Wir suchen:
Physiotherapeut (m/w/d)
Masseur und med. Bademeister
(m/w/d)
in Vollzeit, Teilzeit oder auf
Minijob-Basis
Wir bieten:
Überdurchschnittliches Gehalt
2000 € Wechselbonus
Übernahme von
Fortbildungskosten
Zahlreiche Benefits
(Sachbezüge, Gesundheitsvorsorge,
etc.)
Abwechslungsreiche Tätigkeit
durch großen Trainingsbereich
Ganztätig besetzte Rezeption
Aufgeschlossenes und nettes Team
Flexible Arbeitszeiten (4
Tage-Woche möglich)
un...
Physiotherapeut (m/w/d)
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Am Samstag hatten wir berichtet, wir hätten eindeutige Informationen, dass die Heilmitterichtlinien, so wie sie vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (BAÄK) in seiner Sitzung am 01.12. verabschiedet wurden nicht umgesetzt werden. Das Bundesgesundheitsministerium wird das Ergebnis zurückweisen. Der ab 1. Januar neu zu konstituierende gemeinsame Bundessauschuss wird sich, dann unter Mitwirkung von Patientenvertretern, mit dem Thema beschäftigen.
Einzelne Landsverbände des ZVK berichten nun auf ihren Internet-Seiten von anders lautenden Stellungnahmen aus dem BMGS. Danach sei der Richtlinientext noch gar nicht im Ministerium angekommen. Eine Beanstandung betreffe nur die Richtlinien zur Sondennahrung.
Die Beschlüsse des BAÄK wurden bereits vor fast zwei Wochen an das BMGS geschickt. Auch wenn man eine weihnachtliche Überlastung der Deutschen Post unterstellen will, werden sie wohl doch schon seit einiger Zeit in der Berliner Wilhelmstraße angekommen sein. Wir können die unterschiedlichen Richtlinien schon unterscheiden, unsere Information betrifft definitiv nicht die Arzneimittelrichtlinien sondern tatsächlich die Heilmittelrichtlinien.
Unsere Informationsquelle können wir nicht nennen. Es gehört zum Basiswissen von Journalisten, Informanten nicht preiszugeben. Wer das täte, wäre in Zukunft von weiteren Nachrichten abgeschnitten. „Nachrichtengeber“ auf den Marktplatz zu stellen, wäre ungefähr so, wie wenn ein Physiotherapeut bei einer frisch operierten Hüftendoprothese Flexion, Adduktion, Innenrotation üben lässt.
Morgen treffen sich beim Behindertenbeauftragten Abgeordnete, Mitglieder des BAÄK und von Patientenverbänden, das ist auch uns seit längerem bekannt. Selbstverständlich ist es weiter richtig, alle Kanäle zu nutzen, um deutlich zu machen, dass die Rechte der Betroffenen beachtet werden müssen. Die jetzt glücklicherweise eingeschlagene Stoßrichtung des Ministeriums kann damit gestützt werden und auch der neue Bundesausschuss, der natürlich nicht nur im Sinne von Patienten und Leistungserbringern urteilen wird, kann immer noch beeinflusst werden.
Fakt ist, Therapeuten und Patienten können jetzt wesentlich zuversichtlicher in die Zukunft schauen. Die besonders für chronisch Kranke und Behinderte restriktiven Richtlinien werden so nicht Realität werden.
In diesem Jahr werden keine relevanten Neuigkeiten mehr zu erwarten sein. Das BMGS hat bis in den Februar 2004 hinein Zeit, die Vorlage des BAÄK zu prüfen
Peter Appuhn
physio.de
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