für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
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Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
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Am Ende des Artikels erwähnen wir einen kleinen Fragenkatalog, welchen wir der Berufsgenossenschaft (BGW) in diesem Zusammenhang zugesandt hatten und versprachen, die Antworten der BGW zu veröffentlichen, sobald diese vorlägen.
Seit gestern liegen uns diese nun vor – lesen Sie selbst:
physio.de: Eine Sperrbox als alleinige Sicherheitseinrichtung ist nach Ihren Ausführungen nicht mehr ausreichend - auch nicht bei Bestandsliegen. Nun gibt es die Möglichkeit einer schaltbaren Steckdose, d.h. die Steckdose wird mittels des Lichtschalters beim Verlassen des Raumes "ausgeschaltet" und somit die Stromzufuhr zur Behandlungsbank unterbrochen. Erkennen Sie solch eine Maßnahme als eine weitere "technische Sicherheitseinrichtung" an?
Berufsgenossenschaft: Gemäß der Information der obersten Landesbehörden und des BfArM bedürfen Liegen, die mit einer Sperrbox ausgestattet sind, einer Überprüfung und, soweit es sich um die einzige technische Sicherheitseinrichtung handelt, einer Nachrüstung. Eine schaltbare Steckdose stellt keine technische, sondern eine organisatorische Maßnahme dar, die dazu dient, die Liege bei Nichtgebrauch manuell außer Betrieb zu nehmen. Daher ist sie nach unserer Auffassung als zusätzliche Sicherheitseinrichtung nicht zulässig!
Sie schreiben: Es gab nach dem tragischen Unfall 2003 "bundesweit seither weitere Vorfälle durch Einklemmungen mit Todesfolge". Wie viele waren das?
Neben dem tödlichen Unfall im Jahr 2003 gab es in Deutschland zwei weitere tödliche Unfälle mit Reinigungskräften in den Jahren 2016 und 2017. Aus dem Ausland sind weitere Todesfälle bekannt. Deutlich häufiger treten Unfälle und Beinaheunfälle durch Selbsteinklemmung auf.
Gibt es Ihrerseits Schätzungen oder Berechnungen, wie viel der durch diese Neuregelungen veranlasste Aufwand den betroffenen Heilmittelerbringern kosten wird?
Entsprechend der Information der obersten Landesbehörden und des BfArM bedürfen bereits in Verkehr gebrachte Liegen einer sicherheitstechnischen Überprüfung und sind nur bei einem entsprechenden Sicherheitsmangel technisch nachzurüsten. Es handelt sich also um eine Einzelfallprüfung. Daher ist eine pauschale Kostenabschätzung kaum möglich. Eine akzeptierte Sicherheitsmaßnahme ist die Umkehr der Bedienrichtung. Im günstigsten Fall kann diese durch eine einfache Umpolung der Anschlussleitung umgesetzt werden. Eine weitere vorgeschlagene Lösung ist die Installation eines sogenannten 3-Stufen-Schalters. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wird eine solche Lösung noch in diesem Jahr in Deutschland auf dem Markt erscheinen und voraussichtlich für 200 bis 300 Euro, inklusive der Montagekosten, umsetzbar sein. Wer die Kosten zu tragen hat, ist im Einzelfall zu klären.
Gab es in Ihrem Hause einen Abwägungsprozess, inwieweit der Aufwand zu dem zusätzlichem Sicherheitsgewinn in einem Verhältnis steht?
Als Unfallversicherungsträger haben wir die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen zu sorgen. Die integrierte Sicherheit ist ein bei Medizinprodukten und Maschinen schon lange gefordertes Konzept, welches bei Therapieliegen vielfach nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Gemäß Arbeitsschutz- und Medizinprodukterecht hat jedoch auch der Betreiber für einen sicheren Betrieb zu sorgen und an korrektiven Maßnahmen mitzuwirken. Inwiefern ein Hersteller seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden. Hierzu müssen die allgemeinen Grundsätze der Produzenten- und Produkthaftung sowie des Gewährleistungsrechts herangezogen werden. Es handelt sich bei der Frage nach der sicherheitstechnischen Ausstattung also nicht um eine Grundsatzfrage, sondern bis wann entsprechende Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen sind.
Im Falle einer technischen Nachrüstung werden in der Information der obersten Landesbehörden und des BfArM keine Fristen zur Umsetzung genannt. Bei mangelhaften Liegen ist jedoch unverzüglich durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen ein sicherer Betrieb bis zur Nachrüstung bzw. Beseitigung der Mängel zu gewährleisten. Eine Aufzählung der erforderlichen Maßnahmen finden Sie in dem Informationspapier.
Wir empfehlen, sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen und eine Nachrüstung zu veranlassen. Als Hilfestellung bieten wir eine sogenannte Mustererklärung zur Nachrüstung zum Download über die BGW-Webseite an. Falls zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine geeignete Nachrüstlösung verfügbar sein sollte, empfehlen wir die Sicherheitsrisiken übergangsweise durch die zuvor genannten organisatorischen Maßnahmen zu minimieren.
Mit freundlichen Grüßen
Pressestelle
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Kommunikation
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
TherapieliegenBerufsgenossenschaftBGWnachgehakt
a) eine technische Lösung wie z.B. 3-Stufenschalter noch gar nicht auf dem Markt ist,
b) keine Fristen zur Umsetzung vorgegeben sind
c) bis zur Umsetzung (unverzüglich) zusätzliche ORGANISATORISCHE Maßnahmen (z.B. schaltbare Steckdose etc.) ausreichen und außerdem
d) im Einzelfall zu klären sei, wer die Kosten trägt. Das kann also durchaus auch die veranlassende Behörde, also der Beitrags- oder Steuerzahler sein.
Damit haben wie alle ja nun eine klare Handlungsempfehlung...
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WinnieE schrieb:
wie man es halt kennt, es lebe die Eindeutigkeit.....sunglasses
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idefix- schrieb:
Vor Allem wenn die schaltbare Steckdose für den Übergang reicht, dann auch auf Dauer, da es ja auch keine Frist gibt bis zur Umsetzung. Somit kann die Steckdose ja bleiben.
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e.r. schrieb:
Entfernt
Wo bleibt eigentlich die Eigenverantwortung der Angestellten?
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freestyl schrieb:
Das lustige ist ja das, dass die Firma von der wir die Liegen haben nur etwas unternehmen muss, wenn von einer Behörde dies veranlasst wird. Heisst, es muss wer von der BG kommen sich das anschauen, ob die Liegen ordnungsgemäß funktionieren oder nicht. Und erst dann wird die Firma aktiv. Bis die BG sich das anschaut kommt wahrscheinlich schon die nächste Maßnahme gegen irgendwas. 🙈🙈🙈
Wo bleibt eigentlich die Eigenverantwortung der Angestellten?
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Tuxedo schrieb:
Interessant...die BG schreibt selbst, dass
a) eine technische Lösung wie z.B. 3-Stufenschalter noch gar nicht auf dem Markt ist,
b) keine Fristen zur Umsetzung vorgegeben sind
c) bis zur Umsetzung (unverzüglich) zusätzliche ORGANISATORISCHE Maßnahmen (z.B. schaltbare Steckdose etc.) ausreichen und außerdem
d) im Einzelfall zu klären sei, wer die Kosten trägt. Das kann also durchaus auch die veranlassende Behörde, also der Beitrags- oder Steuerzahler sein.
Damit haben wie alle ja nun eine klare Handlungsempfehlung...
eine schaltbare Steckdose ist sehr wohl technischer Natur,aber halt kommen wir damit zu billig davon...
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therapeutin schrieb:
wegen 3 dümmlichen Unfällen dieser ganze Aufwand...am besten muss jeder Pi eine Sicherheitskraft für jede Bank einstellen, die das ganze 24h überwacht...
eine schaltbare Steckdose ist sehr wohl technischer Natur,aber halt kommen wir damit zu billig davon...
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therapeutin schrieb:
dann dürfte das nicht passieren,außer man hat diese als Selbstmordmethode ausgewähltjoy...
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chris217 schrieb:
@therapeutin gibt es auch einen Selbstmordschalter? Wo kann man den bestellen?
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Angie D schrieb:
😂🤣 endlich mal wieder gelacht ohne Ende...
Sicherlich gibt's niemanden bei der BG, bei dem ich mich für dermaßen viel heiße Luft bedanken kann.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Auf jeden Fall ist der zuständige Mitarbeiter der BG mit dem Statement unschlagbarer "Mitarbeiter des Monats". Ausgezeichnet durch Aktionismus, Sachverstand und Kompetenz beim Lösen schier unmöglicher Probleme. Ich fühle mich da wirklich gut beraten und aufgehoben.
Sicherlich gibt's niemanden bei der BG, bei dem ich mich für dermaßen viel heiße Luft bedanken kann.
MfG :)
Es lebe die Akademisierung. Das kommt dann dabei heraus. Viel blablabla und keinen Schimmer von der Praxis und der Realität.
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kroetzi schrieb:
@Ingo Friedrich
Es lebe die Akademisierung. Das kommt dann dabei heraus. Viel blablabla und keinen Schimmer von der Praxis und der Realität.
Nu wissen wir endlich wo die Klimaerwärmung herkommt ... viel heiße Luft... kann sich gleich mit dem größten Teil unserer Politiker und der meisten Gewerkschaftshirnis anne Bushaltestelle versammeln... Elon Musk bruacht bestimmt noch ein paar "Freiwillige" für seine erste Marsmission
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Dominik Derckum schrieb:
@Ingo Friedrich
Nu wissen wir endlich wo die Klimaerwärmung herkommt ... viel heiße Luft... kann sich gleich mit dem größten Teil unserer Politiker und der meisten Gewerkschaftshirnis anne Bushaltestelle versammeln... Elon Musk bruacht bestimmt noch ein paar "Freiwillige" für seine erste Marsmission
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Norbert Meyer schrieb:
Wenn keine Reinigungskraft vorhanden die sich "einklemmen " könnte oder Ich Alleinunterhalter bin, was bitte dann !?
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Schippi schrieb:
Wss ist die BG?Selbst zu Beginn der coronapandemie waren die nicht aktiv und man musste sich selbst helfen,Hauptsache man zahlt pünktlich
kein Strom an der Liege anliegt?
Putzt dann die Reinigungskraft im Dunkeln?
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therapeutin schrieb:
das ist eine Steckdose die du in die Steckdose steckst und über ein Druckschalter ein-und ausschaltest
Steckdose in Steckdose stecken? Tolle Idee, funktioniert aber leider nicht 🙃
Steckdosen funktionieren nach dem Männlein-Weiblein-Prinzip, sagt zumindest mein Elektriker 🤗
Er hält die Idee der BG übrigens für ausgemacht Schwachsinn. Die realen "elektrischen Gefahren" lauern seiner Meinung nach an ganz anderen Stellen.
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M0nique schrieb:
@therapeutin
Steckdose in Steckdose stecken? Tolle Idee, funktioniert aber leider nicht 🙃
Steckdosen funktionieren nach dem Männlein-Weiblein-Prinzip, sagt zumindest mein Elektriker 🤗
Er hält die Idee der BG übrigens für ausgemacht Schwachsinn. Die realen "elektrischen Gefahren" lauern seiner Meinung nach an ganz anderen Stellen.
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therapeutin schrieb:
ist aber halt eine Steckdosewink mit Stecker wenn du es so genau möchtestsmirk
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PhysioWolf schrieb:
Verstehe die "Schaltbare Steckdose" nicht. Bedeutet dies, dass wenn das Licht aus ist
kein Strom an der Liege anliegt?
Putzt dann die Reinigungskraft im Dunkeln?
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kroetzi schrieb:
Geht schneller ohne Gefummels mit dem Stecker.
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idefix- schrieb:
Den Knopf zum Ein-Ausschalten der Steckdose ist bei uns in einer Höhe von 1,30 M angebracht. einfach draufkloppen und das ding is an. Dann leuchtet es blau, damit man weis das es an ist. laughing. Man erspart sich das blöde Bücken und rumfummeln.
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Schippi schrieb:
Wo ist denn der Unterschied ob ich bei einer normalen Steckdose den Stecker ziehe oder bei der schaltbaren Steckdose den Knopf drücke
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Schippi schrieb:
Ha,Altbau meine Steckdosen sind teilweise in ein meter Höhe,nix bücken und nix fummeln
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yalina schrieb:
Betrifft das auch Liegen mit einem Handschalter?
Wenn ich mal von einer durchschnittlichen Anzahl von 3 Bänken pro Praxis ausgehe ( das ist sehr niedrig) sind das 114.000 in Deutschland betriebene Bänke
Wenn ich nur von 10 x hoch und runter fahren einer Bank pro Tag ausgehe (das habe ich noch nie gezählt, aber 10x ist eigentlich viiiiiiiiiiel zu wenig) komme ich auf 1.140.000 mal Bank hoch und runter fahren pro Tag in Deutschland
Wenn ich dann von 251 Arbeitstagen im Schnitt pro Jahr ausgehe, komme ich auf 286.140.000 mal Bank hoch und runter fahren in allen deutschen Praxen zusammen pro Jahr
Der erste Todesfall war 2003, also wenn ich vom Betrachtungszeitraum 2003-2021 ausgehe, komme ich auf 18 Jahre mal 286.140.000 Bedienungen pro Jahr macht über die 18 Jahre gesehen eine Summe von 5.150.520.000 mal Bank hoch und runter fahren
Ich glaube, wenn ich die prozentuale Verteilung 3 Tote auf 5.150.520.000 mal die Bank bedienen ausrechnen möchte, ……
Fand das mal spannend zu überschlagen.
Im Vergleich dazu:
.......sterben jährlich 150 Menschen durch herabfallende Kokosnüsse
.......starben in den Jahren 1978-1995 37 Menschen durch umfallende Getränkeautomaten
......ersticken jährlich 22 Menschen an verschluckten Gegenständen oder Speisen
.......starben im Zeitraum 1999-2010, 2000 Menschen nach einem Sturz von Stühlen
.......sterben jährlich 42 Menschen beim Ski-/ Snowboard fahren
..........was will man da noch sagen.
Uns geht es in Deutschland so gut, wir sind so satt "gefressen", daß wir alles regeln, sichern und bewerten müssen. Ein Hoch auf unseren Wohlstand!
Ich wünsche euch weiterhin unfallfreie 5.000.000.000 Bankbedienungen und viele mehr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@janine928 Janine, du hast alle verstellbare Liegen in Krankenhäuser, Schulen, Arztpraxen und HP-Praxen unterschlagen. joyjoy
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idefix- schrieb:
@ janine 928 Einfach nur genial. thumbsupjoy. Ich war so frei und habe mir deinen Text ausgedruckt und in den Ordner für die BG abgeheftet. Wenn mal einer kommt, lass ich es ihn lesen. Hoffe das war so in Ordnung.
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janine928 schrieb:
Freut mich! Ich hatte auch meinen Spaß, denn mehr als Spaß kann man ja aus dem Thema eigentlich nicht machen…..sonst müsste man ja heulen vor Zorn….
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janine928 schrieb:
Stand 2017 waren es 38.000 zugelassene Praxen in Deutschland (stand heute sind das bestimmt mehr)
Wenn ich mal von einer durchschnittlichen Anzahl von 3 Bänken pro Praxis ausgehe ( das ist sehr niedrig) sind das 114.000 in Deutschland betriebene Bänke
Wenn ich nur von 10 x hoch und runter fahren einer Bank pro Tag ausgehe (das habe ich noch nie gezählt, aber 10x ist eigentlich viiiiiiiiiiel zu wenig) komme ich auf 1.140.000 mal Bank hoch und runter fahren pro Tag in Deutschland
Wenn ich dann von 251 Arbeitstagen im Schnitt pro Jahr ausgehe, komme ich auf 286.140.000 mal Bank hoch und runter fahren in allen deutschen Praxen zusammen pro Jahr
Der erste Todesfall war 2003, also wenn ich vom Betrachtungszeitraum 2003-2021 ausgehe, komme ich auf 18 Jahre mal 286.140.000 Bedienungen pro Jahr macht über die 18 Jahre gesehen eine Summe von 5.150.520.000 mal Bank hoch und runter fahren
Ich glaube, wenn ich die prozentuale Verteilung 3 Tote auf 5.150.520.000 mal die Bank bedienen ausrechnen möchte, ……
Fand das mal spannend zu überschlagen.
Im Vergleich dazu:
.......sterben jährlich 150 Menschen durch herabfallende Kokosnüsse
.......starben in den Jahren 1978-1995 37 Menschen durch umfallende Getränkeautomaten
......ersticken jährlich 22 Menschen an verschluckten Gegenständen oder Speisen
.......starben im Zeitraum 1999-2010, 2000 Menschen nach einem Sturz von Stühlen
.......sterben jährlich 42 Menschen beim Ski-/ Snowboard fahren
..........was will man da noch sagen.
Uns geht es in Deutschland so gut, wir sind so satt "gefressen", daß wir alles regeln, sichern und bewerten müssen. Ein Hoch auf unseren Wohlstand!
Ich wünsche euch weiterhin unfallfreie 5.000.000.000 Bankbedienungen und viele mehr.
Die BG hat nun 2021 entschieden, dass es bei dieser integrierten Sicherheit zu keinen Todesfällen hätte kommen dürfen. Also hat sie geurteilt, dass eine Sperrbox alleine nicht ausreicht.
Die Hersteller stehen aber noch im Wort der Sicherstellung. Laut Link müssen sie allerdings bei Verkauf der Liege diese integrierte Sicherheit sicherstellen (also seit 2006). Haben sie aber nicht.
Im Umkehrschluss müssten die Liegenhersteller nach den Medizinprodukte Haftungsgesetzen für die Nachrüstung aufkommen, da sie uns ein Gerät anscheinend ohne diese integrierte Sicherheit verkauft haben.
Aber aus dem Bauch raus: schliesse mich Janine 928 an.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Die Hersteller der Bänke haben sich 2006 dazu verpflichtet, für eine integrierte Sicherheit bei den Bänken zu sorgen. Um dies sicherzustellen, haben sie eine Sperrbox mit eingebaut.
Die BG hat nun 2021 entschieden, dass es bei dieser integrierten Sicherheit zu keinen Todesfällen hätte kommen dürfen. Also hat sie geurteilt, dass eine Sperrbox alleine nicht ausreicht.
Die Hersteller stehen aber noch im Wort der Sicherstellung. Laut Link müssen sie allerdings bei Verkauf der Liege diese integrierte Sicherheit sicherstellen (also seit 2006). Haben sie aber nicht.
Im Umkehrschluss müssten die Liegenhersteller nach den Medizinprodukte Haftungsgesetzen für die Nachrüstung aufkommen, da sie uns ein Gerät anscheinend ohne diese integrierte Sicherheit verkauft haben.
Aber aus dem Bauch raus: schliesse mich Janine 928 an.
Viele Grüße
Monika
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