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- Eichthal
...
Kollegen,
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Zugegeben, seit der Einführung des TSVGs und der Errichtung der Schiedsstelle hat sich dieses Machtgefälle etwas nivelliert. Ein Umstand, an den sich der GKV-Spitzenverband dem Anschein nach erst noch gewöhnen muss.
Obwohl im gleichen Boot sitzend, gingen die einzelnen Professionen die Verhandlungen zur Einführung der telemedizinischen Leistungen (vulgo: Videotherapie) verschieden an. Interessant auch, welche Ergebnisse sie damit erzielten. Hier ein grober Überblick der Ergebnisse.
Physiotherapie
Die maßgeblichen Physioverbände erzielten mit dem GKV-SV nach Verhandlungen eine Vereinbarung (wir berichteten). Im Kern einigten sie sich auf Folgendes:
Elfenbeinturm• Die Erstattungshöhe der Videobehandlung liegt auf dem Niveau der Präsenzbehandlung.
• Für Videobehandlungen gibt es eigene Positionsnummern.
• Es gibt eine Softwarepauschale von 300 Euro und eine Hardwarepauschale 950 Euro.
• Die Menge der Videobehandlungen ist auf Verordnungsebene begrenzt (z.B.: Maximal die Hälfte der verordneten Einheiten auf einem Rezept KG-Einzel kann als Videotherapie erbracht werden).
• Auch bei der Videotherapie muss der Patient zur ersten Behandlung in die Praxis kommen.
• Videotherapie kann nur aus einem Raum innerhalb der Praxis abgegeben werden.
Mit dem bescheidenen Blick eines Redakteurs aus dem Berliner Elfenturm ist es nur schwer vorstellbar, dass die Videotherapie unter diesen Voraussetzungen ein Erfolg werden wird. Gerne lassen wir uns aber eines besseren belehren und hoffen darauf, dass die Videotherapie in den nächsten GKV-HIS Berichten auftauchen wird – dann lässt sich ja sehen, ob und in welchem Umfang sie eingesetzt wird.
Ergotherapie
Die Ergotherapeuten wählten einen konfrontativeren Weg. Nachdem im Frühjahr der GKV-SV dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) signalisiert hatte, dass es nach Auslaufen der Corona-Sonderregelungen mit der Videotherapie überhaupt keine Probleme mit der Fortführung gäbe und man sich quasi mit den Ergo-Verbänden schon so gut wie einig sei, intervenierte der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (BED) beim G-BA. Dies veranlasste den GKV-SV dazu, die Gespräche abzubrechen. Und so traf man sich nun vergangene Woche vor dem eingangs erwähnten Schiedsgericht unter Vorsitz des bestens präparierten Herrn Orlowski.
Die Ergebnisse können sich sehen lassen:
- • Die Erstattungshöhe der Videobehandlung liegt auf dem Niveau der Präsenzbehandlung.
Abschließend ist zu erwähnen, dass es sich hierbei nicht um einen klassischen Schiedsspruch handelt, sondern um einen vor dem Schiedsgericht geschlossen Vergleich. Dies ist insofern bedeutend, als dieser Vergleich nicht mittels einer Klage angegriffen werden kann. Die Vereinbarungen in diesem Vergleich gelten ab 1. Oktober 2022.• Es gibt keine Begrenzung der telemedizinischen Leistungen auf Verordnungsebene. Es kann theoretisch ein ganzes Rezept über Videotherapie „abgearbeitet“ werden. Was es aber gibt, ist eine Begrenzung der Videotherapie analog zur Ärzteschaft von bis zu 30 Prozent bezogen auf die Gesamtmenge an allen ergotherapeutischen Leistungen einer Praxis eines Quartals.
• Ergotherapeuten erhalten drei Jahre lang 1.000 Euro als Hard- und Softwarepauschale.
• Der Ort der Leistungserbringung muss nicht in der Praxis sein.
• Für Videobehandlungen gibt es eigene Positionsnummern.
Logopädie
Am verfahrensten wirkt die Situation im Bereich der Logopädie. Auch hier gab es im Zuge der Corona-Sonderregelungen eine Videotherapie. Nach Ablauf dieser Sonderregelungen gelang es aber nicht, eine Anschlussregelung zu finden. Mittlerweile taten sich noch weitere juristische Hürden vor dem Sozialgericht Berlin auf, sodass im Moment die Logopädieverbände mit dem GKV-SV vor Gericht verhandeln, welcher Verband überhaupt als maßgeblich gilt.
Und erst wenn dies geklärt ist, kann man sich wieder in inhaltliche Verhandlungen über die Ausgestaltung der Videotherapie begeben.
Da dieser Zustand aber für alle Beteiligten als äußerst unbefriedigt eingestuft wird, einigte man sich in zähen Verhandlungen auf eine sog. „Übergangsänderungsvereinbarung“. Diese beinhaltet u. a. Folgendes:
Spricht man mit manch Beteiligtem aus dem Kreise der logopädischen Berufsverbände, so hört man: „Im Grunde genommen haben die Ergotherapeuten jetzt das, was wir auch gern gehabt hätten“• keine Behandlung von Patienten unter 4 Jahren*
• Statt Hard- und Softwarepauschalen gibt es eine minimale Erhöhung der Vergütung um 22 Cent auf alle logopädischen Leistungen – ganz gleich, ob telemedizinisch oder in Präsenz erbracht. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die GKV über die Eigenbeteiligung 10 Prozent der Kosten auf die Patienten abwälzt.
• Ort der Leistungserbringung ist die Praxis.
• Die erste Behandlungseinheit muss in Präsenz abgegeben werden.
BG und Beihilfe
Zur Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass in der Bundesbeihilfeverordnung keine Videotherapie vorgesehen ist.
Und die Berufsgenossenschaft wies uns auf Nachfrage darauf hin, dass es bei ihr ebenfalls keine generelle Kostenübernahme gebe. Die zuständige Mitarbeiterin empfiehlt daher jeder Praxis bei beabsichtigter Videotherapie, VOR dem Start der Behandlungsserie Kontakt mit der zuständigen BG aufzunehmen und diese ggf. im Einzelfall genehmigen zu lassen.
Fazit
Es gibt zwei maßgebliche Ergotherapieverbände. Es gibt vier maßgebliche Physiotherapieverbände. Und bei den Logopäden weiß man zurzeit gar nicht, wie viele maßgebliche Verbände es überhaupt geben soll.
Anbetracht dessen drängt sich der Verdacht auf, je mehr Verbände desto schlechter das Ergebnis.
Friedrich Merz / physio.de
*update vom 18.11.22
Mittels eines Schiedsspruches wurde in der Logopädie die sog. "Übergangsänderungsvereinbarung" nun verstetigt. Einzige nennenswerte Änderung ist, dass auch Kinder unter vier Jahren in Begleitung einer Betreuungsperson Videotherapie erhalten können. Der Schiedsspruch tritt am 1.12.22 in Kraft.
update vom 13.02.23
Wie der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) jüngst meldete verzögert sich die Beantragung der Hard- und Softwarepauschalen bei der Ergotherapeuten. Schuld seien technische Probleme auf Seiten des GKV-Spitzenverbandes. Als neuer Einführungstermin wird nun Mitte April 2023 genannt. Investitionen im Zusammenhang mit der Videotherapie aus dem Jahre 2022 und Anfang 2023 können aber lt. BED trotzdem dann geltend gemacht werden.
VideotherapieErgotherapiePhysiotherapieLogopädieVerbändeBEDGKV-SpitzenverbandSchiedsverfahren
Es war der erste Termin, nachdem der Schiedsstelle diverse rechtliche Positionen in der Logopädie und auch in der Ergotherapie um die Ohren geflogen sind.
Im Kern sind möglicherweise die Schiedsurteile rechtswidrig und es wird jetzt auch für die Kassen kritisch, weil sie mit erheblichen Korrekturen und Nachzahlungen rechnen müssen.
Insgesamt steigt der Einigungsdruck auf alle Parteien erheblich und man kann nicht sagen, dass viele Berufsverbände automatisch ein schlechteres Ergebnis bedeuten.
Ich halte eine langsam einkehrende Einsicht beim Schiedsgericht und den Kassen angesichts der rechtswidrigen Verfahren für wahrscheinlicher. Immerhin steigen auch die persönlichen Risiken der an diesen Verfahren beteiligten Leute.
Bereits die ersten Klagen, die noch nicht beendet sind, und die Rückfragen und Anordnungen der Gerichte, zeigen verschiedene Wege auf.
Geklagt haben übrigens alle Verbände gegen unterschiedliche Aspekte.
In der Ergotherapie zeichnet sich für die Schiedsstelle ein Desaster ab. Darauf musste man reagieren…
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kvet schrieb:
Welche Personen sind eigentlich in der Schiedsstelle?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@kvet Kannst du selbst herausfinden, wenn du mal "Schiedsstelle SGB V" googlest.🤗
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Friedrich Merz schrieb:
@kvet alles nachzulesen in dem verlinkten Bericht: https://www.physio.de/community/news/content/99/10260
Die Verfahren laufen und das macht Druck - gut so!
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302er schrieb:
Was bin ich froh über dieses Ergebnis in der Ergo und noch glücklicher wäre ich wenn der ST und damit auch der GKV, ihr Gebaren aus dem letzten Jahren, um die Ohren fliegen würde.
Die Verfahren laufen und das macht Druck - gut so!
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jana56 schrieb:
Ego. ...auch gut
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Problem beschreiben
Jens Uhlhorn schrieb:
Dass der BED mit einer konfrontativen Strategie Erfolg hatte, kann auch mit dem Druck zu tun haben, der mittlerweile auf der Schiedsstelle lastet.
Es war der erste Termin, nachdem der Schiedsstelle diverse rechtliche Positionen in der Logopädie und auch in der Ergotherapie um die Ohren geflogen sind.
Im Kern sind möglicherweise die Schiedsurteile rechtswidrig und es wird jetzt auch für die Kassen kritisch, weil sie mit erheblichen Korrekturen und Nachzahlungen rechnen müssen.
Insgesamt steigt der Einigungsdruck auf alle Parteien erheblich und man kann nicht sagen, dass viele Berufsverbände automatisch ein schlechteres Ergebnis bedeuten.
Ich halte eine langsam einkehrende Einsicht beim Schiedsgericht und den Kassen angesichts der rechtswidrigen Verfahren für wahrscheinlicher. Immerhin steigen auch die persönlichen Risiken der an diesen Verfahren beteiligten Leute.
Bereits die ersten Klagen, die noch nicht beendet sind, und die Rückfragen und Anordnungen der Gerichte, zeigen verschiedene Wege auf.
Geklagt haben übrigens alle Verbände gegen unterschiedliche Aspekte.
In der Ergotherapie zeichnet sich für die Schiedsstelle ein Desaster ab. Darauf musste man reagieren…
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