Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen acht Wochen habe ich – gemeinsam mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag – zahlreiche Gespräche mit Pflegekräften und Therapeuten geführt. Mein Schreiben zur Situation in der Pflege erhalten Sie mit gesondertem Schreiben. Gerne möchte ich zum Ende der parlamentarischen Sommerpause die Gelegenheit nutzen, um ebenfalls auf wesentliche Herausforderungen im Bereich der Heilmittel hinzuweisen.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG, 2017) und dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG, 2019) hat der Bundesgesetzgeber in den vergangenen Jahren wiederholt reagieren müssen, um Missstände in der therapeutischen Versorgung zu beheben. Trotz deutlicher Vergütungsanstiege, zuletzt durch die Einführung bundeseinheitlicher Höchstpreise, steht die Branche auch heute noch vor Herausforderungen, die durch ein stringentes Handeln aller beteiligten Akteure zeitnah behoben werden müssen. Drei Kernanliegen sollten dabei aus meiner Sicht in den anstehenden Gesprächen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene eine zentrale Rolle spielen:
1. Abschaffung der Prüfpflicht
Die Verantwortung für die Korrektheit und Vollständigkeit ausgestellter Rezepte sollte ausschließlich beim verordnenden Arzt liegen. Faktisch trägt aber der Therapeut die Verantwortung für Retaxationen und wird dafür sanktioniert. Durch die Änderung hin zum Verursacherprinzip erfahren die Therapeuten die notwendige bürokratische Entlastung.
2. Abschaffung der Zuzahlungen für Heilmittel
Die Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten und zusätzlich zehn Euro je Verordnung treiben die Selbstbeteiligungskosten der Versicherten enorm in die Höhe. Durch die – notwendig gewordenen – Vergütungssteigerungen tragen Versicherte Mehrkosten, die in vielen Fällen kaum noch als sozialverträglich bezeichnet werden können. Das kleinteilige Kassieren belastet darüber hinaus den Arbeitsalltag enorm; die dafür verwendete Zeit fehlt in der Versorgung der Patienten. In anderen vergleichbaren Versorgungseinrichtungen, z.B. Arztpraxis, wurden die Zuzahlungen vor Jahren auf Grund des ausufernden Bürokratismus und der Beschwerden der Ärzte abgeschafft. Gleiches sollte auch für die Therapeuten gelten.
3. Angleichung an TVöD-Niveau
Trotz aller Errungenschaften durch gesetzgeberische Interventionen in den vergangenen Jahren im Bereich der Vergütungen ist die Differenz zum stationären Bereich enorm. Die Folgen sind Abwanderungsbewegungen und ein Kampf der Systeme zu Lasten der ambulanten Versorgung. Insbesondere im ländlichen Raum sind Praxen kaum noch in der Lage, mit den vor Ort ansässigen Krankenhäusern mitzuhalten. Eine weitere Verschärfung des Versorgungsengpasses und der Personalnot sind die Folgen – damit einhergehend Wartezeiten für Patienten, was somit deutlich den Behandlungserfolg in Frage stellt. Hier muss dringend eine Angleichung erfolgen, um den momentanen Abwanderungsprozess (Abwandern in Krankenhäuser oder Firmen als BGM-Manager) aufzuhalten.
In meiner Funktion als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordere ich den GKV-SV / vdek / AOK-Bundesverband auf, die anstehenden Gespräche mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen zu nutzen, um diese Punkte aktiv anzusprechen und sich für zeitnahe entsprechende Änderungen einzusetzen. Nach meiner Ansicht und aufgrund jahrelanger Erfahrung als Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags sind dies wichtige aktuelle Punkte, um die heilmitteltherapeutische Versorgung in unserem Land auch in Zukunft sicherstellen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roy Kühne MdB
Roy Kühneoffener BriefKrankenkassenPrüfpflichtVergütungZuzahlung
Was mir in dem Brief von Dr. Kühne fehlt, ist der Hinweis an die Kassen bezüglich der Versorgungslage mit Hausbesuchen im ländlichen Raum. Trotz der Erhöhungen ab 1.7.19 mit etwas über 16 Euro für den Hausbesuch, pauschal für Zeit und Kilometer inklusive, ist die Honorierung überhaupt nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund nehmen viele Praxen in der Umgebung gar keine Hausbesuche mehr an und die Lage spitzt sich immer mehr zu, so dass wir (Praxis auf dem Lande) Anfragen aus der nächsten Kreisstadt um Hausbesuche bekommen, dort gibt es mehr als 15 Praxen und die Entfernung zu uns beträgt einfache Strecke 18 km!
Ich würde mir wünschen, das auf diesen Punkt, gerade auch im Interesse der zumeist schwerkranken Patienten, eingegangen wird.
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birkenstock schrieb:
Danke Herrn Dr. Kühne für das bereits Erreichte, aber Versorgungslage Hausbesuche im ländlichen Raum!!!
Was mir in dem Brief von Dr. Kühne fehlt, ist der Hinweis an die Kassen bezüglich der Versorgungslage mit Hausbesuchen im ländlichen Raum. Trotz der Erhöhungen ab 1.7.19 mit etwas über 16 Euro für den Hausbesuch, pauschal für Zeit und Kilometer inklusive, ist die Honorierung überhaupt nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund nehmen viele Praxen in der Umgebung gar keine Hausbesuche mehr an und die Lage spitzt sich immer mehr zu, so dass wir (Praxis auf dem Lande) Anfragen aus der nächsten Kreisstadt um Hausbesuche bekommen, dort gibt es mehr als 15 Praxen und die Entfernung zu uns beträgt einfache Strecke 18 km!
Ich würde mir wünschen, das auf diesen Punkt, gerade auch im Interesse der zumeist schwerkranken Patienten, eingegangen wird.
Die Anzahl der Praxen hat sich in 20 Jahren verdoppelt. Das führte zu vielen Ein oder Zwei Mann Praxen ohne Terminierungskraft.
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Große Praxen dagegen hauptsächlich in Ballungsräumen und Großstädten zu finden.
Außerdem wohnen gerade in den ländlichen Bezirken mehr ältere Patienten, die einen Hausbesuch benötigen, deshalb sind diese für kleine Praxen meist unwirtschaftlich - meine Meinung.
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Evemarie Kaiser schrieb:
Diese Ein- und Zwei-Mann Praxen sind im ländlichen Bereich bedeutend stärker angesiedelt.
Große Praxen dagegen hauptsächlich in Ballungsräumen und Großstädten zu finden.
Außerdem wohnen gerade in den ländlichen Bezirken mehr ältere Patienten, die einen Hausbesuch benötigen, deshalb sind diese für kleine Praxen meist unwirtschaftlich - meine Meinung.
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JRK schrieb:
Genau das meinte ich. Siehe oben
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JRK schrieb:
Ich fahre HB im ländlichen Bereich und ich empfinde es als wirtschaftlich. Natürlich geht immer noch mehr, aber der Grund der schlechten Versorgung sehe ich in den immer mehr werdenden kleinen Praxen, für die das Abschließen der Praxistür, außer Haus gehen und die Organisation viel zu aufwendig ist.
Die Anzahl der Praxen hat sich in 20 Jahren verdoppelt. Das führte zu vielen Ein oder Zwei Mann Praxen ohne Terminierungskraft.
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saarländer schrieb:
In unserer Umgebung gibt es aufgrund des immer grösser werdenden gravierenden Fachkräftemangel Praxen die vor ein paar Jahren noch 5-6 Angestellte hatten und nun alleine oder zu zweit arbeiten. Dies bei nachfrage aufgrund von schwangerschaften und vorallem stressbedingten immer wiederkehrenden krankenscheinen. Einen 20min takt bei Vollzeit hält ein jung ausgebildeter physio nicht länger als 10 jahre durch! Die Patienten haben Tränen in den Augen und bitten um Termine! Lymphdrainagen können nur noch ganz selten eingeplant werden....da unwirtschaftlich und nicht planbar. Die Bürokratie frisst einen auf. Viele PI mit grosser langjähriger Praxis verkleinern. Der stressfaktor wird damit um einiges geringer.
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saarländer schrieb:
Hausbesuche sind durch recht kurze Wege wirtschaftlich planbar, haben aber, da nur 15 min behandelt werden kann um wirtschaftlich zu bleiben ,einen sehr hohen stressfaktor für den Therapeuten zur Folge. Nun denn frohes Schaffen nächste Woche
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Nun die Korrektur des jetzigen Arzt es zum Pat. :confounded:streicht FVO auf EVO mit der Begründung ich kenne a.d.RF nicht u.bei mir waren Sie das erste Mal mit der Diagnose eine Begründung für die Kasse auf der VO habe ich noch nie gemacht.Klasse Allgemeinmedizin,Hausarztpraxis......
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Luciana schrieb:
Ich ticke auch grade,Pat.kommt v.anderen Arzt,hatte bereits KG VOn in einem anderen Ort mit 2x10/1x5/u.erhielt 1x6VO KG für seinen neuen Wohnort mit,damit mit 1 BE bei mir bereits a.d.RF,geht zum neuen Arzt am neuen Wohnort,der schreibt neue FVO aus 6xKG.Ich habe auf diese FVO behandelt in dem Glauben es ist noch RF,da der Pat.mir seine VorVO Menge falsch angab u.ich dies erst bach Url.zeit der Altarztpraxis prüfen konnte,habe bereits i.a.d.RF behandelt wies sich jetzt rausstellt.Ich schickte den Pat.zum jetzigen Arzt u.seiner Kasse um das zu klären,da diese letzten Behandlungen bei mir eine Privatrechnung geworden sind,wegen Falschangabe zur Anzahl BE des Pat.bei mir,sozuzagen ungedeckter Check seiner Kasse.
Nun die Korrektur des jetzigen Arzt es zum Pat. :confounded:streicht FVO auf EVO mit der Begründung ich kenne a.d.RF nicht u.bei mir waren Sie das erste Mal mit der Diagnose eine Begründung für die Kasse auf der VO habe ich noch nie gemacht.Klasse Allgemeinmedizin,Hausarztpraxis......
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Hoppball schrieb:
Trotz Einführung der Programme in den Arztpraxen, werden immer noch die gleichen Fehler gemacht (falsche Indikationsnr. zur Diagnose, Verordnungshöchstmenge vs. außerhalb des Regelfalls und noch fehlende med. Begründung uvm.) und wir an der Therapie- bzw. Anmeldefrist können wie ein tausendfaches Mantra den Patienten die Erklärungen vorgehen, warum man diese wieder zum Arzt schicken muß. Mehr möchte ich nicht schreiben, sonst versaue ich nur den Tag.
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JRK schrieb:
Hausbesuche kann man sich aussuchen und so legen, dass die Fahrstrecken wirtschaftlich sind. Bei Neuanfragen checke ich zuerst mal ab, wo ich denn hinfahren müsste. Erscheint mir normal und logisch. Ob der Patient dann eine andere Praxis findet, ist nicht primär mein Problem. Zudem hat man bei HB auch öfter mal Doppelbehandlung KG ZNS bei MS, etc. Wenn nicht, kann man das auch gut über den Patienten beim Arzt delegieren oder einfach anrufen. Viele Ärzte sind bei schweren Diagnosen offen für eine aufgebohrte Verordnung. Und dann gibts da noch die Privatpatienten und Selbstzahler.
Eine tarifgebundene Vergütung nach TVöD oder AVR gibt es nur in den Kliniken, die die Abteilungen selbst führen. Die wirtschaftliche Situation einer dort ansässigen physiotherapeutischen Abteilung ist übrigens meist nicht rosig, da die Entgelte für die Krankenhäuser alles andere als üppig sind. Tatsächlich gibt es nur wenige Fachbereiche, für die ausdrücklich eine stationäre physiotherapeutische Behandlung verbindlich ist, z.B. Stroke-Units oder Geriatrie. Eine durch ein Krankenhaus geführte physiotheapeutische Abteilung erhält für ambulante Behandlungen auch weniger Geld als eine eigenständige Praxis - obwohl die Vergütung der Mitarbeiter höher ist.
Ein Zwang zur tarifgebundenen Vergütung ist für Praxisinhaber nicht durchsetzbar, da diese i.d.R. nicht entsprechend organisiert sind. Abhilfe kann nur der (Arbeits-)Markt schaffen, vorausgesetzt, das System verfügt über entsprechende Mittel, sprich höhere Beitragszahlungen der Versichertengemeinschaft.
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thorsten79 schrieb:
Ich teile die Meinung von Dr. Kühne, dass die Bezahlung von Therapeuten in den klassischen Praxen an das Niveau einer tarifgebundenen Vergütung angepasst werden sollte. Seine Begründung ist aber nur in Teilen richtig: In vielen Krankenhäusern arbeiten Physiotherapeuten, die nicht Mitarbeiter dieser Krankenhäuser sind. Längst werden viele Krankenhäuser durch Therapeuten aus Praxen bzw. Reha-Zentren bespielt. Die Abteilungen wurden und werden weiterhin ausgelagert. Eine Vergütung nach TVöD gibt es in diesen Häusern nicht.
Eine tarifgebundene Vergütung nach TVöD oder AVR gibt es nur in den Kliniken, die die Abteilungen selbst führen. Die wirtschaftliche Situation einer dort ansässigen physiotherapeutischen Abteilung ist übrigens meist nicht rosig, da die Entgelte für die Krankenhäuser alles andere als üppig sind. Tatsächlich gibt es nur wenige Fachbereiche, für die ausdrücklich eine stationäre physiotherapeutische Behandlung verbindlich ist, z.B. Stroke-Units oder Geriatrie. Eine durch ein Krankenhaus geführte physiotheapeutische Abteilung erhält für ambulante Behandlungen auch weniger Geld als eine eigenständige Praxis - obwohl die Vergütung der Mitarbeiter höher ist.
Ein Zwang zur tarifgebundenen Vergütung ist für Praxisinhaber nicht durchsetzbar, da diese i.d.R. nicht entsprechend organisiert sind. Abhilfe kann nur der (Arbeits-)Markt schaffen, vorausgesetzt, das System verfügt über entsprechende Mittel, sprich höhere Beitragszahlungen der Versichertengemeinschaft.
Thema Kernanliegen
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karin78 schrieb:
Etwas entscheidendes ist vergessen worden: die Vergütung der man.Lymphdrainage!! es sind eh schon zu wenig Lymphtherapeuten da und jetzt wird ein neuer Engpass geschaffen indem der Lymphtherapeut 15€ bis 25€ weniger verdient als in der KG und MT.....die man. Lymphdrainage ist immer noch eine Zusatzqualifikation!! Wer bietet denn dann noch MLD an ?? Wer geht noch zur Fortbildung? Was passiert mit den vielen Onkolgisch und Gefäßchirurgischen Patienten, die die Behandlung dringend benötigen?
Thema Kernanliegen
Dto.ich schließe mich dem AW Beitrag meines Kollegen an.
Ich sehe mich als Praxisinhaber ebenso als Angestellte der Kassen mit Selbstkostenübernahme für Inventar~Betriebs~Lohnkosten usw u.vor allem verschärfen die Diskussionen um Rahmenverträge u.HM Katalog~ HM Preise die Beweislage der Scheinselbständigkeit v.Praxisinhabern gegenüber Monopol Unternehmen Kassen.
Jedes andere Unternehmen wird bei Scheinselbständigkeit verdonnert Sozial~u.Rentenbeiträge über Jahre an Kassen u.RV rückwirkend zu zahlen einschl.an den Scheinselbständigen.
Das Unternehmen Kasse darf rechtskomform mit Scheinselbständigkeit sogar in die Politik treten?
Sparrt Beitragszahlung u.Betriebskosten für Scheinselbständige Physios(schieben darüber ihre Gewinne ein??)verklagt Praxisinhaber zur Nachzahlung v.Honorarkräften da diese scheinselbständig zu sein scheinen .......
Man läßt ein Unternehmen Monopol Kasse “straffällig“weiter aggieren,duldet das auf polit.Ebene?????
Oh,Freifahrtsschein...... Praxisinhaber sind Freie MA o.Honorarkräfte der Kassen?.Frenchaissystem?ansich nicht.
Ich bitte die Kassen rechtskomform in die Verantwortung zu nehmen statt weiter eine nicht rechtskräftige Duldung v.KassenUnternehmen,die Scheinselbständigkeit betreiben,für diese Unterblassung zu sorgen u.nicht mitwissend weiter auszubauen mit Einigungsverhandlungen.
Mfg
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Luciana schrieb:
Sehr geehrter Herr Kühne
Dto.ich schließe mich dem AW Beitrag meines Kollegen an.
Ich sehe mich als Praxisinhaber ebenso als Angestellte der Kassen mit Selbstkostenübernahme für Inventar~Betriebs~Lohnkosten usw u.vor allem verschärfen die Diskussionen um Rahmenverträge u.HM Katalog~ HM Preise die Beweislage der Scheinselbständigkeit v.Praxisinhabern gegenüber Monopol Unternehmen Kassen.
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Oh,Freifahrtsschein...... Praxisinhaber sind Freie MA o.Honorarkräfte der Kassen?.Frenchaissystem?ansich nicht.
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Mfg
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