Wir sind eine renommierte
Privatpraxis mit orthopädischer
Ausrichtung, die sehr eng mit den
führenden Fachärzten
zusammenarbeitet und Patienten im
Stundentakt behandelt.
MÖCHTEST DU DICH ALS
PHYSIOTHERAPEUT FREI ENTWICKELN
KÖNNEN UND FÜR DEINE LEISTUNG
GESCHÄTZT WERDEN? WENN DU
AMBITIONIERT BIS KANNST DU DICH
AUCH FÜR DIE LEITUNG BEWERBEN,
Lies weiter und lass dich
überzeugen, dass du bei uns
richtig bist.
Wir geben dir mit dem Stundentakt
die Zeit, deine Patienten mit einem
...
Privatpraxis mit orthopädischer
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Das neue Jahr hat gerade mühsam wieder begonmnen. Die Hersteller von Praxissoftware haben in den letzten Wochen hart gearbeitet, um die komplizierte "Splittingregel“ bei heilmitteln für das neue Zuzahlungsverfahren umzusetzen. Die Updates sind inzwischen bei den Praxen angekommen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich mit Erfolg dem jahreszeitlichen Druck entzogen, Weihnachten auf den 1. April verlegt und noch schnell eine Veränderung bei den Zuzahlungsregelungen beschlossen:
Die Positionen "Hausbesuch“ und "Wegegeld“ bleiben in "sozialen Einrichtungen“, also Altenheimen u.ä., zuzahlungsfrei. Die Problematik der Zuzahlung des zweiten und weiterer Hausbesuche in Heimen soll damit umgangen werden. Die Kassenbürokraten kündigen aber vorsorglich schon mal an, dass die Regelung nicht von Dauer sein wird. Die "bisherigen vertraglichen Regelungen“ hätten zu Ungleichbehandlungen geführt, deshalb gilt die Zuzahlungsbefreiung bis zu einer Veränderung der Verträge.
In seinem im Dezember veröffentlichten Schreiben bekräftigt der IKK-Bundesverband für die Spitzenverbände, dass die komplizierte "Splittingregel“ ein Dauerzustand bleiben wird. Wer während einer laufenden Behandlungsserie 18 Jahre alt wird oder einen Befreiungsbescheid seiner Kasse vorlegt, muss für die restlichen Behandlungen zuzahlen, bzw. nicht mehr zahlen. Bei der 10-Euro-Rezeptblattgebühr ist der Status bei der ersten Behandlung maßgebend. Erste Behandlung befreit, keine Rezeptblattgebühr und umgekehrt.
Und auf noch etwas machen die Krankenkassen aufmerksam:
Nur Verordnungen, die im Dezember begonnen werden, können im Januar 2004 abgerechnet werden. Verordnungen, die in 2004 starten, also schon mit Rezeptblattgebühr belegt sind, müssen bis Februar auf die Abrechnung warten.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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