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Schweizer Verhältnisse
Komplementärmedizin soll ab 2017 der Schulmedizin gleichgestellt werden.
09.05.2016 • 0 Kommentare

Kontroverse Diskussionen bezüglich des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung sind keine rein deutsche Eigenart. So wurde und wird in unserem eidgenössischen Nachbarland die Bezahlung der Komplementärmedizin durch die dortige obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) heiß diskutiert.

Unter Komplementärmedizin subsumieren die Schweizer in diesem Zusammenhang:
  • • Anthroposophische Medizin
    • Traditionelle chinesische Medizin
    • Homöopathie
    • Phytotherapie
    • Akupunktur
Wie umstritten dieses Thema in der Schweiz war, zeigt ein kleiner Blick zurück:
Bis 2005 wurde die Komplementärmedizin von der OKP bezahlt.
Dann wurde sie wegen umstrittener Wirksamkeit aus dem Leistungskatalog gestrichen.
Erst eine Volksabstimmung im Jahre 2009 sorgte dafür, dass die fünf Fachrichtungen der Komplementärmedizin ab 2012 den anderen von der OKP vergüteten Fachrichtungen gleichgestellt (und somit auch bezahlt) wurden; allerdings nur provisorisch bis 2017.

Hintergrund der damaligen Entscheidung war, dass die o.g. Fachrichtungen in dem fünfjährigen Zeitfenster ihre Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit belegen sollten.

Wie sich nun herausgestellt hat, ist dies den betroffenen Fachrichtungen "als Ganzes" nicht möglich, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in einer Mitteilung schreibt.

Man einigte sich darauf, die Komplementärmedizin weiterhin zu bezahlen. Einzelne Leistungen aus diesem Bereich werden allerdings dem in der Schweiz völlig normalen Verfahren einer wiederkehrenden Kontrolle auf Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit unterzogen.

Die hierfür notwendigen Verordnungsanpassungen schickt nun das EDI bis 30. Juni 2016 "in die Anhörung"; was ungefähr dem deutschen Gesetzgebungsverfahren entspricht.

Gesetzt den Fall, dass in der Schweiz ebenfalls das Strucksche-Gesetz gilt, wonach kein Gesetz je das Parlament so verlässt wie es ursprünglich mal eingebracht wurde, darf man gespannt sein, wie die schweizerischen Parlamentarier abschließend entscheiden werden.

Friedrich Merz / physio.de

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