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Lipödem
Liposuktion wird Kassenleistung
Nach jahrelangem Ringen hat der G-BA nun im Sinne der Lipödem-Patientinnen entschieden. Allerdings gibt's auch ein paar Auflagen.
01.09.2025 • 0 Kommentare
Foto: Carina Gorny • Lizenz: CC-BY •
Es reicht oft ein hormoneller Umschwung, wie Pubertät, Schwangerschaft, Wechseljahre oder bloß eine hormonelle Kontrazeption, dann geht sie los, die Gewichtszunahme. Am Lebensstil ändert sich nichts, trotzdem wachsen die Beine (und oft auch die Arme) in die Breite. Selbst die rigoroseste Diät lässt vielleicht noch die letzten Pfunde am Rumpf verschwinden, an den Gliedmaßen verändert sich nichts. Sportarten wie Laufen werden zur Qual; vor allem, wenn durch weitere Abnehmversuche auch noch Energie für Aktivität fehlt. Und als wäre das alles noch nicht genug, leiden Betroffene auch unter erhöhter Druckdolenz. Selbst kleinste Berührungen tun weh – Schmerz wird zum täglichen Begleiter.

So oder so ähnlich sieht das Leben von Millionen von Patientinnen mit einem Lipödem aus. Schätzungen zufolge ist jede zehnte Frau von der Erkrankung betroffen. Da Daten zu einer Liposuktion, einer Absaugung des veränderten Fettgewebes, fehlten, wurde diese bisher nur in Ausnahmefällen und erst ab Stadium III der meist progredient verlaufenden Erkrankung von den Kassen erstattet. Nun liegen erste Daten der LIPLEG-Studie vor, die einen klaren Vorteil des operativen Verfahrens belegen. Daher einigte sich der gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) am 17. Juli 2025 auf eine generelle Kostenübernahme der Operation – und das sogar ab Stadium I.

Erst der Grundstein
Die Bedingungen für die Operation wurden ebenfalls von G-BA festgelegt. Die Erkrankung muss durch eine „Fachärztin oder einen Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder durch eine Fachärztin oder einen Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie“ diagnostiziert werden. Die OP-Indikation wird dann von einem Facharzt des Gebiets Chirurgie gestellt.
Dazu gilt:

  • • Sechs Monate vor der Operation darf keine Gewichtszunahme erfolgen.

    • Sechs Monate vor Operation muss kontinuierlich eine ärztlich verordnete konservative Therapie in Form der KPE durchgeführt worden sein. Auf unsere Nachfrage bei einer großen deutschen Krankenkasse konnte uns keine Auskunft darüber gegeben werden, ob MLD auch dazu gehören wird.

    • Ab einem BMI von über 35 darf keine Operation durchgeführt werden.

    • Liegt der BMI zwischen 32 und 35 soll die Waist-to-Height Ratio ermittelt werden.
    Dabei dürfen folgende Werte nicht überschritten werden:
    • - 40 Jahre und jünger: 0,5
      - 41 bis 49 Jahre: Anstieg um 0,01 pro Lebensjahr
      - 50 Jahre und älter: 0,6
Umsetzung noch unklar
Auch wenn der G-BA nun die Basis für eine flächendeckende Versorgung des Lipödems gelegt hat, müssen nun noch entscheidende Punkte, etwa die Vergütung für die aufwändigen Operationen geregelt werden. Die Befürchtung ist groß, dass die Bezahlung der Operationen von den Kassen so stark gedrückt werden könnte, dass sich letztlich keine Operateure für die Versorgung bereit erklären könnten. Die deutsche Lipödem Gesellschaft kritisiert vor allem die Festlegung des BMI als Kriterium gegen eine Operation – sehr stark betroffenen Frauen könnte durch die Regelung eine Operation verwehrt bleiben. Ein hoher BMI könnte nach Einschätzung des G-BA ein Operationsrisiko darstellen.

Ab dem 1. Januar 2026 sollen alle Formalitäten geklärt sein und die Liposuktion in die Regelversorgung übergehen. Deutschland wäre damit internationaler Vorreiter in der Versorgung von Lipödem-Patientinnen. Ziehen andere Länder aufgrund der LIPLEG-Studie nach?

Daniel Bombien / physio.de

PS: Hier die Zwischenergebnisse der LIPLEG-Studie

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