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Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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Einklemmgefahr im Hubmechanismus, zum Beispiel bei Reinigungsarbeiten
Foto: BGW/Schierrieger • Lizenz: CC-BY •Dies birgt gerade bei den elektrisch betriebenen Bänken ein gewisses Restrisiko. Laut der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) kam es in den letzten Jahren zu einigen tödlichen Unfällen durch Einklemmungen.
Die zuständigen Behörden (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM, zuständige Landesbehörden und die BGW) mahnten daher in den letzten Jahren immer wieder erhöhte Sicherheitsvorkehrungen an, um solche Unfälle zu vermeiden (wir berichteten).
Deshalb wurden zum Beispiel vor ca. 15 Jahren die so genannten Sperrboxen bei allen elektrisch höhenverstellbaren Bänken eingeführt. Dieser Sicherheitsstandard reicht den Behörden nun allerdings nicht mehr aus und sie formulierten im Dezember letzten Jahres neue Anforderungen. Auf Grund dieser ergeben sich folge Pflichten für Praxisinhaber:
Altbestände
Es gibt leider keinen Bestandsschutz. Jeder Praxisinhaber, welcher elektrisch höhenverstellbare Behandlungsbänke einsetzt muss tätig werden.
Mängelprüfung
Jede Bank muss auf Mängel überprüft werden. Sollten welche festgestellt werden, müssen diese fachgerecht beseitigt werden. Ganz wichtig: Diese Überprüfung auf Mängel muss auch dokumentiert werden.
Zweite technische Sicherheitseinrichtungen
Sollte die eingangs erwähnte Sperrbox die einzige technische Sicherheitseinrichtung an einer Bank sein, muss eine weitere auf Kosten des Inhabers nachgerüstet werden.
Diese Nachrüstung könnte wie folgt aussehen:
- • Ein einfacher Fußschalter wird gegen einen dreistufigen Fußschalter getauscht. Ein dreistufiger Fußschalter reagiert nur bei leichtem Druck. Drückt der Therapeut stärker darauf, springt er eine Stufe weiter und stoppt die Auf- oder Abwärtsbewegung der Bank.
Dies sind nur drei von zig möglichen zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen. Daher raten auch mit der Materie vertraute Fachleute, sich beim kleinsten Zweifel mit dem Hersteller der Behandlungsliege in Verbindung zu setzen. Dieser soll dem Praxisinhaber die Sicherheit der Behandlungsbank schriftlich bestätigen (Mustererklärung) oder die Bank fachgerecht nachzurüsten.• Alternativ kann auch ein Fußschalter eingebaut werden, den der Therapeut in einem bestimmten Rhythmus antippen muss, damit dieser reagiert.
• Hat die Bank eine so genannte Reling oder Fußbedienleiste, kann auch eine „Umkehr der Laufrichtung“ eingebaut werden. Das heißt: Drücke ich die Reling nach unten, fährt die Bank hoch und umgekehrt.
Die Kosten können je nach Bedarf stark variieren. Ganz wichtig: Auch diese Prüfung und ggf. Kontaktaufnahme mit dem Hersteller ist zu dokumentieren.
In der Zwischenzeit
Sollte der Bedarf einer Reparatur oder Nachrüstung festgestellt worden sein, dürfen die Therapieliegen nur noch eingeschränkt benutzt werden. Konkret formuliert das das Bundesinstitut wie folgt:
• Sicherstellung des ausschließlich beaufsichtigten Aufenthalts von Patienten oder deren Angehörigen.
• Unterweisung aller Anwender und insbesondere Dritter, wie z.B. Reinigungspersonal, das ggf. allein nach Ende der Öffnungszeiten in mit entsprechenden Liegen ausgestatteten Räumlichkeiten tätig ist, unter Hinweis auf die Zwischenfälle.
• Anbringen von deutlich sichtbaren Warnaufklebern hinsichtlich der Scher- / Quetschgefahr.
• Festlegung der Regelungen zum sicheren Betreiben, z.B. durch eine Arbeits-/Betriebsanweisung.
• Ausschalten des Geräts bei Nichtgebrauch oder Trennung vom Stromnetz; der Schaltzustand bzw. die Trennung muss zweifelsfrei und schnell erkennbar sein, z.B. beleuchteter Schalter bei bestehender Verbindung.
• regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.
Grundsätzlich und zwar jetzt sofort
Laut Berufsgenossenschaft sind darüber hinaus unverzüglich folgende Maßnahmen erforderlich:
• Außerbetriebnahme des Geräts bei Nichtgebrauch; der Schaltzustand muss zweifelsfrei und schnell erkennbar sein
• Festlegung der Regelungen zum sicheren Betreiben im Rahmen einer Arbeits-/Betriebsanweisung
• Anbringen eines Warnhinweises auf mögliche Quetsch- und Scherverletzungen (Tipp: BGW‑Aufkleber nutzen!)
• Regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigen – auch des Reinigungspersonals
• Information externer Dienste über Sicherheitsrisiken
• Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen
• Dokumentation der getroffenen Maßnahmen
Neuanschaffungen
Beim Neukauf von Therapieliegen rät die Berufsgenossenschaft auf eine „integrierte Sicherheit“ zu achten und sich dies am besten vom Hersteller schriftlich bestätigen zu lassen. Einen diesbezüglichen Mustervordruck finden Sie hier.
Sicht der Berufsgenossenschaft
Gerne hätten wir noch über die Sichtweise der BGW auf diesen Themenkomplex berichtet. Insbesondere hatten uns folgende Punkte interessiert:
Auf unsere offizielle Presseanfrage teilte uns der zuständige Mitarbeiter allerdings wörtlich mit:• Erkennt die BGW eine „schaltbare Steckdose“, bei der mittels Lichtschalter beim Verlassen des Raumes die Stromzufuhr zu Behandlungsbank unterbrochen wird, als eine weitere "technische Sicherheitseinrichtung" an?
• Gibt es seitens der BGW Schätzungen/Berechnungen wieviel der durch diese Neuregelungen veranlasste Aufwand den betroffenen Heilmittelerbringern kosten wird?
• Gab es innerhalb der BGW einen Abwägungsprozess, inwieweit der Aufwand zu dem zusätzlichem Sicherheitsgewinn in einem Verhältnis steht?
"Auf Ihre Fragen kann ich Ihnen leider noch keine Antwort geben, da die fachlichen Ansprechpersonen zurzeit terminlich ausgelastet sind. Ich muss Sie daher noch um etwas Geduld bitten. Sobald ich hier eine Rückmeldung erhalte, sende ich Ihnen zeitnah eine Antwort zu."
Sobald diese Antworten der BGW uns vorliegen sollten, werden wir den Artikel selbstverständlich aktualisieren. Weitere ausführlichere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf der Webseite der Berufsgenossenschaft.
Friedrich Merz / physio.de
update vom 17.6.2021:
Mittlerweile liegen die Antworten der BGW vor. Sie finden diese hier.
TherapieliegenBerufsgenossenschaftBGW
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ursaS schrieb:
Es geht nur um elektrische Liegen!
Altbestände
Es gibt leider keinen Bestandsschutz. Jeder Praxisinhaber, welcher elektrisch höhenverstellbare Behandlungsbänke einsetzt muss tätig werden.
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Butthead schrieb:
Lesen hilft! Meistens....
Altbestände
Es gibt leider keinen Bestandsschutz. Jeder Praxisinhaber, welcher elektrisch höhenverstellbare Behandlungsbänke einsetzt muss tätig werden.
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Thorsten Wirth schrieb:
Und wenn man keine elektrischen Liegen hat und nur Pumpliegen....soll man die dann alle ersetzen?!
habe in einer alten Diskussion zum Thema hier im Forum von 2018 noch was interessantes gefunden:
Abhilfe kann da nur eine auf Entfernung bzw. Abstand reagierende Funkschaltung schaffen, die nur befugte Personen bei sich haben dürfen. Diese stellen ab einem Meter Entfernung die höhenverstellbare Funktion der Liegen automatisch ab.
Hat so was jemand in Betrieb?
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Butthead schrieb:
Hi Folks,
habe in einer alten Diskussion zum Thema hier im Forum von 2018 noch was interessantes gefunden:
Abhilfe kann da nur eine auf Entfernung bzw. Abstand reagierende Funkschaltung schaffen, die nur befugte Personen bei sich haben dürfen. Diese stellen ab einem Meter Entfernung die höhenverstellbare Funktion der Liegen automatisch ab.
Hat so was jemand in Betrieb?
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uwe holz schrieb:
was an es hat tote gegeben ist nicht zu verstehen.....
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Lieber Herr Holz, Ihr Satz ist auch nicht zu verstehen..... ;-)
LG
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Butthead schrieb:
was an es hat tote gegeben ist nicht zu verstehen.....
Lieber Herr Holz, Ihr Satz ist auch nicht zu verstehen..... ;-)
LG
Das mal als Zitat von Seite 4 der hier verlinkten Power Point Präsentation der BG.......
Fall 1: Sperrbox wurde nachgerüstet, aber nicht genutzt = Anwenderfehler;
Fall 2 der Stecker wurde nicht gezogen - auch hier ein Nutzerfehler.
Man muß halt bei aller Sicherungswut die vorhandenen Möglichkeiten auch nutzen, sonst bringen alle Sicherungen und Einweisungen und deren Dokumentationen nix.......
Und ja, wir glauben jetzt einfach mal alle fest daran, daß die jetzt geforderte Sicherung von der Sicherung dann wirklich sachgemäß benutzt wird....denn nur doppelt gemoppelt hält besser und ist zielführend!.....
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janine928 schrieb:
"Spezifische Konstellation Fall 1: Eine sog. „Sperrbox“ zur Sperrung der Höhensteuerung war vorhanden, wurde aber nicht genutzt Spezifische Konstellation Fall 2: „Sperrbox“ nicht vorhanden + Netzstecker nicht gezogen (Anweisung dies nach Therapieende zu tun bestand")
Das mal als Zitat von Seite 4 der hier verlinkten Power Point Präsentation der BG.......
Fall 1: Sperrbox wurde nachgerüstet, aber nicht genutzt = Anwenderfehler;
Fall 2 der Stecker wurde nicht gezogen - auch hier ein Nutzerfehler.
Man muß halt bei aller Sicherungswut die vorhandenen Möglichkeiten auch nutzen, sonst bringen alle Sicherungen und Einweisungen und deren Dokumentationen nix.......
Und ja, wir glauben jetzt einfach mal alle fest daran, daß die jetzt geforderte Sicherung von der Sicherung dann wirklich sachgemäß benutzt wird....denn nur doppelt gemoppelt hält besser und ist zielführend!.....
Es müssen immer zwei Taster (Fuß und Hand) GLEICHZEITIG aktiviert werden, damit das Gerät in Betrieb genommen werden kann. (Hat heute quasi jeder Rasenmäher.)
Einfach, sicher und kann nicht vergessen werden!
Ich kenne Therapieliegen, bei denen wurde in 10 Jahren noch nicht einmal der Sicherungsstift gezogen.
Wie wäre es denn mit so einer Lösung?
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Auch eine Arretierung ähnlich einer Kindersicherung müsste zu machen sein.
Aber das wird wohl nur eine Lösung für zukünftige ( teure) Liegen sein.
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kroetzi schrieb:
@Zacharopoulos Michael
Auch eine Arretierung ähnlich einer Kindersicherung müsste zu machen sein.
Aber das wird wohl nur eine Lösung für zukünftige ( teure) Liegen sein.
Wenn ich am Kopfende sitze und soll den Handschalter auch noch mit bedienen , ist der gerade am Fußende und ich muss die Behandlung unterbrechen,
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inraingeborg schrieb:
Halte ich für sehr unpraktisch.
Wenn ich am Kopfende sitze und soll den Handschalter auch noch mit bedienen , ist der gerade am Fußende und ich muss die Behandlung unterbrechen,
Und rechts und links an der Seite auch noch - wenn gewünscht?
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Zacharopoulos Michael schrieb:
@inraingeborg Wie wäre es denn mit einer Handtaste am Kopf- und Fußende??
Und rechts und links an der Seite auch noch - wenn gewünscht?
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Zacharopoulos Michael schrieb:
In der Industrie löst man so etwas deutlich einfacher:
Es müssen immer zwei Taster (Fuß und Hand) GLEICHZEITIG aktiviert werden, damit das Gerät in Betrieb genommen werden kann. (Hat heute quasi jeder Rasenmäher.)
Einfach, sicher und kann nicht vergessen werden!
Ich kenne Therapieliegen, bei denen wurde in 10 Jahren noch nicht einmal der Sicherungsstift gezogen.
Wie wäre es denn mit so einer Lösung?
Wir suchen seit langem eine Firma, die diverse Reparaturen an unseren Liegen durch führt, wie z.b die Hydraulik am Kopfteil. Hat jemand eine Idee, wir sind in NRW.
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Andreasbad schrieb:
Es ist schwierig für unterschiedliche Hersteller von Liegen, eine Firma zu finden.
Wir suchen seit langem eine Firma, die diverse Reparaturen an unseren Liegen durch führt, wie z.b die Hydraulik am Kopfteil. Hat jemand eine Idee, wir sind in NRW.
für hydraulische Liegen kann das ja nicht gelten, oder?
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marco spiegel schrieb:
Hallo zusammen,
für hydraulische Liegen kann das ja nicht gelten, oder?
Physiotops?-?Fu?schalter Abdeckung
Passt für den gängigen Magnetic-Fußschalter, der mit vier Schrauben darin
befestigt wird und schützt vor unbeabsichtigtem Betätigen des Schalters z. B.
mit dem Knie.
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kroetzi schrieb:
Ein stolzer Preis für ein Stück gebogenes Blech.
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Ingrid Schaum schrieb:
Unter folgendem Link kann eventuell geholfen werden:
Physiotops?-?Fu?schalter Abdeckung
Passt für den gängigen Magnetic-Fußschalter, der mit vier Schrauben darin
befestigt wird und schützt vor unbeabsichtigtem Betätigen des Schalters z. B.
mit dem Knie.
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