Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Hier die Ergebnisse im Einzelnen:
Schwerwiegend chronisch krank: Der gemeinsame Bundesausschuss wird am 27.01. die Kriterien festlegen. Klar ist, dass Menschen mit der Pflegestufe II und III dazu gehören werden. Eine Liste mit 18 Indikationen soll bis dahin fixiert werden. Als Beispiele wurden bisher Mucoviszidose und Spina bifida genannt Bis zum 30.06. wird dann eine umfassende Liste mit allen Diagnosen erstellt sein, die dann Grundlage zur Einstufung „Schwerwiegend chronisch krank“ ist. Die Einstufung „chronisch“ gilt auf jeden Fall rückwirkend zum 01.01.04.
Fahrtkosten: Für Menschen, die hilfsbedürftig, geh- oder sehbehindert sind, werden die Transportkosten von den Krankenkassen erstattet. Auch diese Regelung wird der Bundesausschuss am 27.01. festlegen.
Patienten können aber schon ab heute Anträge auf Erstattung der Kosten bei ihren Krankenkassen stellen.
Notfälle: Grundsätzlich soll auch hier das Prinzip gelten, dass die Praxisgebühr nur einmal anfällt. Auch wer am Wochenende, z.B. zum Verbandswechsel oder zur Behandlung einer Kolik, mehrmals Notdienst aufsuchen muss, braucht nur einmal zahlen. Eine entsprechende Regelung sollen Krankenkassen und Ärzte in den Bundesmantelvertrag aufnehmen.
Pillenverordnung: Die Ärzteschaft wird prüfen, ob es medizinisch vertretbar ist, Jahresverordnungen auszustellen. So würde nur einmal jährlich die Praxisgebühr anfallen. Das Ministerium dringt darauf, diese Regelung schnell umzusetzen.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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