Die Physio Company in Tegel sucht
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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Gestern nun die Meldung der Verbände, dass
• Fragen zur Festlegung geeigneter Diagnosen zurzeit besprochen würden.
• sich der Umgang mit dem Zertifikatswesen als schwierig erweise.
• am Ende ein Vertrag zur Blankoverordnung stehen solle, der von allen LeistungserbringerInnen „gesondert anerkannt werden“ müsse.
Die Probleme einmal näher beleuchtet
Zertifikate und Diagnosen
Wie aus dem Umfeld der Verbände zu erfahren war, gibt/gab es unter den Verbänden leider eine Uneinigkeit darüber, für welche Diagnosen die BV gelten solle und welche Zertifikate die Praxen hierfür vorweisen müssten. Einige der Akteure forderten vorschnell öffentlich, die BV für alle Diagnosen zu ermöglichen UND für etliche dieser Diagnosen aber eine Zertifikatspflicht (z. B. für alle Diagnosen der Diagnosegruppe „WS“ Manuelle Therapie) aufrecht zu erhalten.
Eventuell hatten diese Akteure aber nicht genau genug in das Gesetz geblickt. Denn aus diesem geht eindeutig hervor, dass die BV Regelversorgung werden wird. Das hieße in letzter Konsequenz: Hat eine Praxis keine(n) TherapeutIn mit „Manueller Therapie“, dürfte sie keine Rezepte der Diagnosegruppe „WS“ mehr annehmen. Sind alle Diagnosen „für die BV offen“ und alle Diagnosen mit „Zertifikatspflicht belegt“, dürfte ein Therapeut ohne das dazugehörige Zertifikat überhaupt keine Patienten mehr behandeln.
Schwarze Peter Spiel
Umstritten ist auch die Budgetverantwortung. Kassen und Ärzteschaft hätten nichts dagegen, wenn die TherapeutInnen die Verantwortung für alle Ausgaben im Rahmen der Blankoverordnung übernehmen würden.
Allerdings droht dann ein „Schwarze-Peter-Problem“. Die Ärzten könnten in der Rolle des Gutmeinenden ihren Patienten nach Lust und Laune Physiotherapie verordnen. Bewegung und Berührung sind erwiesenermaßen ja sehr gesundheitsförderlich.
Vor den Türen der Praxen würden aber dann infolgedessen die Patienten Schlange stehen und alle in der Hand wedelnd ein Rezept. Dem Therapeuten bliebe nur ein: „Ich darf Sie nicht mehr behandeln, mein Budget gibt das nicht her!“ Die Patienten dann lauthals im Chor zurück: „Mein Arzt sagt aber, ich brauche die Therapie - dringend!“
Ein Szenario, das keiner der maßgeblichen Verbände ernsthaft wollen dürfte.
Dauer der Therapie
Im Gesetz steht, dass bei einer Blankoverordnung der Therapeut die „Dauer der Therapie“ selbst bestimmen darf. Sind damit aber die Minuten der einzelnen Behandlung am Tag oder die Anzahl Behandlungen innerhalb einer Behandlungsserie insgesamt gemeint?
Laut dem Experten Volker Brünger, Physiotherapeut, Gesundheitsökonom (B.A.) und Geschäftsführer der auf therapeutische Versorgungsforschung spezialisierten gemeinnützigen TAL gGmbH gehe dies nicht eindeutig aus dem Gesetz hervor und müsse noch zwischen den Parteien ausverhandelt werden.
Desgleichen ist er der Meinung, dass die Budgetverantwortung keinesfalls bei den TherapeutInnen liegen könne, da die „Nachfrage“ zur Therapie ja von der Ärzteschaft ausgelöst werden würde. Ganz nach dem Motto: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Oder vornehmer ausgedrückt: Konnexitätsprinzip.
Chancen der Blankoverordnung
Volker Brünger sieht in der Blankoverordnung aber auch die große Chance, endlich finanzierte Versorgungsforschung für Physiotherapeuten durchzuführen, denn im neuen § 125a stehe wörtlich:
Es "evaluieren die Vertragspartner [...] die mit der Versorgungsform verbundenen Auswirkungen:
- • auf das Versorgungsgeschehen im Bereich der Heilmittel,
=> Die Evaluierung hat durch einen durch die Vertragspartner gemeinsam zu beauftragenden unabhängigen Dritten zu erfolgen."• der Mengenentwicklung,
• der finanziellen Auswirkungen auf die Krankenkassen sowie
• die Auswirkungen auf die Behandlungs- und Ergebnisqualität innerhalb der ersten vier Jahre nach Abschluss der Verträge [...]
So könne man endlich einmal das ganze Bild zeichnen, da der GKV-SV nun alle relevanten Daten zur Verfügung stellen müsse. Dies war leider bisher nicht der Fall.
Brünger weiter: „Die TherapeutInnen könnten einmal zeigen, was durch ein bisschen mehr an Therapie auf der anderen Seite eingespart werden würde, z.B. an Operationen, an Pflegeaufwendungen oder an Krankheitsfehltagen. Konzepte hierzu liegen meines Wissens bereits vor.“
Interessant am Rande
Fast vier Wochen hört und liest man von den beteiligten Parteien nichts zu dem Thema.
Am Montag starten wir unsere Recherchen mittels Presseanfragen an Verbände, Schiedsstelle und den GKV-Spitzenverband. Begleitet von so manchem Telefonat.
Am Mittwoch erhalten wir vom GKV-SV dann die offizielle Auskunft, dass, "sich die verhandelnden Parteien geeinigt [hätten], sich bis mindestens Mitte nächsten Jahres Zeit zu nehmen."
Wegen der gesetzlich festgelegten Fristen für die Vertragsabschlüsse hätten sie gemeinsam das Bundesgesundheitsministerium und die Schiedsstelle über den Zeitverzug informiert. Mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stünden sie in regelmäßigem Austausch.
Am Donnerstag dann veröffentlichen die maßgeblichen Verbände ein wortgleiches Statement in Sachen Blankoverordnung.
Recherchen unsererseits ergaben zudem, dass zumindest der nach eigenen Angaben größte Berufsverband bis vorgestern seine Mitglieder noch nicht informiert hatte.
Alles Zufall? Oder haben hier am Ende die Recherchen eines Informationsportals die Vertragsparteien in der Öffentlichkeitsarbeit „ein wenig unterstützt“?
Friedrich Merz / phyio.de
BlankoverordnungVerbändeGKV-SpitzenverbandTAL
... oder das Überschreiten der roten Linie
Das Grundgesetz regelt in Art.12 die freie Ausübung des Berufes. Einschränkungen dieses Rechtes sind nur möglich, wenn sie einem höheren Ziel dienen. So darf z.B. die Tätigkeit eines Metzgers nur geringfügig durch Hygienevorschriften eingeschränkt werden, weil ansonsten gesundheitliche Folgen bei Konsumenten möglich wären. Er darf uneingeschränkt in dafür zugelassenen Räumen seiner Tätigkeit nachgehen.
Gleiches gilt für die Therapie. Therapierende müssen über eine entsprechende Berufszulassung verfügen und dürfen sich dann in entsprechenden Räumen betätigen.
Dieses Recht darf grundsätzlich nicht eingeschränkt werden.
In der Physiotherapie ergibt sich seit Jahren eine schleichende Einschränkung. Die Zertifikate verhindern, dass Therapierende ihren Beruf uneingeschränkt ausüben können.
In der Vergangenheit stieg der Anteil der Zertifiaktspositionen an Verordnungsvolumen kontinuierlich an. Zuletzt auf über 40%. Berufsanfänger:innen können demnach 40% ihres erlernten Berufes nicht ausüben.
In der Vergangenheit hat die Rechtsprechung bei einem Anteil von 21% Zertifikatspositionen von einem gerade noch zulässigen Zustand gesprochen.
Der Grund, warum er bei nunmehr 40% immer noch geduldet wird, liegt in den ausbleibenden Klagen.
Im Zuge der Blankoverordnung planen Verbände und Krankenkassen Zertifikatspositionen als Zugangsvoraussetzung für bestimmte Diagnosen verbindlich vorzuschreiben.
Der Gesetzgeber hingegen spricht von einer neuen Form der Regelversorgung. Diese muss selbstverständlich ohne Hürden sowohl von Patienten als auch von Therapierenden frei zugänglich sein.
Es besteht die Gefahr, dass Ärzte verstärkt auf die Blankoverordnung zurückgreifen und somit einen deutlich höheren Anteil von Therapierenden aus der Versorgung ausschließen, wenn Zertifikate zur Voraussetzung würden.
Im Sinne des Art.12 GG darf die Berufsausübung nicht beschränkt werden, jedenfalls schon mal gar nicht durch Maßnahmen, die ihrerseits nicht frei zugänglich sind. (Kapazität, Geld, Dauer der Fobi und teilweise fehlende Evidenz).
Selbstverständlich wittern hier einige das Geschäft Ihres Lebens, wenn man durch die Hintertür mehr Fortbildungen verkaufen könnte.
Unsere Berufsverbände dürfen das nicht zulassen!
Hier würde eine rote Linie überschritten, die zwangsläufig umfassende juristische Schritte nach sich zögen, die sich gegen Krankenkassen, Berufsverbände und handelnde Personen richteten.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Blankoverordnung und das Grundgesetz...
... oder das Überschreiten der roten Linie
Das Grundgesetz regelt in Art.12 die freie Ausübung des Berufes. Einschränkungen dieses Rechtes sind nur möglich, wenn sie einem höheren Ziel dienen. So darf z.B. die Tätigkeit eines Metzgers nur geringfügig durch Hygienevorschriften eingeschränkt werden, weil ansonsten gesundheitliche Folgen bei Konsumenten möglich wären. Er darf uneingeschränkt in dafür zugelassenen Räumen seiner Tätigkeit nachgehen.
Gleiches gilt für die Therapie. Therapierende müssen über eine entsprechende Berufszulassung verfügen und dürfen sich dann in entsprechenden Räumen betätigen.
Dieses Recht darf grundsätzlich nicht eingeschränkt werden.
In der Physiotherapie ergibt sich seit Jahren eine schleichende Einschränkung. Die Zertifikate verhindern, dass Therapierende ihren Beruf uneingeschränkt ausüben können.
In der Vergangenheit stieg der Anteil der Zertifiaktspositionen an Verordnungsvolumen kontinuierlich an. Zuletzt auf über 40%. Berufsanfänger:innen können demnach 40% ihres erlernten Berufes nicht ausüben.
In der Vergangenheit hat die Rechtsprechung bei einem Anteil von 21% Zertifikatspositionen von einem gerade noch zulässigen Zustand gesprochen.
Der Grund, warum er bei nunmehr 40% immer noch geduldet wird, liegt in den ausbleibenden Klagen.
Im Zuge der Blankoverordnung planen Verbände und Krankenkassen Zertifikatspositionen als Zugangsvoraussetzung für bestimmte Diagnosen verbindlich vorzuschreiben.
Der Gesetzgeber hingegen spricht von einer neuen Form der Regelversorgung. Diese muss selbstverständlich ohne Hürden sowohl von Patienten als auch von Therapierenden frei zugänglich sein.
Es besteht die Gefahr, dass Ärzte verstärkt auf die Blankoverordnung zurückgreifen und somit einen deutlich höheren Anteil von Therapierenden aus der Versorgung ausschließen, wenn Zertifikate zur Voraussetzung würden.
Im Sinne des Art.12 GG darf die Berufsausübung nicht beschränkt werden, jedenfalls schon mal gar nicht durch Maßnahmen, die ihrerseits nicht frei zugänglich sind. (Kapazität, Geld, Dauer der Fobi und teilweise fehlende Evidenz).
Selbstverständlich wittern hier einige das Geschäft Ihres Lebens, wenn man durch die Hintertür mehr Fortbildungen verkaufen könnte.
Unsere Berufsverbände dürfen das nicht zulassen!
Hier würde eine rote Linie überschritten, die zwangsläufig umfassende juristische Schritte nach sich zögen, die sich gegen Krankenkassen, Berufsverbände und handelnde Personen richteten.
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janine928 schrieb:
Cool, dann gebe ich all meine Zertifikate zurück und muß die blöde Blankoverordnung nicht annehmen.joy
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kvet schrieb:
Da machst du es dir aber zu einfach.
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Norbert Meyer schrieb:
@kvet NEEE das hat sich seit 32 JAHREN BESTENS BEWÄHRT
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Norbert Meyer schrieb:
Selbstzahler Bereitschaft im Direktzugang, BASTA
Zitat: Doch statt Vertrag oder „Wasserstandsmeldungen“ über die Verhandlungen … nur Schweigen.
Bis gestern.
Und das ist gut so.
Ich erwarte als PT Ergebnisse zum Thema. Und wenn die nicht gegeben sind, z. Zt. Pech gehabt. Spekulationen sind wenig zielgerichtet.
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das bleibt Ihnen unbenommen und Ihr gutes Recht.
Ihr Friedrich Merz von physio.de
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrter Herr/Frau HJS111,
das bleibt Ihnen unbenommen und Ihr gutes Recht.
Ihr Friedrich Merz von physio.de
"...Oder haben hier am Ende die Recherchen eines Informationsportals die Vertragsparteien in der Öffentlichkeitsarbeit „ein wenig unterstützt“?
Friedrich Merz / phyio.de..."
Zu Recht und mit Stolz weisen Sie auf eine Ihrer Kernaufgaben und -kompetenzen hin. Aus meiner Sicht darf es gerne und viel mehr davon sein. Die "Mächtigen" fürchten Öffentlichtkeit und Transparenz. Allerdings gibt es auch hier etwas zu beachten. Man kann sich schnell einen Goldenen Aluhut als Journalist einfangen. Einer der Preisträger in diesem Jahr wurde mit den Worten vorgeschlagen:
"R. fiel zuletzt mehrfach durch hartnäckige Fragen bei der Bundespressekonferenz auf ...."
Man glaubt es nicht. Hartnäckiges Nachfragen als Negativbeispiel.....zipper_mouth_face
Also gut aufpassen. Oder besser: WEITER SO!
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Xela schrieb:
@Friedrich Merz
"...Oder haben hier am Ende die Recherchen eines Informationsportals die Vertragsparteien in der Öffentlichkeitsarbeit „ein wenig unterstützt“?
Friedrich Merz / phyio.de..."
Zu Recht und mit Stolz weisen Sie auf eine Ihrer Kernaufgaben und -kompetenzen hin. Aus meiner Sicht darf es gerne und viel mehr davon sein. Die "Mächtigen" fürchten Öffentlichtkeit und Transparenz. Allerdings gibt es auch hier etwas zu beachten. Man kann sich schnell einen Goldenen Aluhut als Journalist einfangen. Einer der Preisträger in diesem Jahr wurde mit den Worten vorgeschlagen:
"R. fiel zuletzt mehrfach durch hartnäckige Fragen bei der Bundespressekonferenz auf ...."
Man glaubt es nicht. Hartnäckiges Nachfragen als Negativbeispiel.....zipper_mouth_face
Also gut aufpassen. Oder besser: WEITER SO!
Man tut Physio.de und Herrn Merz sicher keinen Gefallen wenn man diese auch nur in die Nähe eines Boris Reitschuster bringt.
Dieser ist nämlich nicht in Sachen investigativen Journalismus verdient, sondern ist ein Querdenker der agitiert und populistisch unterwegs ist.
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mbone schrieb:
@Xela
Man tut Physio.de und Herrn Merz sicher keinen Gefallen wenn man diese auch nur in die Nähe eines Boris Reitschuster bringt.
Dieser ist nämlich nicht in Sachen investigativen Journalismus verdient, sondern ist ein Querdenker der agitiert und populistisch unterwegs ist.
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Xela schrieb:
Beitrag entfernt. Er bleibt nicht beim Thema. /Die Redaktion
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HJS111 schrieb:
@ Friedrich Merz
Zitat: Doch statt Vertrag oder „Wasserstandsmeldungen“ über die Verhandlungen … nur Schweigen.
Bis gestern.
Und das ist gut so.
Ich erwarte als PT Ergebnisse zum Thema. Und wenn die nicht gegeben sind, z. Zt. Pech gehabt. Spekulationen sind wenig zielgerichtet.
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Hähnchen schrieb:
Ich weiß nicht ob es ein explizit deutsches Problem ist. Jedenfalls wurden damals in der Schweiz 10 mal Physiotherapie verordnet mit einer Diagnose.
Natürlich mischen da auch stark die Berufsverbände mit.
Da hängen Arbeitsplätze und Profite von ab.
Daher wird das Interesse an einer raschen nicht zertifikatsabhängigen Lösung nicht allzu groß sein.
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J.H. schrieb:
ich denke dass einer der Hauptgründe , die zur Verschleppung beitragen, das Geschäft mit den Zertifikatspositionen und - Fortbildungen der Fobi -Industrie ist.
Natürlich mischen da auch stark die Berufsverbände mit.
Da hängen Arbeitsplätze und Profite von ab.
Daher wird das Interesse an einer raschen nicht zertifikatsabhängigen Lösung nicht allzu groß sein.
Für Ärzte macht es keinen Sinn eine Blankoverordnung zu verordnen wenn die keine Vorteile im Vergleich zum konventionellen Vorgehen aufweist. Für den Patient ist auf eine gute Qualität der Therapie zu hoffen
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Man darf ja mal träumen...
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miru schrieb:
... das hätte schon was.clapthumbsup
Man darf ja mal träumen...
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janine928 schrieb:
Klar und den Bericht schreiben wir freiwillig in der unbezahlten Nachbereitungszeit, weil wir Gutmenschen sind. Der Arzt ist lernwillig, weil er anerkennt, daß der glänzende Physio so viel mehr weiß als er und den Regress zahlen wir aus unserem wöchentlichen Lottogewinn, wir wollen ja schließlich, daß all unsere Patienten trotz Budget optimalst versorgt werden.joyjoyjoy
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Hähnchen schrieb:
@janine928 Uff Uff woher die Wut? In unserer Physio Welt ist der Doktor/in, Chief Instructorin jeglicher Therapie und somit viel mehr in der Verantwortung. Daß wir Physios manchmal mehr beitragen als wir müssten ist inbegriffen. Stellen Sie sich einen Operateur vor der inmitten der OP sagt: " Beg your pardon. Tea Time!" Im übrigen bin ich der Meinung....
ich weiß ja nicht, auf welchen Post deine Antwort passend ist, auf diesen sicherlich nicht thinking_face
Bitte immer erst:
1. genau lesen
2. dann nachdenken
3. dann tief durchatmen
4. dann schreiben
Diese Reihenfolge ist evidenzbasiert und nebenbei noch sinnvoll. wink
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miru schrieb:
@janine928
ich weiß ja nicht, auf welchen Post deine Antwort passend ist, auf diesen sicherlich nicht thinking_face
Bitte immer erst:
1. genau lesen
2. dann nachdenken
3. dann tief durchatmen
4. dann schreiben
Diese Reihenfolge ist evidenzbasiert und nebenbei noch sinnvoll. wink
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Robert E schrieb:
@janine928 Bisher habe ich in 20 Jahren keinen Regress wegen Physiotherapie gezahlt. Wieviel haben Sie schon bezahlt?
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Robert E schrieb:
Es könnte so schön sein. Wir Ärzte machen eine Blankoverordnung. Natürlich in einem schwierigen Fall, wo eine intelligente Organisation der Therapie den Erfolg unterstützt. Beide Beteiligten haben Budgetverantwortung. Der die Therapeutin schreibt einen Bericht, der dem der Ärztin ermöglicht mitzulernen. Der die PhysiotherapeutIn wird für den Bericht bezahlt.
Für Ärzte macht es keinen Sinn eine Blankoverordnung zu verordnen wenn die keine Vorteile im Vergleich zum konventionellen Vorgehen aufweist. Für den Patient ist auf eine gute Qualität der Therapie zu hoffen
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Der Zug fährt langsam vom Bahnhof ab, aber es kommen aber immer Welche zu spät, oder bleiben am Bahnsteig stehen (weil sie Angst haben einzusteigen).
Ihr Denkansatz ist richtig, nur so kann es funktionieren.
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miru schrieb:
thumbsup
Der Zug fährt langsam vom Bahnhof ab, aber es kommen aber immer Welche zu spät, oder bleiben am Bahnsteig stehen (weil sie Angst haben einzusteigen).
Ihr Denkansatz ist richtig, nur so kann es funktionieren.
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Robert E schrieb:
Bin schon länger hier in diesem Forum. Ärzte sind hier die Buhmänner. Nur leider führt diese Einstellung in eine Sackgasse. Eine sinnvolle Therapiegestaltung gelingt nur gemeinsam. Im übrigen habe ich geschrieben, dass die Therapeutin führt den Bericht bezahlt werden muss.
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