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Die Gebührenordnung
Bereits 2019 wurden die Leistungen befristet in den EBM aufgenommen, um bei Einzelfallentscheidungen einen Kostenrahmen zu stecken. Zum 1. Juli werden nun zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) eingeführt. Bei Absaugungen an Oberarm, Ellenbogen und Unterarm sowie Unterschenkel wird die Ziffer 31095 mit 605,17 Euro abgerechnet. Für Oberschenkel und Knie gibt es mit der Position 31096 dann 769,14 Euro für den Eingriff. Die alte, bisher einheitliche GOP (31097) entfällt. Die Zuschläge für das Material wie beispielsweise die Absaugkanülen bleiben weiter abrechenbar. Anders als bei zahnmedizinischen Eingriffen wird auch die Vollnarkose ebenfalls von der Kasse voll übernommen.
Voraussetzungen
Liegt ein klar diagnostiziertes Lipödem* vor, gelten die Vorgaben zur Indikationsstellung entsprechend des Entwurfs von 2025 nahezu unverändert.
Es gilt: (Abweichungen fett gedruckt)
• Sechs Monate vor der Operation darf keine Gewichtszunahme erfolgen.
• Sechs Monate vor Operation muss kontinuierlich eine ärztlich verordnete konservative Therapie in Form der KPE durchgeführt worden sein. Auf unsere Nachfrage bei einer großen deutschen Krankenkasse konnte uns keine Auskunft darüber gegeben werden, ob MLD auch dazu gehören wird.
• Liegt der BMI zwischen 32 und 35 soll die Waist-to-Height-Ratio (WHtR) ermittelt werden.
Dabei dürfen folgende Werte nicht überschritten werden:
o 41 bis 49 Jahre: Anstieg um 0,01 pro Lebensjahr
o 50 Jahre und älter: 0,6
• Ab einem BMI von über 35 darf keine Operation durchgeführt werden.
• Bei einem BMI über 35 oder überschreiten der WHtR-Grenze muss eine Behandlung der Adipositas erfolgen, bis die Grenzwerte innerhalb eines halben Jahres vor der Liposuktion nicht mehr überschritten werden.
Martin Römhild B.Sc. / physio.de
*Laut den Vorgaben des G-BA müssen für die Diagnosestellung alle der folgenden Kriterien erfüllt sein:- • Disproportionale, symmetrische Fettgewebsvermehrung
• Nur die Extremitäten sind betroffen
• Hände und Füße sind nicht betroffen
• Druck- oder Berührungsschmerzen im betroffenen Gebiet
LipödemLiposuktionÄrztekurz notiert
Es ist zu bezweifeln dass viele von dieser Verordnung profitieren können.
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Atheia schrieb:
Eine Patientin von mir ist da aktuell im Thema und hat sich auch erkundigt, wie das aussieht, wenn man die OP privat bezahlt. Dagegen sind die Leistungen der Kasse leider ein absoluter Witz. Außerdem sind es pro Bein immer mehrere Eingriffe die gemacht werden müssen. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe sprach die Patientin von insgesamt 3 OPs für beide Beine und die Arme als Privatleistung. Als Kassenleistung wären es wohl 6. DIe Verfahren sind auch Grundverschieden und beim Verfahren, welches die Kasse bezahlt soll das rezidiv auch relativ hoch sein. Man muss sich auch überlegen, was so viele Narkosen mit einem Menschen machen.
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Stefan Arnold schrieb:
Ja hatte auch eine Patientin vor Jahren die sich da informiert hatte, da wären 4 Sitzungen dran gewesen, jede 3000-4000€. Ist natürlich für viele nicht bezahlbar.
inzwischen sollen es ca. 8000 pro Bein bzw. für beide Arme sein. Wahrscheinlich ist das aber auch Klinikabhängig und kommt auch darauf an, wie die Nachbehandlung gehandhabt wird.
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Atheia schrieb:
@Stefan Arnold
inzwischen sollen es ca. 8000 pro Bein bzw. für beide Arme sein. Wahrscheinlich ist das aber auch Klinikabhängig und kommt auch darauf an, wie die Nachbehandlung gehandhabt wird.
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Problem beschreiben
Stefan Arnold schrieb:
Die meisten werden die Voraussetzungen nicht erfüllen können und im Netz mehren sich die Kommentare von Kliniken die sagen dass zu dieser Vergütung keine kostendeckende Behandlung lohnenswert ist.
Es ist zu bezweifeln dass viele von dieser Verordnung profitieren können.
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