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Das «Handelsblatt» hatte berichtete, die Beitragssätze könnten dieses Jahr um zwei Prozentpunkte steigen, weil die Kassen steigende Vermögensdefizite über mehrere Milliarden Mark aufgebaut hätten. In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt steckten alle Kassenarten «in der Schuldenfalle». So müsse die AOK Berlin wegen ihrer Defizite «eigentlich» ihren Beitragssatz von 14,9 auf über 17 Prozent erhöhen, schrecke jedoch davor zurück, weil sie einen drastischen Schwund von jungen und gesunden Mitgliedern befürchte.
Der AOK Bundesverband in Bonn versicherte jedoch, die Beiträge würden nicht steigen. AOK-Pressesprecherin Barbara Marnach räumte im ddp-Interview zwar ein, «die Situation ist nach wie vor angespannt». Doch erhalte die AOK Berlin, die vom «Handelsblatt» als eine der zunehmend defizitären Kassen genannt worden war, von der AOK-Gemeinschaft Zuschüsse. Deshalb könne sie in den nächsten Jahren
ihr Beitragssatzniveau konstant halten. Sie fügte hinzu, in Sachsen werde der Beitragssatz am 1. September sogar von 13,8 auf 13,4 Prozent sinken.
Keine Beitragssatz-Erhöhung erwarten auch die
Betriebskrankenkassen (BKK). BKK-Sprecherin Christine Richter unterstrich im ddp-Interview, es sei «nicht zutreffend», dass die Berliner BKK Schulden vor sich herschiebe. Vielmehr sei diese seit Jahresmitte schuldenfrei. Beitragserhöhungen könnten jedoch im nächsten Jahr eintreten, wenn die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes über die Rückzahlung von zu viel erhobenen Beiträgen aus Urlaubs- und Weihnachtsgeld anstehe.
Außerdem sei noch nicht geklärt, mit welchen Mehrausgaben die Kassen zu rechnen hätten, weil die staatlichen Zuschüsse für die Arbeitslosenhilfe-Empfänger gekürzt werden sollen, sagte Richter. Die sich daraus möglicherweise ergebendenden Beitragssatz-Erhöhungen
seien jedoch noch nicht berechenbar und beträfen alle Kassen gleichmäßig.
Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hatte dem Bericht zufolge einen Beitragsanstieg als «nicht akzeptabel» bezeichnet. Notwendig seien deshalb strukturelle Reformen, darunter die Senkung des Krankengeldniveaus um zehn Prozentpunkte auf maximal 80 Prozent des Nettoeinkommens. Außerdem müsse sich die Selbstbeteiligung in Zukunft auf «alle Leistungsbereiche
einschließlich der ambulanten Behandlung» erstrecken. Die Anpassung des Eigenanteils müsse «fortlaufend» der Lohnentwicklung angepasst werden.
Quelle: Red-Dienst/ Berlin (ddp).
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