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So oder so ähnlich sieht das Leben von Millionen von Patientinnen mit einem Lipödem aus. Schätzungen zufolge ist jede zehnte Frau von der Erkrankung betroffen. Da Daten zu einer Liposuktion, einer Absaugung des veränderten Fettgewebes, fehlten, wurde diese bisher nur in Ausnahmefällen und erst ab Stadium III der meist progredient verlaufenden Erkrankung von den Kassen erstattet. Nun liegen erste Daten der LIPLEG-Studie vor, die einen klaren Vorteil des operativen Verfahrens belegen. Daher einigte sich der gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) am 17. Juli 2025 auf eine generelle Kostenübernahme der Operation – und das sogar ab Stadium I.
Erst der Grundstein
Die Bedingungen für die Operation wurden ebenfalls von G-BA festgelegt. Die Erkrankung muss durch eine „Fachärztin oder einen Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder durch eine Fachärztin oder einen Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie“ diagnostiziert werden. Die OP-Indikation wird dann von einem Facharzt des Gebiets Chirurgie gestellt.
Dazu gilt:
- - 40 Jahre und jünger: 0,5
Umsetzung noch unklar• Sechs Monate vor der Operation darf keine Gewichtszunahme erfolgen.
• Sechs Monate vor Operation muss kontinuierlich eine ärztlich verordnete konservative Therapie in Form der KPE durchgeführt worden sein. Auf unsere Nachfrage bei einer großen deutschen Krankenkasse konnte uns keine Auskunft darüber gegeben werden, ob MLD auch dazu gehören wird.
• Ab einem BMI von über 35 darf keine Operation durchgeführt werden.
• Liegt der BMI zwischen 32 und 35 soll die Waist-to-Height Ratio ermittelt werden.
Dabei dürfen folgende Werte nicht überschritten werden:
- 41 bis 49 Jahre: Anstieg um 0,01 pro Lebensjahr
- 50 Jahre und älter: 0,6
Auch wenn der G-BA nun die Basis für eine flächendeckende Versorgung des Lipödems gelegt hat, müssen nun noch entscheidende Punkte, etwa die Vergütung für die aufwändigen Operationen geregelt werden. Die Befürchtung ist groß, dass die Bezahlung der Operationen von den Kassen so stark gedrückt werden könnte, dass sich letztlich keine Operateure für die Versorgung bereit erklären könnten. Die deutsche Lipödem Gesellschaft kritisiert vor allem die Festlegung des BMI als Kriterium gegen eine Operation – sehr stark betroffenen Frauen könnte durch die Regelung eine Operation verwehrt bleiben. Ein hoher BMI könnte nach Einschätzung des G-BA ein Operationsrisiko darstellen.
Ab dem 1. Januar 2026 sollen alle Formalitäten geklärt sein und die Liposuktion in die Regelversorgung übergehen. Deutschland wäre damit internationaler Vorreiter in der Versorgung von Lipödem-Patientinnen. Ziehen andere Länder aufgrund der LIPLEG-Studie nach?
Daniel Bombien / physio.de
PS: Hier die Zwischenergebnisse der LIPLEG-Studie
LiposuktionLipödemG-BA
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