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Ausland
Neuer Tarifvertrag in der Schweiz
Ein Meilenstein für die KollegInnen aus dem Nachbarland?
05.04.2025 • 3 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Nach fast 30 Jahren ohne nennenswerte Anpassungen der Tarife in der Physiotherapie hat sich in der Schweiz nun ein Durchbruch ereignet: Ab dem 1. Juli 2025 tritt ein neuer Tarifvertrag für physiotherapeutische Leistungen im Bereich der Unfallversicherung, Militärversicherung und Invalidenversicherung (UV/MV/IV) in Kraft. Die Einigung zwischen Physioswiss, H+ (der Vereinigung der Schweizer Spitäler) und der Medizinaltarif-Kommission UVG markiert einen historischen Erfolg für die Schweizer Physiotherapiebranche.

Ein längst überfälliger Schritt
Bereits im vergangenen Jahr war die Lage für schweizerische PhysiotherapeutInnen angespannt. Wie wir bereits berichten, hatten die stagnierenden Vergütungen seit 1997 zu wachsendem Unmut innerhalb der Branche geführt. Dieser Missstand führte zu wiederholten Konflikten zwischen dem Physiotherapieverband Physioswiss und den Krankenkassen, allen voran der als „Streithahn“ bekannte Santésuisse.

An gleich vier Verhandlungstischen kämpfen die Schweizer KollegInnen gleichzeitig um ihre Existenz. Nun vermelden sie ihren ersten Erfolg. Dieser betrifft die Vergütung und die Abrechnungsmodalitäten der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung.

Zeitleistungstarif statt Pauschale
Der nun erzielte Tarifvertrag sieht eine grundlegende strukturelle Änderung vor: Die bisherige Pauschalvergütung wird durch ein Zeitleistungsmodell ersetzt. PhysiotherapeutInnen werden künftig nicht mehr nach Pauschalen, sondern auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Behandlungsdauer vergütet. Die Abrechnung erfolgt dabei größtenteils in Einheiten von fünf Minuten. Ein national einheitlicher Taxpunktwert von 1 Franken – sowohl für ambulante als auch für spitalambulante Leistungen – sorgt für Übersichtlichkeit und Planungssicherheit. Im Kassensektor bestehen ähnlich zu deutschen Verhältnissen vor 2018 unterschiedliche Taxpunkte, also Vergütungen, für die einzelnen Kantone.

Besonders bemerkenswert ist die Neuerung, dass erstmals auch Leistungen in Abwesenheit der PatientInnen abrechnungsfähig sind. Damit wird auch die Nachbereitung oder Dokumentation der Behandlungen finanziell anerkannt. Die Gesamtvergütung für die PhysiotherapeutInnen wird durch die neue Tarifstruktur um rund 20 Prozent steigen.

Mirjam Stauffer, Präsidentin von Physioswiss, zeigt sich erfreut über den neuen Vertrag: "Mit dem neuen Tarifvertrag wird eine zeitgemäße, sachgerechte und faire Lösung sowohl für die PhysiotherapeutInnen wie auch die PatientInnen geschaffen."

Was bedeutet der neue Tarif für die Praxis?
Für die Schweizer PhysiotherapeutInnen bringt der neue Vertrag konkrete Vorteile:

  • • Die tatsächlich erbrachten Leistungen werden nun vollständig vergütet, wodurch die bisher oft unzureichende Pauschalvergütung (ohne Entlohnung der Bürokratie, ähnlich wie in Deutschland) entfällt.
    • Leistungen in Abwesenheit der PatientInnen (z. B. Nachbereitung und Dokumentation) werden erstmals berücksichtigt.
    • Die Behandlung kann flexibler gestaltet werden, da die Abrechnung nach Zeit eine bessere Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der PatientInnen ermöglicht.
    • Durch die Vereinfachung bei der Abrechnung sollen Rückfragen zwischen TherapeutInnen und Versicherungen reduziert und der administrative Aufwand gesenkt werden.
Blaupause für weitere Verhandlungen?
Der Tarifabschluss erfolgt in einer Zeit des politischen Umbruchs im Schweizer Gesundheitswesen. Wie bereits berichtet stehen die Krankenkassen vor einer strukturellen Neuausrichtung: Zwölf Mitglieder der bisher konkurrierenden Verbände Santésuisse und Curafutura schließen sich Anfang 2025 zu einem neuen Krankenkassenverband zusammen, der künftig rund 90 Prozent der Versicherten vertreten wird. Die Hoffnung besteht, dass dieser neue Verband eine konstruktivere Verhandlungsbasis für zukünftige Tarifgespräche schaffen wird.

Blick in die Zukunft
Die Änderungen in der Schweiz betreffen nur einen kleinen Teil der Abrechnung, etwa so, als würden in Deutschland die Berufsgenossenschaft eine vereinfachte Abrechnung ermöglichen. Die Abrechnung im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes bleibt weiterhin auf der (weniger zufriedenstellenden) Grundlage aus dem Jahr 2018 bestehen. Beim schweizerischen Physiotherapieverband besteht jedoch Hoffnung, dass der Erfolg im Bereich der UV/MV/IV den Weg für eine umfassende Reform im gesamten Gesundheitssystem ebnen könnte.

Physioswiss hat jedenfalls signalisiert, dass der neue Vertrag erst der Anfang ist. Der nächste Schritt könnte eine Reform der Tarife im Bereich der Krankenversicherung sein – und damit ein weiterer wichtiger Fortschritt für die wirtschaftliche Absicherung und die berufliche Anerkennung der PhysiotherapeutInnen in der Schweiz. Vielleicht macht ein einfacheres, zeitbasiertes System irgendwann Schule und schwappt über die deutsche Grenze. Bis dahin müssen sich aber erst einmal die Verhältnisse im Nachbarland stabilisieren.

Daniel Bombien / physio.de

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eim
Vor 7 Monaten
Na ja ,das Problem in Deutschland sind leider die vielen unterschiedlichen Verbände die ja bis jetzt nicht in der Lage sind einheitlich zu agieren sondern jeder meint sein eigenes Süppchen zu kochen würde etwas bringen.Und dieses Chaos nutzen die Krankenkasse nun mal aus.
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• Physio-Team Hochzoll
Na ja ,das Problem in Deutschland sind leider die vielen unterschiedlichen Verbände die ja bis jetzt nicht in der Lage sind einheitlich zu agieren sondern jeder meint sein eigenes Süppchen zu kochen würde etwas bringen.Und dieses Chaos nutzen die Krankenkasse nun mal aus.
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eim schrieb:

Na ja ,das Problem in Deutschland sind leider die vielen unterschiedlichen Verbände die ja bis jetzt nicht in der Lage sind einheitlich zu agieren sondern jeder meint sein eigenes Süppchen zu kochen würde etwas bringen.Und dieses Chaos nutzen die Krankenkasse nun mal aus.

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Joop
Vor 7 Monaten
Leistungen in Abwesenheit der PatientInnen (z. B. Nachbereitung und Dokumentation) werden erstmals berücksichtigt.

Bedeutet konkret bei 9 Behandlungen bis zu 60 Minuten ( entspricht etwa 124€ bzw. 13,70€ pro Behandlung oder knapp 7 Minuten Extra ).
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Leistungen in Abwesenheit der PatientInnen (z. B. Nachbereitung und Dokumentation) werden erstmals berücksichtigt. Bedeutet konkret bei 9 Behandlungen bis zu 60 Minuten ( entspricht etwa 124€ bzw. 13,70€ pro Behandlung oder knapp 7 Minuten Extra ).
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Andreas Bock
Vor 7 Monaten
DAs fände ich völlig ausreichend. Damit könnte ich gut leben und alle würden ein Stück weit entlastet.
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• Olav
• doreens
DAs fände ich völlig ausreichend. Damit könnte ich gut leben und alle würden ein Stück weit entlastet.
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Andreas Bock schrieb:

DAs fände ich völlig ausreichend. Damit könnte ich gut leben und alle würden ein Stück weit entlastet.

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Joop schrieb:

Leistungen in Abwesenheit der PatientInnen (z. B. Nachbereitung und Dokumentation) werden erstmals berücksichtigt.

Bedeutet konkret bei 9 Behandlungen bis zu 60 Minuten ( entspricht etwa 124€ bzw. 13,70€ pro Behandlung oder knapp 7 Minuten Extra ).



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