Wir sind eine sehr moderne und
wunderschöne Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie, die
ein weiteres Teammitglied sucht,
Welches zu und und unseren
Patienten passt.
Bist du Physiotherapeut-in oder
Osteopath-in,mit Humor und Fleiß
dabei,dann melde Dich gerne.
Vollzeit-oder Teilzeit,auch
fachliche Leitung ist möglich und
wird gesucht.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
sehr großen und hellen
Räumlichkeiten.,eigenverantwortlich
am Patienten,von Kopf bis Fuß.
Arbeitszeiten sind fl...
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Vergleichbare Institutionen gibt es in allen Ländern der Europäischen Union (EU). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 15. März entschieden, dass ein Zahnarzt in Turin, der seine Patienten beispielsweise im Wartezimmer mit Musik versorgt, keine Gebühren zahlen muss. Die Richter argumentierten, dass die Patienten entgegen ihrer freien Entscheidung die Musik hören müssen und es sich hierbei um keine öffentliche Wiedergabe handelt.
Deshalb begründet eine solche Wiedergabe für die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung. In einer Zahnarztpraxis stehe die Behandlung von Patienten im Vordergrund, nicht aber die Musik. Somit dient das Abspielen eines Tonträgers nicht dem Erwerbszweck.
Obwohl von einem Zahnarzt erstritten, gilt das Urteil bei gleicher Ausgangslage auch für Heilmittelerbringer. Somit ist die Musikwiedergabe im Wartezimmer und in einer Einzelbehandlungssituation künftig gebührenfrei. Ob das Urteil auch für musikbegleitende Gruppenaktivitäten oder medizinische Trainingstherapie gilt, lässt sich erst sagen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt.
AvB / physio.de
GEMAUrteil
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