Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
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Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
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Der Text entspricht fast wortgleich dem Schreiben, das Ulla Schmidt am vergangenen Freitag an die Bundestagsabgeordneten geschickt hat (wir berichteten).
„Das Bundesgesundheitsministerium hat dem Gemeinsamen Bundessauschuss mitgeteilt, dass die Heilmittel-Richtlinien nicht beanstandet werden“, heißt es in der Erklärung, wenn der Ausschuss einige Ergänzungen vornimmt. Es folgen die schon bekannten Punkte:
1. „Ermöglichung der längerfristigen Verordnung“ ohne Unterbrechung und ohne weiteren bürokratischen Aufwand.
2. „Verordnungsfähige Mengen pro Verordnungsblatt“: Wenn eine Langfristverordnung notwendig ist, soll der Arzt die Verordnungsmenge pro Rezept selbst bestimmen können.
3. Unterbrechungen soll es bei Langfristverordnungen nicht geben. Die Genehmigung von Langfristverordnungen soll als erteilt gelten, „wenn die Krankenkasse nicht innerhalb von 5 Tagen entschieden hat“. Davon unabhängig wird die Krankenkasse die Kosten für die verordneten Beahndlungen übernehmen, die vor der Genehmigung angefallen sind.
4. Eine feste Altersgrenze bei CP-Kindern (bisher geplant 12 Jahre) wird es nicht geben. Der Arzt entscheidet „einzelfallbezogen“ über die Behandlung.
5. Frühförderung: „Der Anspruch auf Heilmittelversorgung“ soll durch den „Anspruch auf Frühförderung“ nicht eingeschränkt werden.
Durch die „vorgegebenen Änderungen“ sei sichergestellt, „dass sich die Verordnung von Heilmitteln….lediglich an der medizinischen Notwendigkeit, nicht aber an den ökonomischen Anreizen orientiert“.
Die Richtlinien werden am 01. April 2004 in Kraft treten.
Nun wird der Gemeinsame Bundesausschuss die Vorstellungen des BMGS verarbeiten müssen(?).
Ob und wie er das tut ist zur Stunde völlig offen. Am Mittwoch wird der zuständige Unterausschuss das Thema beraten.
Peter Appuhn
physio.de
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