Wir suchen zum nächst möglichen
Zeitpunkt (1.10.2024 oder später)
einen Physiotherapeuten (m/w/d).
Bei uns sind auch gern
Berufseinsteiger herzlich
willkommen.
Wir bieten:
a.) ein engagiertes,
multiprofessionelles und offenes
Team
b.) sehr gute Zusammenarbeit sowohl
im Team als auch interdisziplinär
c.) sehr modern ausgestattete
Praxis mit großen Therapieräumen
und 2 Trainingsräumen
d.) Terminvereinbarung und
Abrechnung wird i.d.R. von den
Kollegen an der Anmeldung
übernommen, ...
Zeitpunkt (1.10.2024 oder später)
einen Physiotherapeuten (m/w/d).
Bei uns sind auch gern
Berufseinsteiger herzlich
willkommen.
Wir bieten:
a.) ein engagiertes,
multiprofessionelles und offenes
Team
b.) sehr gute Zusammenarbeit sowohl
im Team als auch interdisziplinär
c.) sehr modern ausgestattete
Praxis mit großen Therapieräumen
und 2 Trainingsräumen
d.) Terminvereinbarung und
Abrechnung wird i.d.R. von den
Kollegen an der Anmeldung
übernommen, ...
Vergleichbare Institutionen gibt es in allen Ländern der Europäischen Union (EU). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 15. März entschieden, dass ein Zahnarzt in Turin, der seine Patienten beispielsweise im Wartezimmer mit Musik versorgt, keine Gebühren zahlen muss. Die Richter argumentierten, dass die Patienten entgegen ihrer freien Entscheidung die Musik hören müssen und es sich hierbei um keine öffentliche Wiedergabe handelt.
Deshalb begründet eine solche Wiedergabe für die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung. In einer Zahnarztpraxis stehe die Behandlung von Patienten im Vordergrund, nicht aber die Musik. Somit dient das Abspielen eines Tonträgers nicht dem Erwerbszweck.
Obwohl von einem Zahnarzt erstritten, gilt das Urteil bei gleicher Ausgangslage auch für Heilmittelerbringer. Somit ist die Musikwiedergabe im Wartezimmer und in einer Einzelbehandlungssituation künftig gebührenfrei. Ob das Urteil auch für musikbegleitende Gruppenaktivitäten oder medizinische Trainingstherapie gilt, lässt sich erst sagen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt.
AvB / physio.de
GEMAUrteil
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