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Genau diese Vorstellung strebt eine Gruppe von Fitnesstrainern und Wissenschaftlern in der Schweiz an. Angeführt vom Verband der Fitness- und Gesundheitscenter werden sie demnächst beim Bund beantragen, dass gegen gewisse Krankheiten auch Bewegungs- und Sportprogramme als medizinische Leistung anerkannt und vergütet werden. "Bewegung hat in vielen Fällen dieselbe Wirkung wie ein Medikament", sagt Professor Lukas Zahner vom Departement für Sport, Bewegung und Gesundheit der Universität Basel. "Wenn ein Patient sich lieber bewegt als ein Medikament einnimmt, sollte man das auch genauso unterstützen."
Das Mittel, für das der Verband die Kassenpflicht verlangt, ist ein Trainingsprogramm namens Corpura. Es besteht laut Zahner aus Ausdauer- und Krafttraining, würde vom Arzt verordnet, in Begleitung von Fachleuten umgesetzt und regelmäßig auf seinen Effekt beim Patienten getestet. Wirksam sei Corpura gegen etliche Leiden wie Depressionen oder Herz-Kreislauf-Probleme. Ihren Antrag auf Kostenübernahme wollen die Befürworter jedoch in einem ersten Schritt auf Diabetes Typ 2 begrenzen, eine Krankheit, unter der in der Schweiz schätzungsweise 500.000 Menschen leiden. Experte Zahner ist überzeugt, bei vielen von ihnen könne ein personalisiertes Trainingsprogramm etwa das Medikament Metformin ersetzen, das oft zur Senkung des Blutzuckerspiegels eingesetzt wird. Sein Institut habe genug Evidenz gesammelt, um nach wissenschaftlichen Kriterien zu belegen, dass Sport mindestens so gut wirke wie dieses Präparat. Vom Institut für Präventivmedizin der Universität Zürich kommt derweil der Befund, dass die Behandlung auch wirtschaftlich ist - also nicht mehr kostet als die Behandlung mit Medikamenten.
Mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) haben die Initiatoren bereits erste Gespräche geführt. Ursprünglich wollten sie Corpura gleich selber als Medikament definieren und auf die Spezialitätenliste mit allen anerkannten Arzneimitteln setzen lassen. Dies kam für das BAG indes nicht in Frage. Darum wird der Verband der Fitnesscenter nun einen grundsätzlichen Antrag auf Kostenübernahme durch die Grundversicherung stellen. Das Bundesamt will sich zu den Erfolgschancen dieses Antrags noch nicht äußern. Es schreibt dazu, dass in puncto Vergütung von Kraft- und Ausdauertraining dasselbe gelte wie für alle Medikamente und Leistungen: Sie müssen wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Außerdem verweist es darauf, dass die Grundversicherung schon heute gewisse Bewegungstherapien vergütet, etwa zur Behandlung von krankhafter Adipositas. Das gilt allerdings nur, wenn die Leistungen unter ärztlicher Leitung erbracht werden.
Im besten Fall soll der Hausarzt Fitness-Trainings verschreiben können - und die Kassen müssten zahlen. Dazu will der Verband der Fitness-Studios eine Initiative lancieren. Dass er mitunter aus Eigeninteresse handelt, verhehlt der Verband nicht.
NUR / physio.de
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