Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Im vorliegenden Fall ging es um Pflegestunden, die nur von Pflegepersonal mit einer besonderen Qualifikation für Intensivpflege durchgeführt werden sollten. Die Pflegedienstbetreiberin jedoch setzte Pflegekräfte ohne die erforderliche Zusatzqualifikation ein. Hinzu kam, dass die Pflegedienstbetreiberin die beigefügten Arbeitsnachweise mit gefälschten Unterschriften der Ehefrau des Patienten einreichte.
Das Gericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz welches die Betreiberin zu vier Jahren Haft verurteilt hatte.
Auch in Physiotherapiepraxen ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass Leistungen wie Bobath oder Manuelle Therapie verordnet wurden, diese aber von Mitarbeitern ohne die entsprechenden Zusatzqualifikation erbracht wurden. Mit diesem Urteil stellt der BGH nun unmissverständlich fest, dass dies als Betrug gewertet wird. Denn das Unterschreiten der Qualifikation führe nach den insoweit maßgeblichen Grundsätzen des Sozialrechts auch dann zum vollständigen Entfallen des Vergütungsanspruchs, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden.
Das bedeutet für eine Physiotherapiepraxis:
Ist eine Zertifikatsposition wie z.B. Manuelle Therapie verordnet,
1. darf diese Verordnung nur von einer Praxis mit der entsprechenden Zulassung der Praxis angenommen werden
2. darf nur genau diese Leistung erbracht werden (und keine andere wie z.B. KG) und
3. darf diese Leistung nur von einem Therapeuten mit der entsprechenden Qualifikation erbracht werden.
Insbesondere ist es nicht erlaubt z.B. normale KG anstatt Manuelle Therapie abzugeben (egal was abgerechnet wird), oder dass ein nicht-qualifizierter Therapeut eine Leistung abgibt (auch nicht ausnahmsweise!). In einem solchen Fall ist die Krankenkasse berechtigt, sämtliche Zahlungen zurückzufordern, und wird wohl auch die Staatsanwaltschaft mit der Ermittlung wegen Betrug einschalten.
Hat ein Arzt z.B. MT verordnet, darf immer nur MT abgegeben werden und zwar immer nur von einem Therapeuten mit der entsprechenden Qualifikation.
Ohne Ausnahme!
An dieser Stelle noch einmal der deutliche Rat: Riskieren Sie nicht Ihre Zulassung oder Existenz wegen Verordnungen, die nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden!
Das Urteil selbst finden Sie in unserer Infothek in der Rubrik Urteile unter dem Schlagwort Abrechnung konkret hier.
Frieder Bothner / physio.de
BetrugZertifikateUrteil
Und Intensivpflege mit Manueller Therapie zu vergleichen hinkt. Aber Betrug bleibt es. Das war aber schon immer klar.
Gr, Georg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Georg Janzen schrieb:
Der Kommentar liefert keine neuen Erkenntnisse, ist nur ein wenig laut geschrieben.
Und Intensivpflege mit Manueller Therapie zu vergleichen hinkt. Aber Betrug bleibt es. Das war aber schon immer klar.
Gr, Georg
Gefällt mir
Unter Ziffer 35 b) des Beschlusses heisst es:
"Das Landgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass nach der getroffenen Vereinbarung jegliche pflegerische Versorgung des Patienten O. durch besonders qualifiziertes Personal, nämlich durch Fachgesund- heits- und Krankenpfleger/-innen und Kinderkrankenpfleger/-innen für pädiatrische Intensivpflege durchgeführt werden, zumindest aber das Personal durch derart ausgebildete Personen eingearbeitet, angeleitet, unterstützt und überwacht werden sollte."
Was ich nicht ganz verstehe. SOLLTE heisst nicht MUSS. Erst im Folgesatz wird auf den Vereinbarungszusatz zwischen Kasse und Leistungserbringer verwiesen, dass entsprechend qualifiziertes Personal in der Firma sein MUSS.
Also so ganz auf Physios ist der BGH Spruch nicht übertragbar. Allerdings mindestens ein Warnschuss.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Xela schrieb:
Okay! Betrug bleibt Betrug. Aber das Strafmaß ist fett. Für 247.154,51 € und Urkundenfälschung bekommt die eine 4 Jahre. DER ANDERE heisst Hoeneß, bescheisst im zweistelligen Millionenbereich seine Mitbürger und bekommt als Belohnung am Ende vermutlich als erster bayerischer Häftling die Halbstrafe. Ist also nach knapp zwei Jahre wieder dahoam. Das alles soll einer verstehen....
Unter Ziffer 35 b) des Beschlusses heisst es:
"Das Landgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass nach der getroffenen Vereinbarung jegliche pflegerische Versorgung des Patienten O. durch besonders qualifiziertes Personal, nämlich durch Fachgesund- heits- und Krankenpfleger/-innen und Kinderkrankenpfleger/-innen für pädiatrische Intensivpflege durchgeführt werden, zumindest aber das Personal durch derart ausgebildete Personen eingearbeitet, angeleitet, unterstützt und überwacht werden sollte."
Was ich nicht ganz verstehe. SOLLTE heisst nicht MUSS. Erst im Folgesatz wird auf den Vereinbarungszusatz zwischen Kasse und Leistungserbringer verwiesen, dass entsprechend qualifiziertes Personal in der Firma sein MUSS.
Also so ganz auf Physios ist der BGH Spruch nicht übertragbar. Allerdings mindestens ein Warnschuss.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wirbelsäulentherapie schrieb:
Sie dürfen allerdings nicht den Gesamtkontext aus den Augen verlieren, Herr Bothner. In Absatz 21 der Urteilbegründung ist zu lesen, "zu keinem Zeitpunkt setzte der Angeklagte Mitarbeiter mit der vereinbarten Zusatzqualifikation ein und veranlasste auch keine Einweisung und Überwachung des vor Ort tätigen Personals durch solche Mitarbeiter". Das z.B. im Krankheitsfall nach Ihren Aussagen eine "nichtqualifizierter Therapeut" nicht tätig werden darf, ist dem Urteil nicht zu entnehmen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jens Knüppel schrieb:
Herr Bothner, das Urteil handelt es sich doch um ein Fall in der Pflege oder steht dort auch etwas über Physiotherapie drin? Wie kommen Sie dann auf den Rest. Es sollte Objektiv berichtet werden und nicht interpretiert werden. Wie man dazu steht ist eine andere Sache? Betrug bleibt Betrug.
a) ist dies schwerlich 1:1 auf die Heilmittelerbringer umzusetzen, da GKVs ja bereits seit Jahren andere Regelungen (richtig oder nicht) - z.B. KG statt MT behandeln und abrechnen - stillschweigend akzeptieren;
b) kann dieses Einzel-Urteil wohl kaum als Ergänzung oder „over-ruling“ der HMR bzw. RVs angesehen werden;
c) ist es Wasser auf die Mühlen der Fortbildungs-Mafia im Gesundheitswesen (Heilmittelerbringer). Die erhalten damit noch mehr Oberwasser und zocken weiter ab.
Eine Frage stellt sich mir: Ist das Strafmaß verglichen mit dem, was Prominenten zu Teil wird angemessen?
Ein Hoeneß erhält für hinterzogenen 28,5Mio (für ein Kapitalverbrechen!) nur 42 Monate und hat jetzt schon Freigang.
Was lernen wir daraus:
Es gibt mindest zweierlei Maß an Gerechtigkeit WEIL Geld regiert immer mehr die Welt!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
JHE schrieb:
Unabhängig davon, dass das Verhalten der Beklagten nicht rechtens war und bestraft gehört, ...
a) ist dies schwerlich 1:1 auf die Heilmittelerbringer umzusetzen, da GKVs ja bereits seit Jahren andere Regelungen (richtig oder nicht) - z.B. KG statt MT behandeln und abrechnen - stillschweigend akzeptieren;
b) kann dieses Einzel-Urteil wohl kaum als Ergänzung oder „over-ruling“ der HMR bzw. RVs angesehen werden;
c) ist es Wasser auf die Mühlen der Fortbildungs-Mafia im Gesundheitswesen (Heilmittelerbringer). Die erhalten damit noch mehr Oberwasser und zocken weiter ab.
Eine Frage stellt sich mir: Ist das Strafmaß verglichen mit dem, was Prominenten zu Teil wird angemessen?
Ein Hoeneß erhält für hinterzogenen 28,5Mio (für ein Kapitalverbrechen!) nur 42 Monate und hat jetzt schon Freigang.
Was lernen wir daraus:
Es gibt mindest zweierlei Maß an Gerechtigkeit WEIL Geld regiert immer mehr die Welt!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ramona Völlkopf schrieb:
Das Aktenzeichen fehlt.
Das betrifft auch Physiotherapeuten.
Gefällt mir
als die ohnehin schlüssigen Schlussfolgerungen, dass das Erbringen von Zertifikatsleistungen durch unqualifiziertes Personal schlichtweg Betrug ist: In welcher Art und Weise wurde das Personal, welchses wissentlich nicht qualifiziert war, als Mittäter dieser Machenschaften zur Verantwortung gezogen worden sind?
Hier würde ich es begrüßen, wenn die Mittäter, nicht nur ihren Job verlieren würden weil der Chef plötzlich im Knast oder Insolvent ist, als solches mitbestraft werden. Es kann nicht sein, dass sich die Mittäter unter den Deckmantel der Weisungsbefugnisse und Direktionsrechte des Inhabers vor solchen Verantwortungen drücken können.
Bestraft werden immer nur die Praxisinhaber die Qualitätsorientiert arbeiten und zusehen müssen wie der "Nachbar" fröhlich die Berufsanfänger in neurologische Heime schickt wo sie dann KG-ZNS Behandlungen abgeben sollen. Der MA fühlt sich dabei nicht toll, ist aber gezwungen das zu tun, weil er das Geld braucht.
Vermutlich wird es erst an relevanz gewinnen, wenn der Fachkräftemangel so stark ist, dass die Berufsanfänger schnell zum nächsten wechseln können um sich derlei Machtmissbräuchen zu entziehen.
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Meitao schrieb:
Was mich viel mehr interessieren würde...
als die ohnehin schlüssigen Schlussfolgerungen, dass das Erbringen von Zertifikatsleistungen durch unqualifiziertes Personal schlichtweg Betrug ist: In welcher Art und Weise wurde das Personal, welchses wissentlich nicht qualifiziert war, als Mittäter dieser Machenschaften zur Verantwortung gezogen worden sind?
Hier würde ich es begrüßen, wenn die Mittäter, nicht nur ihren Job verlieren würden weil der Chef plötzlich im Knast oder Insolvent ist, als solches mitbestraft werden. Es kann nicht sein, dass sich die Mittäter unter den Deckmantel der Weisungsbefugnisse und Direktionsrechte des Inhabers vor solchen Verantwortungen drücken können.
Bestraft werden immer nur die Praxisinhaber die Qualitätsorientiert arbeiten und zusehen müssen wie der "Nachbar" fröhlich die Berufsanfänger in neurologische Heime schickt wo sie dann KG-ZNS Behandlungen abgeben sollen. Der MA fühlt sich dabei nicht toll, ist aber gezwungen das zu tun, weil er das Geld braucht.
Vermutlich wird es erst an relevanz gewinnen, wenn der Fachkräftemangel so stark ist, dass die Berufsanfänger schnell zum nächsten wechseln können um sich derlei Machtmissbräuchen zu entziehen.
MFG
Meitao
Beihilfe ist schwer nachweisbar, da der AN nicht wissen kann, ob und wie der PI abrechnet.
Theoretisch denkbar wäre ja, dass die Behandlung stattfindet aber nicht abgerechnet wird. Das wäre dann kein Betrug.
Grundsätzlich gebe ich Dir da aber recht, die meisten AN wissen, ob die Praxis korrekt arbeitet oder nicht und müssten sich auch dementsprechend verhalten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Medico schrieb:
Das ist nicht so einfach, weil den Betrug begeht, der die Leistung falsch abrechnet. erst dann entsteht ein Vermögensvorteil einerseits und ein Vermögensschaden andererseits. Da nur der PI abrechnet, kann auch nur er den Betrug begehen.
Beihilfe ist schwer nachweisbar, da der AN nicht wissen kann, ob und wie der PI abrechnet.
Theoretisch denkbar wäre ja, dass die Behandlung stattfindet aber nicht abgerechnet wird. Das wäre dann kein Betrug.
Grundsätzlich gebe ich Dir da aber recht, die meisten AN wissen, ob die Praxis korrekt arbeitet oder nicht und müssten sich auch dementsprechend verhalten.
du bist doch bestimmt ein PI oder?!!
WAS kann denn ein AN gegenüber den Anweisungen des AG machen?! Genau nix! Deswegen geht der Ärger an den AG/PI, denn dieser steckt ja auch den Gewinn ein , der dann bei Betrug logischerweise, mehr wird. Der Angestellte kriegt ja nur sein Gehalt. Und daher ganz klare Verteilung der Schuld.....als wenn man als AN eine Chance hätte.
Die Hauptschuld ist dennoch bei der schlechten Vergütung zu suchen, welche von den Kassen kommt. Qualität ist nicht gefragt und Arbeitsbedingungen werden immer härter und unwürdiger!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mathias3834 schrieb:
@ Meitao
du bist doch bestimmt ein PI oder?!!
WAS kann denn ein AN gegenüber den Anweisungen des AG machen?! Genau nix! Deswegen geht der Ärger an den AG/PI, denn dieser steckt ja auch den Gewinn ein , der dann bei Betrug logischerweise, mehr wird. Der Angestellte kriegt ja nur sein Gehalt. Und daher ganz klare Verteilung der Schuld.....als wenn man als AN eine Chance hätte.
Die Hauptschuld ist dennoch bei der schlechten Vergütung zu suchen, welche von den Kassen kommt. Qualität ist nicht gefragt und Arbeitsbedingungen werden immer härter und unwürdiger!
Wenn AN sich geschlossen gegen solche Machenschaften stellen würden, weil sie als Mittäter gelten könnten, wird es solche Praxen aushungern.
Schuld der GKV? Ja, eine Mitschuld! Doch was sollen die Verhandler denn so gegensetzen, wenn die GKV plötzlich sagt: "Wir machen folgendes: Sie akzeptieren die Erhöhung um 1,25 %, im Gegenzug werden keine Praxen geprüft!"
Es ist auch die lapsige Haltung von so vielen "Kollegen" die unseren Berufsstand und Standesvertretung in derart desolate Situation gebracht hat!
Aktuelles Beispiel: Zwei Berufsanfänger, kurz nach ihrem Examen, haben ihre Berufsurkunde noch nicht und sind demnach nicht befähigt GKV-Patienten zu behandeln. Der eine macht es korrekt und lässt den MA erstmal nicht an GKV-Patienten. Der ander lässt einfach arbeiten und das direkt auch Zertifikatsleistungen und meldet den MA erst mit der Berufsurkunde an. Wer ist hier derjenige der in die Röhre gukt? Genau, derjenige der es korrekt machen möchte!
Die primären, sekundären, tertiären, quartiären und pentiären Kollateralschäden, die durch derlei Verhalten entstehen, haben wir hier im Forum und in der Realität tagtäglich vor uns!!! Das heutige "Arbeiten" ist das Resultat der Handlungen in der Vergangenheit!!! Daher... vielen Dank an die "alten Hasen", ihr habt es uns versaut!!!
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Meitao schrieb:
Vermeindlich kann man als AN nichts unternehmen. Ich sehe das anders!
Wenn AN sich geschlossen gegen solche Machenschaften stellen würden, weil sie als Mittäter gelten könnten, wird es solche Praxen aushungern.
Schuld der GKV? Ja, eine Mitschuld! Doch was sollen die Verhandler denn so gegensetzen, wenn die GKV plötzlich sagt: "Wir machen folgendes: Sie akzeptieren die Erhöhung um 1,25 %, im Gegenzug werden keine Praxen geprüft!"
Es ist auch die lapsige Haltung von so vielen "Kollegen" die unseren Berufsstand und Standesvertretung in derart desolate Situation gebracht hat!
Aktuelles Beispiel: Zwei Berufsanfänger, kurz nach ihrem Examen, haben ihre Berufsurkunde noch nicht und sind demnach nicht befähigt GKV-Patienten zu behandeln. Der eine macht es korrekt und lässt den MA erstmal nicht an GKV-Patienten. Der ander lässt einfach arbeiten und das direkt auch Zertifikatsleistungen und meldet den MA erst mit der Berufsurkunde an. Wer ist hier derjenige der in die Röhre gukt? Genau, derjenige der es korrekt machen möchte!
Die primären, sekundären, tertiären, quartiären und pentiären Kollateralschäden, die durch derlei Verhalten entstehen, haben wir hier im Forum und in der Realität tagtäglich vor uns!!! Das heutige "Arbeiten" ist das Resultat der Handlungen in der Vergangenheit!!! Daher... vielen Dank an die "alten Hasen", ihr habt es uns versaut!!!
MFG
Meitao
du schreibst.
..."GKV plötzlich sagt: "Wir machen folgendes: Sie akzeptieren die Erhöhung um 1,25 %, im Gegenzug werden keine Praxen geprüft!" "...
Kennst du ein konkretes Beispiel, bei dem es so oder ähnlich geschehen ist?
Dass sich Fehler aus der Vergangenheit auf unsere heutige Situation auswirken, vlt. sogar bestimmend sind, kann und darf nicht schön geredet werden.
Die Erkenntnis daraus ist doch die Vermeidung von Rezidiven und die perpeduierenden Einflüsse müssen reduziert werden.
Weiter zeigt die hier diskutierte Thematik, wie unterschiedlich doch die Interssen artikuliert werden, wenn es um die Übernahme der Verantwortung geht.
Unabhängig vom Einzelfall wird es immer wieder systembedingte Situationen geben in denen, im Zusammenhang mit dem GKV-System, die alleinige Verantwortung auf den Zugelasssen übertragen wird.
Egal, ob die KK eine (evtl. fehlerhafte ärztliche) Verordnung nicht bezahlt und zu den Akten nimmt, ob eine Fobi-Punktsammlung/-Regelung schief läuft und damit evtl. Vergütungskürzungen entstehen oder ob die Vergütung durch Nebenpflichten aufgebraucht wird und die eigentliche Therapie in Quantität und Qualität leidend wird usw., es wird immer der Zugelassene in der Verantwortung stehen.
Nur wer vertritt deren Interessen? Mir persönlich mischen da viel zu viele "Verantwortungsflüchtlinge" mit.
Da muss eine Veränderung stattfinden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo Meitao,
du schreibst.
..."GKV plötzlich sagt: "Wir machen folgendes: Sie akzeptieren die Erhöhung um 1,25 %, im Gegenzug werden keine Praxen geprüft!" "...
Kennst du ein konkretes Beispiel, bei dem es so oder ähnlich geschehen ist?
Dass sich Fehler aus der Vergangenheit auf unsere heutige Situation auswirken, vlt. sogar bestimmend sind, kann und darf nicht schön geredet werden.
Die Erkenntnis daraus ist doch die Vermeidung von Rezidiven und die perpeduierenden Einflüsse müssen reduziert werden.
Weiter zeigt die hier diskutierte Thematik, wie unterschiedlich doch die Interssen artikuliert werden, wenn es um die Übernahme der Verantwortung geht.
Unabhängig vom Einzelfall wird es immer wieder systembedingte Situationen geben in denen, im Zusammenhang mit dem GKV-System, die alleinige Verantwortung auf den Zugelasssen übertragen wird.
Egal, ob die KK eine (evtl. fehlerhafte ärztliche) Verordnung nicht bezahlt und zu den Akten nimmt, ob eine Fobi-Punktsammlung/-Regelung schief läuft und damit evtl. Vergütungskürzungen entstehen oder ob die Vergütung durch Nebenpflichten aufgebraucht wird und die eigentliche Therapie in Quantität und Qualität leidend wird usw., es wird immer der Zugelassene in der Verantwortung stehen.
Nur wer vertritt deren Interessen? Mir persönlich mischen da viel zu viele "Verantwortungsflüchtlinge" mit.
Da muss eine Veränderung stattfinden.
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Meitao schrieb:
In einem alten Thread habe ich das so schonmal (von ich glaube shakespeare) gelesen.
MFG
Meitao
Eine Interessante Diskussion, die ihr hier führt.
Vermeindlich kann man als AN nichts unternehmen. Ich sehe das anders!
Unternehmen in dem Sinne, dass betrügerisch abgerechnet wird, dagegen kann der/die MA nicht tun. Dann ist es ja bereits zu spät. Die präventive Handlung seitens des MA muss bereits vor der Behandlung (Abgabe der Leistung) erfolgen.
Der MA muss den AG spätestens bei Erteilung der Anweisung - der Direktion - darauf hinweisen, dass er die zur Behandlung/Leistungsabgabe erforderliche Ausbildung (Zertifikat) nicht hat und damit auch keine Berechtigung hat, diese Leitung zu erbringen.
Im Grunde ist der MA sogar verpflichtet - sollte der AG auf die Leistungsabgabe durch den nicht im Sinne der GKVs zugelassenen Therapeuten bestehen (Direktionsrecht) - diesen vermeidlichen „Sozialmissbrauch“ zu melden.
(Einfach gesagt, in der Praxis aber wohl kaum durchführbar).
... GKV plötzlich sagt: "Wir machen folgendes: Sie akzeptieren die Erhöhung um 1,25 %, im Gegenzug werden keine Praxen geprüft!" "...
So ein Beispiel würde mich in der Tat auch sehr interessieren.
Im übrigen gibt es bereits in eineigen Bundesländern die Regelung, das die GKVs auf eine persönliche Abnahme zur Zulassung verzichten, sich allerdings die Möglichkeit für eine spätere Prüfung der Praxis vorbehalten.
... ihr habt es uns versaut!!!
Eine Generalschuld zu vergeben zeugt nicht gerade von Verantwortungsbewusstsein, eher von ungerechtfertigter „Schuldzu- bzw. -abweisung“.
Jeder der Betroffenen, der sich nicht persönlich in irgendeiner Art- und Weise mit der aktuell unbefriedigenden Situation auseinandersetzt und aktiv versucht, etwas dagegen zu unternehmen oder zumindest aufzuklären, gibt sich automatisch mit dem, was ist, zufrieden. Und das ist LEIDER, trotz aller verbalen Proteste in diesem und anderen Foren, die leider überwältigende Masse der Mehrheit.
Ramona Völlkopf hat es in einem anderen Thread hier im Forum deutlich ausgedrück
Dass sich Fehler aus der Vergangenheit auf unsere heutige Situation auswirken, vlt. sogar bestimmend sind, kann und darf nicht schön geredet werden.
KORREKT, und können und dürfen nicht als Alibi für die aktuelle Situation herhalten. Vielmehr sollte sich jeder kritisch darüber Gedanken machen, was die aktuellen Standesvertretungen wirklich und ernsthaft unternehmen (oder nicht), damit sich die Situation signifikant positiv verändert und entspannt.
Weiter zeigt die hier diskutierte Thematik, wie unterschiedlich doch die Interssen artikuliert werden, wenn es um die Übernahme der Verantwortung geht.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Nur wer vertritt deren Interessen? Mir persönlich mischen da viel zu viele "Verantwortungsflüchtlinge" mit.
Da muss eine Veränderung stattfinden.
Verantwortungsflüchtlinge - nett ausgedrückt.
Ich würde sie eher als „wirtschaftlich eigenorientierte NichtinteressenvertreterInnen“ titulieren.
Es ist auch die lapsige Haltung von so vielen "Kollegen" die unseren Berufsstand und Standesvertretung in derart desolate Situation gebracht hat!
Ich würde es nicht als lapsige Haltung abtun.
Aus meinem Blickwinkel sind es eher die wenigen, die bewusst eine andere Behandlung durchführen/ durchführen lassen um sich so ungerechtfertigt zu bereichern - die gehören ohne Zweifel an den Pranger;
und diejenigen, die wie immer lauthals schreien und Änderungen fordern aber nicht gewillt sind, selbst daran mitzuwirken sondern positive Anregungen bereits mit ihrem Nihilismus im Keim ersticken. Beispiele gibt es zu tausenden hier im Forum.
Es ist eben so: „Verantwortung lässt sich nicht delegieren, die muss man übernehmen“.
Der PI hat diese mit Beantragung der Zulassung übernommen, der MA mit der bewussten Abgabe einer für ihn nicht zulässigen Therapieform.
Ergo haben sich zumindest moralisch (und eigentlich auch rechtlich) beide Seiten etwas zu Schulden kommen lassen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JHE schrieb:
Hallo mocca, hallo Meitao und medico,
Meitao schrieb:
Meitao schrieb:
Meitao schrieb:
mocca schrieb:
mocca schrieb:
mocca schrieb:
Meitao schrieb:
Eine Interessante Diskussion, die ihr hier führt.
Vermeindlich kann man als AN nichts unternehmen. Ich sehe das anders!
Unternehmen in dem Sinne, dass betrügerisch abgerechnet wird, dagegen kann der/die MA nicht tun. Dann ist es ja bereits zu spät. Die präventive Handlung seitens des MA muss bereits vor der Behandlung (Abgabe der Leistung) erfolgen.
Der MA muss den AG spätestens bei Erteilung der Anweisung - der Direktion - darauf hinweisen, dass er die zur Behandlung/Leistungsabgabe erforderliche Ausbildung (Zertifikat) nicht hat und damit auch keine Berechtigung hat, diese Leitung zu erbringen.
Im Grunde ist der MA sogar verpflichtet - sollte der AG auf die Leistungsabgabe durch den nicht im Sinne der GKVs zugelassenen Therapeuten bestehen (Direktionsrecht) - diesen vermeidlichen „Sozialmissbrauch“ zu melden.
(Einfach gesagt, in der Praxis aber wohl kaum durchführbar).
... GKV plötzlich sagt: "Wir machen folgendes: Sie akzeptieren die Erhöhung um 1,25 %, im Gegenzug werden keine Praxen geprüft!" "...
So ein Beispiel würde mich in der Tat auch sehr interessieren.
Im übrigen gibt es bereits in eineigen Bundesländern die Regelung, das die GKVs auf eine persönliche Abnahme zur Zulassung verzichten, sich allerdings die Möglichkeit für eine spätere Prüfung der Praxis vorbehalten.
... ihr habt es uns versaut!!!
Eine Generalschuld zu vergeben zeugt nicht gerade von Verantwortungsbewusstsein, eher von ungerechtfertigter „Schuldzu- bzw. -abweisung“.
Jeder der Betroffenen, der sich nicht persönlich in irgendeiner Art- und Weise mit der aktuell unbefriedigenden Situation auseinandersetzt und aktiv versucht, etwas dagegen zu unternehmen oder zumindest aufzuklären, gibt sich automatisch mit dem, was ist, zufrieden. Und das ist LEIDER, trotz aller verbalen Proteste in diesem und anderen Foren, die leider überwältigende Masse der Mehrheit.
Ramona Völlkopf hat es in einem anderen Thread hier im Forum deutlich ausgedrück
Dass sich Fehler aus der Vergangenheit auf unsere heutige Situation auswirken, vlt. sogar bestimmend sind, kann und darf nicht schön geredet werden.
KORREKT, und können und dürfen nicht als Alibi für die aktuelle Situation herhalten. Vielmehr sollte sich jeder kritisch darüber Gedanken machen, was die aktuellen Standesvertretungen wirklich und ernsthaft unternehmen (oder nicht), damit sich die Situation signifikant positiv verändert und entspannt.
Weiter zeigt die hier diskutierte Thematik, wie unterschiedlich doch die Interssen artikuliert werden, wenn es um die Übernahme der Verantwortung geht.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Nur wer vertritt deren Interessen? Mir persönlich mischen da viel zu viele "Verantwortungsflüchtlinge" mit.
Da muss eine Veränderung stattfinden.
Verantwortungsflüchtlinge - nett ausgedrückt.
Ich würde sie eher als „wirtschaftlich eigenorientierte NichtinteressenvertreterInnen“ titulieren.
Es ist auch die lapsige Haltung von so vielen "Kollegen" die unseren Berufsstand und Standesvertretung in derart desolate Situation gebracht hat!
Ich würde es nicht als lapsige Haltung abtun.
Aus meinem Blickwinkel sind es eher die wenigen, die bewusst eine andere Behandlung durchführen/ durchführen lassen um sich so ungerechtfertigt zu bereichern - die gehören ohne Zweifel an den Pranger;
und diejenigen, die wie immer lauthals schreien und Änderungen fordern aber nicht gewillt sind, selbst daran mitzuwirken sondern positive Anregungen bereits mit ihrem Nihilismus im Keim ersticken. Beispiele gibt es zu tausenden hier im Forum.
Es ist eben so: „Verantwortung lässt sich nicht delegieren, die muss man übernehmen“.
Der PI hat diese mit Beantragung der Zulassung übernommen, der MA mit der bewussten Abgabe einer für ihn nicht zulässigen Therapieform.
Ergo haben sich zumindest moralisch (und eigentlich auch rechtlich) beide Seiten etwas zu Schulden kommen lassen
Muss jeder PI selbst entscheiden, welches Risiko er bereit ist einzugehen,
Hoeneß scheint mir da geschickter gewesen zu sein,
redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
Will hier noch etwas zu bedenken geben: Eine „Behandlung ohne Zertifikat“ ist dem PI in einfachster Weise nachzuweisen. Es genügt ein kurzer Blick beispielsweise in das Programm Theorg. Wo auf ewig und immer alles abgespeichert ist, ganz leicht zu erkennen welcher Therapeut welche Behandlung durchgeführt hat!!! Normale Verjährungsfristen, 3 Jahre zum Jahresende für Betrug.
Muss jeder PI selbst entscheiden, welches Risiko er bereit ist einzugehen,
Hoeneß scheint mir da geschickter gewesen zu sein,
redvine
[...]
Im Grunde ist der MA sogar verpflichtet - sollte der AG auf die Leistungsabgabe durch den nicht im Sinne der GKVs zugelassenen Therapeuten bestehen (Direktionsrecht) - diesen vermeidlichen „Sozialmissbrauch“ zu melden.
(Einfach gesagt, in der Praxis aber wohl kaum durchführbar).
[...]
Cave! Die BRD ist noch nicht so weit das ein Störungsmelder/Whistleblower Anerkennung oder gar Schutz erfährt. Das "anschwärzen" des Arbeitgebers zählt nach wie vor zu den rechtfertigenden Gründen einer außerordentlichen/fristlosen Kündigung mit allen Konsequenzen die dem AN dadurch entstehen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
JHE schrieb am 19.10.14 12:17:
[...]
Im Grunde ist der MA sogar verpflichtet - sollte der AG auf die Leistungsabgabe durch den nicht im Sinne der GKVs zugelassenen Therapeuten bestehen (Direktionsrecht) - diesen vermeidlichen „Sozialmissbrauch“ zu melden.
(Einfach gesagt, in der Praxis aber wohl kaum durchführbar).
[...]
Cave! Die BRD ist noch nicht so weit das ein Störungsmelder/Whistleblower Anerkennung oder gar Schutz erfährt. Das "anschwärzen" des Arbeitgebers zählt nach wie vor zu den rechtfertigenden Gründen einer außerordentlichen/fristlosen Kündigung mit allen Konsequenzen die dem AN dadurch entstehen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JHE schrieb:
Ja leider, daher auch mein Zusatz: (Einfach gesagt, in der Praxis aber wohl kaum durchführbar).
Ich würde als PI dieses Risiko nicht eingehen,
redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
Ja Papa Alpaka, ist so. Nur Betrug ist eine Straftat, die Staatsanwaltschaft muss dem nachgehen, sie kommt unangemeldet und beschlagnahmt Unterlagen. Und das bei der einfachen Beweislage und den Verjährungsfristen. Ein ausscheidender Mitarbeiter oder ein Patient wollen sich rächen?
Ich würde als PI dieses Risiko nicht eingehen,
redvine
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Frieder Bothner schrieb:
Das Urteil enthält einige grundsätzlichen Aussagen, die auch für alle anderen Leistungserbringer des SGB V gelten, so z.B. auch die Aussage über die Qualifikationen. Das BSG sagt z.B. im Urteil:
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können die Krankenkassen auf formalen Ausbildungs- und Weiterbildungsqualifikationen bestehen, weil sonst eine den praktischen Erfordernissen entsprechende Qualitätskontrolle der Leistungserbringung nicht möglich ist. Die Abrechenbarkeit von Leistungen knüpft daher streng an die formale Qualifikation des Personals an, wobei die vertragliche Vereinbarung mit dem Leistungserbringer maßgeblich ist. Dem Leistungserbringer steht daher für Leistungen, die er unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Vereinbarungen bewirkt, auch dann keine Vergütung zu, wenn diese Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht sind.
Das betrifft auch Physiotherapeuten.
Es ist hier überhaupt nicht von Belang, ob ein Physio bei vergleichbarem Vorgehen 4 Jahre ins Gefängnis muss oder nicht. Tatsache ist, dass der Umstand der Leistungsabrechnung ohne entsprechendes Zertifikat Betrug ist. Damit ist alles zur Bewertung gesagt.
Das Strafmaß ist immer individuell und tut in diesem Fall nichts zur Sache. Allerdings haben wir jetzt erstmalig eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Thema und wir können uns sicher sein, dass auch die Krankenkassen sich danach richten werden.
Mit dem Urteil im Rücken wird es sehr viel leichter sein, Heilmittelerbringer unter Druck zu setzen und Ermittlungen anzustrengen.
Das Urteil entfaltet seine Sprengkraft nicht im Strafmaß, sondern bereits im Ansatz der Ermittlungen.
Gefällt mir
Nun, die Vielfalt der Reaktionen macht so ein Forum aus.
1) Die Urteilsbegründung wird nicht in Frage gestellt.
2) Konsequenzen müssen nur die daraus ziehen, die Betrug begehen. Ergo muss sich hoffentlich keine/r diesen Schuh anziehen.
Es ist doch (hoffentlich) unbestritten, dass eine Leistungserbringung ohne entsprechendes Zertifikat nicht rechtens ist, ebenso die nicht rechtmäßige Abrechnung. Das wäre unbestritten Betrug, der geahndet werden muss.
3) Das Relativieren und die NICHT komplette Anwendung des Urteils auf die PTs ist mir trotzdem wichtig, da sonst wie bereits so oft (siehe Themen wie Freiberufler und Absetzungen) gleich unberechtigte Panik geschürt wird. Und genau das gilt es zu vermeiden! Deshalb relativieren!
Korrekt, wird nicht angezweifelt - siehe Ausführung zuvor.
In einer Demokratie darf jeder seine Meinung äußern - ob’s dem Medico passt oder nicht!
Scheint, als wenn sich da jemand drüber freut! Warum nur?
Ob sich die GKVs daran orientieren oder nicht bleibt abzuwarten.
Auch das bleibt abzuwarten denn, diese Urteil ermächtigt die GKVs in keiner Weise über das Prüfungs- und Ermittlungsmaß hinaus, dass ihnen bereits jetzt möglich ist.
Ich verweise auf meinen vorstehende Ausführung.
Es ist nicht zweckdienlich hier gleich wieder Ängste und Vorwürfe zu nähren, die kein aufrichtiger PT zu befürchten hat. Was soll damit bezweckt werden?
Bin auf weitere Kommentare gespannt - bis morgen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JHE schrieb:
Mich wundert immer die Reaktion der Kollegen auf derartige Urteile.
Anstatt insbesondere die Begründungen hier sehr ernst zu nehmen und entsprechende Konsequenzen daraus zu ziehen, wird relativiert und darauf verwiesen, dass das Urteil nicht komplett auf die Physiotherapie anwendbar sei.
Es ist hier überhaupt nicht von Belang, ob ein Physio bei vergleichbarem Vorgehen 4 Jahre ins Gefängnis muss oder nicht. Tatsache ist, dass der Umstand der Leistungsabrechnung ohne entsprechendes Zertifikat Betrug ist.
Damit ist alles zur Bewertung gesagt.
Das Strafmaß ist immer individuell und tut in diesem Fall nichts zur Sache. Allerdings haben wir jetzt erstmalig eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Thema und wir können uns sicher sein, dass auch die Krankenkassen sich danach richten werden.
Mit dem Urteil im Rücken wird es sehr viel leichter sein, Heilmittelerbringer unter Druck zu setzen und Ermittlungen anzustrengen.
Das Urteil entfaltet seine Sprengkraft nicht im Strafmaß, sondern bereits im Ansatz der Ermittlungen.
Nun, die Vielfalt der Reaktionen macht so ein Forum aus.
1) Die Urteilsbegründung wird nicht in Frage gestellt.
2) Konsequenzen müssen nur die daraus ziehen, die Betrug begehen. Ergo muss sich hoffentlich keine/r diesen Schuh anziehen.
Es ist doch (hoffentlich) unbestritten, dass eine Leistungserbringung ohne entsprechendes Zertifikat nicht rechtens ist, ebenso die nicht rechtmäßige Abrechnung. Das wäre unbestritten Betrug, der geahndet werden muss.
3) Das Relativieren und die NICHT komplette Anwendung des Urteils auf die PTs ist mir trotzdem wichtig, da sonst wie bereits so oft (siehe Themen wie Freiberufler und Absetzungen) gleich unberechtigte Panik geschürt wird. Und genau das gilt es zu vermeiden! Deshalb relativieren!
Korrekt, wird nicht angezweifelt - siehe Ausführung zuvor.
In einer Demokratie darf jeder seine Meinung äußern - ob’s dem Medico passt oder nicht!
Scheint, als wenn sich da jemand drüber freut! Warum nur?
Ob sich die GKVs daran orientieren oder nicht bleibt abzuwarten.
Auch das bleibt abzuwarten denn, diese Urteil ermächtigt die GKVs in keiner Weise über das Prüfungs- und Ermittlungsmaß hinaus, dass ihnen bereits jetzt möglich ist.
Ich verweise auf meinen vorstehende Ausführung.
Es ist nicht zweckdienlich hier gleich wieder Ängste und Vorwürfe zu nähren, die kein aufrichtiger PT zu befürchten hat. Was soll damit bezweckt werden?
Bin auf weitere Kommentare gespannt - bis morgen.
Ich begrüße eine strenge Rechtsprechung hier.
m.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michael933 schrieb:
Unabhängig von Rechtmäßigkeit und Schaden sind diese Verstöße, die immernoch als Kavalliersdelikte angesehen werden, ein Schlag in das Gesicht der Kollegen, die viel Zeit und Geld investiert haben, um die Zertifikate zu erwerben. Von idealistischen Gedanken dabei mal ganz zu schweigen.
Ich begrüße eine strenge Rechtsprechung hier.
m.
Dieses Urteil war längst überfällig, es sind so viele schwarze Schafe!
Ich kenne es nicht anders,
in den meisten PT Praxen sieht es doch so aus:
Meistens einen Chef / Chefin oder Fachl. Leiter mit ordentlicher Qualifikation.
Der Rest der PT Belegschaft ist "billig" eingestellt.
Würde nämlich jeder der angestellten Physiotherapeuten neben seiner primär Ausbildung nach und nach alle Zertifikate erlangen
also MT, evtl. MLD , KGG, PNF oder oder, - Ganz zu schweigen von den Kosten dieser Zertifikate!
würde auch sein Anspruch zum Gehalt steigen.
Daher ist es mehr als korrekt, das dieses Urteil auf dem Tisch liegt es fördert langfristig die tatsächliche Qualität unseres Berufstandes. Fürchten muss sich also nur der Praxisunternehmer der in Anführungsstrichen bewusst betrügt.
Wenn dann nicht noch andere Leichen im Keller lägen....:-D
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Einzelkämpfer schrieb:
Da hat einer endlich die Sachlage richtig formuliert.
Dieses Urteil war längst überfällig, es sind so viele schwarze Schafe!
Ich kenne es nicht anders,
in den meisten PT Praxen sieht es doch so aus:
Meistens einen Chef / Chefin oder Fachl. Leiter mit ordentlicher Qualifikation.
Der Rest der PT Belegschaft ist "billig" eingestellt.
Würde nämlich jeder der angestellten Physiotherapeuten neben seiner primär Ausbildung nach und nach alle Zertifikate erlangen
also MT, evtl. MLD , KGG, PNF oder oder, - Ganz zu schweigen von den Kosten dieser Zertifikate!
würde auch sein Anspruch zum Gehalt steigen.
Daher ist es mehr als korrekt, das dieses Urteil auf dem Tisch liegt es fördert langfristig die tatsächliche Qualität unseres Berufstandes. Fürchten muss sich also nur der Praxisunternehmer der in Anführungsstrichen bewusst betrügt.
Wenn dann nicht noch andere Leichen im Keller lägen....:-D
@rrückenversteher: ich verdiene meist deutlich mehr an meinen Therapeuten ohne Zertifikate da sie eben nicht teure Zulassungen für noch bescheidenere Vergütung machen, sondern im 20 er Takt kg... Deshalb wird das Gehalt nämlich auch nicht wesentlich mehr wenn du alle tollen Zertifikate hast, vielleicht verstehst auch Du irgendwann, das die Gehälter nicht von den PI gedeckelt werden sondern von den Kassen. und die wiederum haben kein Interesse an vernünftiger Therapie! Nein, die wollen Kosten reduzieren und uns Betrug nachweisen. Oder glaubst du im Ernst es wäre der Kasse in obigen Fall um den Patienten gegangen? Nein, die suchen nur nach Fehlern im schwächsten Glied der Kette um ihren aufgeblähten Verwaltungsapparat weiter finanzieren zu können. Dabei arbeiten sie Hand in Hand mit der fobimafia!!!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
agil93 schrieb:
Zum Thema Fachkräfte mangel in diesem Zusammenhang: wir haben nach Kündigung einer Kollegin dann mal teilweise unsere Bobathbehandlungen einstellen müssen da wir (auch bei verhältnismäßig guter Bezahlung keinen Bobaththerapeut finden konnten). es hat sich weit und breit keine Praxis gefunden die bereit war mit entsprechender Qualifikation die Behandlung zu übernehmen. Ende vom Lied, als ich 3 Monate später wieder da war, waren deutliche Kontrakturen vorhanden, die Pat. Konnte nicht mehr laufen, nicht mehr alleine aufstehen.... Meiner Meinung nach wärs für alle Beteiligten besser gewesen, da wär n Berufsanfänger hin.
@rrückenversteher: ich verdiene meist deutlich mehr an meinen Therapeuten ohne Zertifikate da sie eben nicht teure Zulassungen für noch bescheidenere Vergütung machen, sondern im 20 er Takt kg... Deshalb wird das Gehalt nämlich auch nicht wesentlich mehr wenn du alle tollen Zertifikate hast, vielleicht verstehst auch Du irgendwann, das die Gehälter nicht von den PI gedeckelt werden sondern von den Kassen. und die wiederum haben kein Interesse an vernünftiger Therapie! Nein, die wollen Kosten reduzieren und uns Betrug nachweisen. Oder glaubst du im Ernst es wäre der Kasse in obigen Fall um den Patienten gegangen? Nein, die suchen nur nach Fehlern im schwächsten Glied der Kette um ihren aufgeblähten Verwaltungsapparat weiter finanzieren zu können. Dabei arbeiten sie Hand in Hand mit der fobimafia!!!!!
dem ist nicht so. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden qualitätsbezogen bezahlt, so auch ich. Und dass es geht zeigt unser Chef seit Jahren. Wir bekommen auch jährlich eine Gehaltserhöhung entsprechend den Abschlüssen. Letztes jahr gab es 2,5% mehr, da das Jahr zuvor sehr gut lief.
Es geht also kein Jahr an uns vorbei, wo es nicht etwas extra gibt.
Und zu den Zertifikaten: Gesetz ist Gesetz. Der Gesetzgeber fordert von uns und anderen Heilberufen, auch Ärzten, einen angemessenen Qualitätsstandard. Auch sind alle Mitarbeiter ,also nicht nur die fachl. Leiter, zur Weiterbildung verpflichtet, näheres ist aber nicht geregelt.
Auch ich habe eine Ausbildung in MT (80 Std) in der Schule "genossen", das war aber absolut kein Vergleich mit der regulären Ausbildung danach. Unsere Praxis und Filialen sind hauptsächlich MT/Praxen mit einem Anteil von 75%. Wer da gut rechnen kann, wird deutliche Vorteile feststellen. Zudem zahlte unser Chef 80%, manchmal auch 100% der Fobikosten und wir bekommen zudem noch 5 Tage Fobiurlaub.
Was will man mehr??
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Hallo agil93
dem ist nicht so. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden qualitätsbezogen bezahlt, so auch ich. Und dass es geht zeigt unser Chef seit Jahren. Wir bekommen auch jährlich eine Gehaltserhöhung entsprechend den Abschlüssen. Letztes jahr gab es 2,5% mehr, da das Jahr zuvor sehr gut lief.
Es geht also kein Jahr an uns vorbei, wo es nicht etwas extra gibt.
Und zu den Zertifikaten: Gesetz ist Gesetz. Der Gesetzgeber fordert von uns und anderen Heilberufen, auch Ärzten, einen angemessenen Qualitätsstandard. Auch sind alle Mitarbeiter ,also nicht nur die fachl. Leiter, zur Weiterbildung verpflichtet, näheres ist aber nicht geregelt.
Auch ich habe eine Ausbildung in MT (80 Std) in der Schule "genossen", das war aber absolut kein Vergleich mit der regulären Ausbildung danach. Unsere Praxis und Filialen sind hauptsächlich MT/Praxen mit einem Anteil von 75%. Wer da gut rechnen kann, wird deutliche Vorteile feststellen. Zudem zahlte unser Chef 80%, manchmal auch 100% der Fobikosten und wir bekommen zudem noch 5 Tage Fobiurlaub.
Was will man mehr??
stefan 302
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Medico schrieb:
Mich wundert immer die Reaktion der Kollegen auf derartige Urteile. Anstatt insbesondere die Begründungen hier sehr ernst zu nehmen und entsprechende Konsequenzen daraus zu ziehen, wird relativiert und darauf verwiesen, dass das Urteil nicht komplett auf die Physiotherapie anwendbar sei.
Es ist hier überhaupt nicht von Belang, ob ein Physio bei vergleichbarem Vorgehen 4 Jahre ins Gefängnis muss oder nicht. Tatsache ist, dass der Umstand der Leistungsabrechnung ohne entsprechendes Zertifikat Betrug ist. Damit ist alles zur Bewertung gesagt.
Das Strafmaß ist immer individuell und tut in diesem Fall nichts zur Sache. Allerdings haben wir jetzt erstmalig eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Thema und wir können uns sicher sein, dass auch die Krankenkassen sich danach richten werden.
Mit dem Urteil im Rücken wird es sehr viel leichter sein, Heilmittelerbringer unter Druck zu setzen und Ermittlungen anzustrengen.
Das Urteil entfaltet seine Sprengkraft nicht im Strafmaß, sondern bereits im Ansatz der Ermittlungen.
der ganze Zertifikatszirkus ist doch nur unter dem Einfluss des GKV-Systems (und seiner Handlanger/Profiteure in den Berufsvereinen) auf unsere Berufsausübung entstanden.
MT ist doch heute Bestandteil der Berufsausbildung. Ebenso KG auf neurologischer Grundlage.
Es ist doch nur das Sachleitungsprinzip das hier zusätzliche Barrieren aufbaut.
Ich habe noch auf keiner Verordnung außerhalb der GKV eine spezifizierte Therapieanforderung nach den Regeln der GKV gelesen.
Nahezu bescheuert muss es sich für einen Außenstehenden anhören, wenn man durch billiger arbeiten einen Betrug begründen soll/kann/muss.
Hier sei nocheinmal an den Minutenwert bei Bobath und Co. erinnert.
Gefällt mir
Die Ausbeuterposition schlechthin!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JHE schrieb:
Nicht zu vergessen MLD!
Die Ausbeuterposition schlechthin!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mocca schrieb:
hallo,
der ganze Zertifikatszirkus ist doch nur unter dem Einfluss des GKV-Systems (und seiner Handlanger/Profiteure in den Berufsvereinen) auf unsere Berufsausübung entstanden.
MT ist doch heute Bestandteil der Berufsausbildung. Ebenso KG auf neurologischer Grundlage.
Es ist doch nur das Sachleitungsprinzip das hier zusätzliche Barrieren aufbaut.
Ich habe noch auf keiner Verordnung außerhalb der GKV eine spezifizierte Therapieanforderung nach den Regeln der GKV gelesen.
Nahezu bescheuert muss es sich für einen Außenstehenden anhören, wenn man durch billiger arbeiten einen Betrug begründen soll/kann/muss.
Hier sei nocheinmal an den Minutenwert bei Bobath und Co. erinnert.
für meinen Teil finde ich das Urteil völlig in Ordnung!
Fachkräftemangel in der Therapie sind leider nicht wirklich etwas neues und die guten Fachkräfte mit allen Fortbildungen sind sehr gesucht und dann auch etwas teurer. Dieser Mangel hat bei uns dazu geführt, die GKV ganz einzustellen.
Was meiner Meinung nach fehlt ist, dass es eine Bedarfserhebung und in der Folge eine Bedarfsplanung gibt. Einerseits werden wir "überschwemmt" mit Praxen, andererseits fehlen dann Zusatzqualifikationen. In Städten reiht sich eine Praxis an der anderen, in eher ländlichen Gebieten, müssen Patienten lange Warte- bzw. Anfahrtszeiten in Kauf nehmen. Natürlich sind Fortbildungen teuer, natürlich kann man darüber streiten, ob die Anbieter der Veranstaltungen hier daran verdienen - tun sie im Übrigen, sollten sie auch, denn sie erbringen eine Leistung. Das spezialisierte Fachwissen ist nicht nur "Vorschrift", sondern eine Notwendigkeit. Wer die entsprechende Quali nicht hat, darf sie nicht erbringen und nicht abrechnen - so einfach ist das! Der Fehler wird auch dann nicht richtig, wenn stattdessen Leistungen erbracht werden, die nicht indiziert sind.
Die Vergleiche zu Herrn Hoeneß hinken doch beträchtlich und sind eher polemisch! Im vorliegenden Fall geht es um Behandlungen am Patienten bzw. deren Gesundheit und hierin liegt doch eine größere Verantwortung, als wenn es "nur" um Euro und Cent geht - oder?
Um allem vorzugreifen, ich sympathisiere nicht mit Steuerhinterziehung, möchte aber auch nicht, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.
CM
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Christine Matheja schrieb:
Hallo Zusammen,
für meinen Teil finde ich das Urteil völlig in Ordnung!
Fachkräftemangel in der Therapie sind leider nicht wirklich etwas neues und die guten Fachkräfte mit allen Fortbildungen sind sehr gesucht und dann auch etwas teurer. Dieser Mangel hat bei uns dazu geführt, die GKV ganz einzustellen.
Was meiner Meinung nach fehlt ist, dass es eine Bedarfserhebung und in der Folge eine Bedarfsplanung gibt. Einerseits werden wir "überschwemmt" mit Praxen, andererseits fehlen dann Zusatzqualifikationen. In Städten reiht sich eine Praxis an der anderen, in eher ländlichen Gebieten, müssen Patienten lange Warte- bzw. Anfahrtszeiten in Kauf nehmen. Natürlich sind Fortbildungen teuer, natürlich kann man darüber streiten, ob die Anbieter der Veranstaltungen hier daran verdienen - tun sie im Übrigen, sollten sie auch, denn sie erbringen eine Leistung. Das spezialisierte Fachwissen ist nicht nur "Vorschrift", sondern eine Notwendigkeit. Wer die entsprechende Quali nicht hat, darf sie nicht erbringen und nicht abrechnen - so einfach ist das! Der Fehler wird auch dann nicht richtig, wenn stattdessen Leistungen erbracht werden, die nicht indiziert sind.
Die Vergleiche zu Herrn Hoeneß hinken doch beträchtlich und sind eher polemisch! Im vorliegenden Fall geht es um Behandlungen am Patienten bzw. deren Gesundheit und hierin liegt doch eine größere Verantwortung, als wenn es "nur" um Euro und Cent geht - oder?
Um allem vorzugreifen, ich sympathisiere nicht mit Steuerhinterziehung, möchte aber auch nicht, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.
CM
Mein Profilbild bearbeiten