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SH-Westen von HH

In unserer maritim gestalteten,
mitten in Halstenbek gelegenen
Praxis benötigen wir weitere
zupackende Hände, um unsere
Patienten weiterhin gut versorgen
zu können. Auch ein/e
Berufsanfänger/in ist willkommen.
Eine sorgfältige Einarbeitung ist
selbstverständlich.

Zur Zeit könnte ich zusätzlich
eine 2-Zimmer Whg vermitteln. Die
Whg hat einen Balkon, liegt sehr
ruhig und nahe der S-Bahn.

Wir sind ein Team von sechs
Mitarbeiter/innen mit
Unterstützung durch zwei
Rezeptionskräfte, di...
0
Geringfügig – für 50 Euro mehr
Bundestag erhöht Verdienstgrenze für Minijobber.
27.10.2012 • 0 Kommentare

Sie erfreuen sich einiger Beliebtheit, bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen, die pauschal Versicherten und versteuerten geringfügig Beschäftigten. Auch in Physiotherapiepraxen sind sie nicht selten anzutreffen. Höchstens 400 Euro monatlich dürfen die sogenannten Minijobber verdienen. Ab 1. Januar 2013 können es 50 Euro mehr sein. Das haben dieser Tage die Bundestagsabgeordneten gegen die Stimmen der Oppositionsparteien beschlossen. Verbunden ist die Anhebung mit einer künftigen Rentenversicherungspflicht. Die 450-Euro-Beschäftigten müssen dann die Pauschalrentenversicherungszahlung von 15 Prozent auf den vollen Beitragssatz anheben. Allerdings können sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.

7,3 Millionen Menschen gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Neben dem Beitrag zur Rentenversicherung müssen 13 Prozent an die Krankenkasse bezahlt werden. Zwei Prozent werden als Steueranteil fällig.

Während die Parlamentarier der Koalition einen Anschluss an das allgemeine Lohnniveau feierten, kritisierten Volksvertreter von SPD, Grünen und Linken Minijobs als "Niedriglohnfallen".

Auch die zukünftigen Pauschalisten genießen die gleichen Rechte, wie alle anderen Arbeitnehmer, beim Urlaub und Kündigungs- und Mutterschutz beispielsweise.

Die Länder haben das letzte Wort. Der Bundesrat kann die Neuregelung noch aufhalten.



Peter Appuhn
physio.de

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