Privatpraxis-Physiolife in
Bergen-Enkheim sucht Dich ab sofort
für Vollzeit Teilzeit oder MinJob.
Du bist Physiotherapeut(in) und
arbeitest gerne ganzheitlich im 60
Minuten-Rhytmus. Du hast einige
Weiterbildungen oder möchtest Dich
noch weiterbilden. Wir suchen
ausgebildete Therapeuten gerne mit
viel Erfahrung, aber auch
Berufsanfänger sind willkommen.
Weiterbildungen in Manuelle
Lymphdrainage, Manuelle Therapie
sind gewünscht, aber kein muss.
Wir sind ein kleines harmonisches
Team mit schÃ...
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Zwei in einem Pflegewohnheim lebenden Heimbewohnerinnen leiden an schweren Dekubiti. Die beiden Frauen erhalten Leistungen der Pflegeversicherung Stufe III.
Eine der beiden Patientinnen ist nach einem Apoplex bettlägerig. Der behandelnde Arzt verordnete eine Wechseldruckmatratze, die laut Kostenvoranschlag 6000 DM kosten sollte. Die AOK Niederachsen lehnte die Übernahme der Kosten ab. Sie argumentierte, das Heim sei für die Versorgung mit Hilfsmitteln zuständig. Dieses hätte allerdings die Kosten auf die Bewohnerlinnen abgewälzt.
Das Landessozialgericht Niedersachsen gab der beklagten Kasse Recht.
Die Anwälte der beiden Klägerinnen vertraten nun vor dem Bundessozialgericht den Standpunkt, es könne nicht sein, dass durch einen Heimaufenthalt die Ansprüche an die Krankenkasse verloren gingen. Ein Dekubitus sei eine Krankheit und die zur Behandlung erforderlichen Hilfsmittel müsse die Kasse auch bezahlen. Die BSG-Richter sahen das auch so. Für beide Patientinnen "fallen diese Hilfsmittel in die Zuständigkeit der Krankenkassen".
Aktenzeichen der BSG-Urteile: B 3 KR 9/02 R und B 3 KR 15/02 R
Peter Appuhn
physio.de
Dekubitus
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