Es war das Jahr der Nachtsitzungen. Kurz bevor die Verhandlungsmatadoren ermattet vom Stuhl fallen, wird ein Kompromiss gefunden, der Sieg ist aller. So geschehen bei der Gesundheitsreform im Sommer, so war es auch am Sonntag im Vermittlungsausschuss des Bundesrates. Diesmal ging es um die heißumkämpfte Steuerreform. Zehn Stunden wurde beraten und gewartet, alle Parteivorsitzenden blaulichterten durch den Herbststurm, Machtwörter waren gefragt. Ein Medienaufgebot ohne Beispiel - jeder, der den Mund aufmachte, hatte mindestens zehn Mikrofone vor der Nase, die Wichtigtuer und Nichtssager, sie aalten sich im Licht der Scheinwerfer.
Hier die entscheidenden Ergebnisse einer durchwachten Nacht:
- Freiberufler werden nicht zur Gewerbesteuer herangezogen, die Regierung konnte sich in diesem Punkt nicht durchsetzen.
- Der Eingangsteuersatz wird von jetzt 19,9 auf 16 Prozent ab 1. Januar 2004 gesenkt, der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent verringert, jetzt beträgt er 48,5 Prozent.
- Die Pendlerpauschale wird 30 Cent betragen. Bisher gibt es für die ersten zehn Kilometer 36 Cent, darüber 40 Cent. Die Bundesregierung wollte eigentlich eine Absenkung auf 15 Cent.
- Die Eigenheimzulage wird um 30 Prozent gekürzt.
- Der Kündigungsschutz gilt bei Neueinstellungen nur noch in Betrieben, die mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen.
In der nächsten Sitzung des Bundesrates am Freitag werden die Gesetze wohl verabschiedet werden. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt können sie dann am 1. Januar 2004 in Kraft treten.
Die drohende Gewerbesteuer ist für selbstständige Physiotherapeuten nun erst einmal vom Tisch. Das ist sicher eine gute Nachricht. Die Problematik dieser Steuer ist dennoch nicht zu unterschätzen, denn die Gewerbesteuerbefreiung gilt nur für Freiberufler. Wer viele freie Mitarbeiter beschäftigt, Produkte verkauft, Räume (unter)vermietet oder Fitnessleistungen anbietet, wird nicht umhin kommen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die Lektüre unseres Buches "Die eigene Praxis“ kann dabei hilfreich sein. Auch zum Kündigungsschutz findet man darin umfassende Informationen. Hier gibt es eine Beschreibung des Handbuches und bestellen kann man dort auch.
Peter Appuhn physio.de
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Es war das Jahr der Nachtsitzungen. Kurz bevor die Verhandlungsmatadoren ermattet vom Stuhl fallen, wird ein Kompromiss gefunden, der Sieg ist aller. So geschehen bei der Gesundheitsreform im Sommer, so war es auch am Sonntag im Vermittlungsausschuss des Bundesrates. Diesmal ging es um die heißumkämpfte Steuerreform. Zehn Stunden wurde beraten und gewartet, alle Parteivorsitzenden blaulichterten durch den Herbststurm, Machtwörter waren gefragt. Ein Medienaufgebot ohne Beispiel - jeder, der den Mund aufmachte, hatte mindestens zehn Mikrofone vor der Nase, die Wichtigtuer und Nichtssager, sie aalten sich im Licht der Scheinwerfer.
Hier die entscheidenden Ergebnisse einer durchwachten Nacht:
- Freiberufler werden nicht zur Gewerbesteuer herangezogen, die Regierung konnte sich in diesem Punkt nicht durchsetzen.
- Der Eingangsteuersatz wird von jetzt 19,9 auf 16 Prozent ab 1. Januar 2004 gesenkt, der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent verringert, jetzt beträgt er 48,5 Prozent.
- Die Pendlerpauschale wird 30 Cent betragen. Bisher gibt es für die ersten zehn Kilometer 36 Cent, darüber 40 Cent. Die Bundesregierung wollte eigentlich eine Absenkung auf 15 Cent.
- Die Eigenheimzulage wird um 30 Prozent gekürzt.
- Der Kündigungsschutz gilt bei Neueinstellungen nur noch in Betrieben, die mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen.
In der nächsten Sitzung des Bundesrates am Freitag werden die Gesetze wohl verabschiedet werden. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt können sie dann am 1. Januar 2004 in Kraft treten.
Die drohende Gewerbesteuer ist für selbstständige Physiotherapeuten nun erst einmal vom Tisch. Das ist sicher eine gute Nachricht. Die Problematik dieser Steuer ist dennoch nicht zu unterschätzen, denn die Gewerbesteuerbefreiung gilt nur für Freiberufler. Wer viele freie Mitarbeiter beschäftigt, Produkte verkauft, Räume (unter)vermietet oder Fitnessleistungen anbietet, wird nicht umhin kommen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die Lektüre unseres Buches "Die eigene Praxis“ kann dabei hilfreich sein. Auch zum Kündigungsschutz findet man darin umfassende Informationen.
Hier gibt es eine Beschreibung des Handbuches und bestellen kann man dort auch.
Peter Appuhn
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