Wir suchen ab sofort oder zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
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Wie eine Monstranz tragen Politiker aller Couleur das Credo vor sich her: Unser Steuersystem muss vereinfacht werden. Die fleißigen Finanzbeamten ficht das alles nicht an. Akribisch forschen sie Tag um Tag, ob es da nicht noch irgendetwas zu bürokratisieren, zu verkomplizieren gibt.
Die Buchhaltung eines Freiberuflers ist angenehm unkompliziert. Eine einfache Einnahmeüberschussrechnung verlangt das Finanzamt. Wer will, kann handschriftlich auf einem Blatt chronologisch aufschreiben, was er ausgegeben hat, auf einem anderen Zettel notiert er alle Einnahmen. Am Jahresende eine kleine Subtraktionsrechnung, das war’s. Kariert, geblümt, Schmier- oder Packpapier - sofern es lesbar ist, kann man für seine Aufzeichnungen die Papierart frei wählen.
Im Sommer verabschiedete der Bundestag ein ambitioniertes Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen. Der Bundesrat zerpflückte wesentliche Teile, übrig geblieben sind im Wesentlichen zwei Neuerungen. Die Umsatzsteuergrenze wurde von 16.200 auf 17.500 Euro angehoben, d.h. Umsätze, die unter diesem Betrag liegen sind umsatzsteuerfrei. Die zweite Errungenschaft: Kleinunternehmen brauchen ihre Buchführung nur als einfache Einnahmeüberschussrechnung aufzeichnen.
Ein kleiner Satz veranlasste die Beamten im Bundesfinanzministerium, freudig die Bleistifte zu spitzen: „Wird der Gewinn … durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen.“
Endlich Schluss mit der Anarchie der einfachen Buchhaltung, ein amtlicher Vordruck wurde entworfen. „EÜR“ heißt sie jetzt, die Einnahmeüberschussrechnung, die Blätter dazu sehen aus, wie alle Formulare, die man von seiner Steuererklärung kennt. Vergilbt grau, mit grünem Rand, 82 Zeilen auf zwei Seiten und fünf Seiten Anmerkungen. Die Beamten mögen sich die Hände gerieben haben, alles muss formularmäßig geordnet sein.
Die neuen Formulare gelten ab 1.Januar 2004, müssen also erstmals für die Steuererklärung 2004 benutzt werden.
Wer die neuen Zettel schon mal bewundern will, hier finden Sie hin
Peter Appuhn
physio.de
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