzt mal böse: Wem es nicht passt nach Gesetzen zu leben, der kann ja in eines der vielen Länder auf der Welt gehen, wo das Recht mit Füßen getreten wird.
Da wird der Konkurrent halt abgestochen oder eingesperrt ohne Verhandlung etc.. und kommt nicht mehr aus dem Knast usw.
Du solltest Dir vielleicht mal Gedanken darüber machen........:]/
(Gesetze hindern mich im Übrigen auch daran jemanden zu beleidigen, nur weil er einen Sch.... schreibt).
Im Übrigen: "Auch sollte der oder die mal darüber nachdenken, das diese überaus beschämende Entscheidung fuer einige einem Berufsverbot nahe kommt und Existenz zerstören kann." --> Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Existenzerhalt im Unrecht. Die betroffen sind doch slebst Schuld, wenn sie etwas rechtswidriges machen. Bin ich Schuld, wenn ich über eine rote Ampel fahre, oder der Polizist der mich anhält?
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Bernie schrieb:
"Hey Bernie...Du scheinst ja auf Gesetze zu stehen. ."
-> klar, Du nicht?
Aus meiner Sicht regeln Gesetze wie auch andere Normen und Werte unser Zusammenleben. Ich bin jetzt mal böse: Wem es nicht passt nach Gesetzen zu leben, der kann ja in eines der vielen Länder auf der Welt gehen, wo das Recht mit Füßen getreten wird.
Da wird der Konkurrent halt abgestochen oder eingesperrt ohne Verhandlung etc.. und kommt nicht mehr aus dem Knast usw.
Du solltest Dir vielleicht mal Gedanken darüber machen........:]/
(Gesetze hindern mich im Übrigen auch daran jemanden zu beleidigen, nur weil er einen Sch.... schreibt).
Im Übrigen: "Auch sollte der oder die mal darüber nachdenken, das diese überaus beschämende Entscheidung fuer einige einem Berufsverbot nahe kommt und Existenz zerstören kann." --> Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Existenzerhalt im Unrecht. Die betroffen sind doch slebst Schuld, wenn sie etwas rechtswidriges machen. Bin ich Schuld, wenn ich über eine rote Ampel fahre, oder der Polizist der mich anhält?
Lachi....
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pm0205 schrieb:
ach....du bist ja ein ganzes Schlaubi Schlumpf...Entschuldigung ich bin Dir wohl nicht "gewachsen"
Lachi....
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paul849 schrieb:
So jetzt denke ich kann man die Diskusion auch endlich beenden. Gesetze werden gemacht um diese auch ein zu halten auch wenn das nicht allen gefällt.
in Deutschland recht haben und Recht bekommen da gehen die Wege weit auseinander
Kämpft weiter um euere Ausbildung die ja nicht gerade billig ist
Da sollten sich halt mal alle Verbände zusammen tun und nicht jeder sein keleines Süppchen kochen Gemeinsam ist man STARK
Gruß und schönen Sonntag noch
Willi
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Willi Hecht schrieb:
Guten Morgen
in Deutschland recht haben und Recht bekommen da gehen die Wege weit auseinander
Kämpft weiter um euere Ausbildung die ja nicht gerade billig ist
Da sollten sich halt mal alle Verbände zusammen tun und nicht jeder sein keleines Süppchen kochen Gemeinsam ist man STARK
Gruß und schönen Sonntag noch
Willi
Woher holst Du solcherlei Seltsamkeiten bzw. wie kommst Du zu solcher Aussage ?
Ich kopiere dir hier folgend die Passagen entsprechenden Urteiles zum sektoralen HP. Sicherlich wirst Du zu dem Ergebnis kommen, dass, wie im Urteil deutlich herausgearbeitet. " neben Einführungen in Anatomie, Physiologie........" nicht formuliert sei, dass PT irgendetwas mit med. Kenntnissen überhaupt zutun haben könnten. Von daher kann es aus meiner Sicht nicht von einem/ einer PT ernst gemeint sein, dass PT über med. Kenntnisse verfügen ? Denn genau das ist ja eben lt. formalem Recht nicht einmal im Ansatz so zu bewerten. Eben lediglich rudimentäre Einführungen.
Insofern, also lt. Ausbildungsziel und beruflicher Tätigkeit/ Verantwortung ist das ja auch nicht einmal gewollt oder sogar erforderlich ( auch hier: das glatte Gegenteil ist der Fall ). Derzeit ist auch nicht im Ansatz daran zu denken, zumal es von niemanden schliesslich überhaupt angedacht wird, dass sich das ändert. Selbst wenn diverse amateurintensive Darstellungen in Sachen Akademisierung und Co. manchmal den Eindruck hinterlassen, dass mittels BC/ Dipl./ Master- Dasein sich die Situation änderte usw.. Auch dies würde am Hilfsberuflerstatus nicht ändern. Da legt bereits der Gesetzgeber selbst sehr sehr grossen Wert drauf.
Aus meiner Sicht zu Deinem Beitrag ( auch wenn ich es innerlich teilweise auch so sehe ): Du verkennst die Situation vollständig.
Auszug- sektoraler HP des BVerwG:
13
Der Gesetzgeber hat die Aufgabenstellung des Berufs der Physiotherapeuten durch die Formulierung bestimmter Ausbildungsziele definiert. Gemäß § 8 MPhG soll die Ausbildung entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs den Physiotherapeuten insbesondere dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und dem Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und physischen Bereich zu geben und bei nichtrückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen. In der Gesetzesbegründung wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Bedeutung der ärztlichen Verordnung für das Tätigwerden des Physiotherapeuten an Patienten im Rahmen der Heilmittelabgabe hingewiesen (BTDrucks 12/5887 S. 14 bzw. 15). Demgemäß sind die Ausbildungsinhalte auf dieses Ausbildungsziel beschränkt. Sie vermitteln keine Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Erstdiagnose, sondern - neben Einführungen in Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Hygiene, Erste Hilfe und den auf die Anwendung der Behandlungstechniken bezogenen Fächern - physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken (vgl. Ziffer 15 der Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten vom 6. Dezember 1994, BGBl I S. 3786, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2007, BGBl I S. 2686). Der Unterrichtsstoff betrifft die der ärztlichen Diagnose nachgelagerte Heilmittelerbringung, nicht aber die eigenverantwortliche Entscheidung darüber, ob ein bestimmtes Leiden überhaupt durch Krankengymnastik, Massage oder eine sonstige Behandlungsmethode der Physiotherapie kuriert werden kann. Die Ausbildung ist darauf ausgerichtet, dass der Physiotherapeut anhand eines vom Arzt angegebenen Leitsymptoms nur die Einzelheiten der physiotherapeutischen Behandlung, namentlich die Art und Weise der Krankengymnastik oder Massage, abklärt und diese durchführt.
14
Deutlich wird die den Physiotherapeuten durch das Berufsrecht gezogene Grenze zudem durch einen Vergleich mit der gesetzlichen Ausgestaltung des Berufsbildes der Psychotherapeuten. Ihnen ist die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Psychotherapie ausdrücklich erlaubt (§ 1 Abs. 1 PsychThG). Durch die Zulassung der Berufsausübung im Wege der Approbation wird die Gleichstellung mit den anderen Heilberufen dokumentiert, die die Versorgung der Patienten eigenverantwortlich wahrnehmen dürfen (BTDrucks 13/8035 S. 14 Nr. 7 und Nr. 8). Wenn der Gesetzgeber die Physiotherapeuten ebenfalls zu einer eigenverantwortlichen Ausübung hätte berechtigen wollen, hätte er ihr Berufsrecht entsprechend ausgestaltet.
15
Die durch § 63 Abs. 3b SGB V in der Fassung des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom 28. Mai 2008 (BGBl I S. 874) ermöglichten Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der kassenärztlichen Versorgung bestätigen, dass der Gesetzgeber weiterhin von einem Berufsbild ausgeht, wonach Physiotherapeuten nur aufgrund ärztlicher Anordnung tätig werden dürfen. Die Modellvorhaben beruhen gerade auf diesem Umstand und knüpfen daran an, ohne jedoch die berufsrechtlich gezogenen Grenzen zu verschieben. Vielmehr hat der Gesetzgeber Bedacht darauf gelegt, dass den Physiotherapeuten keine Entscheidungsbefugnisse eingeräumt werden, bei denen es sich um selbständige Ausübung der Heilkunde handelt (§ 63 Abs. 3b Satz 2 SGB V; s. dazu BTDrucks 16/8525 S. 105).
16
Dass Physiotherapeuten mit eigener Praxis sozialrechtlich ähnlich der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung als Leistungserbringer von Heilmitteln zugelassen werden können (§ 124 Abs. 1 und 2 SGB V), wie der Kläger geltend macht, ist für die berufsrechtlich gezogenen Grenzen ihrer Tätigkeit ohne Bedeutung. Die Zulassung berechtigt nicht zur selbständigen Ausübung der Heilkunde, sondern betrifft die Rechtsbeziehungen zu den Krankenkassen und deren Leistungspflicht bei der Versorgung mit Heilmitteln.
Eher ist es wohl naheliegend, dass Vergütungen für Osteopathie ( mit oder ohne ärztliche VO; mit oder ohne Voll- HP- Dasein ) keinerlei Gewähr dafür ist, dass gesetzwidrige Sachverhalte unter den Tisch fielen. Letztendlich könnte sich das Urteil selbst für viele HP zum Alptraum entwickeln.
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webpt schrieb:
Du schreibst: ...Weil wir haben med. Kenntnisse...
Woher holst Du solcherlei Seltsamkeiten bzw. wie kommst Du zu solcher Aussage ?
Ich kopiere dir hier folgend die Passagen entsprechenden Urteiles zum sektoralen HP. Sicherlich wirst Du zu dem Ergebnis kommen, dass, wie im Urteil deutlich herausgearbeitet. " neben Einführungen in Anatomie, Physiologie........" nicht formuliert sei, dass PT irgendetwas mit med. Kenntnissen überhaupt zutun haben könnten. Von daher kann es aus meiner Sicht nicht von einem/ einer PT ernst gemeint sein, dass PT über med. Kenntnisse verfügen ? Denn genau das ist ja eben lt. formalem Recht nicht einmal im Ansatz so zu bewerten. Eben lediglich rudimentäre Einführungen.
Insofern, also lt. Ausbildungsziel und beruflicher Tätigkeit/ Verantwortung ist das ja auch nicht einmal gewollt oder sogar erforderlich ( auch hier: das glatte Gegenteil ist der Fall ). Derzeit ist auch nicht im Ansatz daran zu denken, zumal es von niemanden schliesslich überhaupt angedacht wird, dass sich das ändert. Selbst wenn diverse amateurintensive Darstellungen in Sachen Akademisierung und Co. manchmal den Eindruck hinterlassen, dass mittels BC/ Dipl./ Master- Dasein sich die Situation änderte usw.. Auch dies würde am Hilfsberuflerstatus nicht ändern. Da legt bereits der Gesetzgeber selbst sehr sehr grossen Wert drauf.
Aus meiner Sicht zu Deinem Beitrag ( auch wenn ich es innerlich teilweise auch so sehe ): Du verkennst die Situation vollständig.
Auszug- sektoraler HP des BVerwG:
13
Der Gesetzgeber hat die Aufgabenstellung des Berufs der Physiotherapeuten durch die Formulierung bestimmter Ausbildungsziele definiert. Gemäß § 8 MPhG soll die Ausbildung entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs den Physiotherapeuten insbesondere dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und dem Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und physischen Bereich zu geben und bei nichtrückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen. In der Gesetzesbegründung wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Bedeutung der ärztlichen Verordnung für das Tätigwerden des Physiotherapeuten an Patienten im Rahmen der Heilmittelabgabe hingewiesen (BTDrucks 12/5887 S. 14 bzw. 15). Demgemäß sind die Ausbildungsinhalte auf dieses Ausbildungsziel beschränkt. Sie vermitteln keine Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Erstdiagnose, sondern - neben Einführungen in Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Hygiene, Erste Hilfe und den auf die Anwendung der Behandlungstechniken bezogenen Fächern - physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken (vgl. Ziffer 15 der Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten vom 6. Dezember 1994, BGBl I S. 3786, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2007, BGBl I S. 2686). Der Unterrichtsstoff betrifft die der ärztlichen Diagnose nachgelagerte Heilmittelerbringung, nicht aber die eigenverantwortliche Entscheidung darüber, ob ein bestimmtes Leiden überhaupt durch Krankengymnastik, Massage oder eine sonstige Behandlungsmethode der Physiotherapie kuriert werden kann. Die Ausbildung ist darauf ausgerichtet, dass der Physiotherapeut anhand eines vom Arzt angegebenen Leitsymptoms nur die Einzelheiten der physiotherapeutischen Behandlung, namentlich die Art und Weise der Krankengymnastik oder Massage, abklärt und diese durchführt.
14
Deutlich wird die den Physiotherapeuten durch das Berufsrecht gezogene Grenze zudem durch einen Vergleich mit der gesetzlichen Ausgestaltung des Berufsbildes der Psychotherapeuten. Ihnen ist die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Psychotherapie ausdrücklich erlaubt (§ 1 Abs. 1 PsychThG). Durch die Zulassung der Berufsausübung im Wege der Approbation wird die Gleichstellung mit den anderen Heilberufen dokumentiert, die die Versorgung der Patienten eigenverantwortlich wahrnehmen dürfen (BTDrucks 13/8035 S. 14 Nr. 7 und Nr. 8). Wenn der Gesetzgeber die Physiotherapeuten ebenfalls zu einer eigenverantwortlichen Ausübung hätte berechtigen wollen, hätte er ihr Berufsrecht entsprechend ausgestaltet.
15
Die durch § 63 Abs. 3b SGB V in der Fassung des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom 28. Mai 2008 (BGBl I S. 874) ermöglichten Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der kassenärztlichen Versorgung bestätigen, dass der Gesetzgeber weiterhin von einem Berufsbild ausgeht, wonach Physiotherapeuten nur aufgrund ärztlicher Anordnung tätig werden dürfen. Die Modellvorhaben beruhen gerade auf diesem Umstand und knüpfen daran an, ohne jedoch die berufsrechtlich gezogenen Grenzen zu verschieben. Vielmehr hat der Gesetzgeber Bedacht darauf gelegt, dass den Physiotherapeuten keine Entscheidungsbefugnisse eingeräumt werden, bei denen es sich um selbständige Ausübung der Heilkunde handelt (§ 63 Abs. 3b Satz 2 SGB V; s. dazu BTDrucks 16/8525 S. 105).
16
Dass Physiotherapeuten mit eigener Praxis sozialrechtlich ähnlich der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung als Leistungserbringer von Heilmitteln zugelassen werden können (§ 124 Abs. 1 und 2 SGB V), wie der Kläger geltend macht, ist für die berufsrechtlich gezogenen Grenzen ihrer Tätigkeit ohne Bedeutung. Die Zulassung berechtigt nicht zur selbständigen Ausübung der Heilkunde, sondern betrifft die Rechtsbeziehungen zu den Krankenkassen und deren Leistungspflicht bei der Versorgung mit Heilmitteln.
Eher ist es wohl naheliegend, dass Vergütungen für Osteopathie ( mit oder ohne ärztliche VO; mit oder ohne Voll- HP- Dasein ) keinerlei Gewähr dafür ist, dass gesetzwidrige Sachverhalte unter den Tisch fielen. Letztendlich könnte sich das Urteil selbst für viele HP zum Alptraum entwickeln.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Setzen, Sechs...voll am Thema vorbei!!
Grüße...Gerry
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Bernie schrieb:
@ Gerry: meinst Du mich?
Nein, meine Post steht im Baum unter dem von pm0205.
Deine Aussagen sind generell sehr fundiert!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Hallo Bernie!
Nein, meine Post steht im Baum unter dem von pm0205.
Deine Aussagen sind generell sehr fundiert!
Grüße...Gerry
Vll. sollte ich mal die Baumansicht reinmachen....
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Bernie schrieb:
Okay, sorry.......:-oo Habs nicht gepeilt
Vll. sollte ich mal die Baumansicht reinmachen....
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pm0205 schrieb:
Ein guten Morgen an alle die in den letzten Tagen der Blitz getroffen hat und an den/die Richter die das...aus welchen Gründen auch immer...entschieden haben.Ich wünsche denen Auwa ohne Ende und einen Therapeuten, der richtig gut helfen kann, aber der ihm dann sagt..." ich darf Ihnen aber garnicht helfen".
Auch sollte der oder die mal darüber nachdenken, das diese überaus beschämende Entscheidung fuer einige einem Berufsverbot nahe kommt und Existenz zerstören kann. Zum weiteren sollen sie nachdenken über die 1000en Patienten die von jetzt auf gleich ohne Hilfe dastehen, denn wenige können sich einen ärztlichen oder heilpraktischen Kostensatz leisten....weillll...ihr lieben Richter....."der Pöbel "verdient zwar Eure Bezüge, aber bekommt sie doch nicht....!!!!!!!
Was wird aus den Instituten die Physiotherapeuten ausbilden??????.....und lachen sich dann Ausbildungseinrichtungen die voll HP ausbilden in die Fäustchen wenn sie dann reihenweise die Physios durchrauschen lassen, die sich aus Pflicht ihrer Patienten gegenüber dazu entschliesen MÜSSEN die Ausbildung zu anzugehen?Armes Deutschland. ..armes Deutschland....es lief doch gut so wie es war...warum müssen sich irgendwelche Armleuchten immer wieder profilieren mit dem Ergebnis , das die, die auf diese wichtigen Behandlungen angewiesen sind nun allein gelassen werden MÜSSEN.
Physios....redet mit Euren Patienten darüber, die werden uns ganz sicher unterstützten wo sie nur können, DENN sie sind mit unserer Arbeit sehr zufrieden!!!!!Weil wir haben medizinische Kenntnisse...bilden uns stets auf eigene Kosten weiter ohne bereitstehende Häppchen wie auf ärztlichen Fortbildungen und Voll HP brauchen lt.Physio.de nichteinmal eine osteop.Ausbildung????Häää????Was lauft hier...was soll das?????
Mein Mitgefühl an die schon direkt betroffenen fleissigen Physiotherapeuten in NRW!!!
Lasst uns in einen Kampf ziehen...nicht das dem Richter noch langweilig wird!!!
Schones We!!!
Untätigkeit unserer Verbände verbunden mit einer devoten Haltung gegenüber den gesetzlichen Kassen - mit diesem Urteil werden diese
Versäumnisse weiter zementiert. Jedoch ist es ein Vorteil, dass die nicht immer von allzu großem Wissen geprägten Anbieter in der Osteopathie
vom Markt verschwinden werden.
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Problem beschreiben
pt63303 schrieb:
Eine klare,deutliche, längst überfällige Entscheidung, welche uns als Berufsstand nicht gefallen wird. Sie zeigt uns erneut unsere rechtlichen Grenzen als "Heilhilfsberuf". (Anforderungen wie ein Akademiker - Bezahlung wie ein Hilfsarbeiter). Das jahrzehntelange Schlafen und politische
Untätigkeit unserer Verbände verbunden mit einer devoten Haltung gegenüber den gesetzlichen Kassen - mit diesem Urteil werden diese
Versäumnisse weiter zementiert. Jedoch ist es ein Vorteil, dass die nicht immer von allzu großem Wissen geprägten Anbieter in der Osteopathie
vom Markt verschwinden werden.
Was macht ein Ostheopath genau anders? Gibt es Studien, die einen Beleg dafür bringen?
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LG
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limone schrieb:
Er hat mehr Zeit für den Patienten, schon die Zuwendung, das Zuhören, das Berühren des Pat. kann somit auf viel stärkerer Ebene wirken.
LG
das frag ich mich auch - hab schon ein paar osteo´s interessehalber selbst ausprobiert - mit dem erfolg, dass es entweder gar nix gebracht hat oder mir in einem fall sogar sehr schlecht bekommen ist.
hatte selbst sehr kurz (aus gutem grund) eine kollegin in meiner praxis, die versuchte mit osteo -techniken zu arbeiten. hab ich ihr strengstens untersagt.....nicht nur deshalb,weil ich von patis beschwerderückmeldungen bekam.
der Name "osteopathie" ist kein synonym für Allheilmittel...........
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WinnieE schrieb:
@ lystric:
das frag ich mich auch - hab schon ein paar osteo´s interessehalber selbst ausprobiert - mit dem erfolg, dass es entweder gar nix gebracht hat oder mir in einem fall sogar sehr schlecht bekommen ist.
hatte selbst sehr kurz (aus gutem grund) eine kollegin in meiner praxis, die versuchte mit osteo -techniken zu arbeiten. hab ich ihr strengstens untersagt.....nicht nur deshalb,weil ich von patis beschwerderückmeldungen bekam.
der Name "osteopathie" ist kein synonym für Allheilmittel...........
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Problem beschreiben
Lystric schrieb:
Kann eigentlich ein Ostheopath mit einer bestimmten Behandlung bessere Ergebnisse erbringen als ein Physiotherapeut mit seinen Methoden?
Was macht ein Ostheopath genau anders? Gibt es Studien, die einen Beleg dafür bringen?
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Problem beschreiben
paul849 schrieb:
Wieso Osteopath diese Berufsbezeicnung gibt es in Deutschland gar nicht.
Goldgräberstimmung kam auf, nachdem der TK folgend, viele Kassen versuchten sich im Wettbewerb zu positionieren und als freiwillige Leistung anboten, ärztlich verordnete Osteopathie zu zahlen. Damit ist vermutlich jetzt endgültig Schluss, die TK trug eh schon seit Beginn des Jahres nur noch ein Drittel der vorherigen Zuzahlung.
Es ist ohnehin mindestens merkwürdig, sich auf solch eine Praxis eingelassen zu haben. Die Osteopathieverbände haben unter anderem hier auf ganzer Linie versagt. Dennoch haben sie, ebenso wie fast alle Osteopathieschulen mit dieser angeblichen Krankenkassenanerkennung geworben, um die Schülerzahlen und die Einnahmen hochzutreiben, letztendlich auf dem Rücken von PTs ohne HP-Schein.
Doch wie hier des öfteren beschrieben, war seit langem klar, dass rechtlich nur Ärzte/Innen und HPs die Heilkunde, mithin Osteopathie ausüben dürfen. Erst die Debatte um das Bill-Urteil erweckte den Schein, auch PTs sollten die Heilkunde ausüben dürfen. Der sektorale HP wurde erfunden.
Doch wo gehört die Osteopathie denn nun inhaltlich und kulturell hin?
So wie es das Urteil suggeriert und der hpO fordert zu den Heilpraktikern? Auweia! Die sog. Ausbildung zur Osteopath/in hat in Deutschland einen Geburtsfehler, wenn nicht gar eine embryonale Fehlentwicklung. Als Therapieform hat die Osteopathie kulturelle Bezüge zur Manualtherapie, beide entstammen ähnlichen Ideen von Körper und Gesundheit. Nur Fundamentalist/Innen und Ganzheitlichkeitsapostel der jeweiligen Therapierichtungen sehen das vollständig anders. Der historische Bezug auf die Entstehung osteopathischer Colleges in den USA greift in Schland nicht. Hier hat das Medizinstudium einen heilig unantastbaren Stellenwert und duldet weder Osteopathie noch Physiotherapie auf einer Stufe neben sich. Es wird noch lange dauern, bis sich das ändert. Die Patient/Innen werden dennoch zunehmend die Therapieform in Anspruch nehmen, die ihnen hilft und bei der sie sich aufgehoben fühlen. Das bleibt unsere Chance.
Liebe Grüße
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tom1350 schrieb:
Ich kenne genug Kollegen, die sich in oder mit abgeschlossener Osteopathie Fortbildung wie Therapeuten erster Klasse aufgeführt haben. Mich freut diese juristische Klarstellung.
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chrimi020 schrieb:
Endlich hat ein Gericht den Osteopathen Einhalt geboten. Ist sehr erfreulich diese Entscheidung. Es ist ja gerade ein Riesenboom auf dem Fortbildungsmarkt. Denke das wird sich nun etwas beruhigen. Die Ärzte freu es natürlich, da Sie weiter Osteopathie abrechnen können und die Patienten teilweise ja noch eine Erstattung bekommen. Jetzt sind unsere Physiotherapie Verbände gefragt uns Physiotherapeuten zustärken. Denke aber da sind die mit den Leuten an der Spitze noch in der Lage, da eigene Interessen im Fortbildungsmarkt im Vordergrund stehen. Das ist ja die Haupteinnahme Quelle der Verbände.
"Als Therapieform hat die Osteopathie kulturelle Bezüge zur Manualtherapie, beide entstammen ähnlichen Ideen von Körper und Gesundheit."
so wie du das geschrieben hast stimmt nicht. Die Manuelle Therapie - also das Kaltenborn-Evjent Konzept stammt komplett aus der Osteopathie heraus und nicht umgekehrt. den die beiden Herren waren Schüler und Lehrer in der Britsh School of Osteopathic.
Also dürfte keine Manual Therapeut die ausüben, denn er macht ja dann Osteopathie.
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idefix- schrieb:
Im Ganzen gebe ich dir ja recht nur
"Als Therapieform hat die Osteopathie kulturelle Bezüge zur Manualtherapie, beide entstammen ähnlichen Ideen von Körper und Gesundheit."
so wie du das geschrieben hast stimmt nicht. Die Manuelle Therapie - also das Kaltenborn-Evjent Konzept stammt komplett aus der Osteopathie heraus und nicht umgekehrt. den die beiden Herren waren Schüler und Lehrer in der Britsh School of Osteopathic.
Also dürfte keine Manual Therapeut die ausüben, denn er macht ja dann Osteopathie.
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hans-jürgen309 schrieb:
Quatsch, und was ist mit Cyriaz?
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serratus schrieb:
Nach dem Urteil der OLG Düsseldorf ist nun helle Aufregung. Das Ärzteblatt feixt schon, dass die ganze Branche aufgemischt wird. Der hpO hat's schon immer gewusst. Jeder kocht wie gehabt sein eigenes Süppchen.
Goldgräberstimmung kam auf, nachdem der TK folgend, viele Kassen versuchten sich im Wettbewerb zu positionieren und als freiwillige Leistung anboten, ärztlich verordnete Osteopathie zu zahlen. Damit ist vermutlich jetzt endgültig Schluss, die TK trug eh schon seit Beginn des Jahres nur noch ein Drittel der vorherigen Zuzahlung.
Es ist ohnehin mindestens merkwürdig, sich auf solch eine Praxis eingelassen zu haben. Die Osteopathieverbände haben unter anderem hier auf ganzer Linie versagt. Dennoch haben sie, ebenso wie fast alle Osteopathieschulen mit dieser angeblichen Krankenkassenanerkennung geworben, um die Schülerzahlen und die Einnahmen hochzutreiben, letztendlich auf dem Rücken von PTs ohne HP-Schein.
Doch wie hier des öfteren beschrieben, war seit langem klar, dass rechtlich nur Ärzte/Innen und HPs die Heilkunde, mithin Osteopathie ausüben dürfen. Erst die Debatte um das Bill-Urteil erweckte den Schein, auch PTs sollten die Heilkunde ausüben dürfen. Der sektorale HP wurde erfunden.
Doch wo gehört die Osteopathie denn nun inhaltlich und kulturell hin?
So wie es das Urteil suggeriert und der hpO fordert zu den Heilpraktikern? Auweia! Die sog. Ausbildung zur Osteopath/in hat in Deutschland einen Geburtsfehler, wenn nicht gar eine embryonale Fehlentwicklung. Als Therapieform hat die Osteopathie kulturelle Bezüge zur Manualtherapie, beide entstammen ähnlichen Ideen von Körper und Gesundheit. Nur Fundamentalist/Innen und Ganzheitlichkeitsapostel der jeweiligen Therapierichtungen sehen das vollständig anders. Der historische Bezug auf die Entstehung osteopathischer Colleges in den USA greift in Schland nicht. Hier hat das Medizinstudium einen heilig unantastbaren Stellenwert und duldet weder Osteopathie noch Physiotherapie auf einer Stufe neben sich. Es wird noch lange dauern, bis sich das ändert. Die Patient/Innen werden dennoch zunehmend die Therapieform in Anspruch nehmen, die ihnen hilft und bei der sie sich aufgehoben fühlen. Das bleibt unsere Chance.
Liebe Grüße
Wer ist besser, wer kann mehr...?!?
Es liegt immer am Therapeuten selbst, ob Physio, Ergo, Osteo oder ...
Ich für mich kann sagen, dass ich mich mit der Osteo-Ausbildung um einiges weiter entwickelt habe und sehr zufrieden damit bin!
Ich möchte es nicht mehr missen!
Ich würde mich aber nie über meine Kollegen stellen, die allesamt physios mit diversen fobis sind!
Ich bin froh in einer Praxis zu arbeiten, wo dieses Machgerangel nicht herrscht!
Letztendlich entscheidet der Erfolg und die Zufriedenheit des Patienten!
Musste ich mal los werden;-)
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cayenna schrieb:
Immer diese Grundsatzdiskussionen:((
Wer ist besser, wer kann mehr...?!?
Es liegt immer am Therapeuten selbst, ob Physio, Ergo, Osteo oder ...
Ich für mich kann sagen, dass ich mich mit der Osteo-Ausbildung um einiges weiter entwickelt habe und sehr zufrieden damit bin!
Ich möchte es nicht mehr missen!
Ich würde mich aber nie über meine Kollegen stellen, die allesamt physios mit diversen fobis sind!
Ich bin froh in einer Praxis zu arbeiten, wo dieses Machgerangel nicht herrscht!
Letztendlich entscheidet der Erfolg und die Zufriedenheit des Patienten!
Musste ich mal los werden;-)
Jeder Physiotherapeut mit Osteopathieausbildung muss dann eben seinen HP machen, um Osteopathie anwenden zu können. Das kostet Ihn, wenn er fleißig ist, 6 Monate Lernen und zwar neben seinem Vollzeitjob und damit ist dieses Problem dann aus der Welt. Genauso habe ich es gemacht und ich bin beim ersten Mal durchgekommen. 5 Jahre Osteopathieausbildung, da kommt es auf 6 Monate auch nicht mehr an.
Viel Spaß beim Lernen
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Wieso wird die Osteoausbildung bei der Anerkennung des sektoralen HPP anerkannt bzw. teilweise berücksichtigt( in NRW), und man darf die Osteopathie dann nicht ausüben ?
Ansonsten war die Rechtslage schon immer bekannt zumindest an meiner Schule wurde von Anfang an draufhingewiesen.
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PG schrieb:
Darf der Physiotherapeut sich trotzdem weiter Osteopath nennen ? Zitat: Jeder darf sich so nennen....
Wieso wird die Osteoausbildung bei der Anerkennung des sektoralen HPP anerkannt bzw. teilweise berücksichtigt( in NRW), und man darf die Osteopathie dann nicht ausüben ?
Ansonsten war die Rechtslage schon immer bekannt zumindest an meiner Schule wurde von Anfang an draufhingewiesen.
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ztzj schrieb:
Weil die Ausbildung in Osteopathie Differentialdiagnostik beinhaltet. Diese wird für den Sektoralen verlangt. Die Osteopathischen Inhalte sind irrelevant.
Denn anders kann ich mir nicht erklären, warum ein Physiotherapeut mit staatlichem Examen, 5- jähriger Osteopathie- Ausbildung und Prüfung zum Sektoralen Heilpraktiker „weniger“ Osteopathie anwenden sollte, als ein Vollheilpraktiker, der über eine Ausschlussausbildung und ein paar Wochenendseminare Osteopathie verfügt.
Streng genommen müssten dann ab sofort alle Ausbildungsstätten, die die Ausbildung zum Osteopathen anbieten, im Vorfeld darauf bestehen, dass der Vollheilpraktiker zuerst gemacht wird.
Streng genommen müsste jede PT- Schule darauf aufmerksam machen, dass mit dem Ziel "Osteopath" eine vorausgehende PT- Ausbildung nutzlos ist.
Denn Hauptschulabschluß, 25 Lebensjahre, ein Crash- Kurs reichen ja auch als Voraussetzung.
Als Physiotherapeutin habe ich ein Staatsexamen, das mir Therapie - Möglichkeiten und Therapie - Grenzen in allen med. Fächern incl. „Red flags“ vermittelt und abgeprüft hat. Dieses ist Voraussetzung, dass der sektorale Heilpraktiker überhaupt erst gemacht werden kann!!!
Als Osteopathin habe ich neben den wunderbaren Behandlungstechniken auch Ausschlussdiagnostik etc. in Hülle und Fülle gelernt und als „sektorale Heilpraktikerin“ habe ich mich mit allen für einen Vollheilpraktiker relevanten Infektionskrankheiten, Behandlungsmöglichkeiten- und – grenzen etc. incl. Berufsgesetz beschäftigt.
Das alles kann ich von einem „normalen Vollheilpraktiker plus Kurs “ nicht behaupten. Folglich ist ein „sektoraler Heilpraktiker“ also auch höher qualifiziert, als ein „Vollheilpraktiker“.
Gruß an alle Physiotherapeuten, die den "Osteopathen" überhaupt erst nach Deutschland gebracht haben !!!
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UliA schrieb:
Es ist schade, dass es in der Zwischenzeit immer mehr den Anschein macht, als dass der Osteopath lediglich der „bessere“ Heilpraktiker ist.
Denn anders kann ich mir nicht erklären, warum ein Physiotherapeut mit staatlichem Examen, 5- jähriger Osteopathie- Ausbildung und Prüfung zum Sektoralen Heilpraktiker „weniger“ Osteopathie anwenden sollte, als ein Vollheilpraktiker, der über eine Ausschlussausbildung und ein paar Wochenendseminare Osteopathie verfügt.
Streng genommen müssten dann ab sofort alle Ausbildungsstätten, die die Ausbildung zum Osteopathen anbieten, im Vorfeld darauf bestehen, dass der Vollheilpraktiker zuerst gemacht wird.
Streng genommen müsste jede PT- Schule darauf aufmerksam machen, dass mit dem Ziel "Osteopath" eine vorausgehende PT- Ausbildung nutzlos ist.
Denn Hauptschulabschluß, 25 Lebensjahre, ein Crash- Kurs reichen ja auch als Voraussetzung.
Als Physiotherapeutin habe ich ein Staatsexamen, das mir Therapie - Möglichkeiten und Therapie - Grenzen in allen med. Fächern incl. „Red flags“ vermittelt und abgeprüft hat. Dieses ist Voraussetzung, dass der sektorale Heilpraktiker überhaupt erst gemacht werden kann!!!
Als Osteopathin habe ich neben den wunderbaren Behandlungstechniken auch Ausschlussdiagnostik etc. in Hülle und Fülle gelernt und als „sektorale Heilpraktikerin“ habe ich mich mit allen für einen Vollheilpraktiker relevanten Infektionskrankheiten, Behandlungsmöglichkeiten- und – grenzen etc. incl. Berufsgesetz beschäftigt.
Das alles kann ich von einem „normalen Vollheilpraktiker plus Kurs “ nicht behaupten. Folglich ist ein „sektoraler Heilpraktiker“ also auch höher qualifiziert, als ein „Vollheilpraktiker“.
Gruß an alle Physiotherapeuten, die den "Osteopathen" überhaupt erst nach Deutschland gebracht haben !!!
2. Die unterschiedlichsten Vertreter der Osteopathie haben über Jahre hinweg darauf hingewirkt, dass Osteopathie als Heilkunde gilt. Die aktuelle Rechtsprechung ist die Folge von diesem erfolgreichen Bemühen.
3. Viele Heilpraktiker sind theoretisch und praktisch sehr fit. So einfach ist eine HP Überprüfung auch nicht zu bestehen. Zudem sind Heilpraktiker hoch in der Haftung gegenüber dem Patienten zu bewerten und müssen im Zweifelsfall ihr Qualifikation nachweisen. Beim PT reichen hier die Berufsurkunde und Zertifikate, so wie ein vorliegende ärztliches Verordnung (der Arzt hält Physiotherapie für angebracht und der PT muss nur korrekt die ärztliche Verordnung durchführen). Der HP handelt überall voll eigenverantwortlich.
Sorry, redvine
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redvine schrieb:
1. Liebe PT, es geht hier nicht um Euer persönliches Rechtsempfinden, sondern um die aktuelle Rechtsprechung.
2. Die unterschiedlichsten Vertreter der Osteopathie haben über Jahre hinweg darauf hingewirkt, dass Osteopathie als Heilkunde gilt. Die aktuelle Rechtsprechung ist die Folge von diesem erfolgreichen Bemühen.
3. Viele Heilpraktiker sind theoretisch und praktisch sehr fit. So einfach ist eine HP Überprüfung auch nicht zu bestehen. Zudem sind Heilpraktiker hoch in der Haftung gegenüber dem Patienten zu bewerten und müssen im Zweifelsfall ihr Qualifikation nachweisen. Beim PT reichen hier die Berufsurkunde und Zertifikate, so wie ein vorliegende ärztliches Verordnung (der Arzt hält Physiotherapie für angebracht und der PT muss nur korrekt die ärztliche Verordnung durchführen). Der HP handelt überall voll eigenverantwortlich.
Sorry, redvine
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tom1350 schrieb:
Bekommen HP überhaupt eine Betriebshaftplichtversicherung?
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redvine schrieb:
tom1350:Berufshaftpflichtversicherung, oder?
tom1350:Berufshaftpflichtversicherung, oder?
Nö. Gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen den beiden.
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tom1350 schrieb:
redvine schrieb am 3.10.15 19:58:
tom1350:Berufshaftpflichtversicherung, oder?
Nö. Gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen den beiden.
tom1350:Berufshaftpflichtversicherung, oder?
Nö. Gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen den beiden.
Ja.
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redvine schrieb:
tom1350 schrieb am 3.10.15 20:01:
redvine schrieb am 3.10.15 19:58:
tom1350:Berufshaftpflichtversicherung, oder?
Nö. Gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen den beiden.
Ja.
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elke22 schrieb:
Habe vor 15 Jahren als Physio Osteopathie-Ausbildung gemacht. Seitdem weiß ich, daß wir das eigentlich nicht tun dürfen. Daran hat sich nie was geändert. Deshalb hat es mich in den letzten Jahren immer wieder gewundert, daß Patienten mit Osteopathie-Verordnungen zum Physiotherapeuten gingen, und diese auch von den KK bezahlt wurden??? Ungerecht ist das allemal, aber das ist Deutschland.
Viele Grüße
Silvia
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Silvia Feilner schrieb:
Mit dem HPP kannst Du dennoch die Osteopathie nicht legal anwenden, da die Osteopathie ein eigenständiges Diagnoseverfahren hat und dazu der HP notwendig ist. Da ich inzwischen HP bin und Einblick habe, kann ich es bei manchen Erkrankungen sogar verstehen, denn die Differenzialdiagnostik ist nicht zu unterschätzen.
Viele Grüße
Silvia
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pm0205 schrieb:
Sivia. ..wo hast Du Deine Ausbildung absolviert???
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pm0205 schrieb:
elke 22....wo hast Du die Osteo Ausbildung gemacht???
Gruß
Silvia
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Silvia Feilner schrieb:
Wenn Du meine HP Ausbildung meinst- EOS Institut Paul Inama- kann ich wärmstens empfehlen.
Gruß
Silvia
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Christian G. schrieb:
Seit Jahrzehnten höre ich von vielen, vielen Physios, dass Ärzte/innen "miserable Diagnosen für die physiotherapeutische Tätigkeit" stellen... dass "nur deshalb" die Befunderhebung immer stärker zur Diagnose mit Rundum-Anamnese geworden sei - dass wegen der immer steigenden Ausbildung der Physios die "Direktzulassung", also Physiotherapie auf Krankenkasse ohne ärztliche Verordnung oder gar ohne ärztliche Diagnose "zwingend logisch" sei - daher ist es für mich keinesfalls erstaunlich, da der finanzielle Kuchen für alle Beteiligten nicht größer wird, dass die fachlich aus vielen Diagnose- und Therapietechniken sicherlich sehr gut erdachte "Osteopathie" mit einem banalen rechtlichen Urteil - nämlich wegen der Konkurrenz der Heilmittelerbringer bei der Diagnoseerstellung - nun in die Kiste der unseriösen bzw. für Nicht-Ärzte bzw. Nicht-Allg.-Heilpraktiker verbotenen Diagnoseverfahren geworfen wurde... und je mehr dann diese allg. Heilpraktiker mit Osteopathie-Erlaubnis herumbrüllen, dass nur sie damit hervorragende Diagnosen und eine nebenwirkungsfreie Therapie machen können - und somit auch einen eigenen Beruf entwickelt haben, desto mehr wir die Ärzteschaft entweder direkt über die Kassenverträge oder auf politischen Umwegen dafür sorgen, dass richterliche Urteile die Ausübung dieser Diagnose-/Therapietätigkeit den Nicht-Ärzten - nur wegen der Krankenkassenvergütung - verboten wird....
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Silvia Feilner schrieb:
Wo ist das Problem?
Jeder Physiotherapeut mit Osteopathieausbildung muss dann eben seinen HP machen, um Osteopathie anwenden zu können. Das kostet Ihn, wenn er fleißig ist, 6 Monate Lernen und zwar neben seinem Vollzeitjob und damit ist dieses Problem dann aus der Welt. Genauso habe ich es gemacht und ich bin beim ersten Mal durchgekommen. 5 Jahre Osteopathieausbildung, da kommt es auf 6 Monate auch nicht mehr an.
Viel Spaß beim Lernen
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Ein Physiotherapeut darf sich nicht Osteopath nennen da dies keine Berufsbezeichnung ist. [...]
Natürlich darf sich ein PT auch Osteopath nennen, die Osteopathen (im Sinne von "Anwendender der Techniken der Osteopathie") haben's schließlich noch nicht zu einer geschützten Berufsbezeichnung gebracht. In dem Sinne schätze ich mich glücklich das nicht jeder Osteopath sich Physiotherapeut nenne darf :)
Meine Friseuse ist auf den fahrenden Goldzug aufgesprungen und betreibt nun das Friseurhandwerk unter Berücksichtigung der osteopathischen Bedeutung der Schädelplatten. Absoluter Bullshit, aber die Kunden zahlen €50 für einen Herrenkurzhaarschnitt - jeden Morgen steht ein Dummer auf...
(sie verspricht mir hoch und heilig bei meinem €23,50-Schnitt das gleiche zu machen wie beim €50-Schnitt: Haare vom Kopf auf den Boden fallen lassen...)
Bekommen HP überhaupt eine Betriebshaftplichtversicherung?
Ja, Versicherungsmathematiker berechnen zur Not auch eine individuelle Prämie gemäß den von Sachverständigen geforderten Absicherungen.
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Papa Alpaka schrieb:
paul849 schrieb am 3.10.15 16:45:
tom1350 schrieb am 3.10.15 19:40:
Ein Physiotherapeut darf sich nicht Osteopath nennen da dies keine Berufsbezeichnung ist. [...]
Natürlich darf sich ein PT auch Osteopath nennen, die Osteopathen (im Sinne von "Anwendender der Techniken der Osteopathie") haben's schließlich noch nicht zu einer geschützten Berufsbezeichnung gebracht. In dem Sinne schätze ich mich glücklich das nicht jeder Osteopath sich Physiotherapeut nenne darf :)
Meine Friseuse ist auf den fahrenden Goldzug aufgesprungen und betreibt nun das Friseurhandwerk unter Berücksichtigung der osteopathischen Bedeutung der Schädelplatten. Absoluter Bullshit, aber die Kunden zahlen €50 für einen Herrenkurzhaarschnitt - jeden Morgen steht ein Dummer auf...
(sie verspricht mir hoch und heilig bei meinem €23,50-Schnitt das gleiche zu machen wie beim €50-Schnitt: Haare vom Kopf auf den Boden fallen lassen...)
Bekommen HP überhaupt eine Betriebshaftplichtversicherung?
Ja, Versicherungsmathematiker berechnen zur Not auch eine individuelle Prämie gemäß den von Sachverständigen geforderten Absicherungen.
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paul849 schrieb:
Ein Physiotherapeut darf sich nicht Osteopath nennen da dies keine Berufsbezeichnung ist. Der Sekt. HP darf schon mal gar keine Osteopathie anwenden. Was die Schulen sagen stimmt nicht immer. Das ist ja das Problem.
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