Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Das neue Jahr hat gerade mühsam wieder begonmnen. Die Hersteller von Praxissoftware haben in den letzten Wochen hart gearbeitet, um die komplizierte "Splittingregel“ bei heilmitteln für das neue Zuzahlungsverfahren umzusetzen. Die Updates sind inzwischen bei den Praxen angekommen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich mit Erfolg dem jahreszeitlichen Druck entzogen, Weihnachten auf den 1. April verlegt und noch schnell eine Veränderung bei den Zuzahlungsregelungen beschlossen:
Die Positionen "Hausbesuch“ und "Wegegeld“ bleiben in "sozialen Einrichtungen“, also Altenheimen u.ä., zuzahlungsfrei. Die Problematik der Zuzahlung des zweiten und weiterer Hausbesuche in Heimen soll damit umgangen werden. Die Kassenbürokraten kündigen aber vorsorglich schon mal an, dass die Regelung nicht von Dauer sein wird. Die "bisherigen vertraglichen Regelungen“ hätten zu Ungleichbehandlungen geführt, deshalb gilt die Zuzahlungsbefreiung bis zu einer Veränderung der Verträge.
In seinem im Dezember veröffentlichten Schreiben bekräftigt der IKK-Bundesverband für die Spitzenverbände, dass die komplizierte "Splittingregel“ ein Dauerzustand bleiben wird. Wer während einer laufenden Behandlungsserie 18 Jahre alt wird oder einen Befreiungsbescheid seiner Kasse vorlegt, muss für die restlichen Behandlungen zuzahlen, bzw. nicht mehr zahlen. Bei der 10-Euro-Rezeptblattgebühr ist der Status bei der ersten Behandlung maßgebend. Erste Behandlung befreit, keine Rezeptblattgebühr und umgekehrt.
Und auf noch etwas machen die Krankenkassen aufmerksam:
Nur Verordnungen, die im Dezember begonnen werden, können im Januar 2004 abgerechnet werden. Verordnungen, die in 2004 starten, also schon mit Rezeptblattgebühr belegt sind, müssen bis Februar auf die Abrechnung warten.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
Mein Profilbild bearbeiten