Physio-Job in Heidelberg/Eppelheim
– Wir suchen dich!
Ready für einen Job, der Sinn
macht & Bock bringt?
Hey du!
Lust auf einen Job mit Herz &
Teamspirit, wo du wirklich was
bewirken kannst? Dann komm zu uns
ins Gesundheitshaus Eppelheim –
Praxis für Physiotherapie Kai
Gund! Hier wird Work-Life-Balance
nicht nur gesagt, sondern gelebt.
Was uns ausmacht?
-> Familiäres Team: Wir feiern
Fairness, Respekt & Zusammenhalt
– du bist hier nicht einfach
„die neue Physio“, sonde...
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Seit gestern muss sich die einstige Frohnatur Ulla Schmidt mit einer weiteren Hiobsbotschaft herumschlagen. Ruth Schimmelpfennig-Schütte, vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen, ließ über die Süddeutsche Zeitung verkünden, die Praxisgebühr sei nicht verfassungskonform. Das beitragsfinanzierte System der gesetzlichen Krankenversicherung könne nicht zusätzlich „Eintrittsgebühren“ verlangen. Die Zahlung des Beitrags sei eigentlich die Voraussetzung zum Zugang zur ärztlichen Behandlung. Die Praxisgebühr biete keinerlei zusätzlichen Vorteil. Die Patienten zahlten also zweimal für dieselbe Leistung. Da die Gebühr nicht für „eine konkrete medizinische Leistung“ entrichtet würde, sei sie auch nicht mit den Zuzahlungen für Heil- oder Arzneimittel vergleichbar. Der Patient wisse noch gar nicht, was ihn erwartet, wenn er bezahlt.
Die Versicherten hätten außerdem keine Möglichkeit der „Doppelbelastung“ auszuweichen, da sie pflichtversichert sind. Gerade deshalb seien sie „besonders schutzbedürftig“: Hier sieht die Sozialrichterin einen Verfassungskonflikt und vermutet, dass bei einer verfassungsrechtlichen Überprüfung die Praxisgebühr fallen würde.
Man darf gespannt sein, wann die Interpretation von Frau Schimmelpfennig-Schütte die ersten Patienten zur Klage motivieren wird.
Ergänzung Pressespiegel zu den Heilmittelrichtlinien:
Thüringer Allgemeine
Hamburger Abendblatt
Hamburger Abendblatt Kommentar
Ärztezeitung
Freie Presse Sachsen
NDR TV-Sendung
Peter Appuhn
physio.de
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