Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
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Ein Patient war in seinem Leben selten krank. Er gehörte somit zu den kostengünstigen Mitgliedern der Krankenkasse. Doch mit dem Alter plagen hier und da die Zipperlein; der Patient kommt ins Krankenhaus und muss sich einer Herzoperation unterziehen.
Alles ist schön und gut – bis er abermals erkrankt und die Krankenkasse entsprechendes Krankengeld auszahlen muss. Doch plötzlich bekommt der Herzkranke Post mit dem Vermerk, dass in Kürze ein Mitarbeiter der Krankenkasse einen Hausbesuch vollziehen wird. Der Grund: Die Erkrankung und der Patient müssen in Augenschein genommen werden. Falls der Patient den Besuch verweigert, droht eine Überprüfung des Krankengeldanspruchs.
Diese besagten Hausbesuche werden in der Regel von Gutachtern der jeweiligen Krankenkasse durchgeführt. Anhand von Fragebögen erfolgt eine Datenerhebung; dabei werden unter anderem Medikamenteneinnahme, Therapien oder auch das äußere Erscheinungsbild in Augenschein genommen.
"Also nach unserem Eindruck verfolgen diese Datenerhebungen, die Hausbesuche, die Fragebögen den Zweck, Patientinnen und Patienten unter Druck zu setzen, sie möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess zu bringen, keine Krankengelder mehr bezahlen zu müssen, unter Umständen sogar die Patienten aus der Krankenkasse zu treiben", erklärt Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein. Er hält eine Befragung und die Datensammelei für unzulässig.
Nach Rechtsauffassung des Bundesversicherungsamtes darf lediglich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) derartige Befragungen durchführen. Diese erfolgt in der Regel auf postalischem Wege: Der Fragebogen wird direkt und verschlossenerweise an den MDK gesendet. Sachbearbeiter einer Krankenkasse sind hingegen nicht befugt, anhand von Fragebögen ihre Mitglieder – vor allem im häuslichen Umfeld - zu befragen. Zahlungen von der Beantwortung der Fragen abhängig zu gestalten, sei ebenfalls nicht zulässig.
Dennoch fühlen sich die Krankenkassen im Recht: Sie wollen ihre Mitglieder bestmöglich beraten, heißt es, und bestehende Behandlungen sowie Therapien koordinieren. Zum Wohle des Patienten, versteht sich!
AvB / physio.de
KrankenkassenKritik
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