- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Beachten sie bitte die Aktualisierungen am Ende des Berichtes!!
Was wir wissen
Am 14.10.2020 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium die neue Teststrategie zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie.
Neben Testempfehlungen für die Allgemeinbevölkerung sieht die Strategie ein Testkonzept für Personen aus dem Gesundheitssystem vor, also auch für Physiotherapeuten. Die Empfehlungen richten sich sowohl an Klinikmitarbeiter als auch an Bedienstete in ambulanten Praxen oder Reha-Einrichtungen.
Es wird in fünf Prioritätsstufen unterteilt. Bislang war es üblich, dass nur symptomatische Personen mittels einer PCR-Testung auf das Virus getestet werden konnten (Prioritätsstufe eins). Im Falle eines Krankheitsausbruchs stellt die neue Teststrategie sicher, dass alle Kontaktpersonen, sowohl Personal als auch Besucher der jeweiligen Einrichtung Anrecht auf eine PCR-Testung haben. (Prioritätsstufe zwei bis drei).
Aufgrund dieser neuen Strategie ist es nun möglich, auch symptomfreie Mitarbeiter wöchentlich auf Covid-19 zu testen, wenn eine Inzidenz von mehr als 50 Personen je 100.000 Einwohner im jeweiligen Kreis besteht. (Prioritätsstufe vier).
Dies geschieht mittels der nun erhältlichen Antigen-Schnelltests (sogenannten Point of Care-Tests – PoC), die ähnlich wie ein Schwangerschaftstest funktionieren und binnen 15 bis 30 Minuten ein Ergebnis liefern. Die Durchführung muss von einer in der Handhabung der Tests instruierten Person bewerkstelligt werden.
PoC-Tests sind ein sinnvolles Mittel, um die Gefahr einer Corona-Infektion zu reduzieren. Ihr Vorteil liegt in der Schnelligkeit in der ein Testergebnis angezeigt wird – ihr Nachteil hingegen in der geringeren Genauigkeit. PoC-Tests sind sowohl weniger sensitiv als auch weniger spezifisch als PCR-Testungen; können also eher falsch negative oder falsch positive Ergebnisse anzeigen. Die Kosten der Tests werden über die kassenärztliche Vereinigung erstattet. Das Geld stammt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonts.
Unklarheiten bei der Umsetzung
Die lokalen Gesundheitsämter stehen nun vor der Aufgabe, die neue Teststrategie in die Praxis umzusetzen. Sie benötigen Informationen aus den Einrichtungen, um die erforderlichen Testkapazitäten zu evaluieren und die Tests bereitzustellen. Dazu müssen sie entsprechende Richtlinien erhalten. In den letzten Woche haben sich folgende Probleme herauskristallisiert:
- • Die Gesundheitsämter mancher Kommunen sind bereits überlastet. Einen zuständigen Mitarbeiter zu erreichen ist schwierig. Es gibt aber auch positive Berichte über eine zügige Korrespondenz via E-Mail.
Die Situation ist also alles andere als eindeutig und zufriedenstellend. Der Vollständigkeit halber wollen wir deswegen die Inhalte eines Testkonzeptes erläutern, falls Ihr Gesundheitsamt dieses dennoch anfordern sollte.• Teilweise fehlt in bisher veröffentlichten Verordnungen der Bezug auf Physiotherapiepraxen. Die Verordnungen scheinen sich eher auf Pflegeeinrichtungen zu beziehen, obwohl im Papier des Gesundheitsministeriums ausdrücklich auch von Heilmittelpraxen (Infektionsschutzgesetz § 23 Absatz 3 Satz 1-4) die Rede ist.
• Nach Angaben von PHYSIO-DEUTSCHLAND (ZVK) sind Physiotherapiepraxen aktuell nicht dazu berechtigt, selbst Antigen-Testungen durchzuführen und diese erstattet zu bekommen. Des Weiteren teilt der Verband mit, dass eine Reihentestung (durchgeführt vom Öffentlichen Gesundheitsdienst und nicht vom Praxispersonal selbst) zwar beantragt werden könne, die Gesundheitsämter diese allerdings aus Prioritätsgründen derzeit ablehnen. Zur Beantragung von Reihentestungen wird kein Testkonzept benötigt.
• physio.de liegen Informationen vor, nach denen beispielsweise das Gesundheitsamt in Bonn zumindest Testkonzepte von Physiotherapiepraxen anfordert (ohne dass wir wissen, ob diese angenommen werden.)
Inhalte der Testkonzepte
Nach § 4 Absatz 2 der Coronavirus-Testverordnung (TestV) hat „jede Einrichtung (…) dem Gesundheitsamt ein einrichtungs- oder unternehmensbezogenes Testkonzept vorzulegen, um PoC-Antigentests einzusetzen. Folgende Mindestinhalte müssen dabei berücksichtigt werden:
Im Falle eines positiven Testes unterrichtet die Einrichtung die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde. Diese veranlasst anschließend eine PCR-Testung.• Kurzscreening des Personals bei Schichtantritt einmal täglich (…). Bei unspezifischen Symptomen erfolgt eine Abklärung durch einen PoC-Antigen-Test. Als unspezifisch gelten Symptome wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur oder Übelkeit. Bei schweren Symptomen hat unmittelbar eine PCR-Testung stattzufinden.
• Gewährleistung der Tests durch qualifiziertes Personal. Die Schulung muss durch eine approbierte Ärztin, einen approbierten Arzt oder einer Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt werden.
Anmerkung: Auf welchem Wege diese Schulung stattfinden soll ist aktuell unklar.
• Beschreibung der Testhäufigkeiten. (In Physiotherapiepraxen besteht hier nach dem Prioritätenplan nur die Möglichkeit einmal wöchentlich das Personal zu testen). Die Anzahl der Testungen müssen dem Landeszentrum Gesundheit gemeldet werden.
• Beschreibung und Sicherstellung des notwendigen Schutzmaterials zur Durchführung der Testung
Anmerkung: Unter welchen Hygienebedingungen die Testungen stattfinden müssen und welche Ausrüstung dafür notwendig ist, ist bisher unklar. Da bei dem Test ein Rachenabstrich notwendig ist, ist mit einem hohen Hygieneaufwand zu rechnen.
Kommentar des Autors
Die derzeitige Situation bezüglich der Umsetzung des neuen Testkonzepts ist alles andere als zufriedenstellend. Die ohnehin schon überforderten Gesundheitsämter werden vom Bundes- und den Landesgesundheitsministerien mehr oder weniger alleine gelassen. Die Leidtragenden sind letzten Endes die Mitarbeiter und Patienten der Heilmittelpraxen. Es bleibt zu hoffen, dass zeitnah klar formulierte Abläufe zur Beantragung und Durchführung der Testungen formuliert werden. Wünschenswert wäre, dass dies bundesweit einheitlich geregelt wird. physio.de bleibt für Sie am Thema dran.
Hier noch eine kleine animierte Grafik des Ministeriums dazu:
Eine Übersichtsgrafik zur Nationalen Teststrategie finden Sie hier.
Daniel Bombien / physio.de
update vom 6.11.2020:
Der IFK meldet heute, ihm läge ein Schreiben des BMG vor aus dem hervorgehe, dass Physiotherapiepraxen kein Testkonzept benötigen. Das heißt auf Deutsch: Sie dürfen auch keine eigenständige Antigen-Testung durchführen.
"Sofern Physiotherapiepraxen eine Testung ihres Personals für erforderlich halten, um den laufenden Betrieb der Praxis zu sichern, können sie sich und ihre Beschäftigten testen lassen. [...] Das BMG hat jedoch auch noch einmal darauf hingewiesen, dass Ärzte und Testzentren laut neuer Testverordnung (TestV) zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, asymptomatische Physiotherapeuten auf Corona zu testen. Laut Rückmeldungen vieler IFK-Mitglieder führt das dazu, dass Physiotherapeuten nur in wenigen Fällen Termine für eine vorsorgliche Testung erhalten.", so der Verband in seiner heutigen Meldung
update vom 4.12.2020
Vorgestern trat jetzt eine neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Aus dieser geht hervor, dass jetzt auch asymptomatische Therapeuten einen Rechtsanspruch auf einen Coronatest haben, wenn es der Praxisinhaber verlangt – und zwar OHNE, dass der Betrieb ein sog. Hygienekonzept vorlegen muss.
Grundlage hierfür ist der §4, Abs. 1 Punkt 2 der neuen Testverordnung in Verbindung mit dem §23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 des Infektionsschutzgesetzes.
Einmal die Woche können sich Therapeuten nun kostenlos in einem Testzentrum oder bei einem Arzt testen lassen.
CoronaTestGesundheitsberufeAngestellteBMGSensitivitätSpezifität
das war die Antwort des Gesundheitsamtes am 6.11.20 auf unsere Nachfrage:
"auch wir sehen die dringende Notwendigkeit der Beschaffung und Anwendung von POC-Antigentests. Nach unseren derzeitigen Informationen können diese mit einem „Antragsformular“, das es noch nicht gibt, bei einer Behörde, die noch nicht festgelegt ist, beantragt werden. Wir haben heute erfahren, dass es vermutlich das HMSI selbst übernehmen wird.
§ 6 Abs. 3 der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) regelt den Rahmen, die Umsetzung muss aber durch das Land erfolgen. Wir haben ferner vernommen, dass dieser Antrag online erfolgen soll und Sie Ihr Konzept „hochladen“ können.
Das Ganze befindet sich noch in „Arbeit“ und soll ab nächster Woche möglich sein.
Haben Sie regelmäßig einen Blick auf die Homepage des HMSI."
.....Jetzt sind wir schlauer.....
VG Bettina
Wir sind hierfür nicht die verantwortliche Behörde.
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BBBKS schrieb:
Hallo zusammen,
das war die Antwort des Gesundheitsamtes am 6.11.20 auf unsere Nachfrage:
"auch wir sehen die dringende Notwendigkeit der Beschaffung und Anwendung von POC-Antigentests. Nach unseren derzeitigen Informationen können diese mit einem „Antragsformular“, das es noch nicht gibt, bei einer Behörde, die noch nicht festgelegt ist, beantragt werden. Wir haben heute erfahren, dass es vermutlich das HMSI selbst übernehmen wird.
§ 6 Abs. 3 der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) regelt den Rahmen, die Umsetzung muss aber durch das Land erfolgen. Wir haben ferner vernommen, dass dieser Antrag online erfolgen soll und Sie Ihr Konzept „hochladen“ können.
Das Ganze befindet sich noch in „Arbeit“ und soll ab nächster Woche möglich sein.
Haben Sie regelmäßig einen Blick auf die Homepage des HMSI."
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Wir sind hierfür nicht die verantwortliche Behörde.
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