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Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung: „Wir alle sind gespannt auf die Ergebnisse der ersten multizentrischen, randomisierten und kontrollierten Studie zur Liposuktion beim Lipödem. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss angestoßene Erprobungsstudie soll die Erkenntnislage verbessern, so dass eine zügige abschließende Entscheidung zum Leistungsanspruch möglich wird.“
Und weiter: „Die befristet geltende Ausnahmeregelung, wonach die Liposuktion beim Lipödem im Stadium III unter bestimmten Voraussetzungen eine Kassenleistung ist, wird der G-BA in Kürze verlängern. Sie wird nicht auslaufen, bevor der G-BA zum regulären Leistungsanspruch beschlossen hat. Das möchte ich nochmals ausdrücklich betonen, da wir zu dieser Frage verstärkt Nachfragen von Patientinnen sowie Ärztinnen und Ärzten bekommen.“
Hintergrund: Erprobung der Liposuktion zur Behandlung des Lipödems
Beim Lipödem handelt es sich um eine massive Fettverteilungsstörung an den Extremitäten. Zusätzlich bestehen vermehrte Wassereinlagerungen in den betroffenen Körperregionen. Das Lipödem tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf.
Da die Ursache des Lipödems bisher unbekannt ist, zielt die in der Regel lebenslang anzuwendende konservative Therapie wie Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie auf eine Linderung der Beschwerden ab. Ein solches konservatives Vorgehen gilt bisher als Standardtherapie. Die bestehende Fettverteilungsstörung kann hiermit jedoch nicht geheilt werden. Die Liposuktion ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem das krankheitsbedingt vermehrte Fettgewebe entfernt wird. In der Regel müssen die Betroffenen für eine Behandlung mehrmals operiert werden.
Das Verfahren zur Bewertung des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Liposuktion bei Lipödem geht auf einen Beratungsantrag der Patientenvertretung im G-BA zurück. Im Juli 2017 hat der G‑BA wegen der problematischen Studienlage den Beschluss gefasst, die Bewertung auszusetzen und eine Studie zur Verbesserung der Erkenntnislage auf den Weg zu bringen. Die Eckpunkte dieser LIPLEG-Studie hat der G-BA in der entsprechenden Erprobungs-Richtlinie festgelegt.
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 26. Juni 2024
Aktualisierung vom 20. September 2024:
Wie der G-BA am 19.9.2024 in einer Pressemeldung bekannt gab, wird die Frist bis 31. Dezember 2025 verlängert.
LiposuktionLipödemStudieG-BAPressemeldung
Allerding kommen neben großen Risiken der Op, Hoffnungsförderung der Betroffenen dazu, die sich aus meinen Erfahrungen nicht erfüllt.
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Dieter22 schrieb:
das bedeutet doch dann das die Liposuktion das Problem auch nicht löst da es sich ja um eine Störung der Fettzellenverteilung handelt.
Allerding kommen neben großen Risiken der Op, Hoffnungsförderung der Betroffenen dazu, die sich aus meinen Erfahrungen nicht erfüllt.
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