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Behandlungsfehler-Statistik 2022
Medizinischer Dienst meldet: Behandlungsfehler unverändert hoch
Höchste Anzahl weiterhin im stationären Bereich von Orthopädie und Unfallchirurgie
07.10.2023 • 0 Kommentare

Ein Patient stürzt im Zusammenhang mit einer Behandlung aus einem offenen Fenster. Dies ist nur eines von 165 sogenannten Never Events (siehe unten), die der Medizinische Dienst in seiner Jahresstatistik 2022 über Behandlungsfehler in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin und Pflege auflistet. Im Vorjahr wurden 130 Never Events gemeldet.

Ein Anstieg, der sich nicht generell bestätigt. Die meisten Zahlen im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern sind annähernd deckungsgleich mit 2021. So wurden 13.059 Verdachtsfälle beim Medizinischen Dienst Bund gemeldet und gegebenenfalls behandelt (2021: 13.050 Meldungen). In 72 Prozent der Fälle wurde jedoch kein Fehler nachgewiesen.

Bei den 3.685 nachgewiesenen Fehlern (2021: 3665) entstanden bei 87,4 Prozent tatsächlich ein Schaden (2021: 87,9 Prozent), 83,7 Prozent davon mit gutachterlich bestätigter Kausalität (2021: 83,8 Prozent).

Höchste Fehlerquote im Bereich Orthopädie / Unfallchirurgie
Knapp ein Drittel der vorgeworfenen Fälle sind den Bereichen Orthopädie / Unfallchirurgie zuzuordnen. Zwei Drittel der Meldungen kommen aus dem stationären Sektor. Die häufigsten Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit der Implantation von Gelenkprothesen bei Coxarthrosen (21 Prozent) und Gonarthrosen (22 Prozent).

Die höchste Quote festgestellter Fehler findet sich beim Dekubitus. In 63,1% der über 300 gemeldeten Fälle war Fehlverhalten nachweisbar. Bei Fehlern im Zusammenhang mit Frakturen im Bereich Hand/Handgelenk liegt die Nachweisquote bei 53,3 Prozent. Ungefähr ein Drittel der Fälle entfällt auf den Bereich der operativen Therapie, knapp ein Viertel auf die Befunderhebung.

Unterschiedliche Fehlerarten
Natürlich wird in dem Bericht auch betrachtet, welche Fehlerarten nachgewiesen werden:
  • • Die richtige Maßnahme wurde falsch durchgeführt: 41,5 Prozent
    • Es wurde keine Maßnahme durchgeführt: 40,3 Prozent
    • Es wurde eine falsche Maßnahme durchgeführt: 8,1 Prozent
    • Die richtige Maßnahme wurde zu spät durchgeführt: 9,6 Prozent
Schadensqualität
Die entstandenen Schäden können unterschiedliche Folgen haben. Während 31,5 Prozent der Fälle vorübergehend waren und keine Intervention benötigten, war eine Behandlung in 29 Prozent der Fälle notwendig. 36 Prozent der Behandlungsfehler führten zu einem Dauerschaden, 3,1 Prozent gar zum Tod des Patienten.

Zahlen nicht repräsentativ
Seit 2010 sind all diese Zahlen relativ konstant, jährliche Schwankungsbreiten von 10 Prozent wurden registriert. Allerdings sind diese Zahlen nicht repräsentativ. Wenn beispielsweise frühzeitig nach einer Schädigung eine Einigung zw. Geschädigten, Leistungserbringern und Haftpflichtversicherungen erzielt wird, erfahren die Krankenkassen nichts davon und die Fälle tauchen nicht in der Statistik auf.

Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, sieht aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen eine deutlich höhere Dunkelziffer: „Experten gehen davon aus, dass etwa ein Prozent der Krankenhausfälle von Behandlungsfehlern betroffen ist.“ Nur etwa drei Prozent aller unerwünschten Ereignisse würden laut Gronemeyer überhaupt nachverfolgt.

Never Events
„Tod oder schwerer Schaden durch einen Stromunfall (elektr. Schlag) im Zusammenhang mit medizinischer Versorgung“, auch das ist eines der 165 Never Events aus dem Jahr 2022. Never Events sind folgenschwere und vermeidbare Behandlungsfehler wie Patienten-/Seitenverwechslungen, Medikationsfehler oder beispielsweise zurückgelassene Fremdkörper nach OPs.

Dass solche Events nicht verpflichtend gemeldet werden müssen, kann Gronemeyer nicht verstehen, „Die geplante Novellierung des Patientenrechtegesetzes bietet die Chance, eine verpflichtende Nationale Never Event Liste einzuführen und dadurch die Patientensicherheit in der Versorgung zu stärken“. Gronemeyer weiter: „Die Meldung der Schadensereignisse dient ausschließlich der Prävention. Sie sollte für die Einrichtungen sanktionsfrei und pseudonymisiert erfolgen.“

O.G. / physio.de

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