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Abrechnung
Die aktuell 10 häufigsten Absetzungen
Absetzungen sind ärgerlich und teuer – hier die größten Fallstricke
16.10.2025 • 17 Kommentare

Wenn Krankenkassen Verordnungen ablehnen, verursacht dies für Heilmittelpraxen finanzielle Einbußen und zusätzlichen Arbeitsaufwand. Schätzungen zufolge können sich die Verluste durch Absetzungen aufgrund von Formfehlern auf durchschnittlich 300 € pro Monat belaufen. Bei etwa zehn Absetzungen monatlich ergibt das einen jährlichen Verlust von rund 3.600 €.

Jede Absetzung erfordert eine Nachbearbeitung, wie die Prüfung, Korrektur und erneute Einreichung von Verordnungen. Diese unbezahlte Arbeit bindet Ressourcen des Praxispersonals und der Leitung, die stattdessen für die Patientenversorgung genutzt werden könnten.

Krankenkassen lassen mittlerweile häufig Verordnungen von extern Partnern sehr genau prüfen und diese Dienstleister verdienen mit jedem noch so "kleinlichen" Fehler Geld. Eine Praxis, die mittlerweile zunehmend in Frage gestellt wird (wir berichteten).

Die häufigsten Gründe für Absetzungen sind Formfehler, wie fehlende Arztunterschriften, unvollständige Angaben oder falsche Positionsnummern. Auch fehlende oder unleserliche Patientenunterschriften führen zur Ablehnung von Verordnungen. Hier sind die zehn häufigsten Gründe für Absetzungen:

  1. Formelle Fehler auf dem Rezept:
    Unvollständige Felder, zum Beispiel bei der Diagnosegruppe, Leitsymptomatik, dem Heilmittel, der Frequenz oder der Behandlungsmenge.

  2. Fehlende oder falsche Arztangaben:
    Fehlerhafte oder fehlende Angaben wie Stempel, Unterschrift oder die LANR/BSNR des Arztes.

  3. Falsche oder unvollständige Patientendaten:
    Nicht korrekter oder nicht übereinstimmender Name, Geburtsdatum, Versichertennummer oder Krankenkasse.

  4. Nicht richtlinienkonforme Diagnosen:
    Die Diagnose stimmt nicht mit dem verordneten Heilmittel überein oder die Diagnosegruppe ist falsch angegeben.

  5. Überschreitung von Fristen:
    Die Behandlung beginnt nicht innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung, oder Unterbrechungen dauern länger als 14 Kalendertage, es sei denn, es gibt eine Begründung dafür. (Wichtig. Ein fehlendes Kürzel T, K, F darf nicht zu einer Absetzung führen. Siehe unser Bericht zum Rahmenvertrag unter Punkt III. 1l)

  6. Fehler bei der Heilmittelangabe:
    Das verordnete Heilmittel ist nicht (mehr) im Heilmittelkatalog enthalten oder es gibt unzulässige Kombinationen.

  7. Falsche oder fehlende Angaben zur Behandlungsfrequenz und -menge:
    Es gibt Widersprüche zwischen dem Heilmittelkatalog und der Verordnung.

  8. Änderungen ohne Gegenzeichnung:
    Korrekturen auf der Vorderseite der Verordnung wurden nicht vom Arzt gegengezeichnet.

  9. Ungültige oder fehlende Zuzahlungsangaben:
    Die Befreiung von der Zuzahlung ist nicht oder fehlerhaft vermerkt.

  10. Unvollständige Leistungsnachweise:
    Fehlende Unterschriften auf den Durchführungsnachweisen oder Lücken in der Dokumentation.
Katja Ibsen / physio.de

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mogli123
Vor 2 Wochen
"Nicht richtlinienkonforme Diagnosen:
Die Diagnose stimmt nicht mit dem verordneten Heilmittel überein"

Hat nicht (der zuverlässige) Lars irgendwann Mal hier geschrieben, dass wir die Diagnose (ob sie zum Heilmittel passt) NICHT überprüfen müssen ?
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"Nicht richtlinienkonforme Diagnosen: Die Diagnose stimmt nicht mit dem verordneten Heilmittel überein" Hat nicht (der zuverlässige) Lars irgendwann Mal hier geschrieben, dass wir die Diagnose (ob sie zum Heilmittel passt) NICHT überprüfen müssen ?
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@mogli123 Richtig. Eine Pflicht zur Prüfung der ICD bzw. Diagnosegruppe existiert in unsere Verträge nicht. Es macht aber durchaus - im eigenen Interesse - Sinn, dass bei LHB/BVB und (neu) BVO-Diagnosen zu tun. Und auch bei den Lymphdiagnosen (Stadien) sollte man prüfen ob es passt.

3)? Habe ich ebenfalls noch nie gesehen, dass das vorkommt. Außer bei einem Kassenwechsel, aber da ist sowieso nach der BSG-Rechtssprechung und Rahmenvertrag die angegebene Kasse zuständig.

6)? Noch nie erlebt und auch von Kollegen noch nie etwas von gehört.

9)? Das hat uns in 40 Jahre noch nie gestört, haben wir nie geprüft und hat auch niemals zu einem Problem bei der Abrechnung geführt. Daher frage ich mich, was das in der Auflistung zu suchen hat bzw. wie es dahin kommt.

Unleserliche Patientenunterschrift? Wieso ein Problem? Wo steht, dass die leserlich sein muss? Auch meine eigene Unterschrift ist nicht leserlich.

Insgesamt ist diese Liste, so wie hier dargestellt, für mich wenig plausibel und frage mich, was die Quelle ist.
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[mention]mogli123[/mention] Richtig. Eine Pflicht zur Prüfung der ICD bzw. Diagnosegruppe existiert in unsere Verträge nicht. Es macht aber durchaus - im eigenen Interesse - Sinn, dass bei LHB/BVB und (neu) BVO-Diagnosen zu tun. Und auch bei den Lymphdiagnosen (Stadien) sollte man prüfen ob es passt. 3)? Habe ich ebenfalls noch nie gesehen, dass das vorkommt. Außer bei einem Kassenwechsel, aber da ist sowieso nach der BSG-Rechtssprechung und Rahmenvertrag die angegebene Kasse zuständig. 6)? Noch nie erlebt und auch von Kollegen noch nie etwas von gehört. 9)? Das hat uns in 40 Jahre noch nie gestört, haben wir nie geprüft und hat auch niemals zu einem Problem bei der Abrechnung geführt. Daher frage ich mich, was das in der Auflistung zu suchen hat bzw. wie es dahin kommt. Unleserliche Patientenunterschrift? Wieso ein Problem? Wo steht, dass die leserlich sein muss? Auch meine eigene Unterschrift ist nicht leserlich. Insgesamt ist diese Liste, so wie hier dargestellt, für mich wenig plausibel und frage mich, was die Quelle ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@mogli123 Richtig. Eine Pflicht zur Prüfung der ICD bzw. Diagnosegruppe existiert in unsere Verträge nicht. Es macht aber durchaus - im eigenen Interesse - Sinn, dass bei LHB/BVB und (neu) BVO-Diagnosen zu tun. Und auch bei den Lymphdiagnosen (Stadien) sollte man prüfen ob es passt.

3)? Habe ich ebenfalls noch nie gesehen, dass das vorkommt. Außer bei einem Kassenwechsel, aber da ist sowieso nach der BSG-Rechtssprechung und Rahmenvertrag die angegebene Kasse zuständig.

6)? Noch nie erlebt und auch von Kollegen noch nie etwas von gehört.

9)? Das hat uns in 40 Jahre noch nie gestört, haben wir nie geprüft und hat auch niemals zu einem Problem bei der Abrechnung geführt. Daher frage ich mich, was das in der Auflistung zu suchen hat bzw. wie es dahin kommt.

Unleserliche Patientenunterschrift? Wieso ein Problem? Wo steht, dass die leserlich sein muss? Auch meine eigene Unterschrift ist nicht leserlich.

Insgesamt ist diese Liste, so wie hier dargestellt, für mich wenig plausibel und frage mich, was die Quelle ist.

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mogli123 schrieb:

"Nicht richtlinienkonforme Diagnosen:
Die Diagnose stimmt nicht mit dem verordneten Heilmittel überein"

Hat nicht (der zuverlässige) Lars irgendwann Mal hier geschrieben, dass wir die Diagnose (ob sie zum Heilmittel passt) NICHT überprüfen müssen ?

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RK
Vor 2 Wochen
Danke Frau Ibsen für diesen informativen Bericht. Punkt 1-4 ist hier nach wie vor eine Bankrotterklärung an die Arztsoftware Hersteller.
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• Olav
• Cotyar20
• logofox
Danke Frau Ibsen für diesen informativen Bericht. Punkt 1-4 ist hier nach wie vor eine Bankrotterklärung an die Arztsoftware Hersteller.
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Papa Alpaka
Vor 2 Wochen
Software für Arztpraxen ist, per legem, zertifiziert fehlerfrei. 😁
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• Cotyar20
Software für Arztpraxen ist, per legem, zertifiziert fehlerfrei. 😁
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Papa Alpaka schrieb:

Software für Arztpraxen ist, per legem, zertifiziert fehlerfrei. 😁

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RK schrieb:

Danke Frau Ibsen für diesen informativen Bericht. Punkt 1-4 ist hier nach wie vor eine Bankrotterklärung an die Arztsoftware Hersteller.

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Dway
Vor 2 Wochen
Beispiel für Punkt 6: die DDG behauptet das der ICD G 71..0 (Muskelatrophie) seit Januar 25 kein Langfristiger Heilmittelbedarf mehr ist und hat daher sechs von zwölf Behandlungen abgesetzt.
Rezept wurde am 7.7 ausgestellt. Hab mir die KBV Liste im Netz gesucht die ab 01.07 gültig ist. Der ICD steht drin. Die DDG ist aber resistent und weigert sich. Geht halt dann die Rechnung + Pauschale und Zinsen an die Barmer direkt.
Edit: nach erneuter Nachfrage hat die Dame heute am Telefon behauptet das der Datensatz noch korrekt übermittelt wurde. Elektronisch muss die G71.0- übermittelt werden 🫣
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• Susanne Krupke
Beispiel für Punkt 6: die DDG behauptet das der ICD G 71..0 (Muskelatrophie) seit Januar 25 kein Langfristiger Heilmittelbedarf mehr ist und hat daher sechs von zwölf Behandlungen abgesetzt. Rezept wurde am 7.7 ausgestellt. Hab mir die KBV Liste im Netz gesucht die ab 01.07 gültig ist. Der ICD steht drin. Die DDG ist aber resistent und weigert sich. Geht halt dann die Rechnung + Pauschale und Zinsen an die Barmer direkt. Edit: nach erneuter Nachfrage hat die Dame heute am Telefon behauptet das der Datensatz noch korrekt übermittelt wurde. Elektronisch muss die G71.0- übermittelt werden 🫣
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Dway Das betrifft aber nicht Punkt 6. Heilmittel ist ja korrekt. Wenn, ist es eher Punkt 1.

Aber in Wirklichkeit ist das ist ein Problem deiner Software bzw. deines Abrechnungsdienstleisters. Faktisch hat die DDG mit G71.0- recht. Ich kann in unsere Software G71..0 erst gar nicht anlegen, nur G71.0- geht.
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[mention]Dway[/mention] Das betrifft aber nicht Punkt 6. Heilmittel ist ja korrekt. Wenn, ist es eher Punkt 1. Aber in Wirklichkeit ist das ist ein Problem deiner Software bzw. deines Abrechnungsdienstleisters. Faktisch hat die DDG mit G71.0- recht. Ich kann in unsere Software G71..0 erst gar nicht anlegen, nur G71.0- geht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Dway Das betrifft aber nicht Punkt 6. Heilmittel ist ja korrekt. Wenn, ist es eher Punkt 1.

Aber in Wirklichkeit ist das ist ein Problem deiner Software bzw. deines Abrechnungsdienstleisters. Faktisch hat die DDG mit G71.0- recht. Ich kann in unsere Software G71..0 erst gar nicht anlegen, nur G71.0- geht.

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florian370
Vor 2 Tagen
@Lars van Ravenzwaaij das ist der Punktsmile
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] das ist der Punkt[emoji]smile[/emoji]
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florian370 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij das ist der Punktsmile

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Dway schrieb:

Beispiel für Punkt 6: die DDG behauptet das der ICD G 71..0 (Muskelatrophie) seit Januar 25 kein Langfristiger Heilmittelbedarf mehr ist und hat daher sechs von zwölf Behandlungen abgesetzt.
Rezept wurde am 7.7 ausgestellt. Hab mir die KBV Liste im Netz gesucht die ab 01.07 gültig ist. Der ICD steht drin. Die DDG ist aber resistent und weigert sich. Geht halt dann die Rechnung + Pauschale und Zinsen an die Barmer direkt.
Edit: nach erneuter Nachfrage hat die Dame heute am Telefon behauptet das der Datensatz noch korrekt übermittelt wurde. Elektronisch muss die G71.0- übermittelt werden 🫣

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postri-77
Vor einer Woche
Punkt 1


Neulich hatten wir eine Verordnung, die fast wie eine LHB oder BVB aussah:

KG 18x mit den ICD-Codes Z98.8 und S83.5.

Auf den ersten Blick war alles unauffällig, wir haben ganz normal durchbehandelt.
Erst später kam das „Prüfgefühl“: nur 6x KG zulässig gewesen, weil die ICD-Kombination so keine LHB/BVB-Berechtigung ergibt.

Nach Rücksprache mit dem Arzt hat er den ICD dann auf M23.5 geändert.

Interessant dabei: Die Praxissoftware hat beim ersten Mal überhaupt keinen Fehler angezeigt – kein Hinweis, keine Warnung, nichts.

Noch spannender:
In derselben Praxis wollte der Arzt in einem anderen Fall eine KG-Doppelbehandlung verordnen.
Das System hat das nicht zugelassen – direkt blockiert, mit dem Hinweis, dass das so nicht geht.

Fazit:
Die gleiche Praxissoftware blockiert Doppelbehandlungen streng, lässt aber eine eigentlich unzulässige ICD-Kombination mit 18x KG einfach durchlaufen.

Zufall?
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• Papa Alpaka
Punkt 1 Neulich hatten wir eine Verordnung, die fast wie eine LHB oder BVB aussah: KG 18x mit den ICD-Codes Z98.8 und S83.5. Auf den ersten Blick war alles unauffällig, wir haben ganz normal durchbehandelt. Erst später kam das „Prüfgefühl“: nur 6x KG zulässig gewesen, weil die ICD-Kombination so keine LHB/BVB-Berechtigung ergibt. Nach Rücksprache mit dem Arzt hat er den ICD dann auf M23.5 geändert. Interessant dabei: Die Praxissoftware hat beim ersten Mal überhaupt keinen Fehler angezeigt – kein Hinweis, keine Warnung, nichts. Noch spannender: In derselben Praxis wollte der Arzt in einem anderen Fall eine KG-Doppelbehandlung verordnen. Das System hat das nicht zugelassen – direkt blockiert, mit dem Hinweis, dass das so nicht geht. Fazit: Die gleiche Praxissoftware blockiert Doppelbehandlungen streng, lässt aber eine eigentlich unzulässige ICD-Kombination mit 18x KG einfach durchlaufen. Zufall?
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Lars van Ravenzwaaij
Vor einer Woche
@postri-77 betrifft nicht Punkt 4, sondern Punkt 1 (falsche Verordnungsmenge).
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• postri-77
• Papa Alpaka
[mention]postri-77[/mention] betrifft nicht Punkt 4, sondern Punkt 1 (falsche Verordnungsmenge).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@postri-77 betrifft nicht Punkt 4, sondern Punkt 1 (falsche Verordnungsmenge).

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postri-77 schrieb:

Punkt 1


Neulich hatten wir eine Verordnung, die fast wie eine LHB oder BVB aussah:

KG 18x mit den ICD-Codes Z98.8 und S83.5.

Auf den ersten Blick war alles unauffällig, wir haben ganz normal durchbehandelt.
Erst später kam das „Prüfgefühl“: nur 6x KG zulässig gewesen, weil die ICD-Kombination so keine LHB/BVB-Berechtigung ergibt.

Nach Rücksprache mit dem Arzt hat er den ICD dann auf M23.5 geändert.

Interessant dabei: Die Praxissoftware hat beim ersten Mal überhaupt keinen Fehler angezeigt – kein Hinweis, keine Warnung, nichts.

Noch spannender:
In derselben Praxis wollte der Arzt in einem anderen Fall eine KG-Doppelbehandlung verordnen.
Das System hat das nicht zugelassen – direkt blockiert, mit dem Hinweis, dass das so nicht geht.

Fazit:
Die gleiche Praxissoftware blockiert Doppelbehandlungen streng, lässt aber eine eigentlich unzulässige ICD-Kombination mit 18x KG einfach durchlaufen.

Zufall?

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marc525
Vor 3 Tagen
Ich hatte dieses Jahr, dank meiner neuen Software keine einzige Stornierung
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• LRT
Ich hatte dieses Jahr, dank meiner neuen Software keine einzige Stornierung
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SE74
Vor 3 Tagen
Und welche ist das ?
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• anna fleck
• LRT
Und welche ist das ?
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SE74 schrieb:

Und welche ist das ?

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marc525
Vor 3 Tagen
Die thevea Software ist kinderleicht zu bedienen.
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Die thevea Software ist kinderleicht zu bedienen.
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marc525 schrieb:

Die thevea Software ist kinderleicht zu bedienen.

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marc525
Vor 3 Tagen
Ich bevorzuge lieber meine Abrechnungsstelle, somit sind meine Rezepte innerhalb von 5 Minuten versandfertig. Habe noch nie Probleme gehabt und mein Geld kommt immer nach meinem Wunschtermin, dadurch habe ich keinen großen Aufwand.
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• michael81
Ich bevorzuge lieber meine Abrechnungsstelle, somit sind meine Rezepte innerhalb von 5 Minuten versandfertig. Habe noch nie Probleme gehabt und mein Geld kommt immer nach meinem Wunschtermin, dadurch habe ich keinen großen Aufwand.
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marc525 schrieb:

Ich bevorzuge lieber meine Abrechnungsstelle, somit sind meine Rezepte innerhalb von 5 Minuten versandfertig. Habe noch nie Probleme gehabt und mein Geld kommt immer nach meinem Wunschtermin, dadurch habe ich keinen großen Aufwand.

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marc525 schrieb:

Ich hatte dieses Jahr, dank meiner neuen Software keine einzige Stornierung

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Katrin Thiel
Vor 3 Tagen
Ich habe mir Theorg auch überhaupt keine Probleme in dieser Hinsicht. Ich rechne direkt mit den KK ab ,erspart Geld Ärger mit den physio Abrechnungsstellen
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• ali
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Ich habe mir Theorg auch überhaupt keine Probleme in dieser Hinsicht. Ich rechne direkt mit den KK ab ,erspart Geld Ärger mit den physio Abrechnungsstellen
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marc525
Vor 3 Tagen
Theorg wollte ich früher auch haben, war aber nicht für meinen PC geeignet.
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Theorg wollte ich früher auch haben, war aber nicht für meinen PC geeignet.
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marc525 schrieb:

Theorg wollte ich früher auch haben, war aber nicht für meinen PC geeignet.

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ali
Vor 3 Tagen
@marc525 ? Haste Apple oder wat?
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[mention]marc525[/mention] ? Haste Apple oder wat?
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ali schrieb:

@marc525 ? Haste Apple oder wat?

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marc525
Vor 3 Tagen
@ali ja
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[mention]ali[/mention] ja
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marc525 schrieb:

@ali ja

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Katrin Thiel schrieb:

Ich habe mir Theorg auch überhaupt keine Probleme in dieser Hinsicht. Ich rechne direkt mit den KK ab ,erspart Geld Ärger mit den physio Abrechnungsstellen



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