Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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Die Ärzteschaft lässt nicht locker. Auf allen Ebenen kämpft sie gegen das ihr aufgebürdete Inkassorisiko für die Praxisgebühr, die ab 1.1.04 wirksam wird. Patienten müssen dann beim ersten Arzt-, Zahnarzt-, oder Psychotherapeutenbesuch im Quartal 10 Euro an die Praxis leisten.
Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten braucht eine Zuzahlungsverweigerung nicht zu schrecken: einmal mahnen, Patient zahlt trotzdem nicht, die Krankenkasse trägt das Risiko. Nicht so bei den Ärzten, sie tragen nach dem Willen des Gesetzgebers das volle Risiko, zahlt ein Patient nicht, müssen sie klagen oder das Geld in den Wind schreiben.
Alle Versuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auch für die niedergelassenen Ärzte das Inkassorisiko den Kassen zu übertragen sind gescheitert (wir berichteten). In der nächsten Woche muss die Bundesschiedskommission entscheiden, das Ergebnis ist völlig offen.
Gestern nun hat ein erster Arzt begonnen, einen anderen Weg zu beschreiten. Er reichte Feststellungsklage beim Sozialgericht Kiel ein. Wie der Hausarzt erklärte, wolle er das Gericht entscheiden lassen, ob er als Mediziner verpflichtet sei seine Patienten zu mahnen und die Gebühren gerichtlich einzutreiben. Immerhin sei die Gebühr nicht Teil des ärztlichen Honorars, sondern stünde den Krankenkassen zu. Nach Auskunft der KV Schleswig-Holstein ist die eingereichte Klage die bundesweit erste.
Sollte der Arzt gewinnen, hätte dies sicher eine erhebliche Signalwirkung, der Kampf der Ärzte gegen das Inkassorisiko wäre ein gutes Stück vorangekommen.
Peter Appuhn
physio.de
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