“Verstärkung gesucht! Wir suchen Physiotherapeut:innen (m/w/d), die mit Leidenschaft, Fachkompetenz und Teamgeist unsere Praxis bereichern. Werde Teil unseres Teams – wir freuen uns auf dich!“
Korruption ist überall dort zu finden, wo man es Menschen leicht macht, sich entsprechend zu verhalten. Es gibt sie in Amtsstuben, Politikerbüros, Parteizentralen und in den Vorstandsetagen von Betrieben. Und auch unter dem weißen Kittel muss sich nicht unbedingt eine weiße Weste befinden: Da bietet eine Apotheke Geld oder teure Kosmetika, wenn der Arzt seine Patienten nur dort hin schickt. Ein Medikus verlangt ein monatliches Salär von einem Physiotherapeuten. Selbstredend stellt er seine Heilmittelverordnungen nur noch für diesen Therapeuten aus, die Patienten werden gezielt an den Geldgeber geschickt. Medizinproduktehersteller bieten Bares und andere Vergünstigungen. Im Gegenzug nutzt der Doktor nur noch Herzkatheter der Marke „stayAlive".
In Zukunft werden solche Geschichten nicht mehr so leicht möglich sein. Die Schaffung von „ Missbrauchs-und Korruptionsbekämpfungsstellen" möchte das Gesundheitsministerium den Krankenkassen auflegen. Sie sollen bei Verdacht aktiv werden. Wer sich korrupt verhält oder zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung Missbrauch betreibt, soll der Staatsanwaltschaft angezeigt werden (§197a SGB V).
Soviel (berechtigten) Gesetzeseifer mag man den politisch Verantwortlichen auch ihrer eigenen Spezies gegenüber wärmstens ans Herz legen: Korruptionsstellen für Parteien, Parlamente und Regierungen – manch ein Skandal könnte der Republik erspart werden.
Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen muss maschinenlesbar sein, das weiß jeder Besitzer einer Praxis. Neu ist, dass Leistungserbringer, die ihre Daten "nicht im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern" übermitteln, den Kassen die Kosten für die Nacherfassung ersetzen müssen. Der Rechnungsbetrag wird in solchen Fällen um fünf Prozent gekürzt werden (Änderung § 303 SGB V).
Die letzte Folge unserer Reformbetrachtungen können Sie hier in der nächsten Woche lesen.
Peter Appuhn physio.de
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Korruption ist überall dort zu finden, wo man es Menschen leicht macht, sich entsprechend zu verhalten. Es gibt sie in Amtsstuben, Politikerbüros, Parteizentralen und in den Vorstandsetagen von Betrieben. Und auch unter dem weißen Kittel muss sich nicht unbedingt eine weiße Weste befinden: Da bietet eine Apotheke Geld oder teure Kosmetika, wenn der Arzt seine Patienten nur dort hin schickt. Ein Medikus verlangt ein monatliches Salär von einem Physiotherapeuten. Selbstredend stellt er seine Heilmittelverordnungen nur noch für diesen Therapeuten aus, die Patienten werden gezielt an den Geldgeber geschickt. Medizinproduktehersteller bieten Bares und andere Vergünstigungen. Im Gegenzug nutzt der Doktor nur noch Herzkatheter der Marke „stayAlive".
In Zukunft werden solche Geschichten nicht mehr so leicht möglich sein. Die Schaffung von „ Missbrauchs-und Korruptionsbekämpfungsstellen" möchte das Gesundheitsministerium den Krankenkassen auflegen. Sie sollen bei Verdacht aktiv werden. Wer sich korrupt verhält oder zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung Missbrauch betreibt, soll der Staatsanwaltschaft angezeigt werden (§197a SGB V).
Soviel (berechtigten) Gesetzeseifer mag man den politisch Verantwortlichen auch ihrer eigenen Spezies gegenüber wärmstens ans Herz legen: Korruptionsstellen für Parteien, Parlamente und Regierungen – manch ein Skandal könnte der Republik erspart werden.
Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen muss maschinenlesbar sein, das weiß jeder Besitzer einer Praxis. Neu ist, dass Leistungserbringer, die ihre Daten "nicht im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern" übermitteln, den Kassen die Kosten für die Nacherfassung ersetzen müssen. Der Rechnungsbetrag wird in solchen Fällen um fünf Prozent gekürzt werden (Änderung § 303 SGB V).
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