Wir suchen aufgeweckte, innovative
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Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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Einklemmgefahr im Hubmechanismus, zum Beispiel bei Reinigungsarbeiten
Foto: BGW/Schierrieger • Lizenz: CC-BY •Dies birgt gerade bei den elektrisch betriebenen Bänken ein gewisses Restrisiko. Laut der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) kam es in den letzten Jahren zu einigen tödlichen Unfällen durch Einklemmungen.
Die zuständigen Behörden (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM, zuständige Landesbehörden und die BGW) mahnten daher in den letzten Jahren immer wieder erhöhte Sicherheitsvorkehrungen an, um solche Unfälle zu vermeiden (wir berichteten).
Deshalb wurden zum Beispiel vor ca. 15 Jahren die so genannten Sperrboxen bei allen elektrisch höhenverstellbaren Bänken eingeführt. Dieser Sicherheitsstandard reicht den Behörden nun allerdings nicht mehr aus und sie formulierten im Dezember letzten Jahres neue Anforderungen. Auf Grund dieser ergeben sich folge Pflichten für Praxisinhaber:
Altbestände
Es gibt leider keinen Bestandsschutz. Jeder Praxisinhaber, welcher elektrisch höhenverstellbare Behandlungsbänke einsetzt muss tätig werden.
Mängelprüfung
Jede Bank muss auf Mängel überprüft werden. Sollten welche festgestellt werden, müssen diese fachgerecht beseitigt werden. Ganz wichtig: Diese Überprüfung auf Mängel muss auch dokumentiert werden.
Zweite technische Sicherheitseinrichtungen
Sollte die eingangs erwähnte Sperrbox die einzige technische Sicherheitseinrichtung an einer Bank sein, muss eine weitere auf Kosten des Inhabers nachgerüstet werden.
Diese Nachrüstung könnte wie folgt aussehen:
- • Ein einfacher Fußschalter wird gegen einen dreistufigen Fußschalter getauscht. Ein dreistufiger Fußschalter reagiert nur bei leichtem Druck. Drückt der Therapeut stärker darauf, springt er eine Stufe weiter und stoppt die Auf- oder Abwärtsbewegung der Bank.
Dies sind nur drei von zig möglichen zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen. Daher raten auch mit der Materie vertraute Fachleute, sich beim kleinsten Zweifel mit dem Hersteller der Behandlungsliege in Verbindung zu setzen. Dieser soll dem Praxisinhaber die Sicherheit der Behandlungsbank schriftlich bestätigen (Mustererklärung) oder die Bank fachgerecht nachzurüsten.• Alternativ kann auch ein Fußschalter eingebaut werden, den der Therapeut in einem bestimmten Rhythmus antippen muss, damit dieser reagiert.
• Hat die Bank eine so genannte Reling oder Fußbedienleiste, kann auch eine „Umkehr der Laufrichtung“ eingebaut werden. Das heißt: Drücke ich die Reling nach unten, fährt die Bank hoch und umgekehrt.
Die Kosten können je nach Bedarf stark variieren. Ganz wichtig: Auch diese Prüfung und ggf. Kontaktaufnahme mit dem Hersteller ist zu dokumentieren.
In der Zwischenzeit
Sollte der Bedarf einer Reparatur oder Nachrüstung festgestellt worden sein, dürfen die Therapieliegen nur noch eingeschränkt benutzt werden. Konkret formuliert das das Bundesinstitut wie folgt:
• Sicherstellung des ausschließlich beaufsichtigten Aufenthalts von Patienten oder deren Angehörigen.
• Unterweisung aller Anwender und insbesondere Dritter, wie z.B. Reinigungspersonal, das ggf. allein nach Ende der Öffnungszeiten in mit entsprechenden Liegen ausgestatteten Räumlichkeiten tätig ist, unter Hinweis auf die Zwischenfälle.
• Anbringen von deutlich sichtbaren Warnaufklebern hinsichtlich der Scher- / Quetschgefahr.
• Festlegung der Regelungen zum sicheren Betreiben, z.B. durch eine Arbeits-/Betriebsanweisung.
• Ausschalten des Geräts bei Nichtgebrauch oder Trennung vom Stromnetz; der Schaltzustand bzw. die Trennung muss zweifelsfrei und schnell erkennbar sein, z.B. beleuchteter Schalter bei bestehender Verbindung.
• regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.
Grundsätzlich und zwar jetzt sofort
Laut Berufsgenossenschaft sind darüber hinaus unverzüglich folgende Maßnahmen erforderlich:
• Außerbetriebnahme des Geräts bei Nichtgebrauch; der Schaltzustand muss zweifelsfrei und schnell erkennbar sein
• Festlegung der Regelungen zum sicheren Betreiben im Rahmen einer Arbeits-/Betriebsanweisung
• Anbringen eines Warnhinweises auf mögliche Quetsch- und Scherverletzungen (Tipp: BGW‑Aufkleber nutzen!)
• Regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigen – auch des Reinigungspersonals
• Information externer Dienste über Sicherheitsrisiken
• Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen
• Dokumentation der getroffenen Maßnahmen
Neuanschaffungen
Beim Neukauf von Therapieliegen rät die Berufsgenossenschaft auf eine „integrierte Sicherheit“ zu achten und sich dies am besten vom Hersteller schriftlich bestätigen zu lassen. Einen diesbezüglichen Mustervordruck finden Sie hier.
Sicht der Berufsgenossenschaft
Gerne hätten wir noch über die Sichtweise der BGW auf diesen Themenkomplex berichtet. Insbesondere hatten uns folgende Punkte interessiert:
Auf unsere offizielle Presseanfrage teilte uns der zuständige Mitarbeiter allerdings wörtlich mit:• Erkennt die BGW eine „schaltbare Steckdose“, bei der mittels Lichtschalter beim Verlassen des Raumes die Stromzufuhr zu Behandlungsbank unterbrochen wird, als eine weitere "technische Sicherheitseinrichtung" an?
• Gibt es seitens der BGW Schätzungen/Berechnungen wieviel der durch diese Neuregelungen veranlasste Aufwand den betroffenen Heilmittelerbringern kosten wird?
• Gab es innerhalb der BGW einen Abwägungsprozess, inwieweit der Aufwand zu dem zusätzlichem Sicherheitsgewinn in einem Verhältnis steht?
"Auf Ihre Fragen kann ich Ihnen leider noch keine Antwort geben, da die fachlichen Ansprechpersonen zurzeit terminlich ausgelastet sind. Ich muss Sie daher noch um etwas Geduld bitten. Sobald ich hier eine Rückmeldung erhalte, sende ich Ihnen zeitnah eine Antwort zu."
Sobald diese Antworten der BGW uns vorliegen sollten, werden wir den Artikel selbstverständlich aktualisieren. Weitere ausführlichere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf der Webseite der Berufsgenossenschaft.
Friedrich Merz / physio.de
update vom 17.6.2021:
Mittlerweile liegen die Antworten der BGW vor. Sie finden diese hier.
TherapieliegenBerufsgenossenschaftBGW
Man muß unterweisen und dokumentieren, daß man unterwiesen hat.
Man darf Diebe nicht zum Diebstahl verführen und wenn der Herr Einbrecher oder die Frau Einbrecherin* auf seinem/Ihrem* Weg zum Haus im Gartenteich ertrinkt, ist der/die* Hausbesitzer/ Hausbesitzerin* mit schuld, da der Teich nicht gesichert war.
Warum können wir nicht zu dem einfachen Prinzip zurück:
Schauen funktioniert mit den Augen nicht mit den Fingern.
Es gehört nicht dir, also Finger weg.
Spiele nicht mit Sachen, mit denen man nicht spielen soll.
Zieh den Stecker, wenn du mit Wasser an elektrischen Geräten arbeitest.
Du krabbelst unter Teilen/ Gegenständen rum, die dich in Gefahr bringen können, weil sie beweglich sind - sichere dich ab.rage
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kroetzi schrieb:
Da wundert man sich doch, dass in Deutschland sowas wie Auto fahren erlaubt ist!
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Stasele schrieb:
Weshalb wird Deutschland immer dämlicher ?? Sind wir jetzt nicht mehr in der Lage eine elektrische Liege zu bedienen.???... Es wird immer schlimmer mit dem Niedergang der menschlichen Rasse ........wirklich .....
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Norbert Meyer schrieb:
@kroetzi zur Zeit noch !!!!!!! macht in Berlin keinen Spaß mehr, Fahrbahneinschränkungen " Mobilitätsgesetz"
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janine928 schrieb:
Warum ist es in Deutschland immer so kompliziert? Man mus alles 5 mal sichern und dokumentieren, daß man es gesichert hat.
Man muß unterweisen und dokumentieren, daß man unterwiesen hat.
Man darf Diebe nicht zum Diebstahl verführen und wenn der Herr Einbrecher oder die Frau Einbrecherin* auf seinem/Ihrem* Weg zum Haus im Gartenteich ertrinkt, ist der/die* Hausbesitzer/ Hausbesitzerin* mit schuld, da der Teich nicht gesichert war.
Warum können wir nicht zu dem einfachen Prinzip zurück:
Schauen funktioniert mit den Augen nicht mit den Fingern.
Es gehört nicht dir, also Finger weg.
Spiele nicht mit Sachen, mit denen man nicht spielen soll.
Zieh den Stecker, wenn du mit Wasser an elektrischen Geräten arbeitest.
Du krabbelst unter Teilen/ Gegenständen rum, die dich in Gefahr bringen können, weil sie beweglich sind - sichere dich ab.rage
Es gibt in D ca. 150.000 Behandlungsbänke in Therapiepraxen. 8-10.000 werden pro Jahr ersetzt oder neu angeschafft.
Angesichts der Altersstruktur der Therapiepraxen müssten ca. 50-70% der Praxen nachrüsten oder Bänke ersetzen. Da ich als PI nicht mal eben an meiner Bank rumbasteln kann, muss das Fachpersonal erledigen, das es nicht in ausreichender Zahl gibt. Es würde eher 15 Jahre dauern als 5, all die Reparaturen und Umrüstungen vorzunehmen.
Neuanschaffungen wären ebenfalls nicht möglich. Bei 10.000 Neubänken pro Jahr sprechen wir von 7-10 Jahresproduktionen.
Was bleibt? Es gibt ohne Übergangsfrist keine Lösung. Da die BG nicht plötzlich 70.000 Bänke aus dem Verkehr ziehen kann, wird nichts passieren. Außer dort, wo die BG meint, aktiv werden zu wollen.
Das nennt sich dann Willkür.
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MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Es ist in den letzten Monaten nicht das erste Mal, dass die BG zeigt, dass man beim Vorschriften rausgeben ohne Realitätsbezug eher Komisches dabei rauskommt.
MfG :)
Wir dürfen zwar gerne weiter unsere Versichrungsbeiträge an die BG überweisen, aber bei einem Arbeitsunfall ist dann wahrscheinlich der PI schuld, weil irgendetwas an den Sicherheitsvorschriften nicht zu 1000% korrekt war.
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JBB schrieb:
Die BG erlässt immer mehr absurde Regeln und Vorschriften, damit es voraussichlicht zu keinem Versicherungsfall mehr kommen kann.
Wir dürfen zwar gerne weiter unsere Versichrungsbeiträge an die BG überweisen, aber bei einem Arbeitsunfall ist dann wahrscheinlich der PI schuld, weil irgendetwas an den Sicherheitsvorschriften nicht zu 1000% korrekt war.
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chris217 schrieb:
@JBB genau meine Denke. Mehr Kohle für die eigenen Angestellten. Ich glaube nicht, dass bei der BG irgendjemand für das Gehalt eines Friseurs oder Physio arbeitet.
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Norbert Meyer schrieb:
@JBB steigende = Gefahrenklassen!!!!
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peter n. schrieb:
Es soll noch Leute geben die eine manuelle Liege bedienen.Die laufen ca.100 Jahre und mehr.Genug für ein Berufsleben.Der Behandler hat auch nichts unter der Liege zu suchen.Einfache >Technik ist auch hilfreich.Aber je neuer die Bank desto teurer die Angebote desto billiger den Schund den man dann in der Praxis stehen hat.Popelige Plastin Kontstruktionen in Schaltern halten oft nur Monate.Brechen ab funktionieren nicht mehr und dann muss man teuer für die Reperatur aufkommen.Natürlich kommt dan wieder Plastik als Ersatzteil.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Das ist leider ein zahnloser Papiertiger, der andererseits der Willkür Tür und Tor öffnet.
Es gibt in D ca. 150.000 Behandlungsbänke in Therapiepraxen. 8-10.000 werden pro Jahr ersetzt oder neu angeschafft.
Angesichts der Altersstruktur der Therapiepraxen müssten ca. 50-70% der Praxen nachrüsten oder Bänke ersetzen. Da ich als PI nicht mal eben an meiner Bank rumbasteln kann, muss das Fachpersonal erledigen, das es nicht in ausreichender Zahl gibt. Es würde eher 15 Jahre dauern als 5, all die Reparaturen und Umrüstungen vorzunehmen.
Neuanschaffungen wären ebenfalls nicht möglich. Bei 10.000 Neubänken pro Jahr sprechen wir von 7-10 Jahresproduktionen.
Was bleibt? Es gibt ohne Übergangsfrist keine Lösung. Da die BG nicht plötzlich 70.000 Bänke aus dem Verkehr ziehen kann, wird nichts passieren. Außer dort, wo die BG meint, aktiv werden zu wollen.
Das nennt sich dann Willkür.
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Problem beschreiben
chris217 schrieb:
Also reicht die Sperrbox jetzt nicht mehr aus? Wie sieht das mit einem Kippschalter an der Steckdose plus Sperrbox aus? Oder einem irisscan plus 256-stelligem Pincode plus Spracherkennung? Ich wüsste jetzt garnicht, wie ich so eine chipbasierende Lösung verbauen sollte (vom Halbleitermangel, der sogar die deutschen Schlüsselindustrien in die Knie zwingt mal abgesehen). Vielleicht bewerbe ich mich einfach bei der BG und schmarotze mich den Rest meines Lebens mit einer 35 Stunden Woche so durch. Ich werde Montag mal bei meinem (total überlasteten) Prüftechniker anrufen.
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chris217 schrieb:
Aber ernsthaft, das nimmt doch absurde Ausmaße an. Dann kann auch kein Patient beim Arzt im Zimmer warten, denn da liegen Spritzen, im Buchhandel kann dem Kunden ein Brockhaus auf den Kopf fallen, an jeder Rolltreppe kann man sich quetschen und wie sieht es mit der Messerabteilung im Fachhandel aus?
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Canton schrieb:
@chris217 Muss trotzdem ein qualvoller Tod des Kindes und der Putzfrau gewesen sein, so zerquetscht zu werden.
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chris217 schrieb:
@Canton das sind die zwei fälle die immer aufgeführt werden. So schlimm das ist: es ist statistisch zu vernachlässigen bei der Menge an Praxen und Behandlungsbänken.
dem ist nichts hinzuzufügenwink
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therapeutin schrieb:
@chris217
dem ist nichts hinzuzufügenwink
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Thomas Larisch schrieb:
Die Sperrbox war die dümmste Lösung.... völlig daneben!
Das Glaube ich auch, da ist die Corona Impfung gefährlicher wink
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micha850 schrieb:
@chris217
Das Glaube ich auch, da ist die Corona Impfung gefährlicher wink
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chris217 schrieb:
@micha850 und auch die ist total zu vertreten...
Damit ist doch schon mal ein wichtiger Sicherheitsaspekt erfüllt.
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inraingeborg schrieb:
@Canton also ich kenne keine Liege mit Fußbedienleiste, bei der die Liege nach unten fährt, wenn ich auf die Leiste drauf trete. Bei allen mir bekannten Modellen fährt die Liege runter, wenn ich diese Leiste nach oben drücke.
Damit ist doch schon mal ein wichtiger Sicherheitsaspekt erfüllt.
Also wir haben Liegen mit Fußbedienleiste die bei Druck von oben links nach unten fährt und rechts nach oben. Also drückst du links geht's drauf, drückst du rechts geht's runter.
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kroetzi schrieb:
@inraingeborg
Also wir haben Liegen mit Fußbedienleiste die bei Druck von oben links nach unten fährt und rechts nach oben. Also drückst du links geht's drauf, drückst du rechts geht's runter.
Gute Nachrichten: in Hessen wurde gerade ein SEK aufgelöst, 20 Mann der Elitetruppe <durchgestrichen>auf die Straße gesetzt</durchgestrichen> strafbefördert, weil bei Ermittlungen zur "Straftat: Verbreitung von Kinderpornografie" innerhalb der hessischen Polizei ein paar Nazis als Beifang ins Netz gegangen sind.
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Papa Alpaka schrieb:
Canton schrieb am 22.05.2021 11:37 Uhr:@chris217 Muss trotzdem ein qualvoller Tod des Kindes und der Putzfrau gewesen sein, so zerquetscht zu werden.
Gute Nachrichten: in Hessen wurde gerade ein SEK aufgelöst, 20 Mann der Elitetruppe <durchgestrichen>auf die Straße gesetzt</durchgestrichen> strafbefördert, weil bei Ermittlungen zur "Straftat: Verbreitung von Kinderpornografie" innerhalb der hessischen Polizei ein paar Nazis als Beifang ins Netz gegangen sind.
???
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kroetzi schrieb:
@Papa Alpaka
???
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Canton schrieb:
Leider wird die Sperrbox sehr stiefmütterlich benutzt. In Wahrheit, so gut wie gar nicht. Daher ist eine technische Umrüstung/Erweiterung dringend notwendig. Im Grunde darf kein Patient im Behandlungsraum ohne Anwesenheit des Therapeuten sein.
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chris217 schrieb:
Ganz abgesehen, dass wir den Kippschalter an der Steckdose eh abschalten abends, da es Strom spart.
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michel mol schrieb:
Bevor die Putzfee kommt sind alle stecker raus.........und das bleibt auch so....problem? Pffffff
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ali schrieb:
So langsam würde ich doch mal gern mehr über die schweren Unfälle und Todesfälle wissen....wenn sie bei der Reinigung passiert sein sollten, wäre die Lösung einfach, erst Steckerziehen, denn Saubermachen....
Ich habe denen Bilder von meinen zusätzlichen beleuchteten Fußschaltern (von Brennenstuhl) geschickt.
Eco Line Comfort Switch Adapter EL CSA 1 beleuchteter Hand-/Fußschalter | brennenstuhl®
Ich habe bis dato noch keine Antwort erhalten. Offensichtlich reichte Ihnen diese Maßnahme aus...
Kosten für 4 Liegen ca. 50€.
LG A. Korn
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chris217 schrieb:
Sowas habe ich mit Kippschalter. Aber wahrscheinlich gibt es jetzt eine Rüge wegen des Kabels und der stolpergefahr :D
halte und doch bitte mal auf dem Laufenden, ob das durchgeht und dann für die Herren/Damen* Sessel..... passt, oder ob sie bemängeln, dass man sich auch verletzen kann, wenn man erst versehentlich auf den Schalter kommt und dann auf den Schalter für die Höhenverstellungstuck_out_tongue_winking_eye
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janine928 schrieb:
@Körnchen
halte und doch bitte mal auf dem Laufenden, ob das durchgeht und dann für die Herren/Damen* Sessel..... passt, oder ob sie bemängeln, dass man sich auch verletzen kann, wenn man erst versehentlich auf den Schalter kommt und dann auf den Schalter für die Höhenverstellungstuck_out_tongue_winking_eye
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Dorsovolar schrieb:
Top-Tipp, vielen Dank
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nele69 schrieb:
Danke. gestern bestellt. Kabel ist lang genug. den Schalter auf Augenhöhe an der Wand anzubringen.
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michel mol schrieb:
Ach, so wollen die also veräppelt werden.top!
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Papa Alpaka schrieb:
@janine928 Kein Problem: erst die Plexiglaskappe über dem Schalter aufklappen damit der Schalter betätigt werden kann um die Schalterbetätigung der Bank freizugeben. Für besondere Sicherheitsanforderungen kann die Plexiglasklappe mit einem abschließbarem Splint versehen werden, dessen Schlüssel in einem Schlüsseltresor im ausschließlich durch biometrische Identifikation zugänglichen Raum aufbewahrt ist :)
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janine928 schrieb:
Habe mich jetzt mal informiert (Anwalt): Es reicht wenn man die von Körnchen vorgeschlagene Lösung installiert und die Patienten unterschreiben läßt, daß man sie aufgeklärt hat, daß sie sich bei unsachgemäßem Gebrauch der Liege verletzen, verstümmeln oder töten können. Und man muß der Reinigungskraft eine neue Arbeitsanweisung zu dem Thema erstellen. Also Schalter kaufen, Papier produzieren und dann darauf warten, daß wir Sicherung Nr 3-10 installieren müssensunglasses
Ja, ne is klar.
Ich lasse jetzt noch jeden Patienten n extra Schriebs wegen der Liege, an der er nix zu suchen hat,
unterschreiben.
Das geht dann bei MTT Geräten weiter und dann kommt ein Pamphlet für die korrekte Klobenutzung.
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kroetzi schrieb:
@janine928
Ja, ne is klar.
Ich lasse jetzt noch jeden Patienten n extra Schriebs wegen der Liege, an der er nix zu suchen hat,
unterschreiben.
Das geht dann bei MTT Geräten weiter und dann kommt ein Pamphlet für die korrekte Klobenutzung.
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janine928 schrieb:
@kroetzi Sollte nur ein Tipp an alle sein, die eben nicht die Kohle ausgeben wollen um vom Hersteller nachrüsten zu lassen. Du kannst das machen wie du möchtest.
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Körnchen schrieb:
Ich hatte vor ca. 2 Monaten Post vom Gewebeaufsichtsamt Niedersachsen bekommen: ich sollte u. a. die Sicherungsmaßnahmen an meinen Liegen dokumentieren.
Ich habe denen Bilder von meinen zusätzlichen beleuchteten Fußschaltern (von Brennenstuhl) geschickt.
Eco Line Comfort Switch Adapter EL CSA 1 beleuchteter Hand-/Fußschalter | brennenstuhl®
Ich habe bis dato noch keine Antwort erhalten. Offensichtlich reichte Ihnen diese Maßnahme aus...
Kosten für 4 Liegen ca. 50€.
LG A. Korn
Wichtig scheint zumindest zu sein, dass derartige Gefahrenbewertungen über die Jahre erweitert werden. Schließlich wird mit zunehmender Gefahrenlage auch der Beitrag in regelmäßigen Abständen nach oben angepasst.
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marc17 schrieb:
Ich hatte letztes Jahr bei der BG die Zusendung einer Statistik über Todesfälle durch Behandlungsliegen erbeten. Bislang keine Antwort.
Wichtig scheint zumindest zu sein, dass derartige Gefahrenbewertungen über die Jahre erweitert werden. Schließlich wird mit zunehmender Gefahrenlage auch der Beitrag in regelmäßigen Abständen nach oben angepasst.
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Tuxedo schrieb:
Ich bin gespannt, ob und wann wir jemals Politiker haben werden, die diesen selbstherrlichen Bürokraten dauerhaft das Handwerk legen.
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stefann34 schrieb:
Das betrift doch nur elektrische Bänke oder versteh ich da etwas falsch?
Gibt es u.a. auch bei der Amazone, in verschiedenen Variationen und Anzahl. Günstig.
Trotz genauerem Nachfragen konnte mir allerdings weder der Liegenhersteller noch die Fachkraft für Arbeitssicherheit der BG eine konkrete Auskunft geben, ob das auch vor dem Gesetz standhält.
Die Auskunft der BG-Frau war: es muss bei einer Prüfung nachvollziehbar, glaubhaft und praktikabel sein.... Na prima, gut dass wir darüber gesprochen haben....
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Butthead schrieb:
Ich regle das seit Jahren mit Funksteckdosen. Diese werden zwischen Steckdose und Stecker der Behandlungsbank gesteckt und sind mit einer kleinen Fernbedienung steuerbar. Die Funksteckdose hat eine kleine Kontrollleuchte, die leuchtet nur, wenn Saft drauf ist.Funktioniert m.E. einfach und zuverlässig.
Gibt es u.a. auch bei der Amazone, in verschiedenen Variationen und Anzahl. Günstig.
Trotz genauerem Nachfragen konnte mir allerdings weder der Liegenhersteller noch die Fachkraft für Arbeitssicherheit der BG eine konkrete Auskunft geben, ob das auch vor dem Gesetz standhält.
Die Auskunft der BG-Frau war: es muss bei einer Prüfung nachvollziehbar, glaubhaft und praktikabel sein.... Na prima, gut dass wir darüber gesprochen haben....
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