physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Köln

Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen für unser sympathisches
3-köpfiges Team zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine
nette Unterstützung für 25-39
Stunden/Woche. Die Arbeitszeiten
können flexibel nach deinen
Wünschen und Bedürfnissen
gestaltet werden. Auch eine 4
Tage-Woche ist möglich. Was deine
Urlaubswünsche angeht sind wir
ebenfalls sehr flexibel.

Die Praxis wurde letztes Jahr
frisch renoviert.
Unser Schwerpunkt liegt im
orthopädischen/chirurgischen sowie
neurologischen Bereich....
0
Abrechnung
Hausbesuche selbst dazukaufen?
Wer nicht verordnete Hausbesuche durchführt, bewegt sich auf dünnem Eis.
07.09.2024 • 17 Kommentare

PhysiotherapeutInnen wollen und sollen auf Partizipations-Ebene behandeln. So steht es zumindest in den meisten aktuellen Lehrbüchern. Die ICF, welche auch die persönlichen Umweltfaktoren mit einbezieht, lässt im Grunde genommen nur den Rückschluss darauf zu, dass der Hausbesuch als das natürliche Habitat des Physiotherapeuten gelten sollte. In der Praxis aber sieht das anders aus. Ein Teil der Praxen nimmt aufgrund unzureichender Anfahrtsprämien schon lange keine Hausbesuche mehr an. TherapeutInnen, die es dennoch versuchen, haben mit einigen juristischen Fallstricken zu kämpfen. Schwierigkeiten entstehen vor allem, wenn der Hausbesuch nicht ärztlich verordnet wurde.

Beispielsweise passiert es immer häufiger, dass PatientInnen vorschlagen, einen Termin bei sich zu Hause zu planen, den sie selbst bezahlen. Oft geschieht das aus Bequemlichkeit, denn ein „Therapeut-2-Go“ für zu Hause ist einfach praktischer als in eine Praxis zu fahren. Die Idee kann allerdings auch aufkommen, wenn TherapeutIn und PatientIn in der Praxis gemeinsam feststellen, dass etwa bei neurologischen Problemstellungen nun eine Übung im häuslichen Setting sinnvoll wäre. Doch ohne klare Anweisung auf der Verordnung ist Vorsicht geboten!

Im Falle von Privatpatienten
Rein abrechnungstechnisch ist ein nicht verordneter Hausbesuch bei Privatversicherten möglich, jedoch gibt es dabei erhebliche Risiken zu beachten. Sollte nämlich während eines solchen Hausbesuchs ein Unfall geschehen, etwa ein Sturz über einen Teppich, könnte die Berufshaftpflichtversicherung die Deckung verweigern. PhysiotherapeutInnen sollten dieses Risiko sorgfältig abwägen. Eine mögliche Absicherung könnte durch eine sektorale Heilpraktikerlaubnis erfolgen, indem der Hausbesuch als Heilpraktikerleistung und die physiotherapeutische Behandlung als Privatleistung abgerechnet wird.

Im Falle von Kassenpatienten
Für Kassenpatienten sind die gesetzlichen Vorgaben deutlich strenger. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2016 muss die Behandlung in den zugelassenen Praxisräumen stattfinden; es sei denn, es liegt eine ärztliche Verordnung für einen Hausbesuch vor. Wird diese Regel nicht beachtet, entfällt der Vergütungsanspruch für die gesamte Behandlung. Auch wenn ein sektoraler Heilpraktiker den Hausbesuch zusätzlich verordnet, bleibt die Behandlung ohne Vergütungsanspruch, sofern die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden.

Fallstrick: Zwei Verordnungen
Auch TherapeutInnen, die sich gar nicht erst auf oben genannte Ideen einlassen, drohen Absetzungen!

Ein häufiges Problem tritt auf, wenn Patienten mehrere Verordnungen haben, etwa für manuelle Lymphdrainage und Krankengymnastik und beides zu Hause stattfinden soll. Arzt, Patient und Therapeut mögen es als ganz logisch empfinden, wenn hier nur auf einem Rezept ein Hausbesuch aufgeschrieben und ergo auch abgerechnet wird – die Kassen wittern hier aber wie immer Betrugspotenzial (oder eher die Möglichkeit erbrachte Leistungen nicht zu vergüten?) Die Krankenkassen können die Vergütung verweigern, wenn herauskommt, dass beide Behandlungen im Rahmen eines Hausbesuchs durchgeführt wurden. Kontrollen durch die Krankenkassen sind keine Seltenheit und können bis zu vier Jahre rückwirkend durchgeführt werden. Berichten zufolge werden PatientInnen von den Kassen angerufen und gefragt, ob ein Hausbesuch stattgefunden hat.

Die Lösung
Die Lösung an dieser Stelle lautet also: Auf beiden Rezepten muss Hausbesuch verordnet sein. Finden beide Behandlungen (MLD & KG) im Rahmen ein und des selben Termines zu Hause statt, darf natürlich nur einmal die Hausbesuchspauschale abgerechnet werden. Anders sieht die Situation aus, wenn die Leistungen von zwei verschiedenen TherapeutInnen (auch am gleichen Tag) erbracht werden, weil z.B. der eine kein Lymphdrainage-Zertifikat hat. Laut Physio-Deutschland darf nach Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages in diesem Falle zweimal der Hausbesuch abgerechnet werden (siehe unser Bericht unter Punkt III 1d).

Fazit
Hausbesuche ohne ärztliche Verordnung sind sowohl für Privat- als auch für KassenpatientInnen problematisch. PhysiotherapeutInnen sollten sich der Risiken bewusst sein und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Eine klare und rechtssichere Vorgehensweise ist unerlässlich, um Haftungsrisiken und Vergütungsverluste zu vermeiden.

Daniel Bombien / physio.de
In eine frühere Version des Artikels hatte sich in die Überschrift der Fehlerteufel eingeschlichen. Statt von "HauSbesuchen" war dort von "Haubesuchen" zu lesen. Wir danken unserem aufmerksamen Gegenleser hgb für den freundlichen Hinweis.

Mehr Lesen über

HausbesucheAbrechnungUrteilICF


Es gibt 17 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
07.09.2024 11:30
Bitte die Überschrift korrigieren, körperliche Gewalt ist nicht Thema! mfg hgbsweat_smile
1

Gefällt mir

• Halbtitan
Bitte die Überschrift korrigieren, körperliche Gewalt ist nicht Thema! mfg hgb[emoji]sweat_smile[/emoji]
Gefällt mir
Alle 11 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
07.09.2024 12:34
Was soll diese Bemerkung denn,auch mit 😅Blödsinn!
1

Gefällt mir

Was soll diese Bemerkung denn,auch mit 😅Blödsinn!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Was soll diese Bemerkung denn,auch mit 😅Blödsinn!

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
07.09.2024 12:42
@hgb??
1

Gefällt mir

[mention]hgb[/mention]??
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@hgb??

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
07.09.2024 14:51
dem flotten Leser sei kundgetan, daß dort "H a u b esuche " steht, dem sorgfäligen fällt das auf, besonders in einer Überschrift, das ist der Teil eines Artikels, der bei Suchen im Netz zuerst auffällt. mfg hgbkissing_closed_eyes Auf Wunsch schreibe ich den verwunderten Lesern gern eine PN und nenne den Fehler.
1

Gefällt mir

• Leni C.
dem flotten Leser sei kundgetan, daß dort "H a u b esuche " steht, dem sorgfäligen fällt das auf, besonders in einer Überschrift, das ist der Teil eines Artikels, der bei Suchen im Netz zuerst auffällt. mfg hgb[emoji]kissing_closed_eyes[/emoji] Auf Wunsch schreibe ich den verwunderten Lesern gern eine PN und nenne den Fehler.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

dem flotten Leser sei kundgetan, daß dort "H a u b esuche " steht, dem sorgfäligen fällt das auf, besonders in einer Überschrift, das ist der Teil eines Artikels, der bei Suchen im Netz zuerst auffällt. mfg hgbkissing_closed_eyes Auf Wunsch schreibe ich den verwunderten Lesern gern eine PN und nenne den Fehler.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
07.09.2024 15:20
@hgb Tja, das ist die Intelligenz unserer Hirne geschuldet, dass es fehlenden Buchstaben selbständig ergänzt.😂 Da gibt es auch ganz viele psychologischen Studien zu.
2

Gefällt mir

• Leni C.
• die neue
[mention]hgb[/mention] Tja, das ist die Intelligenz unserer Hirne geschuldet, dass es fehlenden Buchstaben selbständig ergänzt.😂 Da gibt es auch ganz viele psychologischen Studien zu.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@hgb Tja, das ist die Intelligenz unserer Hirne geschuldet, dass es fehlenden Buchstaben selbständig ergänzt.😂 Da gibt es auch ganz viele psychologischen Studien zu.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
07.09.2024 18:11
@Lars van Ravenzwaaij ..ich verneige mich vor soviel Intelligenz! Früher nannte man das "flüchtig". Als Ass. mußte einer meiner Briefe neu geschrieben werden, weil ein Komma fehlte, der Chef duldete keine handschriftlichen Korrekturen. "Herr B., Sie müssen unschlagbar sein" war dazu seine Bemerkung. mfg hgb - und trotzdem ist ein solcher Fehler in der Überschrift wegen der Suchmaschinen peinlich!persevere
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ..ich verneige mich vor soviel Intelligenz! Früher nannte man das "flüchtig". Als Ass. mußte einer meiner Briefe neu geschrieben werden, weil ein Komma fehlte, der Chef duldete keine handschriftlichen Korrekturen. "Herr B., Sie müssen unschlagbar sein" war dazu seine Bemerkung. mfg hgb - und trotzdem ist ein solcher Fehler in der Überschrift wegen der Suchmaschinen peinlich![emoji]persevere[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ..ich verneige mich vor soviel Intelligenz! Früher nannte man das "flüchtig". Als Ass. mußte einer meiner Briefe neu geschrieben werden, weil ein Komma fehlte, der Chef duldete keine handschriftlichen Korrekturen. "Herr B., Sie müssen unschlagbar sein" war dazu seine Bemerkung. mfg hgb - und trotzdem ist ein solcher Fehler in der Überschrift wegen der Suchmaschinen peinlich!persevere

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
07.09.2024 18:31
@hgb Zu deiner Zeit hast du in der Schule auch noch Schläge bekommen, wenn du nicht ordentlich gearbeitet hast. Sollten wir vielleicht wieder einführen? 🫣

Heutzutage machen ChatGPT und Co die Rechtschreibfehler. 🤣
2

Gefällt mir

• Abrie
• Janine Lang
[mention]hgb[/mention] Zu deiner Zeit hast du in der Schule auch noch Schläge bekommen, wenn du nicht ordentlich gearbeitet hast. Sollten wir vielleicht wieder einführen? 🫣 Heutzutage machen ChatGPT und Co die Rechtschreibfehler. 🤣
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@hgb Zu deiner Zeit hast du in der Schule auch noch Schläge bekommen, wenn du nicht ordentlich gearbeitet hast. Sollten wir vielleicht wieder einführen? 🫣

Heutzutage machen ChatGPT und Co die Rechtschreibfehler. 🤣

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
07.09.2024 20:04
@Lars van Ravenzwaaij .. es ist sogar am arbeitsfreien Samstag korrigiert worden ! Und für mich Lars bleibt bei aller Technik, bei solchen Artikeln wie medizinischen Taten der Mensch verantwortlich. Denn wir müssen darauf achetn,daß die Automatismen nicht völligen Unsinin schreiben. Daher nutze ich kaum das Wischtelefon, auch wegen der HWS -Muskeln. Have a nice evening! hgbblush
5

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Eva
• Evemarie Kaiser
• britta109
• daniel911
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] .. es ist sogar am arbeitsfreien Samstag korrigiert worden ! Und für mich Lars bleibt bei aller Technik, bei solchen Artikeln wie medizinischen Taten der Mensch verantwortlich. Denn wir müssen darauf achetn,daß die Automatismen nicht völligen Unsinin schreiben. Daher nutze ich kaum das Wischtelefon, auch wegen der HWS -Muskeln. Have a nice evening! hgb[emoji]blush[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij .. es ist sogar am arbeitsfreien Samstag korrigiert worden ! Und für mich Lars bleibt bei aller Technik, bei solchen Artikeln wie medizinischen Taten der Mensch verantwortlich. Denn wir müssen darauf achetn,daß die Automatismen nicht völligen Unsinin schreiben. Daher nutze ich kaum das Wischtelefon, auch wegen der HWS -Muskeln. Have a nice evening! hgbblush

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gert Winsa
08.09.2024 00:52
Und dennoch ist dir gerade selbst ein Tippfehler passiert.
1

Gefällt mir

• hgb
Und dennoch ist dir gerade selbst ein Tippfehler passiert.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gert Winsa schrieb:

Und dennoch ist dir gerade selbst ein Tippfehler passiert.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
08.09.2024 09:10
@Gert Winsa ..und auch noch genau bei darauf a c h t e n und der zweite(!) bei U n s i n n !! Aber das steht nicht in der Überschrift, fällt damit evtl. in die läßlichen Sünden.grin
1

Gefällt mir

[mention]Gert Winsa[/mention] ..und auch noch genau bei darauf a c h t e n und der zweite(!) bei U n s i n n !! Aber das steht nicht in der Überschrift, fällt damit evtl. in die läßlichen Sünden.[emoji]grin[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

@Gert Winsa ..und auch noch genau bei darauf a c h t e n und der zweite(!) bei U n s i n n !! Aber das steht nicht in der Überschrift, fällt damit evtl. in die läßlichen Sünden.grin

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Teilzeit-Leser
08.09.2024 21:09
@hgb lässlich heutzutage mit Doppel- s....
1

Gefällt mir

• Gert Winsa
[mention]hgb[/mention] lässlich heutzutage mit Doppel- s....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Teilzeit-Leser schrieb:

@hgb lässlich heutzutage mit Doppel- s....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
08.09.2024 21:50
@Teilzeit-Leser .. das mag der Fall sein. Wie Lars schon schrieb, komme ich aus der alten Zeit. Ob nun "ß" oder "ss" - da läuft es bei mir immer kalt den Rücken runter(!) - ist nicht Sinn entstellend und steht auch nicht als Keyword im Titel! Das lieber Tz-Leser sind die feinen Unterschiede!
2

Gefällt mir

• juergen schulze-greiffenhagen
• daniel911
[mention]Teilzeit-Leser[/mention] .. das mag der Fall sein. Wie Lars schon schrieb, komme ich aus der alten Zeit. Ob nun "ß" oder "ss" - da läuft es bei mir immer kalt den Rücken runter(!) - ist nicht Sinn entstellend und steht auch nicht als Keyword im Titel! Das lieber Tz-Leser sind die feinen Unterschiede!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

@Teilzeit-Leser .. das mag der Fall sein. Wie Lars schon schrieb, komme ich aus der alten Zeit. Ob nun "ß" oder "ss" - da läuft es bei mir immer kalt den Rücken runter(!) - ist nicht Sinn entstellend und steht auch nicht als Keyword im Titel! Das lieber Tz-Leser sind die feinen Unterschiede!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

hgb schrieb:

Bitte die Überschrift korrigieren, körperliche Gewalt ist nicht Thema! mfg hgbsweat_smile

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
elisabeth938
07.09.2024 12:49
Wir hatten und haben auch den folgenden Fall: Eheleute haben beide KG mit HB verschrieben bekommen. Hier kann die HB-Pauschale laut telefonischer Auskunft der betreffenden KK (BKK Bahn), für jeden Ehepartner abgerechnet werden, auch wenn die Behandlungen am selben Tag bzw. direkt hintereinander stattfinden. Begründung der KK war, dass es hierzu keine Regelung gibt und daher beide HB anrechenbar sind. Erbitte Kommentare hierzu, was die Kolleg:innen hierzu wissen.
1

Gefällt mir

Wir hatten und haben auch den folgenden Fall: Eheleute haben beide KG mit HB verschrieben bekommen. Hier kann die HB-Pauschale laut telefonischer Auskunft der betreffenden KK (BKK Bahn), für jeden Ehepartner abgerechnet werden, auch wenn die Behandlungen am selben Tag bzw. direkt hintereinander stattfinden. Begründung der KK war, dass es hierzu keine Regelung gibt und daher beide HB anrechenbar sind. Erbitte Kommentare hierzu, was die Kolleg:innen hierzu wissen.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
GüSta
07.09.2024 14:41
So ist es. Die eigene Wohnung nun mal eine keine "soziale Einrichtung" im Sinne der Beschreibung in der Vergütungsvereinbarung.
3

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• sleeper
• hgb
So ist es. Die eigene Wohnung nun mal eine keine "soziale Einrichtung" im Sinne der Beschreibung in der Vergütungsvereinbarung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



GüSta schrieb:

So ist es. Die eigene Wohnung nun mal eine keine "soziale Einrichtung" im Sinne der Beschreibung in der Vergütungsvereinbarung.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

elisabeth938 schrieb:

Wir hatten und haben auch den folgenden Fall: Eheleute haben beide KG mit HB verschrieben bekommen. Hier kann die HB-Pauschale laut telefonischer Auskunft der betreffenden KK (BKK Bahn), für jeden Ehepartner abgerechnet werden, auch wenn die Behandlungen am selben Tag bzw. direkt hintereinander stattfinden. Begründung der KK war, dass es hierzu keine Regelung gibt und daher beide HB anrechenbar sind. Erbitte Kommentare hierzu, was die Kolleg:innen hierzu wissen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
philipp489
09.09.2024 12:48
Im Beitrag steht, dass es im Falle von Privatversicherten der sektorale Heilpraktiker eine mögliche Absicherung ist. Das gilt doch dann auch für den großen Heilpraktiker oder nicht?
1

Gefällt mir

Im Beitrag steht, dass es im Falle von Privatversicherten der sektorale Heilpraktiker eine mögliche Absicherung ist. Das gilt doch dann auch für den großen Heilpraktiker oder nicht?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
09.09.2024 13:30
... richtig, der wäre aber nicht wirtschaftlich klug, wenn er HB's zu PT-Preisen macht!
1

Gefällt mir

... richtig, der wäre aber nicht wirtschaftlich klug, wenn er HB's zu PT-Preisen macht!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

... richtig, der wäre aber nicht wirtschaftlich klug, wenn er HB's zu PT-Preisen macht!

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
09.09.2024 13:45
@philipp489 Dann lese den betreffenden Abschnitt nochmal richtig! HP gefährdet weiterhin der Zahnlungsanspruch ggü. der GKV.
1

Gefällt mir

[mention]philipp489[/mention] Dann lese den betreffenden Abschnitt nochmal richtig! HP gefährdet weiterhin der Zahnlungsanspruch ggü. der GKV.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@philipp489 Dann lese den betreffenden Abschnitt nochmal richtig! HP gefährdet weiterhin der Zahnlungsanspruch ggü. der GKV.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

philipp489 schrieb:

Im Beitrag steht, dass es im Falle von Privatversicherten der sektorale Heilpraktiker eine mögliche Absicherung ist. Das gilt doch dann auch für den großen Heilpraktiker oder nicht?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

Mein Profilbild bearbeiten

Das könnte Sie auch interessieren

AOK Rheinland-Hamburg
Krankenkasse kündigt Absetzungen bei ...
Ein Verstoß gegen geltende Verträge?
15.02.2025 • Von O.G.
GKV-HIS – 1. Halbjahr 2024
Es ist vollbracht!
Erstmals in ihrer Geschichte gibt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mehr Geld für ...
06.11.2024 • Von Friedrich Merz
Vergütungserhöhung
Mehr Geld für Physio- und Ergotherapeuten ab ...
Sowohl für Physio- als auch für Ergotherapeuten steigen im neuen Jahr die Preise. Zusätzlich ...
08.12.2023 • Von Friedrich Merz
Alle Artikel zum Thema

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns