WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
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Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
Am Ende des Artikels erwähnen wir einen kleinen Fragenkatalog, welchen wir der Berufsgenossenschaft (BGW) in diesem Zusammenhang zugesandt hatten und versprachen, die Antworten der BGW zu veröffentlichen, sobald diese vorlägen.
Seit gestern liegen uns diese nun vor – lesen Sie selbst:
physio.de: Eine Sperrbox als alleinige Sicherheitseinrichtung ist nach Ihren Ausführungen nicht mehr ausreichend - auch nicht bei Bestandsliegen. Nun gibt es die Möglichkeit einer schaltbaren Steckdose, d.h. die Steckdose wird mittels des Lichtschalters beim Verlassen des Raumes "ausgeschaltet" und somit die Stromzufuhr zur Behandlungsbank unterbrochen. Erkennen Sie solch eine Maßnahme als eine weitere "technische Sicherheitseinrichtung" an?
Berufsgenossenschaft: Gemäß der Information der obersten Landesbehörden und des BfArM bedürfen Liegen, die mit einer Sperrbox ausgestattet sind, einer Überprüfung und, soweit es sich um die einzige technische Sicherheitseinrichtung handelt, einer Nachrüstung. Eine schaltbare Steckdose stellt keine technische, sondern eine organisatorische Maßnahme dar, die dazu dient, die Liege bei Nichtgebrauch manuell außer Betrieb zu nehmen. Daher ist sie nach unserer Auffassung als zusätzliche Sicherheitseinrichtung nicht zulässig!
Sie schreiben: Es gab nach dem tragischen Unfall 2003 "bundesweit seither weitere Vorfälle durch Einklemmungen mit Todesfolge". Wie viele waren das?
Neben dem tödlichen Unfall im Jahr 2003 gab es in Deutschland zwei weitere tödliche Unfälle mit Reinigungskräften in den Jahren 2016 und 2017. Aus dem Ausland sind weitere Todesfälle bekannt. Deutlich häufiger treten Unfälle und Beinaheunfälle durch Selbsteinklemmung auf.
Gibt es Ihrerseits Schätzungen oder Berechnungen, wie viel der durch diese Neuregelungen veranlasste Aufwand den betroffenen Heilmittelerbringern kosten wird?
Entsprechend der Information der obersten Landesbehörden und des BfArM bedürfen bereits in Verkehr gebrachte Liegen einer sicherheitstechnischen Überprüfung und sind nur bei einem entsprechenden Sicherheitsmangel technisch nachzurüsten. Es handelt sich also um eine Einzelfallprüfung. Daher ist eine pauschale Kostenabschätzung kaum möglich. Eine akzeptierte Sicherheitsmaßnahme ist die Umkehr der Bedienrichtung. Im günstigsten Fall kann diese durch eine einfache Umpolung der Anschlussleitung umgesetzt werden. Eine weitere vorgeschlagene Lösung ist die Installation eines sogenannten 3-Stufen-Schalters. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wird eine solche Lösung noch in diesem Jahr in Deutschland auf dem Markt erscheinen und voraussichtlich für 200 bis 300 Euro, inklusive der Montagekosten, umsetzbar sein. Wer die Kosten zu tragen hat, ist im Einzelfall zu klären.
Gab es in Ihrem Hause einen Abwägungsprozess, inwieweit der Aufwand zu dem zusätzlichem Sicherheitsgewinn in einem Verhältnis steht?
Als Unfallversicherungsträger haben wir die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen zu sorgen. Die integrierte Sicherheit ist ein bei Medizinprodukten und Maschinen schon lange gefordertes Konzept, welches bei Therapieliegen vielfach nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Gemäß Arbeitsschutz- und Medizinprodukterecht hat jedoch auch der Betreiber für einen sicheren Betrieb zu sorgen und an korrektiven Maßnahmen mitzuwirken. Inwiefern ein Hersteller seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden. Hierzu müssen die allgemeinen Grundsätze der Produzenten- und Produkthaftung sowie des Gewährleistungsrechts herangezogen werden. Es handelt sich bei der Frage nach der sicherheitstechnischen Ausstattung also nicht um eine Grundsatzfrage, sondern bis wann entsprechende Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen sind.
Im Falle einer technischen Nachrüstung werden in der Information der obersten Landesbehörden und des BfArM keine Fristen zur Umsetzung genannt. Bei mangelhaften Liegen ist jedoch unverzüglich durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen ein sicherer Betrieb bis zur Nachrüstung bzw. Beseitigung der Mängel zu gewährleisten. Eine Aufzählung der erforderlichen Maßnahmen finden Sie in dem Informationspapier.
Wir empfehlen, sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen und eine Nachrüstung zu veranlassen. Als Hilfestellung bieten wir eine sogenannte Mustererklärung zur Nachrüstung zum Download über die BGW-Webseite an. Falls zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine geeignete Nachrüstlösung verfügbar sein sollte, empfehlen wir die Sicherheitsrisiken übergangsweise durch die zuvor genannten organisatorischen Maßnahmen zu minimieren.
Mit freundlichen Grüßen
Pressestelle
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Kommunikation
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
TherapieliegenBerufsgenossenschaftBGWnachgehakt
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Dway schrieb:
Ganz ehrlich. Was soll der Schwachsinn. Ich lass meine Reinigungskraft unterschreiben das sie vorher den Stecker ziehen muss und zieh vorher selbst alle Stecker bevor ich die Praxis verlasse. Freilaufende Kinder hab ich nicht in meiner Praxis. Falls doch mal ein Pat unter die Bank krabbelt während ich nicht in der Kabine bin und zufällig mit dem Knie den Schalter erwischt dann läuft soviel schief das ich vorher verklagt werde weil jemand im Verkehr verunglückt ist als er auf dem weg zu mir war. Die Wahrscheinlichkeit das was passiert bzw das die BG ne Begehung durchführt und mich ermahnt ist sicherlich im Promillebereich.
Seit Jahren fahren wir die Therapiebänke so weit hoch, dass die Putzfrau auch an das Gestänge kommen kann und ziehen dann das Kabel aus der Steckdose und legen es auf die Bank. Somit kann die Putzfrau noch nicht einmal über ein Kabel stolpern. Aber warum einfach, wenn es kompliziert geht?!grinning
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Sybille Goels schrieb:
Wie wäre es denn mit der einfachsten Variante?: bevor die Putzfrau kommt, einfach die Stecker der Bänke ziehen!!!
Seit Jahren fahren wir die Therapiebänke so weit hoch, dass die Putzfrau auch an das Gestänge kommen kann und ziehen dann das Kabel aus der Steckdose und legen es auf die Bank. Somit kann die Putzfrau noch nicht einmal über ein Kabel stolpern. Aber warum einfach, wenn es kompliziert geht?!grinning
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janine928 schrieb:
Weil an einfach keiner verdienen würde und weil auch viiiele Arbeitsplätze bei der BG plötzlich unnötig wären
Jedes Menschenleben ist unendlich viel Wert, also ist zur Rettung auch unendlich viel Aufwand vertretbar.
Es findet gesellschaftlich keine Diskussion statt, ab welchen Aufwand Tote in Kauf genommen werden können.
Wir haben mit der BG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zur Rettung von Gesundheit und Leben alles anordnen kann, weil sie den Aufwand nicht bezahlen muss.
Gerade diese Kostenträgerverlagerung auf andere macht den Unterschied. Bei den Krankenkassen klappt die Abwägung zwischen Gesundheit und Aufwand ziemlich kosteneffizient, wie wir alle wissen. Warum? Eben weil der Aufwand von den KK's selber getragen werden muss.
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mechanicus schrieb:
Das System hat Methode.
Jedes Menschenleben ist unendlich viel Wert, also ist zur Rettung auch unendlich viel Aufwand vertretbar.
Es findet gesellschaftlich keine Diskussion statt, ab welchen Aufwand Tote in Kauf genommen werden können.
Wir haben mit der BG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zur Rettung von Gesundheit und Leben alles anordnen kann, weil sie den Aufwand nicht bezahlen muss.
Gerade diese Kostenträgerverlagerung auf andere macht den Unterschied. Bei den Krankenkassen klappt die Abwägung zwischen Gesundheit und Aufwand ziemlich kosteneffizient, wie wir alle wissen. Warum? Eben weil der Aufwand von den KK's selber getragen werden muss.
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Ist aber auch alles ein Unsinn. Als nächstes müssen alle Praxen- und überhaupt jedes Gewerbe o.ä- die sich nicht im Erdgeschoss befinden-und die Barrierefreiheit durch Fahrstühle gewährleistet- ihre sämtlichen Fenster mit Schlössern ausstatten. Könnte eine Reinigungskraft rausfallen beim Fensterputzen. Oder gibt es so ein Gesetz bereits? Lasst mich raten, ist in Vorbereitung.
Es ist zum Haareraufen.
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einfachistnichts schrieb:
Meine beste Bank lässt sich auf 40 cm über den Boden runterfahren. Die anderen auf 50cm. Wer soll da drunter zerquetscht werden? Vielleicht sollte man auch damit anfangen, zu differenzieren?
Ist aber auch alles ein Unsinn. Als nächstes müssen alle Praxen- und überhaupt jedes Gewerbe o.ä- die sich nicht im Erdgeschoss befinden-und die Barrierefreiheit durch Fahrstühle gewährleistet- ihre sämtlichen Fenster mit Schlössern ausstatten. Könnte eine Reinigungskraft rausfallen beim Fensterputzen. Oder gibt es so ein Gesetz bereits? Lasst mich raten, ist in Vorbereitung.
Es ist zum Haareraufen.
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einfachistnichts schrieb:
Geputzt wird dann nur noch unter Aufsicht.
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Praxis Johannson schrieb:
Guten Tag, ich habe in der ersten Woche nach Eröffnung meiner Praxis schon gemerkt, dass das keine gute Idee ist bei draufdrücken herunterzufahren. Daher habe ich einfach die Schläuche umgedreht .Bei Özpinarliegen geht das. Da es nun schon seit 2005 hervorragend funktioniert, frage ich mich, ob ich diese Box überhaupt kaufen muss….wäre ja total überflüssig. Danke für die Antwort.
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