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Geringfügig – für 50 Euro mehr
Bundestag erhöht Verdienstgrenze für Minijobber.
27.10.2012 • 0 Kommentare

Sie erfreuen sich einiger Beliebtheit, bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen, die pauschal Versicherten und versteuerten geringfügig Beschäftigten. Auch in Physiotherapiepraxen sind sie nicht selten anzutreffen. Höchstens 400 Euro monatlich dürfen die sogenannten Minijobber verdienen. Ab 1. Januar 2013 können es 50 Euro mehr sein. Das haben dieser Tage die Bundestagsabgeordneten gegen die Stimmen der Oppositionsparteien beschlossen. Verbunden ist die Anhebung mit einer künftigen Rentenversicherungspflicht. Die 450-Euro-Beschäftigten müssen dann die Pauschalrentenversicherungszahlung von 15 Prozent auf den vollen Beitragssatz anheben. Allerdings können sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.

7,3 Millionen Menschen gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Neben dem Beitrag zur Rentenversicherung müssen 13 Prozent an die Krankenkasse bezahlt werden. Zwei Prozent werden als Steueranteil fällig.

Während die Parlamentarier der Koalition einen Anschluss an das allgemeine Lohnniveau feierten, kritisierten Volksvertreter von SPD, Grünen und Linken Minijobs als "Niedriglohnfallen".

Auch die zukünftigen Pauschalisten genießen die gleichen Rechte, wie alle anderen Arbeitnehmer, beim Urlaub und Kündigungs- und Mutterschutz beispielsweise.

Die Länder haben das letzte Wort. Der Bundesrat kann die Neuregelung noch aufhalten.



Peter Appuhn
physio.de

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