Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
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Dort hat der Bundesrat einen Zulassungsstopp für alle Leistungserbringer beschlossen. Am 04.07.2002 trat das Gesetz in Kraft. Es betrifft sowohl Ärzte wie auch Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und alle anderen Gesundheitsberufe.
Bereits im letzten Jahr hatte das Parlament festgelegt, im Falle einer signifikanten Zunahme von Praxiseröffnungen präventiv die Notbremse zu ziehen, um damit kostendämpfend zu wirken. Diese Situation ist nun eingetreten. Den Kantonen, die das Gesundheitswesen in der Schweiz in eigener Kompetenz verwalten, soll damit die Möglichkeit gegeben werden, ihre Ressourcen besser zu steuern. Im Anhang zum Gesetz sind Richtwerte zur Versorgungsdichte festgehalten. Die Zahlen entsprechen dem Ist-Zustand der niedergelassenen Praxen.
Der Zulassungsstopp ist zunächst auf 3 Jahre befristet. Innerhalb dieser Zeit sollen die Werte ermittelt werden, die einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung entsprechen. Die Kantone können bei der Umsetzung des Gesetzes für einzelne Berufgruppen die Zulassungsbeschränkungen lockern, um eine Unterversorgung auszuschließen. Sie müssen dabei aber auch die Situation der Nachbarkantone beachten.
Peter Appuhn
physio.de
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