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Eine Klage vor den Sozialgerichten war bisher mit keinen Kosten verbunden, von den Anwaltskosten einmal abgesehen. Auch wer sich mit langem Atem durch die Instanzen bis zum Bundessozialgericht kämpfte, musste dafür nicht bezahlen. Das soll sich ändern. Verschiedene Bundesländer wollen seit geraumer Zeit dieses „Privileg“ abschaffen. Jetzt haben sie die Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries (SPD), überzeugen können. Zypries plädiert für gestaffelte Gebühren zwischen 150 und 300 Euro pro Prozess.
Sozialrichter sehen die Pläne mit gemischten Gefühlen. Einerseits wünschen sie sich „eine Eingangshürde gegen Querulanten“, wie Richter Jürgen Borchert gegenüber dem Berliner Tagesspiegel erklärte. Auf der anderen Seite befürchten sie, dass gerade Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger durch die Gebühren abgeschreckt werden könnten ihr Recht einzufordern. Die Justizministerin sieht das nicht so, „wer bedürftig ist, kann Prozesskostenhilfe bekommen“, meint sie, und viele Kläger seien das Gegenteil von mittellos.
Noch eine andere Reform scheint ins Haus zu stehen. Die Justizministerkonferenz prüft gerade, ob es nicht sinnvoll sein könnte, die Sozial- und Verwaltungsgerichte zusammenzulegen. Verwaltungsrichter leiden unter Arbeitsmangel, ihre Sozialkollegen dagegen brechen unter der Arbeit schier zusammen. Brigitte Zypries sieht große Einsparpotentiale bei einer Zusammenführung der beiden Bereiche.
Peter Appuhn
physio.de
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