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Praxisgebühr im Verfassungskonflikt
Vorsitzende Richterin an Landessozialgericht sieht die Gebühr kippen.
Heilmittelrichtlinien: Sechs Tage! Ergänzung zum Pressespiegel.
Zu beneiden ist die Gesundheitsministerin wirklich nicht. Kaum ein Detail der Gesundheitsreform findet Zustimmung, bei Patienten nicht und bei Leistungserbringern schon gar nicht. Die Zuzahlungsregelungen waren nicht zu Ende gedacht, niemand überblickte alle Einzelheiten. Ulla Schmidt, mit dem Rücken an der Wand, suchte nach Verantwortlichen für das unfertige Werk und fand sie in der Selbstverwaltung. Kassen und Ärzte, viel zu spät hätten sie den Gesetzesauftrag in praktische Regelungen umgesetzt. Wer wird am Ende wohl für die zusammengestückelten Heilmittelrichtlinien haften müssen? Die Selbstverwaltung in Gestalt des damaligen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen jedenfalls hatte nach Plan und pünktlich ihr Werk abgeliefert. Nun prüfen die Beamten schon geschlagene zwei Monate, zwei Seiten sind das pro Tag. Die Ministerin gab sich im Januar noch zuversichtlich, wenigstens dieses Thema geräuschlos vom Tisch zu bekommen, keine Beanstandung und unkompliziertes Inkrafttreten am 01.04. Doch auch diese Rechnung will nicht so recht aufgehen. Der geharnischte Protest von Patienten und deren Verbänden, aber auch konzertierte Aktionen der Heilmittelberufe wirbeln den schönen Plan durcheinander. Es ist zu vermuten, der neue gemeinsame Bundesausschuss muss ganz schnell die Bleistifte spitzen, hier und da, und vielleicht auch dort ein wenig nachbessern.
Seit gestern muss sich die einstige Frohnatur Ulla Schmidt mit einer weiteren Hiobsbotschaft herumschlagen. Ruth Schimmelpfennig-Schütte, vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen, ließ über die Süddeutsche Zeitung verkünden, die Praxisgebühr sei nicht verfassungskonform. Das beitragsfinanzierte System der gesetzlichen Krankenversicherung könne nicht zusätzlich „Eintrittsgebühren“ verlangen. Die Zahlung des Beitrags sei eigentlich die Voraussetzung zum Zugang zur ärztlichen Behandlung. Die Praxisgebühr biete keinerlei zusätzlichen Vorteil. Die Patienten zahlten also zweimal für dieselbe Leistung. Da die Gebühr nicht für „eine konkrete medizinische Leistung“ entrichtet würde, sei sie auch nicht mit den Zuzahlungen für Heil- oder Arzneimittel vergleichbar. Der Patient wisse noch gar nicht, was ihn erwartet, wenn er bezahlt.
Die Versicherten hätten außerdem keine Möglichkeit der „Doppelbelastung“ auszuweichen, da sie pflichtversichert sind. Gerade deshalb seien sie „besonders schutzbedürftig“: Hier sieht die Sozialrichterin einen Verfassungskonflikt und vermutet, dass bei einer verfassungsrechtlichen Überprüfung die Praxisgebühr fallen würde.
Man darf gespannt sein, wann die Interpretation von Frau Schimmelpfennig-Schütte die ersten Patienten zur Klage motivieren wird.
Ergänzung Pressespiegel zu den Heilmittelrichtlinien:
Seit gestern muss sich die einstige Frohnatur Ulla Schmidt mit einer weiteren Hiobsbotschaft herumschlagen. Ruth Schimmelpfennig-Schütte, vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen, ließ über die Süddeutsche Zeitung verkünden, die Praxisgebühr sei nicht verfassungskonform. Das beitragsfinanzierte System der gesetzlichen Krankenversicherung könne nicht zusätzlich „Eintrittsgebühren“ verlangen. Die Zahlung des Beitrags sei eigentlich die Voraussetzung zum Zugang zur ärztlichen Behandlung. Die Praxisgebühr biete keinerlei zusätzlichen Vorteil. Die Patienten zahlten also zweimal für dieselbe Leistung. Da die Gebühr nicht für „eine konkrete medizinische Leistung“ entrichtet würde, sei sie auch nicht mit den Zuzahlungen für Heil- oder Arzneimittel vergleichbar. Der Patient wisse noch gar nicht, was ihn erwartet, wenn er bezahlt.
Die Versicherten hätten außerdem keine Möglichkeit der „Doppelbelastung“ auszuweichen, da sie pflichtversichert sind. Gerade deshalb seien sie „besonders schutzbedürftig“: Hier sieht die Sozialrichterin einen Verfassungskonflikt und vermutet, dass bei einer verfassungsrechtlichen Überprüfung die Praxisgebühr fallen würde.
Man darf gespannt sein, wann die Interpretation von Frau Schimmelpfennig-Schütte die ersten Patienten zur Klage motivieren wird.
Ergänzung Pressespiegel zu den Heilmittelrichtlinien:
Thüringer Allgemeine
Hamburger Abendblatt
Hamburger Abendblatt Kommentar
Ärztezeitung
Freie Presse Sachsen
NDR TV-Sendung
Peter Appuhn
physio.de
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