Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Arbeitsplatz der sicher und
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Weil er Werbung für sein osteopathisches Therapieangebot machte, sah sich ein Physiotherapeut mit Abmahnung und Zahlungsforderung eines benachbarten Heilpraktikers konfrontiert. Hinnehmen wollte er das Ansinnen nicht. Er rief das Landgericht an. Der Therapeut verlor und der Fall landete schließlich beim OLG Düsseldorf. Doch auch dort konnte sich der Konkurrent durchsetzen. Der Beklagte musste Grundsätzliches zur Kenntnis nehmen: Zur Leistungserbringung von Osteopathie seien nur Vollheilpraktiker berechtigt. Und auch der Hinweis auf stets vorliegende ärztliche Verordnungen nutze dem Therapeuten nichts. Osteopathie sei nämlich nicht Bestandteil des Ausbildungs- und Prüfungscurriculums für Physiotherapeuten. Deshalb reiche auch die Behandlungsdelegation durch einen Arzt nicht aus, befanden die Düsseldorfer Richter.
Heilpraktiker mit osteopathischem Hintergrund ohne eine lange Weiterbildung könnten die Gewinner des Verfahrens sein. Eine bestimmte Ausbildung oder Dauer hat das OLG nicht festgelegt. Mit Ausnahme in Hessen ist die Berufsbezeichnung "Osteopath" nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen und die Kenntnisse auf Literaturstudium oder Kurzkurse beschränken.
Auch die Finanzierung osteopathischer Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen wird wohl bald ein Ende finden. Heilpraktikerleistungen dürfen die Kassen nicht übernehmen.
Das Urteil ist rechtskräftig, die Revision nicht zugelassen.
In der physio.de-Infothek ist der vollständige Urteilstext zu finden.
Peter Appuhn
physio.de
OsteopathieHeilpraktikerDelegation
Das das Urteil schon länger so ,bzw so ähnlich besteht ok.
Aber hier geht es doch nicht um die Qualität der Behandlung und Befunderhebung. Hier geht es doch im Hintergrund eindeutig um Machtspiele. Die hp-Verbände und Ärzteverbände haben Angst vor guter Konkurrenz von Seiten der Pt' s. Seid doch ehrlich.
Denn ich weiß von meiner Osteo-schule und dem entsprechenden Verband, das es seit langem Verhandlungen gibt. Und warum dauert es so lange? In unserer Schule haben Pts und Ärzte und Hps gemeinsam gelernt und das war gut.
Und in meinem Umfeld hat sich ein tolles Netz ergeben. Es muss keine Konkurrenz sein. Man kann doch von einander profitieren. Aber es gibt auch immer Neider und unreife "Kollegen".
Und selbst ein Pt mit Hp-Ausbildung ist kein Garant. Oder !?
Ich persönlich sehe mich als Pt mit Osteo. Nicht als Osteo pur. Es ist eine Bereicherung für mich und meine Patienten. Und diese wissen es zu schätzen. UND: ich stehe über NIEMANDEM!
Jeder hat seine persönlichen Grenzen. In diesem Fall bekommen wir noch welche zusätzlich aufgebrummt. Zur Freude einiger Hps und Weiterbildungsuntenehmen ??????
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Weshalb eine Bereicherung für deine Patienten ?
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webpt schrieb:
...Ich persönlich sehe mich als Pt mit Osteo. Nicht als Osteo pur. Es ist eine Bereicherung für mich und meine Patienten....
Weshalb eine Bereicherung für deine Patienten ?
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jeannette h. schrieb:
Jetzt sage mir doch mal einer: warum darf ein hp, der vorher nie etwas mit Medizin am Hut hatte - außer er saß selbst als Patient beim doc - dann nach seiner hp-Ausbildung osteopathisch befunden und behandeln ? Wer sagt denn, dass nach einer solchen Ausbildung auch wirklich fundiertes Wissen und Erfahrung dahinter steckt. Aber ein Pt, der seine Ausbildung, seine Praxiserfahrung, jede Menge Weiterbildungen inkl der MT hat, der soll dazu nicht befähigt sein.
Das das Urteil schon länger so ,bzw so ähnlich besteht ok.
Aber hier geht es doch nicht um die Qualität der Behandlung und Befunderhebung. Hier geht es doch im Hintergrund eindeutig um Machtspiele. Die hp-Verbände und Ärzteverbände haben Angst vor guter Konkurrenz von Seiten der Pt' s. Seid doch ehrlich.
Denn ich weiß von meiner Osteo-schule und dem entsprechenden Verband, das es seit langem Verhandlungen gibt. Und warum dauert es so lange? In unserer Schule haben Pts und Ärzte und Hps gemeinsam gelernt und das war gut.
Und in meinem Umfeld hat sich ein tolles Netz ergeben. Es muss keine Konkurrenz sein. Man kann doch von einander profitieren. Aber es gibt auch immer Neider und unreife "Kollegen".
Und selbst ein Pt mit Hp-Ausbildung ist kein Garant. Oder !?
Ich persönlich sehe mich als Pt mit Osteo. Nicht als Osteo pur. Es ist eine Bereicherung für mich und meine Patienten. Und diese wissen es zu schätzen. UND: ich stehe über NIEMANDEM!
Jeder hat seine persönlichen Grenzen. In diesem Fall bekommen wir noch welche zusätzlich aufgebrummt. Zur Freude einiger Hps und Weiterbildungsuntenehmen ??????
Das das Urteil schon länger so ,bzw so ähnlich besteht ok.
Aber hier geht es doch nicht um die Qualität der Behandlung und Befunderhebung. Hier geht es doch im Hintergrund eindeutig um Machtspiele. Die hp-Verbände und Ärzteverbände haben Angst vor guter Konkurrenz von Seiten der Pt' s. Seid doch ehrlich.
Denn ich weiß von meiner Osteo-schule und dem entsprechenden Verband, das es seit langem Verhandlungen gibt. Und warum dauert es so lange? In unserer Schule haben Pts und Ärzte und Hps gemeinsam gelernt und das war gut.
Und in meinem Umfeld hat sich ein tolles Netz ergeben. Es muss keine Konkurrenz sein. Man kann doch von einander profitieren. Aber es gibt auch immer Neider und unreife "Kollegen".
Und selbst ein Pt mit Hp-Ausbildung ist kein Garant. Oder !?
Ich persönlich sehe mich als Pt mit Osteo. Nicht als Osteo pur. Es ist eine Bereicherung für mich und meine Patienten. Und diese wissen es zu schätzen. UND: ich stehe über NIEMANDEM!
Jeder hat seine persönlichen Grenzen. In diesem Fall bekommen wir noch welche zusätzlich aufgebrummt. Zur Freude einiger Hps und Weiterbildungsuntenehmen ??????
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Qualität wird per Gesetz nicht bewertet.
Gruß, pt_armbrust
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PT Armbrust schrieb:
Weil er die HP-Prüfung bestanden hat. Ganz einfach. Der Rest ist nicht geschützt, weil es die Berufsbezeichnung Osteopath nicht gibt.
Qualität wird per Gesetz nicht bewertet.
Gruß, pt_armbrust
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jeannette h. schrieb:
Jetzt sage mir doch mal einer: warum darf ein hp, der vorher nie etwas mit Medizin am Hut hatte - außer er saß selbst als Patient beim doc - dann nach seiner hp-Ausbildung osteopathisch befunden und behandeln ? Wer sagt denn, dass nach einer solchen Ausbildung auch wirklich fundiertes Wissen und Erfahrung dahinter steckt. Aber ein Pt, der seine Ausbildung, seine Praxiserfahrung, jede Menge Weiterbildungen inkl der MT hat, der soll dazu nicht befähigt sein.
Das das Urteil schon länger so ,bzw so ähnlich besteht ok.
Aber hier geht es doch nicht um die Qualität der Behandlung und Befunderhebung. Hier geht es doch im Hintergrund eindeutig um Machtspiele. Die hp-Verbände und Ärzteverbände haben Angst vor guter Konkurrenz von Seiten der Pt' s. Seid doch ehrlich.
Denn ich weiß von meiner Osteo-schule und dem entsprechenden Verband, das es seit langem Verhandlungen gibt. Und warum dauert es so lange? In unserer Schule haben Pts und Ärzte und Hps gemeinsam gelernt und das war gut.
Und in meinem Umfeld hat sich ein tolles Netz ergeben. Es muss keine Konkurrenz sein. Man kann doch von einander profitieren. Aber es gibt auch immer Neider und unreife "Kollegen".
Und selbst ein Pt mit Hp-Ausbildung ist kein Garant. Oder !?
Ich persönlich sehe mich als Pt mit Osteo. Nicht als Osteo pur. Es ist eine Bereicherung für mich und meine Patienten. Und diese wissen es zu schätzen. UND: ich stehe über NIEMANDEM!
Jeder hat seine persönlichen Grenzen. In diesem Fall bekommen wir noch welche zusätzlich aufgebrummt. Zur Freude einiger Hps und Weiterbildungsuntenehmen ??????
Ran an die Stifte und los.
Viel Spass!
P.S.: Bildungspaemie (bis 500 Euro) beantragen.
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ingo 22 schrieb:
P.P.S.: Ich arbeite als angestellter HP in einer PT Praxis, alle Versicherungen trägt mein Chef.
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ali schrieb:
Wo hast Du die Prüfung denn gemacht? Das sieht in großen Teilen Deutschlands anders aus.?
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Jessica Herwig schrieb:
Im Frühjahr haben 92% der Teilnehmer die schriftliche Prüfung nicht bestanden. Also ganz so einfach ist es dann wohl nicht!
Hanseatisches Munkeln beim bundeseinheitlichen Multiple Choise (wobei einigeBL ihr eigenes Süppchen kochen) in einer Hansestadt 60% . Mit guter Vorbereitung allerdings machbar..
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ali schrieb:
92 % wo ?
Hanseatisches Munkeln beim bundeseinheitlichen Multiple Choise (wobei einigeBL ihr eigenes Süppchen kochen) in einer Hansestadt 60% . Mit guter Vorbereitung allerdings machbar..
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morpheus-06 schrieb:
BaWü und Bayern 90% und mehr, munkelt man.
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Jacqueline Schelenz schrieb:
Hallo, es gibt ja sehr viel Anbieter für den HP. Wo hast du ihn erworben ? LG
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ingo 22 schrieb:
Anmerkung zu Silvia Feilner: Eben! 5 Wochenendkurse zur reinen Pruefungsvorbereitung (schriftlich wie mündlich), 2 Bücher gekauft, den grössten Anteil an anatomischem Wissen haben wir als PT schon, Durchfallquote bei 20%; zeigen wir den HP‘s, wer die Ahnung hat!!! Prüfung war recht lässig u. relativ einfach, nur Lernen muss man ein wenig.
Ran an die Stifte und los.
Viel Spass!
P.S.: Bildungspaemie (bis 500 Euro) beantragen.
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cayenna schrieb:
Haha ... Beruf wird durch Gesetz gesichert... Das war gut :-)
2. "Osteopath" darf nicht zeitgleich auf dem Praxisschild stehen wie HP oder PT. PT und HP haben staatlich geregelte Prüfungen bzw. Überprüfungen. Dies würde dem Pat suggerieren, dass auch die Osteopathie - Prüfung (was auch immer das sein soll) einer staatlichen Regelung unterliegt, was ja nicht der Fal ist.
Ich finde interessant, wieviele PTs der Meinung sind, dass es ja total easy ist eine HP -Überprüfung zu bestehen. Da frage ich mich, warum machen die es dann nicht einfach kurz. Die kleinen Lücken in Dermatologie, Augenheilkunde, Geschlechtskrankheiten, Blickdiagnostik, Notfallmedizin usw. kann man doch kurz füllen und dann ab zur Überprüfung. Kurz die 60 MC-Fragen beantworten in ner halben Stunde und dann noch kurz zur mündlichen in der je nach Gesundheitsamt keine Überprüfung sondern eine rechtswidrige Prüfung auf Durchfallen durchgeführt wir. Alles ganz locker...... einfach machen......... Ich wieß gar nicht warum sich allo so aufregen, wenn es so einfach ist und das jeder Metzger (gute Anatomie Kenntnisse!) bestehen kann :]/
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Bernie schrieb:
1. Haftpflicht: In aller Regel benötigt ein HP "nur" eine Berufshaftpflicht, da er keine Mitarbeiter und dgl. hat. (Im Einzefall anders). Die Berufshaftpflicht ist in aller Regel deutlich teurer als bei PTs, wegen der invasiven Techniken und dem FC.
2. "Osteopath" darf nicht zeitgleich auf dem Praxisschild stehen wie HP oder PT. PT und HP haben staatlich geregelte Prüfungen bzw. Überprüfungen. Dies würde dem Pat suggerieren, dass auch die Osteopathie - Prüfung (was auch immer das sein soll) einer staatlichen Regelung unterliegt, was ja nicht der Fal ist.
Ich finde interessant, wieviele PTs der Meinung sind, dass es ja total easy ist eine HP -Überprüfung zu bestehen. Da frage ich mich, warum machen die es dann nicht einfach kurz. Die kleinen Lücken in Dermatologie, Augenheilkunde, Geschlechtskrankheiten, Blickdiagnostik, Notfallmedizin usw. kann man doch kurz füllen und dann ab zur Überprüfung. Kurz die 60 MC-Fragen beantworten in ner halben Stunde und dann noch kurz zur mündlichen in der je nach Gesundheitsamt keine Überprüfung sondern eine rechtswidrige Prüfung auf Durchfallen durchgeführt wir. Alles ganz locker...... einfach machen......... Ich wieß gar nicht warum sich allo so aufregen, wenn es so einfach ist und das jeder Metzger (gute Anatomie Kenntnisse!) bestehen kann :]/
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Das traurige ist , das diesen Personen scheinbar jetzt die Dollarzeichen in den Augen rollen,was mir zeigt....es geht ihnen nur um sich selbst und nicht um die ,die Hilfe suchen. Das wichtigstste in dieser Angelegenheit, das Menschen Menschen helfen koennen, geht verloren.Das scheint den nun "allmächtigen HPs " am Allerwertesten vorbeizugehen.Schlimm.....
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pm0205 schrieb:
Die Art und Weise wie sich hier manch vermutlicher HP hämisch äussert finde tatsächlich hoch interessant.
Das traurige ist , das diesen Personen scheinbar jetzt die Dollarzeichen in den Augen rollen,was mir zeigt....es geht ihnen nur um sich selbst und nicht um die ,die Hilfe suchen. Das wichtigstste in dieser Angelegenheit, das Menschen Menschen helfen koennen, geht verloren.Das scheint den nun "allmächtigen HPs " am Allerwertesten vorbeizugehen.Schlimm.....
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Andreas216 schrieb:
Klar und ein Physio arbeitet entgegen dem HP ehrenamtlich! Leute lasst doch mal die Kirche im Dorf!
vom Helfersyndrom wird man einfach nicht satt
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Alfred Kramer schrieb:
ich wollte auch immer die ganze Welt retten, bis ich mich fragte : wer rettet mich??
vom Helfersyndrom wird man einfach nicht satt
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paul849 schrieb:
Richtig
Gruß redvine
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redvine schrieb:
In Deutschland dürfen nur staatlich geschützte Berufsbezeichnungen geführt werden (mit entsprechender Qualifikation). Berufsbezeichnungen zu erfinden wäre eine Irreführung und unlauterer Wettbewerb. „Osteopath“ ist keine offizielle Berufsbezeichnung (deutschlandweit).
Gruß redvine
Wenn mir als Physiotherapeut eine Patientin, die ich osteopthisch behandelt habe erzählt, ihr HP (...übrigens ein gelernter Maurer!!!) meine, ich dürfe das nicht machen, weil es ihr schaden wuerde, sag ich nur " Maurer, bleib bei deiner Kelle!"
Sowohl in der MT als auch in der Osteoausbildung (beide AEMM) wurden Indikationen und Kontraindikationen, Diagnostik und RedFlags genauestens erläutert.
Das es einen "Krieg" zw. HP und Physios gibt, ist nicht neu,insbesondere bzgl. Osteopathie, da HP keine MT anbieten dürfen. So gibt es auch Heilpraktiker in meiner Gegend, die tatsächlich werben mit dem Spruch : Krankengymnastik, (bietet er selbst an) mehr als nur Physiotherapie"!
Selbiger denunziert auch sämtliche HP und Physiotherapien in seiner Umgebung. Er ist gelernter Masseur.
Meine Pruefungsvorbereitung zumHP hab ich im EOS Institut Paul inama (über Top physio) gemacht, 5 verlängerte Wochenenden, Anwärter nur PTs,
Durchfallquote bei 20% (sonst 80%).
Wenn man bedenkt, das die Pruefung so oft wiederholt werden kann, bis sie zwangsläufig bestanden wird, wundert mich nicht, dass frustrierte Maurer oder Bankangestellte ihre Chance wittern.
Eigentlich naheliegend, dass es immer weniger PTs gibt, bzw. solche, die es werden wollen!
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tom1350 schrieb:
Osteopathie. Ich glaube hier wird über einen sehr kleinen Kuchen diskutiert. Wenn die Kassen ihre Bezuschussung aufgeben bleiben noch Krümmel.
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ingo 22 schrieb:
Es kommt darauf an, welchenBeruf der/die Prüfling vorher hatte. Generell sollte den HP nur machen dürfen, wer vorher mindestens 2 Jahre in einem medizinischen (Hilfs-) Beruf gearbeitet hat (...entsprechende Ausbildung vorausgesetzt) und mindestens die mittlere Schulreife hat.
Wenn mir als Physiotherapeut eine Patientin, die ich osteopthisch behandelt habe erzählt, ihr HP (...übrigens ein gelernter Maurer!!!) meine, ich dürfe das nicht machen, weil es ihr schaden wuerde, sag ich nur " Maurer, bleib bei deiner Kelle!"
Sowohl in der MT als auch in der Osteoausbildung (beide AEMM) wurden Indikationen und Kontraindikationen, Diagnostik und RedFlags genauestens erläutert.
Das es einen "Krieg" zw. HP und Physios gibt, ist nicht neu,insbesondere bzgl. Osteopathie, da HP keine MT anbieten dürfen. So gibt es auch Heilpraktiker in meiner Gegend, die tatsächlich werben mit dem Spruch : Krankengymnastik, (bietet er selbst an) mehr als nur Physiotherapie"!
Selbiger denunziert auch sämtliche HP und Physiotherapien in seiner Umgebung. Er ist gelernter Masseur.
Meine Pruefungsvorbereitung zumHP hab ich im EOS Institut Paul inama (über Top physio) gemacht, 5 verlängerte Wochenenden, Anwärter nur PTs,
Durchfallquote bei 20% (sonst 80%).
Wenn man bedenkt, das die Pruefung so oft wiederholt werden kann, bis sie zwangsläufig bestanden wird, wundert mich nicht, dass frustrierte Maurer oder Bankangestellte ihre Chance wittern.
Eigentlich naheliegend, dass es immer weniger PTs gibt, bzw. solche, die es werden wollen!
redvine
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Ein PT hat sich an die schulmedizinischen Erkenntnisse zu halten (Ausbildungsinhalte, sowie ärztliche Verordnung). Dafür kann er über Krankenkasse abrechnen und wie mir scheint strömen die Patienten nahezu unbegrenzt in seine Praxis (Berlin).
Alles hat Vor- und Nachteile
redvine
Und Osteopathie ist schulmedizinisch nicht haltbar (noch nicht).
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redvine schrieb:
Ein HP ist in seiner Methodenwahl nahezu unbegrenzt, darin liegt ja gerade der Vorteil gegenüber den der Schulmedizin verbundenen Berufen (immer entsprechende Qualifikation vorausgesetzt). Dafür kann ein HP aber nicht über Krankenkasse abrechnen, er muss um seine Kunden werben und sich behaupten.
Ein PT hat sich an die schulmedizinischen Erkenntnisse zu halten (Ausbildungsinhalte, sowie ärztliche Verordnung). Dafür kann er über Krankenkasse abrechnen und wie mir scheint strömen die Patienten nahezu unbegrenzt in seine Praxis (Berlin).
Alles hat Vor- und Nachteile
redvine
Und Osteopathie ist schulmedizinisch nicht haltbar (noch nicht).
Und Osteopathie ist schulmedizinisch nicht haltbar (noch nicht).
und hat einen weiteren Dämpfer durch ein Urteil bekommen, LG Karlsruhe Az.: 49/14 KfH III
...
Das Gericht führte weiter aus, dass in der Wissenschaft Zweifel an den Grundlagen der Osteopathie bestehen. Die Bewertung der Bundesärztekammer zu den osteopathischen Verfahren aus dem Jahr 2009 sei nicht ausreichend, um die Osteopathie als anerkannte Behandlungsmethode zu akzeptieren...
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morpheus-06 schrieb:
redvine schrieb am 4.10.15 13:20:
Und Osteopathie ist schulmedizinisch nicht haltbar (noch nicht).
und hat einen weiteren Dämpfer durch ein Urteil bekommen, LG Karlsruhe Az.: 49/14 KfH III
...
Das Gericht führte weiter aus, dass in der Wissenschaft Zweifel an den Grundlagen der Osteopathie bestehen. Die Bewertung der Bundesärztekammer zu den osteopathischen Verfahren aus dem Jahr 2009 sei nicht ausreichend, um die Osteopathie als anerkannte Behandlungsmethode zu akzeptieren...
Also selbst wenn die Kassen verbotene Vergütungen nicht von den Osteos zurückfordern, wer die verbotenen Vergütungen jedoch nun zurückzahlt.
Z.B. über Jahre hinweg, von den GKV- Kassen selbst mit Millionenaufwand bundesweit jeden dritten Werbeträger bezahlte. Hingegen bei der jämmerlichen therapeutischen Ost- West- Anpassung oder gar angemessene Vergütungen grundsätzlich, dies genau bereits deshalb nicht machbar ist, da sodann das Fundament des dt. GKV- Systemes vom Fundament her wackelt und es deshalb bereits vollständig ausgeschlossen wurde und wird. Die Beitragsstabilität sodann gefährdet sei usw. usw..
Da wird man sich nun drum kümmern müssen. Es böte sich geradezu an, dass sich die HP- Verbände bzw. die grössten osteopathischen Vereinigungen gleich mal richtig ins Zeug legen ( z.B. ifk als wohl größte dt. Osteopathenzusammenkunft ?? ). Denn es kann nicht angehen, dass Beitragsgelder im Millionenstil nicht zur Aufgabenwahrnehmung des GKV- Systemes dienen. Das GKV- System geradezu zusätzliche Ausgabenpositionen gesucht hatte und auch noch üppiggroßzügig herausgegeben hat.
Gleicher Kläger sicherlich nicht als Voll- HP z.B. Heilpraktikerleistungen abrechnete- sonst fiele es ihm am Ende noch 10 x härter zurück auf die Füße. Denn selbst wer sich im Schutze der GKV- Kassenvergütungszahlung sähe und meint, dass das ja in Ordnung sei, wenn schliesslich die GKV- Kassen zahlten; ist das Thema noch nicht einmal in die Vorrunde eingebogen. Sicherheit sehe ich da nicht. Gesetzgrundlagenlosigkeiten verjährten nicht einmal nach SGB.
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webpt schrieb:
Evtl. stünde sodann das nächste Problem im Raume. Ob die Vergütungen an die entsprechenden Osteop.- HP oder eben Nicht- HP, welche die GKV jahrelang verbotenerweise gezahlt hat und derzeit bezahlt ggf. als gemeinschaftlicher Betrug von Kassen und Osteopathen betrachtet werden könnten. Wann die unberechtigten GKV- fernen Zahlungen an die Kassen zurück zu erstatten sind bzw. inwieweit z.B. " Kassen- HP- Satzungsleistungen " ( von Ärzten gleiche Leistung bliebe schliesslich ärztliche Leistung ) an den Gesundheitsfond zurückfließen wird sich zeigen/ nicht zeigen.
Also selbst wenn die Kassen verbotene Vergütungen nicht von den Osteos zurückfordern, wer die verbotenen Vergütungen jedoch nun zurückzahlt.
Z.B. über Jahre hinweg, von den GKV- Kassen selbst mit Millionenaufwand bundesweit jeden dritten Werbeträger bezahlte. Hingegen bei der jämmerlichen therapeutischen Ost- West- Anpassung oder gar angemessene Vergütungen grundsätzlich, dies genau bereits deshalb nicht machbar ist, da sodann das Fundament des dt. GKV- Systemes vom Fundament her wackelt und es deshalb bereits vollständig ausgeschlossen wurde und wird. Die Beitragsstabilität sodann gefährdet sei usw. usw..
Da wird man sich nun drum kümmern müssen. Es böte sich geradezu an, dass sich die HP- Verbände bzw. die grössten osteopathischen Vereinigungen gleich mal richtig ins Zeug legen ( z.B. ifk als wohl größte dt. Osteopathenzusammenkunft ?? ). Denn es kann nicht angehen, dass Beitragsgelder im Millionenstil nicht zur Aufgabenwahrnehmung des GKV- Systemes dienen. Das GKV- System geradezu zusätzliche Ausgabenpositionen gesucht hatte und auch noch üppiggroßzügig herausgegeben hat.
Gleicher Kläger sicherlich nicht als Voll- HP z.B. Heilpraktikerleistungen abrechnete- sonst fiele es ihm am Ende noch 10 x härter zurück auf die Füße. Denn selbst wer sich im Schutze der GKV- Kassenvergütungszahlung sähe und meint, dass das ja in Ordnung sei, wenn schliesslich die GKV- Kassen zahlten; ist das Thema noch nicht einmal in die Vorrunde eingebogen. Sicherheit sehe ich da nicht. Gesetzgrundlagenlosigkeiten verjährten nicht einmal nach SGB.
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PG schrieb:
Ist der Patient nicht der Vertragspartner gewesen ? Und müsste die Kasse dann nicht von ihrem Mitglied das Geld zurückfordern? Und der Patient dann wieder vom Leistungserbringer?
Doch natürlich ist der Patient Vertragspartner seiner Kasse. Und zwar per öffentlich rechtlichem Vertrag.
...Und müsste die Kasse dann nicht von ihrem Mitglied das Geld zurückfordern?...
Praxis und PI sind auch Vertragspartner, auch hier per öffentlich rechtlichem Vertrag. An die Praxis wurde ausbezahlt, die Praxis zahlt zurück. Vermögen der Kasse/ des Staates ist gemindert worden ( ohne Gesetzesgrundlage ). Praxis ist bereichert usw..
...Und der Patient dann wieder vom Leistungserbringer? ....
Patient ist nicht Vertragspartner der Praxis, insofern haben Patient und Praxis nichts miteinander zu tun.
Z.B. hat der Patient ja eigentlich auch keine Zahlungen an die Praxis zu leisten. Da das grundsätzlich im GKV/ SGB- System den Grundsatz darstellt, bedarf es zusätzlicher SGB- Regelungen ( z.B. Zuzahlung ist ausdrücklich geregelt, sonst ergäbe sich auch dort zwischen Patient und Praxis keinerlei Verpflichtung ). Das ändert jedoch nichts daran, dass Patient und Praxis keine Vertragspartner sind.
Die Heilbehandlungen erfolgen im Namen und im Auftrag der Kassen. Selbstredend " auf Anweisung " des Arztes, welcher den Kassenbehandlungsauftrag ausstellt bzw. konkretisiert ( nicht jedoch erteilt ). Denn für die med. Versorgung usw. ist der Staat zuständig, dieser staatshoheitlichen Pflicht kommt er nach und " bevollmächtigte " die GKV- Kassen per GG ( Grundgesetz ). Insofern erteilt die Kasse/ der Staat den Behandlungsauftrag. Umgangsgedanklich formulieren könnte man sicherlich: der Arzt erteilt im Namen der Kasse den Behandlungsauftrag. Genau betrachtet erteilt natürlich kein Arzt insofern einen Behandlungsauftrag, Die Staats/ Kassen- Schuld sich dieser Behandlungspflicht zu stellen bzw. dieser staatshoheitlichen Pflicht nachzukommen bedarf deshalb der Leistungserbringer, z.B. ja den Ärzten- sie sind Leistungserbringer und haben mit den Kassen entsprechende Verträge. Daher manchmal die Formulierung: Vertragsarzt- nur hier stimmte diese Bezeichnung von der Bedeutung/ des Ursprunges her.
Der Patient ist insofern nur bei der Wahl der PT Praxis frei und agiert genau dortbei als Handlungsgehilfe seiner Kasse ( er ist insofern Bote des Behandlungsauftrages den der Arzt konkretisiert hatte und die Kassen in der Pflicht stehen- die Kassen widerum im Namen und Auftrag des Staates. ( GKV gehören deshalb zur mittelbaren Staatsgewalt, stellen sie also dar ). Verbandsspitzenverbände der Therapeuten übrigens auch, weshalb die entsprechenden Mitglieder über ihre Verbände natürlich insofern ganz genau zur mittelbaren Staatsgewalt gehören. Bei Verhandlungen gegen die Therapeutenschaft also Akteure der gleichen Seite auch in der nächsten Runde Unterdumping über alles rufen werden, unterschreiben sozusagen der reinen formellen Form wegen. Genaugenommen sind diese Unterschriften nicht einmal erforderlich. Einig, dass jegliches stets dem Dumping zuzukommen hat, war bisher ja nie zur Rede stehend. Von Scheinandersdarstellungen auf.Internetseiten hier mal abgesehen.
Ärzte haben dortneben mit dem Patienten natürlich noch einen unabhängigen Behandlungsvertrag ( PT Praxen haben mit dem Patienten keinen Behandlungsvertrag ).
Therapeuten agieren also innerhalb der ärztlichen Behandlung als Handlungsgehilfen des Arztes. Therapeuten wurden genau auch deshalb für das reine Umsetzen der Anweisungen ausgebildet. Weder haben sie etwas mit Behandlungszielen zu tun und schon garnicht diese etwa zu ändern oder dgl.- eben reines ausführendes Organ innerhalb der ärztlichen Behandlungsverantwortung. Therapeuten treffen lediglich die Auswahl der in der Ausbildung erlernten Techniken und wenden diese sodann an ( Funktion und Aufgabe im System ). Weder fachlich eigenständig noch sonstig sind PT insofern nicht selbstständig.
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webpt schrieb:
...Ist der Patient nicht der Vertragspartner gewesen ?....
Doch natürlich ist der Patient Vertragspartner seiner Kasse. Und zwar per öffentlich rechtlichem Vertrag.
...Und müsste die Kasse dann nicht von ihrem Mitglied das Geld zurückfordern?...
Praxis und PI sind auch Vertragspartner, auch hier per öffentlich rechtlichem Vertrag. An die Praxis wurde ausbezahlt, die Praxis zahlt zurück. Vermögen der Kasse/ des Staates ist gemindert worden ( ohne Gesetzesgrundlage ). Praxis ist bereichert usw..
...Und der Patient dann wieder vom Leistungserbringer? ....
Patient ist nicht Vertragspartner der Praxis, insofern haben Patient und Praxis nichts miteinander zu tun.
Z.B. hat der Patient ja eigentlich auch keine Zahlungen an die Praxis zu leisten. Da das grundsätzlich im GKV/ SGB- System den Grundsatz darstellt, bedarf es zusätzlicher SGB- Regelungen ( z.B. Zuzahlung ist ausdrücklich geregelt, sonst ergäbe sich auch dort zwischen Patient und Praxis keinerlei Verpflichtung ). Das ändert jedoch nichts daran, dass Patient und Praxis keine Vertragspartner sind.
Die Heilbehandlungen erfolgen im Namen und im Auftrag der Kassen. Selbstredend " auf Anweisung " des Arztes, welcher den Kassenbehandlungsauftrag ausstellt bzw. konkretisiert ( nicht jedoch erteilt ). Denn für die med. Versorgung usw. ist der Staat zuständig, dieser staatshoheitlichen Pflicht kommt er nach und " bevollmächtigte " die GKV- Kassen per GG ( Grundgesetz ). Insofern erteilt die Kasse/ der Staat den Behandlungsauftrag. Umgangsgedanklich formulieren könnte man sicherlich: der Arzt erteilt im Namen der Kasse den Behandlungsauftrag. Genau betrachtet erteilt natürlich kein Arzt insofern einen Behandlungsauftrag, Die Staats/ Kassen- Schuld sich dieser Behandlungspflicht zu stellen bzw. dieser staatshoheitlichen Pflicht nachzukommen bedarf deshalb der Leistungserbringer, z.B. ja den Ärzten- sie sind Leistungserbringer und haben mit den Kassen entsprechende Verträge. Daher manchmal die Formulierung: Vertragsarzt- nur hier stimmte diese Bezeichnung von der Bedeutung/ des Ursprunges her.
Der Patient ist insofern nur bei der Wahl der PT Praxis frei und agiert genau dortbei als Handlungsgehilfe seiner Kasse ( er ist insofern Bote des Behandlungsauftrages den der Arzt konkretisiert hatte und die Kassen in der Pflicht stehen- die Kassen widerum im Namen und Auftrag des Staates. ( GKV gehören deshalb zur mittelbaren Staatsgewalt, stellen sie also dar ). Verbandsspitzenverbände der Therapeuten übrigens auch, weshalb die entsprechenden Mitglieder über ihre Verbände natürlich insofern ganz genau zur mittelbaren Staatsgewalt gehören. Bei Verhandlungen gegen die Therapeutenschaft also Akteure der gleichen Seite auch in der nächsten Runde Unterdumping über alles rufen werden, unterschreiben sozusagen der reinen formellen Form wegen. Genaugenommen sind diese Unterschriften nicht einmal erforderlich. Einig, dass jegliches stets dem Dumping zuzukommen hat, war bisher ja nie zur Rede stehend. Von Scheinandersdarstellungen auf.Internetseiten hier mal abgesehen.
Ärzte haben dortneben mit dem Patienten natürlich noch einen unabhängigen Behandlungsvertrag ( PT Praxen haben mit dem Patienten keinen Behandlungsvertrag ).
Therapeuten agieren also innerhalb der ärztlichen Behandlung als Handlungsgehilfen des Arztes. Therapeuten wurden genau auch deshalb für das reine Umsetzen der Anweisungen ausgebildet. Weder haben sie etwas mit Behandlungszielen zu tun und schon garnicht diese etwa zu ändern oder dgl.- eben reines ausführendes Organ innerhalb der ärztlichen Behandlungsverantwortung. Therapeuten treffen lediglich die Auswahl der in der Ausbildung erlernten Techniken und wenden diese sodann an ( Funktion und Aufgabe im System ). Weder fachlich eigenständig noch sonstig sind PT insofern nicht selbstständig.
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redvine schrieb:
„Manuelle Theraphie“ ist eine spezielle Methode. Ausbildungsinhalte sind nicht geregelt und lassen sich sowieso nicht rechtlich schützen. Der Begriff „Manuelle Theraphie“ ist nicht geschützt und lässt sich auch nicht schützen. Einzig alleine für die Zertifikatsposition der PTs gegenüber den Krankenkassen gibt es Regelungen. Natürlich darf ein HP „Manuelle Therapie“ anbieten, wenn er die entsprechende Qualifikation besitzt.
redvine
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Hab grad die Bewerbung eine Bachelor of Sience Osteopathie vorzuliegen.
Ist weder Arzt noch HP.
Darf dieser jetzt die Osteo ausüben?
Ich denke nein.
Was meinen die Forumteilnehmer dazu?
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Ramona Völlkopf schrieb:
Mal ne blöde (?) Frage.
Hab grad die Bewerbung eine Bachelor of Sience Osteopathie vorzuliegen.
Ist weder Arzt noch HP.
Darf dieser jetzt die Osteo ausüben?
Ich denke nein.
Was meinen die Forumteilnehmer dazu?
Dazu kommt noch, ob dieser Studiengang akkreditiert war, sonst nützt auch das nichts.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Nö, darf nicht. Hast du richtig kombiniert.
Dazu kommt noch, ob dieser Studiengang akkreditiert war, sonst nützt auch das nichts.
stefan 302
Darf dieser jetzt die Osteo ausüben? "
-> Ich traus mich ja gar nicht zu schreiben. Ach, ich tu es trotzdem: NEIN (Die Frage war nicht "blöd")
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Bernie schrieb:
"Ist weder Arzt noch HP.
Darf dieser jetzt die Osteo ausüben? "
-> Ich traus mich ja gar nicht zu schreiben. Ach, ich tu es trotzdem: NEIN (Die Frage war nicht "blöd")
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hans-jürgen309 schrieb:
"Osteopathie-Studium", sehr witzig.
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Du musst selbst wissen, wie du damit umgehst.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Wenn du weder Arzt noch HP bist, hättest du sie gar nicht behandeln dürfen.
Du musst selbst wissen, wie du damit umgehst.
Verstehe ich als Laie die Ausführungen des OLG in Randnummer 27 des Urteils richtig, dass die jeweils für den PT mit Zusatzausbildung "Osteopathie" (ohne zusätzlich Voll-HP zu sein) zuständige Gesundheitsbehörde entscheidet, ob die Ausübung der "Osteopathie" auf der Grundlage der bisherigen Ausbildung/Zusatzqualifikationen erlaubt werden kann oder nicht. Wenn ja, dann nichts wie hin zu den Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämtern.
Walli (PT im Ruhestand) :-|
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W. Stangner schrieb:
Frage an die Kollegen/Kolleginnen mit juristischen (Grund)Kenntnissen:
Verstehe ich als Laie die Ausführungen des OLG in Randnummer 27 des Urteils richtig, dass die jeweils für den PT mit Zusatzausbildung "Osteopathie" (ohne zusätzlich Voll-HP zu sein) zuständige Gesundheitsbehörde entscheidet, ob die Ausübung der "Osteopathie" auf der Grundlage der bisherigen Ausbildung/Zusatzqualifikationen erlaubt werden kann oder nicht. Wenn ja, dann nichts wie hin zu den Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämtern.
Walli (PT im Ruhestand) :-|
Einfach morgen mal das Gesundheitsamt anrufen und nachfragen. Da bekommt man immer die richtigen Antworten. Alles andere ist ncht richtig.
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paul849 schrieb:
Das Urteil ist doch wohl sehr eindeutig glaube ich.
Einfach morgen mal das Gesundheitsamt anrufen und nachfragen. Da bekommt man immer die richtigen Antworten. Alles andere ist ncht richtig.
Nr. 27 des Urteiles:
...Dass wegen der Ausbildung der Zeugin W. eine konkrete Gesundheitsgefahr nicht besteht, mag zutreffen. Es ist jedoch für die Rechtfertigung des Erlaubnisvorbehalts ohne Relevanz. Es kommt vielmehr auf die abstrakte Gefahr durch die entsprechende Behandlung an. Die Frage, ob die Ausbildung der Zeugin ausreicht, um eine Gesundheitsgefahr zu vermeiden, soll gerade durch die Erlaubnis beantwortet werden. Es unterliegt damit letztlich der Entscheidung der Gesundheitsbehörden, ob die Ausbildung ausreicht, um die bei abstrakt-genereller Betrachtung von einer osteopathischen Behandlung ausgehende Gefahr zu vermeiden....
Aus meiner Sicht bedeutet das, dass ohne sektorale Erlaubnis für den Bereich der Osteo es nicht einmal denkbar ist, dass Zulässigkeit vorliegt. Davon natürlich unabhängig, dass selbst mit sektoraler osteop.- HP- Erlaubnis es keine Möglichkeit gibt, dies mit dem GKV- System in Verbindung zu bringen.
Gefahr hin und her, mal sehen ob ab morgen die Kassen erstmal reine HP- Leistungen unzulässig weiter bewerben und bezahlen. Evtl. um die enormen Monstervergütungen den med. Behandlungen zu entziehen bzw. diese weiterhin einzuschränken- mit der Begründung, dass dies so aber ja von den Patienten so enorm nachgefragt würde. Also sozusagen Wohlfühlleistungen sehr fern jeglicher GKV- Aufgaben erstmal weiterhin das Vermögen der Kassen/ des Gesundheitsfonds auf Kosten aller GKV- Versicherter mindern werden.
Morgen dann wieder solch Banalitäten wie: Angehöriger erbettelt wieder ärztlich verordnete KG per HB adR für schwerstbetroffene. Klares Pauschalnachrennergebnis: abgelehnt ( halbes Komma ist nicht erkennbar und somit kann und muss die Kasse die Vergütung ablehnen.
Zumal das BSG vor einigen Jahren ja bereits entschieden hatte, dass es Sache des professionellen PT sei, zu erkennen, welche 170 üblichen Quirlereien zur Leistungsabwendung zu erbringen seien usw.. In Sachen sämtlicher HMR/ HMK- Rundum- Leistungsabwendungsmodalitäten jeder PT von der exakten Stundenzahl her umfassend ausgebildet wurde ( Ausbildungsanzahl genau Null beträgt, Haftung 100 % persönlich ).
Eine sektorale PT- Erlaubnis, welche Osteo abdeckt gibt es nicht. Die sektorale PT- Erlaubnis erstreckt sich auf die reinen PT- Ausbildungsinhalte lt. Ausbildungsordnung bzw. MPhG ( nicht einmal auf nochmalig nachgeschulte sog. Zertifikatsleistungen ).
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webpt schrieb:
vorab: juristische Kenntnisse/ Grundkenntnisse hab ich nicht, bin 100 % Laie
Nr. 27 des Urteiles:
...Dass wegen der Ausbildung der Zeugin W. eine konkrete Gesundheitsgefahr nicht besteht, mag zutreffen. Es ist jedoch für die Rechtfertigung des Erlaubnisvorbehalts ohne Relevanz. Es kommt vielmehr auf die abstrakte Gefahr durch die entsprechende Behandlung an. Die Frage, ob die Ausbildung der Zeugin ausreicht, um eine Gesundheitsgefahr zu vermeiden, soll gerade durch die Erlaubnis beantwortet werden. Es unterliegt damit letztlich der Entscheidung der Gesundheitsbehörden, ob die Ausbildung ausreicht, um die bei abstrakt-genereller Betrachtung von einer osteopathischen Behandlung ausgehende Gefahr zu vermeiden....
Aus meiner Sicht bedeutet das, dass ohne sektorale Erlaubnis für den Bereich der Osteo es nicht einmal denkbar ist, dass Zulässigkeit vorliegt. Davon natürlich unabhängig, dass selbst mit sektoraler osteop.- HP- Erlaubnis es keine Möglichkeit gibt, dies mit dem GKV- System in Verbindung zu bringen.
Gefahr hin und her, mal sehen ob ab morgen die Kassen erstmal reine HP- Leistungen unzulässig weiter bewerben und bezahlen. Evtl. um die enormen Monstervergütungen den med. Behandlungen zu entziehen bzw. diese weiterhin einzuschränken- mit der Begründung, dass dies so aber ja von den Patienten so enorm nachgefragt würde. Also sozusagen Wohlfühlleistungen sehr fern jeglicher GKV- Aufgaben erstmal weiterhin das Vermögen der Kassen/ des Gesundheitsfonds auf Kosten aller GKV- Versicherter mindern werden.
Morgen dann wieder solch Banalitäten wie: Angehöriger erbettelt wieder ärztlich verordnete KG per HB adR für schwerstbetroffene. Klares Pauschalnachrennergebnis: abgelehnt ( halbes Komma ist nicht erkennbar und somit kann und muss die Kasse die Vergütung ablehnen.
Zumal das BSG vor einigen Jahren ja bereits entschieden hatte, dass es Sache des professionellen PT sei, zu erkennen, welche 170 üblichen Quirlereien zur Leistungsabwendung zu erbringen seien usw.. In Sachen sämtlicher HMR/ HMK- Rundum- Leistungsabwendungsmodalitäten jeder PT von der exakten Stundenzahl her umfassend ausgebildet wurde ( Ausbildungsanzahl genau Null beträgt, Haftung 100 % persönlich ).
Eine sektorale PT- Erlaubnis, welche Osteo abdeckt gibt es nicht. Die sektorale PT- Erlaubnis erstreckt sich auf die reinen PT- Ausbildungsinhalte lt. Ausbildungsordnung bzw. MPhG ( nicht einmal auf nochmalig nachgeschulte sog. Zertifikatsleistungen ).
Was bedeutet das dann für mich und meine Praxis? Ab morgen keine Behandlungen mit Osteopathie? Schicke ich meine Patienten wieder weg?
als Arzt oder großer HP nicht, als PT ja.
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morpheus-06 schrieb:
Gleicke und Grundmann schrieb am 4.10.15 18:14:
Was bedeutet das dann für mich und meine Praxis? Ab morgen keine Behandlungen mit Osteopathie? Schicke ich meine Patienten wieder weg?
als Arzt oder großer HP nicht, als PT ja.
Die Illegalität ohne (voll)HP zu sein Osteopathie anzubieten war allen die halbwegs an der Sache interessiert waren bekannt. Jetzt ist die Fraktion „das geht auch ohne“, „das brauch ICH nicht“ am rumnöllen .
Was bedeutet das dann für mich und meine Praxis? Ab morgen keine Behandlungen mit Osteopathie? Schicke ich meine Patienten wieder weg?
Die einfache Antwort ist wenn Du weder Arzt noch (Voll) HP bist:
Ja schick ihn zu einem Kollegen der Zeit und Geld investiert hat sich auf den Hosenboden gesetzt hat und die notwendige Prüfung zu bestehen.
Für alle, die in der gleichen Situation sind:
Wir leben in einem freien Rechtsstaat. Es ist nicht verboten eine (Voll) HP Prüfung abzulegen. Das ist, wie man hier über die eigene Qualifikation schreibt, ja nur reine Formdache.
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Quinto schrieb:
Ich empfinde klammheimliche Freude bei diesem Urteil.
Gleicke und Grundmann schrieb am 4.10.15 18:14:
Die Illegalität ohne (voll)HP zu sein Osteopathie anzubieten war allen die halbwegs an der Sache interessiert waren bekannt. Jetzt ist die Fraktion „das geht auch ohne“, „das brauch ICH nicht“ am rumnöllen .
Was bedeutet das dann für mich und meine Praxis? Ab morgen keine Behandlungen mit Osteopathie? Schicke ich meine Patienten wieder weg?
Die einfache Antwort ist wenn Du weder Arzt noch (Voll) HP bist:
Ja schick ihn zu einem Kollegen der Zeit und Geld investiert hat sich auf den Hosenboden gesetzt hat und die notwendige Prüfung zu bestehen.
Für alle, die in der gleichen Situation sind:
Wir leben in einem freien Rechtsstaat. Es ist nicht verboten eine (Voll) HP Prüfung abzulegen. Das ist, wie man hier über die eigene Qualifikation schreibt, ja nur reine Formdache.
Heilhilfsberuf eben- da kannst du noch soviel Fobis machen - vor dem Gesetz wirst du nicht anerkannt-
war aber schon immer so- wieso jetzt die Aufregung -
Und glaubt nicht Euren Verbänden - die ziehen Euch nur ab, und füllen nicht Eure Taschen.- sondern Ihre.
Und wer glaubt als Bachelor oder was weiss ich für eine Bezeichnung vor oder hinter dem Wort Physiotherapeut steht
etwas Besseres ist, wird im Berufsleben auch nicht besser bezahlt und schon gar nicht höher anerkannt.
Und hier noch zum Nachtrag: Ich empfinde es als Hochnäsig und gefährlich, wie manche Physiotherapeuten mit ihrem
Wisssen gegenüber Ärzten umgehen- Ein Medizinstudium mit Abschluß ist anerkannt.
Aber das Rumeiern mit Fobis in der Physiotherapie wird niemals anerkannt werden.
So, auch aus dieser Diskussion bin ich raus.
Fazit als Praxisinhaber Behandlungzeit mindestens 15 Min. maximal 16 Minuten-dann kannst du gerade noch wirtschaftlich arbeiten.
Wer dieses nicht macht und immer noch den gesetzlich Versicherten MEHR an Zeit anbietet- der macht bald dicht.
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solar1 schrieb:
Ich denke hier haben es noch nicht alle kapiert Ein Physiotherapeut ist nichts anderes als ein Kranken- oder Altenpfleger.
Heilhilfsberuf eben- da kannst du noch soviel Fobis machen - vor dem Gesetz wirst du nicht anerkannt-
war aber schon immer so- wieso jetzt die Aufregung -
Und glaubt nicht Euren Verbänden - die ziehen Euch nur ab, und füllen nicht Eure Taschen.- sondern Ihre.
Und wer glaubt als Bachelor oder was weiss ich für eine Bezeichnung vor oder hinter dem Wort Physiotherapeut steht
etwas Besseres ist, wird im Berufsleben auch nicht besser bezahlt und schon gar nicht höher anerkannt.
Und hier noch zum Nachtrag: Ich empfinde es als Hochnäsig und gefährlich, wie manche Physiotherapeuten mit ihrem
Wisssen gegenüber Ärzten umgehen- Ein Medizinstudium mit Abschluß ist anerkannt.
Aber das Rumeiern mit Fobis in der Physiotherapie wird niemals anerkannt werden.
So, auch aus dieser Diskussion bin ich raus.
Fazit als Praxisinhaber Behandlungzeit mindestens 15 Min. maximal 16 Minuten-dann kannst du gerade noch wirtschaftlich arbeiten.
Wer dieses nicht macht und immer noch den gesetzlich Versicherten MEHR an Zeit anbietet- der macht bald dicht.
mich wundert, dass das niemand hier thematisiert: Ein solches Urteil wird unser aller Arbeitsalltag, gleich in welcher Art und Weise, tangieren. Insofern ist es ein weiterer Beweis dafür, dass es erheblichen Einfluss hat auf unseren Berufsalltag und gleichzeitig lebensfremd ist. Genau das darf uns letztlich nicht wundern, wenn physiofremde hauptamtliche Prädikatsjuristen entscheiden. Wären wir verkammert wäre es kein großes Hindernis, eine eigene Kammergerichtsbarkeit zu implementieren. Es sprengt meine Vorstellungskraft, dass es auch dann zu solchen Urteilen kommen könnte.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
mich wundert, dass das niemand hier thematisiert: Ein solches Urteil wird unser aller Arbeitsalltag, gleich in welcher Art und Weise, tangieren. Insofern ist es ein weiterer Beweis dafür, dass es erheblichen Einfluss hat auf unseren Berufsalltag und gleichzeitig lebensfremd ist. Genau das darf uns letztlich nicht wundern, wenn physiofremde hauptamtliche Prädikatsjuristen entscheiden. Wären wir verkammert wäre es kein großes Hindernis, eine eigene Kammergerichtsbarkeit zu implementieren. Es sprengt meine Vorstellungskraft, dass es auch dann zu solchen Urteilen kommen könnte.
Mit kollegialen Grüßen
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Genau das sage ich, im Falle einer (bestehenden) Kammer hätten wir das selbst regeln können bzw. als Gutachter hinzugezogen worden.
stefan 302
Nein, da ist mir ein ehrliches Gerichtsurteil schon lieber. Auch wenn nicht alle mit dem Ergebnis zufrieden sein können.
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mocca schrieb:
Jawohl, alle Macht den Funtionären??????
Nein, da ist mir ein ehrliches Gerichtsurteil schon lieber. Auch wenn nicht alle mit dem Ergebnis zufrieden sein können.
Ich denke es ging vor allem darum sich von der Konkurrenz abzusetzen und etwas "Besonderes" auf die Visitenkarten zu schreiben.
* Von aus 6x KG wird 2x Osteopathie rede ich nicht. Die echten Selbstzahler mit 80€ die Stunde für Bauchdrücken.
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tom1350 schrieb:
Da wird mir zuviel spekuliert. Wie hoch war denn der Anteil am Umsatz durch Osteopathie in einer Wald und Wiesenpraxis erfahrungsgemäß? *
Ich denke es ging vor allem darum sich von der Konkurrenz abzusetzen und etwas "Besonderes" auf die Visitenkarten zu schreiben.
* Von aus 6x KG wird 2x Osteopathie rede ich nicht. Die echten Selbstzahler mit 80€ die Stunde für Bauchdrücken.
Jawohl, alle Macht den Funtionären??????
Nein, da ist mir ein ehrliches Gerichtsurteil schon lieber. Auch wenn nicht alle mit dem Ergebnis zufrieden sein können.
Ich persönlich und als der schreibe ich(und nicht als Funktionär !!), habe eine ganz andere Meinung. Osteopathie gehört nicht zur PT, auch nicht über die Hintertüre.
Von daher finde ich die Entscheidung völlig ok.
Ich fände die Entscheidung aber nicht ok, wenn es um Dinge der PT gehen würde, denn dann würden die Richter genauso blind sein, wie in dieser Sache. Um das ging es bei meiner Aussage mit der Kammer.
Nicht einem das Wort im Mund drehen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
mocca schrieb am 5.10.15 11:35:
Jawohl, alle Macht den Funtionären??????
Nein, da ist mir ein ehrliches Gerichtsurteil schon lieber. Auch wenn nicht alle mit dem Ergebnis zufrieden sein können.
Ich persönlich und als der schreibe ich(und nicht als Funktionär !!), habe eine ganz andere Meinung. Osteopathie gehört nicht zur PT, auch nicht über die Hintertüre.
Von daher finde ich die Entscheidung völlig ok.
Ich fände die Entscheidung aber nicht ok, wenn es um Dinge der PT gehen würde, denn dann würden die Richter genauso blind sein, wie in dieser Sache. Um das ging es bei meiner Aussage mit der Kammer.
Nicht einem das Wort im Mund drehen.
stefan 302
auch von mir ein hilfreich. Besonders für den Hinweis auf die eigene Meinung. Nicht immer die Wiedergabe von Chef- oder Vereinsmeinung.
Allerdings solltest du uns vielleicht näher erläutern, weshalb du Probleme in (Paralell-)Entscheidungen in Dingen der PT siehst?
Den Direktzugang haben wir doch schon. Selbst ein GKV-Zwangsversicherter darf jederzeit als Selbstzahler zu uns (HP(PT)).
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mocca schrieb:
Stefan 302,
auch von mir ein hilfreich. Besonders für den Hinweis auf die eigene Meinung. Nicht immer die Wiedergabe von Chef- oder Vereinsmeinung.
Allerdings solltest du uns vielleicht näher erläutern, weshalb du Probleme in (Paralell-)Entscheidungen in Dingen der PT siehst?
Den Direktzugang haben wir doch schon. Selbst ein GKV-Zwangsversicherter darf jederzeit als Selbstzahler zu uns (HP(PT)).
Stefan 302,
auch von mir ein hilfreich. Besonders für den Hinweis auf die eigene Meinung. Nicht immer die Wiedergabe von Chef- oder Vereinsmeinung.
Allerdings solltest du uns vielleicht näher erläutern, weshalb du Probleme in (Paralell-)Entscheidungen in Dingen der PT siehst?
Den Direktzugang haben wir doch schon. Selbst ein GKV-Zwangsversicherter darf jederzeit als Selbstzahler zu uns (HP(PT)).
Ich bin ein voll ausgebildetere PT mit einem Staatsexamen.
Ich finde es herablassend eine sekt.HP Überprüfung machen zu müssen, um dann den "angeblichen" Nachweis zu haben, mit dem Anhängsel sekt.HP, auch nur die Privatpatienten behandeln zu dürfen und nur für diese gilt dann der Nachweis, nicht schädigend unterwegs zu sein.
Das ist doch eine Lachplatte.
Ist eigentlich schon mal jemand auf den Gedanken gekommen, dass dies diskriminierend für die Patienten ist, die es sich nicht leisten können?
Ich fordere die Politik auf, uns den Zugang so gestalten zu lassen, dass es jedem GKV Versicherten möglich ist -so er es möchte- zu einem Pt zu gehen ohne den (oft) Umweg über den Arzt.
Das ist machbar, leider aber wird dies genauso wahrscheinlich entschieden werden -auch von solchen "Fachleuten" wie das Urteil über die Osteopathie.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
mocca schrieb am 5.10.15 15:06:
Stefan 302,
auch von mir ein hilfreich. Besonders für den Hinweis auf die eigene Meinung. Nicht immer die Wiedergabe von Chef- oder Vereinsmeinung.
Allerdings solltest du uns vielleicht näher erläutern, weshalb du Probleme in (Paralell-)Entscheidungen in Dingen der PT siehst?
Den Direktzugang haben wir doch schon. Selbst ein GKV-Zwangsversicherter darf jederzeit als Selbstzahler zu uns (HP(PT)).
Ich bin ein voll ausgebildetere PT mit einem Staatsexamen.
Ich finde es herablassend eine sekt.HP Überprüfung machen zu müssen, um dann den "angeblichen" Nachweis zu haben, mit dem Anhängsel sekt.HP, auch nur die Privatpatienten behandeln zu dürfen und nur für diese gilt dann der Nachweis, nicht schädigend unterwegs zu sein.
Das ist doch eine Lachplatte.
Ist eigentlich schon mal jemand auf den Gedanken gekommen, dass dies diskriminierend für die Patienten ist, die es sich nicht leisten können?
Ich fordere die Politik auf, uns den Zugang so gestalten zu lassen, dass es jedem GKV Versicherten möglich ist -so er es möchte- zu einem Pt zu gehen ohne den (oft) Umweg über den Arzt.
Das ist machbar, leider aber wird dies genauso wahrscheinlich entschieden werden -auch von solchen "Fachleuten" wie das Urteil über die Osteopathie.
stefan 302
Da wird mir zuviel spekuliert. Wie hoch war denn der Anteil am Umsatz durch Osteopathie in einer Wald und Wiesenpraxis erfahrungsgemäß? *
Ich denke es ging vor allem darum sich von der Konkurrenz abzusetzen und etwas "Besonderes" auf die Visitenkarten zu schreiben.
* Von aus 6x KG wird 2x Osteopathie rede ich nicht. Die echten Selbstzahler mit 80€ die Stunde für Bauchdrücken.
Eine osteopathische Behandlung ist schon mehr wie eine Stunde Bauchdrücken!
So etwas ärgert mich sehr!
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cayenna schrieb:
tom1350 schrieb am 5.10.15 11:43:
Da wird mir zuviel spekuliert. Wie hoch war denn der Anteil am Umsatz durch Osteopathie in einer Wald und Wiesenpraxis erfahrungsgemäß? *
Ich denke es ging vor allem darum sich von der Konkurrenz abzusetzen und etwas "Besonderes" auf die Visitenkarten zu schreiben.
* Von aus 6x KG wird 2x Osteopathie rede ich nicht. Die echten Selbstzahler mit 80€ die Stunde für Bauchdrücken.
Eine osteopathische Behandlung ist schon mehr wie eine Stunde Bauchdrücken!
So etwas ärgert mich sehr!
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Dennis Kraus schrieb:
Nun ja, effektiver ist sie zumindest nicht.
Nun ja, effektiver ist sie zumindest nicht.
das ist anzunehmen, denn die arbeiten mit den gleichen zwei Händen und haben dieselben anatomischen Strukturen in den Händen mit den gleichen Stoffwechselvorgängen.
Allerdings ist der Placeboeffekt ein anderer, wenn auch gleich kurz.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
der-kollege schrieb am 5.10.15 18:00:
Nun ja, effektiver ist sie zumindest nicht.
das ist anzunehmen, denn die arbeiten mit den gleichen zwei Händen und haben dieselben anatomischen Strukturen in den Händen mit den gleichen Stoffwechselvorgängen.
Allerdings ist der Placeboeffekt ein anderer, wenn auch gleich kurz.
stefan 302
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Anna 08 schrieb:
Was bedeutet das dann für mich und meine Praxis? Ab morgen keine Behandlungen mit Osteopathie? Schicke ich meine Patienten wieder weg?
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