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mit Wohlfühl-Atmosphäre und Blick
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Die Möglichkeit, aktiv am Aufbau
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Vergütungssteigerungen
Freude, Ärger und Verwirrung
Weitere Kostenträger erhöhen ebenfalls die Preise. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung knirscht es allerdings weiterhin. Was kann man tun?
- - - letzte Aktualisierung in puncto Bundesbeihilfe & Postbeamten A am 28.4.2025 - - -
12.04.2025 • 13 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Über steigende Vergütungspreise freut sich jeder Praxisinhaber. Schade nur, wenn man zur korrekten Anwendung der erhöhten Preise fast schon einen „Durchblicker-Lehrgang“ braucht. Aber keine Sorge – hier werden Sie geholfen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • „Normale Rezepte“ nach Paragraf 125 SGB V:
    • • Hier gelten die höheren Preise ab dem 1. April 2025.
    • • Ausschlaggebend ist der Tag der Behandlung.
    • • Abgerechnet werden können die höheren Preise aber erstmals ab dem 1. Mai 2025.

  • Blankoverordnungen nach Paragraf 125a SGB V:
    • • Hier gelten die höheren Preise ebenfalls ab dem 1. April 2025.
    • • Ausschlaggebend ist hier aber das Ausstellungsdatum des Rezeptes.
    • • Abgerechnet werden können die höheren Preise ebenfalls erstmals ab dem 1. Mai 2025.

  • Dissens über diese divergierende Splittingregel

  • Wer die einschlägige Berichterstattung verfolgt, dem ist nicht entgangen, dass hier ein Dissens zwischen dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und den maßgeblichen Berufsverbänden herrscht. Die Berufsverbände plädieren stark dafür, hier mittels einer einheitlichen Splitting-Regelung zu verfahren und suchten bislang vergebens den Kontakt mit dem GKV-SV und der Schiedsstelle. Der GKV-Spitzenverband steht dagegen auf folgenden Standpunkten:

    • • Das Schiedsverfahren ging nur über die Vergütung des Vertrages nach Paragraf 125 (normale Rezepte). Und weiter: „Damit wird schon formell deutlich, dass der Schiedsspruch keine Aussage zur Anlage 2 im Vertrag nach §125a SGB V in der Physiotherapie beinhalten kann.“

    • • Außerdem ruft der GKV-SV in Erinnerung, dass „der Vertrag nach §125a SGB V zwischen den Vertragspartnern im Konsens geschlossen wurde. Bestandteil dieses Konsenses war auch, dass hier auf das Verordnungsdatum abgestellt wurde. Und insofern gibt es bei der aktuell gültigen Lesefassung auch keine Veränderung in Bezug auf das Verordnungsdatum“.

    • • Auf die Rückfrage unserer Redaktion, ob er Verständnis für Unmut unter Therapeuten angesichts einer solch „verkomplizierenden“ Regelung habe, antwortete der GKV-SV uns, dass es keine „verkomplizierende Lösung“ sei, da „genau dieser Unterschied auch zu Beginn der Blankoverordnung bestand und nunmehr folgerichtig weiter besteht.“

  • Und nun?

  • So lange der Dissens über die unterschiedliche Splittingregel nicht als beigelegt betrachtet werden kann, raten manche Berufsverbände ihren Mitgliedern, vorläufig noch keine Blankoverordnungen abzurechnen, die Behandlungen ab April 2025 beinhalten. Des Weiteren solle man bis zur endgültigen Klärung die Zuzahlungen bei Blankoverordnungen erst am Ende der Behandlungsserie einziehen.

    Andere Therapeuten wiederum haben sich die im Absatz „Finger in die Wunde“ unseres Artikels über die Blankoverordnung beschriebe Rechtslage näher angesehen und ihre ganz eignen Schlüsse daraus gezogen.

Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
Auch hier werden die Preise erhöht. Aber erst zum 1. Mai 2025.
Und Achtung: Ausschlaggebend ist hier der Tag der 1. Behandlung!

Bundesbeihilfe und Postbeamten A
Mittlerweile ist es amtlich. Die Bundesbeihilfe und die Postbeamten A erhöhen zum 1. Mai 2025 ihre Preise.

Kleiner Tipp zum Abschluss
Alle Preise finden Sie wie gewohnt hier oder Sie bleiben ganz einfach mittels unseres Preislistenservices auf dem Laufenden.

Friedrich Merz / physio.de
Nachtrag vom 16. April 2025
Wie in unserer Eilmeldung beschrieben, hat sich der GKV-SV mit seiner Sichtweise (leider) durchgesetzt.

Mehr Lesen über

VergütungAbrechnungGKV-SpitzenverbandBerufsgenossenschaftBeihilfe


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Körnchen
Vor 7 Monaten
Dämlicher gehts nimmer!
Man müsste eine neue Preisliste nur für Blankorezepte mit einer eigenen Splittingregel aufstellen! Was für ein unsinniger Verwaltungsaufwand!

Ich habe zurzeit 2 Patienten mit Blankoverordnungen.

Für Patienten mit Verordnungen, die nach dem 1.4.2025 ausgestellt werden, und die über den 1.7. behandelt werden, gelten auch nach dem 1.7.2025 dann wohl die erhöhten Preise (+8 %) statt der verringerten Preise (ca. + 4 %). Das Ganze müsste dann eigentlich ein Nullsummenspiel sein.Auch könnten die Verwaltungskosten wegen Nachberechnung von fehlerhaft abgerechneten Blankoverordnungen (davon gehe ich aus!) für die KK die vermeintlichen Ersparnisse (die es meines Erachtens nicht gibt) wieder aufbrauchen.
Ich wünsche den Abrechnungszentren der KK viel Spaß bei ihrer Mehrarbeitgrinning!
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Dämlicher gehts nimmer! Man müsste eine neue Preisliste nur für Blankorezepte mit einer eigenen Splittingregel aufstellen! Was für ein unsinniger Verwaltungsaufwand! Ich habe zurzeit 2 Patienten mit Blankoverordnungen. Für Patienten mit Verordnungen, die nach dem 1.4.2025 ausgestellt werden, und die über den 1.7. behandelt werden, gelten auch nach dem 1.7.2025 dann wohl die erhöhten Preise (+8 %) statt der verringerten Preise (ca. + 4 %). Das Ganze müsste dann eigentlich ein Nullsummenspiel sein.Auch könnten die Verwaltungskosten wegen Nachberechnung von fehlerhaft abgerechneten Blankoverordnungen (davon gehe ich aus!) für die KK die vermeintlichen Ersparnisse (die es meines Erachtens nicht gibt) wieder aufbrauchen. Ich wünsche den Abrechnungszentren der KK viel Spaß bei ihrer Mehrarbeit[emoji]grinning[/emoji]!
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FoetorExOre
Vor 7 Monaten
Könnte sein dass es noch mehr Mehrarbeit gibt, wenn zufällig alle Patienten, die Zuzahlung irgendwie nicht bezahlt haben. Dann spart man sich auch selbst doppelte Mehrarbeit.
Aber das wäre natürlich zufällg.
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• doreens
Könnte sein dass es noch mehr Mehrarbeit gibt, wenn zufällig alle Patienten, die Zuzahlung irgendwie nicht bezahlt haben. Dann spart man sich auch selbst doppelte Mehrarbeit. Aber das wäre natürlich zufällg.
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FoetorExOre schrieb:

Könnte sein dass es noch mehr Mehrarbeit gibt, wenn zufällig alle Patienten, die Zuzahlung irgendwie nicht bezahlt haben. Dann spart man sich auch selbst doppelte Mehrarbeit.
Aber das wäre natürlich zufällg.

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Halbtitan
Vor 7 Monaten
Dafür gibt es ja extra die 55€ Verwaltungspauschale. :)
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Dafür gibt es ja extra die 55€ Verwaltungspauschale. :)
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Halbtitan schrieb:

Dafür gibt es ja extra die 55€ Verwaltungspauschale. :)

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anika666
Vor 7 Monaten
Bei der Zuzahlung macht mein Chef das ganz pragmatisch: alle Rezepte mit Ausstellungsdatum 1.4 bezahlen die neuen Preise. Genauso ab 1.7. Da wird nix gesplittet und ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Patient mault. Der Rest ist Sache des Abrechnungszentrums.
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Bei der Zuzahlung macht mein Chef das ganz pragmatisch: alle Rezepte mit Ausstellungsdatum 1.4 bezahlen die neuen Preise. Genauso ab 1.7. Da wird nix gesplittet und ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Patient mault. Der Rest ist Sache des Abrechnungszentrums.
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anika666 schrieb:

Bei der Zuzahlung macht mein Chef das ganz pragmatisch: alle Rezepte mit Ausstellungsdatum 1.4 bezahlen die neuen Preise. Genauso ab 1.7. Da wird nix gesplittet und ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Patient mault. Der Rest ist Sache des Abrechnungszentrums.

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Schippi
Vor 7 Monaten
@anika666 super Chef👍,warum sollte auch gesplittet werden?Eventuell Ende Juni wenn der Wechsel wieder stattfindet!
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[mention]anika666[/mention] super Chef👍,warum sollte auch gesplittet werden?Eventuell Ende Juni wenn der Wechsel wieder stattfindet!
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Schippi schrieb:

@anika666 super Chef👍,warum sollte auch gesplittet werden?Eventuell Ende Juni wenn der Wechsel wieder stattfindet!

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Stefan Arnold
Vor 7 Monaten
@anika666 mach ich bei uns genau so.
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[mention]anika666[/mention] mach ich bei uns genau so.
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Stefan Arnold schrieb:

@anika666 mach ich bei uns genau so.

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Körnchen schrieb:

Dämlicher gehts nimmer!
Man müsste eine neue Preisliste nur für Blankorezepte mit einer eigenen Splittingregel aufstellen! Was für ein unsinniger Verwaltungsaufwand!

Ich habe zurzeit 2 Patienten mit Blankoverordnungen.

Für Patienten mit Verordnungen, die nach dem 1.4.2025 ausgestellt werden, und die über den 1.7. behandelt werden, gelten auch nach dem 1.7.2025 dann wohl die erhöhten Preise (+8 %) statt der verringerten Preise (ca. + 4 %). Das Ganze müsste dann eigentlich ein Nullsummenspiel sein.Auch könnten die Verwaltungskosten wegen Nachberechnung von fehlerhaft abgerechneten Blankoverordnungen (davon gehe ich aus!) für die KK die vermeintlichen Ersparnisse (die es meines Erachtens nicht gibt) wieder aufbrauchen.
Ich wünsche den Abrechnungszentren der KK viel Spaß bei ihrer Mehrarbeitgrinning!

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GüSta
Vor 7 Monaten
weiß schon jemand, wie es vergütungsmäßig bei der PostbeamtenA künftig ausschaut?
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weiß schon jemand, wie es vergütungsmäßig bei der PostbeamtenA künftig ausschaut?
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Schippi
Vor 7 Monaten
Ich glaube wenn sich was verändert hätte,dann hättest du es hier bei Physio.de schon gelesen👍👍
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• Lars van Ravenzwaaij
Ich glaube wenn sich was verändert hätte,dann hättest du es hier bei Physio.de schon gelesen👍👍
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Schippi schrieb:

Ich glaube wenn sich was verändert hätte,dann hättest du es hier bei Physio.de schon gelesen👍👍

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GüSta schrieb:

weiß schon jemand, wie es vergütungsmäßig bei der PostbeamtenA künftig ausschaut?

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Andreas Bock
Vor 7 Monaten
Frage in die Gemeinsame Runde hier:

Abrechnung erst ab dem 1.5 möglich.

allerdings ist eine Abrechnung erst nach Eingang der Rezepte vollständig. Kann ich also nach wie vor am 30.4 abrechnen (DFÜ) und am 1.5 die Rezepte losschicken.
Nach meinem Verständnis müsste es klappen, weil die 21 Tage auch nach Poststempel gehen.
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Frage in die Gemeinsame Runde hier: Abrechnung erst ab dem 1.5 möglich. allerdings ist eine Abrechnung erst nach Eingang der Rezepte vollständig. Kann ich also nach wie vor am 30.4 abrechnen (DFÜ) und am 1.5 die Rezepte losschicken. Nach meinem Verständnis müsste es klappen, weil die 21 Tage auch nach Poststempel gehen.
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MikeL
Vor 7 Monaten
Wegen einem einzigen Tag würde ich mir solche Fragen überhaupt nicht stellen. Schick alles ab dem 1. Mai ab, dann brauchst Du dir keinen Kopf zu machen.
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• Leni C.
Wegen einem einzigen Tag würde ich mir solche Fragen überhaupt nicht stellen. Schick alles ab dem 1. Mai ab, dann brauchst Du dir keinen Kopf zu machen.
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MikeL schrieb:

Wegen einem einzigen Tag würde ich mir solche Fragen überhaupt nicht stellen. Schick alles ab dem 1. Mai ab, dann brauchst Du dir keinen Kopf zu machen.

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massu
Vor 7 Monaten
@MikeL besser noch ab dem 2.5 . Da hat auch die Post offen joy
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[mention]MikeL[/mention] besser noch ab dem 2.5 . Da hat auch die Post offen [emoji]joy[/emoji]
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massu schrieb:

@MikeL besser noch ab dem 2.5 . Da hat auch die Post offen joy

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MikeL
Vor 7 Monaten
@massu Genau! joy
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[mention]massu[/mention] Genau! [emoji]joy[/emoji]
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MikeL schrieb:

@massu Genau! joy

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Andreas Bock
Vor 7 Monaten
Mike das würde ich gerne machen, ist aber aus urlaubsgründen diesmal nicht durchführbar. Um Tom zu ärgern sage ich einfach ich bin auf Weltreise mit meinem Ferrari inkl Anhänger von Rolls Royce
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• katrin180
Mike das würde ich gerne machen, ist aber aus urlaubsgründen diesmal nicht durchführbar. Um Tom zu ärgern sage ich einfach ich bin auf Weltreise mit meinem Ferrari inkl Anhänger von Rolls Royce
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Andreas Bock schrieb:

Mike das würde ich gerne machen, ist aber aus urlaubsgründen diesmal nicht durchführbar. Um Tom zu ärgern sage ich einfach ich bin auf Weltreise mit meinem Ferrari inkl Anhänger von Rolls Royce

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Andreas Bock schrieb:

Frage in die Gemeinsame Runde hier:

Abrechnung erst ab dem 1.5 möglich.

allerdings ist eine Abrechnung erst nach Eingang der Rezepte vollständig. Kann ich also nach wie vor am 30.4 abrechnen (DFÜ) und am 1.5 die Rezepte losschicken.
Nach meinem Verständnis müsste es klappen, weil die 21 Tage auch nach Poststempel gehen.



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