Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Die Top Ten
Der häufigste Grund für Absetzungen ist die Nichtbeachtung des Behandlungsbeginns. Während vor der Einführung des BRV, neben der regulären Beginnfrist, noch eine „späterer Behandlungsbeginn“ angegeben werden konnte, ist dies mittlerweile nicht mehr möglich. Regulär muss eine Verordnung binnen 28 Tagen ab Ausstellung begonnen werden. Ist das entsprechende Kreuz „dringender Behandlungsbedarf“ gesetzt, verkürzt sich die Frist auf 14 Tage.
Nach beenden der Behandlungsserie müssen die Verordnungen innerhalb von neun Monaten dem Kostenträger (GKV) zur Abrechnung vorgelegt werden. Diese Frist beginnt nicht tagesgenau, sondern mit Ablauf des Monats in dem die letzte Behandlung stattgefunden hat.
Die Regelung zur gleichzeitigen Durchführung mehrerer Verordnungen ist im BRV unmissverständlich. Behandlungen verschiedener HMV dürfen nur dann parallel laufen, wenn sie nicht identisch sind (BRV §3 Abs. 9). Sie müssen sich mindestens im ICD-10-Code (ggf. inkl. Zusatzkennzeichen der Lokalisation) oder der Diagnosegruppe voneinander unterscheiden.
Sind PatientInnen laut dem Vermerk auf der HMV von der Zuzahlung befreit, ist dies für die Praxis und auch die GKV bindend. Ist das Kreuz bei „zuzahlungspflichtig“ gesetzt, doch die Person legt einen Befreiungsausweis vor, sollte dieser kopiert und gut verwahrt werden, um ihn bei Bedarf der GKV vorzeigen zu können. Hier ist außerdem zu bedenken, dass die Zuzahlung zum ersten, spätestens aber zum zweiten Termin einzuziehen ist. Nur wenn diese Vorgabe strikt eingehalten wird, kann bei Säumnis der PatientInnen die Summe der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden.
Die Höchstmenge von Behandlungen auf einer Verordnung darf nicht überschritten werden. Diese liegt regulär bei sechs (ZN-Diagnosegruppe bei zehn) Einheiten. Ist auf einer HMV eine höhere Anzahl angegeben, muss die Behandlungsserie entsprechend der Höchstmenge beendet werden. Dies muss vorher nicht durch die verordnende Person geändert werden. Ausnahmen hiervon stellen der Langfristiger Heilmittelbedarf (LHMB) und der Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) dar. Hier berechnet sich die maximale Anzahl aus der Frequenz (bei Frequenzspanne die höchste) und dem Faktor 12 (wir berichteten).
Es dürfen nur diejenigen Leistungen abgegeben und abgerechnet werde, die durch ÄrztInnen verordnet wurden. Auf der Rückseite sind diese entsprechend zu vermerken. Abkürzungen sind erlaubt, müssen aber dem „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ entsprechen.
Einen Streitfall stellt das Kürzel "HB" für Hausbesuch dar. Dies findet sich in der Tat nicht im "Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen" und Verordnungen wurden in der Vergangenheit aus diesem Grunde immer wieder abgesetzt. Ein kurzer Verweis auf die Anlage 2 Abschnitt B des Rahmenvertrages "half" diesbezüglich jedoch des Öfteren; spricht der GKV-Spitzenverband dort doch selbst von „HB“.
Leistungen die einer Zusatzqualifikation (MT, MLD, Neuro, KGG) bedürfen, können ausschließlich von Personen mit einem entsprechenden Zertifikat abgeleistet werden. Sollte eine Anpassung erforderlich sein, muss dies durch erneute Unterschrift durch die ÄrztInnen mit Änderungsdatum korrigiert werden.
In der Anlage 3 der Heilmittelrichtlinie (HMR) findet sich eine leicht verständliche Tabelle mit den Vorgaben zur Korrektur von Heilmittelverordnungen. Ist eine Änderung nur durch die ÄrztInnen möglich, ist das Datum der Änderung neben der Unterschrift zu vermerken. Ein Stempel ist nicht erforderlich. Zu bedenken ist hier außerdem, dass einige Punkte der HMV vor Beginn der Behandlungsserie korrigiert werden müssen.
Wie in Punkt 3 aufgegriffen, dürfen Verordnungen nicht parallel durchgeführt werden. Dies gilt auch für nur teilweise zeitliche Überschneidungen von Rezept und Folgerezept. Gleichzeitig ist zu bedenken, dass es unzulässig ist, eine Verordnung vorzeitig abzubrechen, weil eine neue HMV vorliegt und diese sonst nicht in der Frist zum Behandlungsbeginn (Punkt 1) gestartet werden könnte (BRV §7 Abs.5).
Ein Hausbesuch darf nur dann durchgeführt und abgerechnet werden, wenn dies durch die verordnenden ÄrztInnen entsprechend angekreuzt wurde. Es gibt allerdings drei verschiedene HB-Positionen:
• Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege (X9922)
• Hausbesuch pauschal inkl. Fahrtkosten (X9933) und
• Hausbesuch in einer soz. Einrichtung, pauschal inkl. Fahrtkosten je Patient (X9934)
Die Vergütung der einzelnen Positionen finden Sie hier.
Unberechtigte Absetzungen
Die thevea bezog sich bei ihren Ausführungen explizit auf gerechtfertigte Absetzungen. Sollte eine solche im Briefkasten landen, gilt es zu prüfen, ob eine nachträgliche „Heilung“ möglich ist.
Denn viele Praxen leiden unter sogenannten ungerechtfertigten Kürzungen. Ein Widerspruch ist hierbei nicht Pflicht, beschleunigt aber das Verfahren deutlich. Wird die gesetzliche Zahlungsfrist von 21 Tagen dadurch verletzt, dürfen die Praxen eine zusätzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro erheben. Außerdem sind nach vollständiger Auszahlung noch Zinserhebungen mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gestattet.
Typische Gründe für ungerechtfertigte Absetzungen sind die angebliche Nichteinhaltung der Unterbrechungsfristen. Laut BRV sollen die Termine die mehr als 14 Tage auseinander liegen mit einem der Kürzel "T", "F" oder "K" (BRV §7 Abs. 3a) markiert werden. Allerdings ist ein Fehlen dieser kein Absetzungsgrund. Nachzulesen ist das im Rahmenvertrag in der Anlage 3a unter Punkt 5) o. Dort steht wörtlich: "Fehlen die Kürzel ('F', 'K' und 'T'), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung [...] nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung."
Aber auch Absetzungen, weil angeblich gleichzeitig mehrere Verordnungen parallel durchgeführt wurden kommen vor. Hier gilt allerdings, dass die HMVs absolut identische ICD-10-Codes und Diagnosegruppen haben müssen. Weicht der ICD auch nur in einer Zahl ab, stellen die Rezepte unterschiedliche Verordnungsfälle dar und sind parallel durchführbar. Ebenfalls versuchen sich manche GKVen widerrechtlich auf eine angebliche „Zwölfwochenfrist“ bei LHMB/BVB zu beziehen. Allerdings gilt bei Verordnungen mit mehr als sechs Einheiten eine Frist von sechs Monaten ab dem Tag der ersten Behandlung.
Besonderheiten beim Entlassmanagement
Die oben aufgeführten Fristen und Regeln beziehen sich auf die regulären HMVs. Für das Entlassmanagement gelten gesonderte Regeln, die zu bedenken und hier zu finden sind.
Der Bundesrahmenvertrag, seine Anlagen sowie die Heilmittelrichtlinie mit dem -katalog stellen die Rechtsgrundlage für alle Praxen mit GKV-Zulassung dar. Diese sollten alle InhaberInnen und Leitungen in den wichtigsten Eckpunkten kennen, um gerechtfertigten Absetzungen zu entgehen und bei ungerechtfertigten Kürzungen schnell reagieren zu können. Wer seine Kenntnisse wieder etwas auffrischen möchte, dem seien folgende zwei Artikel empfohlen:
Anmerkung des Autors• Neue Heilmittel-Richtlinie ab 2021 – im Volltext
• Der neue bundesweit einheitliche Rahmenvertrag
Dieser Artikel greift nicht alle Eckpunkte der Gesetze zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Physiotherapie mit den Kostenträgern auf. Maßgeblich sind der BRV und die HMR.
Martin Römhild / physio.de
In einer älteren Version des Artikels war lediglich von zwei statt drei verschiedenen Hausbesuchspositionen die Rede. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Entschuldigung.
update Dezember 2023
Viel Diskussion gibt es immer wieder über die Verwendung der sog. "Gänsefüßchen". Daher sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass hierzu in dem eigens erstellten Fragen-Antwort-Katalog zur Einführung des neuen Rezeptvordruckes Folgendes steht:
"Ist vertraglich nichts Anderes geregelt, so muss die Maßnahme eindeutig beschrieben sein z.B. 'Sprachtherapie – 30'. Soweit es Maßnahmen Abkürzungen aus dem Heilmittel-Katalog z.B. „KMT“ gibt, können diese genutzt werden. Ab der zweiten Einheit können Wiederholungszeichen genutzt werden."
AbsetzungenAbrechnungHeilmittelrichtlinieRahmenvertragEntlassmanagementHausbesuche
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pt ani schrieb:
Danke für die Zusammenfassung! Im großen und ganzen habe sogar ich das schon verinnerlicht sweat_smile.
1. Unterschrift vom Arzt fehlt
2. Heilmitteleintrag fehlt
3. Letzte Unterschrift vom Patient fehlt
Ansonsten läuft….
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Problem beschreiben
massu schrieb:
Meine „Fehler“ dieses Jahr waren:
1. Unterschrift vom Arzt fehlt
2. Heilmitteleintrag fehlt
3. Letzte Unterschrift vom Patient fehlt
Ansonsten läuft….
???????? ja und wie kürze ich nun Hausbesuch richtig ab??????????
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Halbtitan schrieb:
Kauf einen Stempel auf dem Hausbesuch steht
es geht um das Kürzel
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andi-jo schrieb:
@Halbtitan
es geht um das Kürzel
Mir ging´s um die Zeit. ;)
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Halbtitan schrieb:
@andi-jo
Mir ging´s um die Zeit. ;)
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Clearer schrieb:
Entweder gar nicht, weil es dafür keine Definition gibt oder mit HB und unten bei Begründung wird HB = Hausbesuch definiert.
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Problem beschreiben
andi-jo schrieb:
Einen Streitfall stellt das Kürzel "HB" für Hausbesuch dar. Dies findet sich in der Tat nicht im "Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen" und Verordnung wurden in der Vergangenheit aus diesem Grunde immer wieder abgesetzt. Ein kurzer Verweis auf die Anlage 2 Abschnitt B des Rahmenvertrages "half" diesbezüglich jedoch des Öfteren; spricht der GKV-Spitzenverband dort doch selbst von „HB“
???????? ja und wie kürze ich nun Hausbesuch richtig ab??????????
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Hier ist es nicht anderes: Wenn du dich nicht am - von dir explizit anerkannten - Vertrag hältst, musst du Lehrgeld bezahlen. Das ist kein Betrug, sondern eine Dummheit / Unwissenheit / Unaufmerksamkeit deinerseits. Aber ärgerlich ist es auf jedem Fall.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Martin Weyer Das ist dein Gefühl, dennoch de jure nicht korrekt. Es gibt in unsere Gesellschaft Regeln und Absprachen, woran sich jeder zu halten hat. Wenn du bei Rot über die Ampel fährst und du wirst erwischt, gibt es ein Bußgeld.
Hier ist es nicht anderes: Wenn du dich nicht am - von dir explizit anerkannten - Vertrag hältst, musst du Lehrgeld bezahlen. Das ist kein Betrug, sondern eine Dummheit / Unwissenheit / Unaufmerksamkeit deinerseits. Aber ärgerlich ist es auf jedem Fall.
Du schreibst: "Es gibt in unsere Gesellschaft Regeln und Absprachen, woran sich jeder zu halten hat."
Klar, aber die Regeln der StVO sind in dem Fall eindeutig.
Und eindeutige Regeln sollten auch wir von unseren Vertragspartnern erwarten dürfen.
Da gibt es immer wieder Luft nach oben! rageragerage
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WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Du schreibst: "Es gibt in unsere Gesellschaft Regeln und Absprachen, woran sich jeder zu halten hat."
Klar, aber die Regeln der StVO sind in dem Fall eindeutig.
Und eindeutige Regeln sollten auch wir von unseren Vertragspartnern erwarten dürfen.
Da gibt es immer wieder Luft nach oben! rageragerage
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Die Regeln bezüglich berechtigte(!) Absetzungen sind auch eindeutig. Wo ist der Unterschied zum StVo?
der Unterschied ist meine jahrelange Erfahrung mit dem Thema.
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WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
der Unterschied ist meine jahrelange Erfahrung mit dem Thema.
Bussgeld eine Strafe gegen Gesetzverstösse eine Absetzung eine nicht Bezahlung einer Leistung aufgrund Vertragsunkonformität und keine Strafzahlung - etwas komplett anderes.
Wissen oder Nichtwissen hat auch gar nichts mit Dummheit zu tun.
Eine andere Auffassung ist auch kein Gefühl.
Der Ursprungspost nannte auch nicht die Absetzung Betrug, sondern seiner Auffassung nach nur Betrug als Absetzungsgrund - was falsch ist.
Nur ein paar Beispiele wie auch du klare Worte anders auffasst. Das sind auch nicht deine "Gefühle", sondern unkorrektes Lesen.
Gemäss mancher "Auffassung" ist das "Dummheit" ;-)
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Gert Winsa schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij die StVo ist ein Bundesgesetz, das andere ist ein Vertrag.
Bussgeld eine Strafe gegen Gesetzverstösse eine Absetzung eine nicht Bezahlung einer Leistung aufgrund Vertragsunkonformität und keine Strafzahlung - etwas komplett anderes.
Wissen oder Nichtwissen hat auch gar nichts mit Dummheit zu tun.
Eine andere Auffassung ist auch kein Gefühl.
Der Ursprungspost nannte auch nicht die Absetzung Betrug, sondern seiner Auffassung nach nur Betrug als Absetzungsgrund - was falsch ist.
Nur ein paar Beispiele wie auch du klare Worte anders auffasst. Das sind auch nicht deine "Gefühle", sondern unkorrektes Lesen.
Gemäss mancher "Auffassung" ist das "Dummheit" ;-)
Dumm bewerte ich eher ein devotes Verhalten gegenüber den Kassen. Mit den Vertretern der von Ihnen beauftragen Abrechnungsstellen unterhalte ich mich übrigens gar nicht erst...
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Martin Weyer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Viel zu viele Absetzungen werden von den Kollegen klaglos hingenommen. Ich habe in 27 Jahren nicht eine Absetzung akzeptiert und habe immer den verdienten Lohn für meine Arbeit bekommen. Wäre dem nicht so würde ich auch mal klagen. Würden das mehr Praxisinhaber machen, hätten wir heute andere Kassenverträge. Vieles von dem, was in den Vereinbarungen steht hält einer juristischen Überprüfung nicht stand!
Dumm bewerte ich eher ein devotes Verhalten gegenüber den Kassen. Mit den Vertretern der von Ihnen beauftragen Abrechnungsstellen unterhalte ich mich übrigens gar nicht erst...
hast Du Deine eigene Zeit für Absetzungs-Korrekturen investiert, oder einen Top-Anwalt, der das erledigt - und den Du empfehlen kannst?
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WinnieE schrieb:
@Martin Weyer
hast Du Deine eigene Zeit für Absetzungs-Korrekturen investiert, oder einen Top-Anwalt, der das erledigt - und den Du empfehlen kannst?
Es gibt unzählige Beispiele in denen Vertragsinhalte vor Gericht gekippt wurden, auch bei "vermeintlichem" Einverständnis durch Unterschrift.
Weil die Unterschrift noch nicht die auslegbare Rechtsauffassung beider Parteien odere andere Unzumutbarkeiten beinhaltet u.a. auch immer die Stärke in der Verhandlungsposition Paradebeispiel: Mietverträge mit unzählig gekippten Vereinbarungen.
Der Weg des geringeren Aufwands ist natürlich so zu handeln wie Vertragsinhalt aktuell akzeptiert/gelebt wird und andere Auffassungen in Folgeverhandlungen durch stärkere Verbände oder Sammelklagen durchzufechten.
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Gert Winsa schrieb:
Andere Auffassungen von Vertragsinhalten können immer juristisch überprüft oder vor Gericht verhandelt werden. Mit Dummheit oder "Gefühlen" haben andere Rechtsauffassungen nichts zu tun.
Es gibt unzählige Beispiele in denen Vertragsinhalte vor Gericht gekippt wurden, auch bei "vermeintlichem" Einverständnis durch Unterschrift.
Weil die Unterschrift noch nicht die auslegbare Rechtsauffassung beider Parteien odere andere Unzumutbarkeiten beinhaltet u.a. auch immer die Stärke in der Verhandlungsposition Paradebeispiel: Mietverträge mit unzählig gekippten Vereinbarungen.
Der Weg des geringeren Aufwands ist natürlich so zu handeln wie Vertragsinhalt aktuell akzeptiert/gelebt wird und andere Auffassungen in Folgeverhandlungen durch stärkere Verbände oder Sammelklagen durchzufechten.
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Schippi schrieb:
@Martin Weyer Bis Du Jurist oder woher weiß du das einiges nicht juristischen Überprüfungen stand hält
Der Ursprungsbeitrag der Redaktion von physio.de redet eindeutig vom aktuellen BRV und die daraus resultierenden berechtigten Absetzungen. Hier kann ich die Aussagen aus dem Artikel aus eigener Erfahrung voll und ganz unterschreiben / bestätigen. Mit dem in Kraft treten des aktuellen BRV sind die unberechtigten oder juristisch zweifelhaften Kürzungen (bei uns) tendenziell gegen Null gegangen. Und wenn doch, darf sich unser Vertragspartner auf zusätzliche 40,- EUR "Strafgebühr" freuen.
In der Vergangenheit gab es diesbezüglich erheblich mehr diskutable Absetzungen. Die von unsere Seite oft genug vor Gericht geklärt werden mussten. Seit Einführung des neuen BRV haben wir kein einziger Rechtsstreit mehr führen müssen.
Soweit meine jahrelange Erfahrung mit dem Thema. 😆
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Okay, da kann ich dann mit 38 PI-Jahre und immer schon selbst abrechnen mithalten. Du kannst auch in der Vergangenenheit stecken bleiben. face_with_rolling_eyes
Der Ursprungsbeitrag der Redaktion von physio.de redet eindeutig vom aktuellen BRV und die daraus resultierenden berechtigten Absetzungen. Hier kann ich die Aussagen aus dem Artikel aus eigener Erfahrung voll und ganz unterschreiben / bestätigen. Mit dem in Kraft treten des aktuellen BRV sind die unberechtigten oder juristisch zweifelhaften Kürzungen (bei uns) tendenziell gegen Null gegangen. Und wenn doch, darf sich unser Vertragspartner auf zusätzliche 40,- EUR "Strafgebühr" freuen.
In der Vergangenheit gab es diesbezüglich erheblich mehr diskutable Absetzungen. Die von unsere Seite oft genug vor Gericht geklärt werden mussten. Seit Einführung des neuen BRV haben wir kein einziger Rechtsstreit mehr führen müssen.
Soweit meine jahrelange Erfahrung mit dem Thema. 😆
Bußgeld oder Vertragsstrafe (in Form von Nicht-Bezahlen) ist in beiden Fälle der Konsequenz aus dem nicht Befolgen der Regeln (entweder aus dem Gesetz oder aus dem Vertrag). In beiden Fälle besteht aus der Sicht eines Juristen keinen Unterschied. Und für den Leidtragenden tut es hier in beiden Fälle im Portemonnaie weh.
Sprachlich ist "eine Dummheit" (wie von mir geschrieben) etwas völlig Anderes als "Dummheit" (im Sinne der Intelligenz). Hier empfehle ich dir richtig zu lesen bzw. dir der Unterschied einmal klar zu machen. Ansonsten ist "/" in einem Satz (sowie von mir verwendet) üblicherweise als "oder" zu lesen. Vergleiche beispielsweise auch die Verwendung von "/" im HMK.
Gefühl bezog sich auf "... die Entlohnung erwarten". Hierbei handelt es sich sprachlich-psychologisch ohne Zweifel um ein Gefühl.
Zum Schluss: insgesamt bezog sich meine Antwort auf die Kernaussage "..., es gibt keine berechtigte Absetzungen,...".
Soweit zum korrekten Lesen oder auch die korrekte Interpretation des Gesagten. 🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Du hast, mit Verlaub, eine etwas merkwürdige Auffassung von Recht. Für den Jurist macht es keinen Unterschied ob ich gegen einem Gesetz oder gegen einem Vertrag verstoße. In beiden Fälle gibt es Konsequenzen und in beiden Fälle ist eine Überprüfung durch die zuständigen Gerichtsbarkeit möglich (oder manchmal auch notwendig). Im übrigen habe Verträge immer gesetzlichen Grundlagen, sei es aus dem BGB oder sei es, wie hier, aus dem SGB V oder sei es aus sonstigen Gesetze. Als Beispiel möge die aktuelle Klagen vor dem LSG Berlin gegen Teile des Schiedsspruchs dienen.
Bußgeld oder Vertragsstrafe (in Form von Nicht-Bezahlen) ist in beiden Fälle der Konsequenz aus dem nicht Befolgen der Regeln (entweder aus dem Gesetz oder aus dem Vertrag). In beiden Fälle besteht aus der Sicht eines Juristen keinen Unterschied. Und für den Leidtragenden tut es hier in beiden Fälle im Portemonnaie weh.
Sprachlich ist "eine Dummheit" (wie von mir geschrieben) etwas völlig Anderes als "Dummheit" (im Sinne der Intelligenz). Hier empfehle ich dir richtig zu lesen bzw. dir der Unterschied einmal klar zu machen. Ansonsten ist "/" in einem Satz (sowie von mir verwendet) üblicherweise als "oder" zu lesen. Vergleiche beispielsweise auch die Verwendung von "/" im HMK.
Gefühl bezog sich auf "... die Entlohnung erwarten". Hierbei handelt es sich sprachlich-psychologisch ohne Zweifel um ein Gefühl.
Zum Schluss: insgesamt bezog sich meine Antwort auf die Kernaussage "..., es gibt keine berechtigte Absetzungen,...".
Soweit zum korrekten Lesen oder auch die korrekte Interpretation des Gesagten. 🤣
Merkwürdig dass als seltsames Rechtsverständnis von mir bezeichnen.
Und es ist auch keine Dummheit im Sinne einer dummen Handlung eine andere Rechtsauffassung zu haben.
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Gert Winsa schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Selbstverständlich ist es juristisch ein Unterschied ob man gegen Ordnungsrecht verstösst und eine Strafe dafür bekommt, oder ob man keine Entlohnung bekommt weil man einen Vertrag nicht einhält. Das ist dann auch keine Strafzahlung, sondern entgangene Entlohnung....
Merkwürdig dass als seltsames Rechtsverständnis von mir bezeichnen.
Und es ist auch keine Dummheit im Sinne einer dummen Handlung eine andere Rechtsauffassung zu haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Lassen wir es dabei. Einig werden wir uns, wie so oft, eh nicht. Erst recht nicht, wenn du gesagtes aus dem Verband rückst oder absichtlich oder unabsichtlich falsch interpretierst.
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Schippi schrieb:
@Gert Winsa eine Auffassung von anderer Rechtsauffassung hat vielleicht jeder Mal,aber dennoch hat man sich an geltenes Recht und Ordnung zu halten!
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WinnieE schrieb:
falsch platziert
Viele Absetzungen hatte ich in der Vergangenheit nicht.
Aber dass sie neuerdings auf 0 reduziert sind, kann ich leider nicht bestätigen.
an die richtige Stelle bringen, klappt nicht.
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WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Viele Absetzungen hatte ich in der Vergangenheit nicht.
Aber dass sie neuerdings auf 0 reduziert sind, kann ich leider nicht bestätigen.
an die richtige Stelle bringen, klappt nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Redest du jetzt von berechtigte oder unberechtigte Absetzungen? Das ist mir bei deine Statements nicht klar.🤔
natürlich von unberechtigten Absetzungen. Warum soll ich Euch mit berechtigten Absetzungen die Zeit vertreiben?.....;-)))
Kleines Beispiel
Pat ist in 2023 befreit (wie die Jahre zuvor auch immer)
Kürzung wegen angeblicher Nichtbefreitheit.
Sohn der Pat. mailt mir:
"ich habe gestern mit der KK telefoniert und sie wollen mir die Bescheinigung diese Woche zuschicken.
Die Befreiung von Zuzahlungen, die wir im November 2022 für 2023 beantragt und bezahlt haben, wurde dort nicht korrekt berücksichtigt.
Nach Eingang der Bescheinigung werde ich diese an Sie weiterleiten."
Nächste Mail mit Anhang der Befreiung
"heute ist der Befreiungsausweis für 2023 bei meiner Mutter eingegangen.
Leider wurde nur der Ausweis zugeschickt, aber keine Erklärung, dass meine Mutter die Karte schon im November des letzten Jahres beantragt und damals die Jahreszahlung vorgenommen hat."
Da kann man nun Haaarspalterei betreiben.
Ich kenne Pat seit Jahren - als sehr zuverlässig - und verlasse mich auf die Aussage des Sohnes.
Was ist nun gewichtiger?
Mein (fehlerhafter?) Vertrauensvorschuss oder die Schlampigkeit der Kasse?????
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WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
natürlich von unberechtigten Absetzungen. Warum soll ich Euch mit berechtigten Absetzungen die Zeit vertreiben?.....;-)))
Kleines Beispiel
Pat ist in 2023 befreit (wie die Jahre zuvor auch immer)
Kürzung wegen angeblicher Nichtbefreitheit.
Sohn der Pat. mailt mir:
"ich habe gestern mit der KK telefoniert und sie wollen mir die Bescheinigung diese Woche zuschicken.
Die Befreiung von Zuzahlungen, die wir im November 2022 für 2023 beantragt und bezahlt haben, wurde dort nicht korrekt berücksichtigt.
Nach Eingang der Bescheinigung werde ich diese an Sie weiterleiten."
Nächste Mail mit Anhang der Befreiung
"heute ist der Befreiungsausweis für 2023 bei meiner Mutter eingegangen.
Leider wurde nur der Ausweis zugeschickt, aber keine Erklärung, dass meine Mutter die Karte schon im November des letzten Jahres beantragt und damals die Jahreszahlung vorgenommen hat."
Da kann man nun Haaarspalterei betreiben.
Ich kenne Pat seit Jahren - als sehr zuverlässig - und verlasse mich auf die Aussage des Sohnes.
Was ist nun gewichtiger?
Mein (fehlerhafter?) Vertrauensvorschuss oder die Schlampigkeit der Kasse?????
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Gert Winsa schrieb:
@WinnieE bei Befreiungskarten ist der Zeitpunkt der Ausstellung unerheblich, da sie nicht anteilig fürs Jahr, sondern immer nur ganzjährig ausgestellt werden, d.h. damit auch Rückwirkend gelten. Die Kasse weiss ab Zeitpunkt des Geldeingangs und Ausstellung darüber bescheid.
Das das rückwirkend gilt, weiss ich selbst.
Was willst Du mir damit sagen? KK hat berechtigt gekürzt, obwohl sie den gezahlten Betrag für Befreiung 2023 schon im Vorjahr auf ihrem Konto verbuchen durfte?
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WinnieE schrieb:
@Gert Winsa
Das das rückwirkend gilt, weiss ich selbst.
Was willst Du mir damit sagen? KK hat berechtigt gekürzt, obwohl sie den gezahlten Betrag für Befreiung 2023 schon im Vorjahr auf ihrem Konto verbuchen durfte?
Und natürlich thematisiere ich oder auch mal andere das. Allein in diesem Thread auf die schnelle: "in der Vergangenheit stecken bleiben" "merkwürdige Rechtsauffassung" "Dummheiten"
Ich denke du weisst das auch.
Schönes WE!
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Gert Winsa schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij trotz deines Wissens drückst du eben doch immer wieder persönliche Angriffe mit rein.
Und natürlich thematisiere ich oder auch mal andere das. Allein in diesem Thread auf die schnelle: "in der Vergangenheit stecken bleiben" "merkwürdige Rechtsauffassung" "Dummheiten"
Ich denke du weisst das auch.
Schönes WE!
Was wurde wann abgesetzt?
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Gert Winsa schrieb:
@WinnieE dann versteh ich glaub ich deinen Fall nicht.
Was wurde wann abgesetzt?
Genau so handhaben wir das, da wir uns aufgrund der schieren Praxisgröße einfach kein "Helfersyndrom" erlauben können. Ohne dich zu nahe treten zu wollen, ich glaube in diesem Beispiel ist das Problem hausgemacht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Mmm, eigentlich ist der BRV in diesem Punkt eindeutig: Der Zuzahlungsstatus auf der VO ist für beide Parteien bindend. Ausnahme; der Patient kann zum Beginn der VO ein gültiger Befreiungsausweis vorlegen.
Genau so handhaben wir das, da wir uns aufgrund der schieren Praxisgröße einfach kein "Helfersyndrom" erlauben können. Ohne dich zu nahe treten zu wollen, ich glaube in diesem Beispiel ist das Problem hausgemacht.
Ich denke, du weißt das auch. 😉
Trotzdem, auch dir ein schönes WE.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Ach Gert, deine Verständnis von persönlichen Angriffe ist genau wie dein Rechtsverständnis, gelinde gesagt, etwas speziell. Und du neigst leider immer wieder dazu, Gesagtem aus dem Verband zu rücken oder grundsätzlich eher negativ zu deuten. Das machst du nicht nur bei meine, sondern auch bei andere Beiträge. Und ich bin nicht der Einzige hier im Forum, der dich das schon so gesagt hat.
Ich denke, du weißt das auch. 😉
Trotzdem, auch dir ein schönes WE.
Aber unbegründete persönliche Angriffe wie obiges oder auch ein herablassendes "Ach Gert" ist eben genau deine abwertende Rhetorik hier, immer wieder....
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Gert Winsa schrieb:
Ach Lars weder an meinem Rechtsverständnis noch meinem Leseverständnis ist etwas seltsames, daher hast du es auch nicht begründet.
Aber unbegründete persönliche Angriffe wie obiges oder auch ein herablassendes "Ach Gert" ist eben genau deine abwertende Rhetorik hier, immer wieder....
Pat wird ab 1. Quartal 2023 behandelt.
Laut Absprache mit der Familie ist, wie oben beschrieben, Befreiungsantrag für 2023 im November 2022 gestellt und zeitgleich Befreiungsbeitrag für 2023 bezahlt.
VO wird im Juni als zuzahlungsfrei abgerechnet.
VO wurde per Augustabrechnung um den Zuzahlungsbetrag gekürzt, obwohl die KK seit 9 Monaten den Befreiungsbetrag für 2023 auf ihrem Konto hat.
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WinnieE schrieb:
@Gert Winsa
Pat wird ab 1. Quartal 2023 behandelt.
Laut Absprache mit der Familie ist, wie oben beschrieben, Befreiungsantrag für 2023 im November 2022 gestellt und zeitgleich Befreiungsbeitrag für 2023 bezahlt.
VO wird im Juni als zuzahlungsfrei abgerechnet.
VO wurde per Augustabrechnung um den Zuzahlungsbetrag gekürzt, obwohl die KK seit 9 Monaten den Befreiungsbetrag für 2023 auf ihrem Konto hat.
ja , und die KK kann ihre hausgemachten Probleme auf uns abwälzen.
Zum Zeitpunkt der Absetzung verfügte die KK bereits seit November des Vorjahres über den gestellten Befreiungsantrag und den bezahlten Befreiungsbetrag für 2023.
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WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ja , und die KK kann ihre hausgemachten Probleme auf uns abwälzen.
Zum Zeitpunkt der Absetzung verfügte die KK bereits seit November des Vorjahres über den gestellten Befreiungsantrag und den bezahlten Befreiungsbetrag für 2023.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Weiß du Gert, inzwischen kannst du mich mal. Du gehst jetzt auf ignorieren. Ich hab's endgültig gehabt mit dir.
ja , und die KK kann ihre hausgemachten Probleme auf uns abwälzen.
Zum Zeitpunkt der Absetzung verfügte die KK bereits seit November des Vorjahres über den gestellten Befreiungsantrag und den bezahlten Befreiungsbetrag für 2023.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE
WinnieE schrieb am 11.11.2023 20:37 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Darum geht es hier nicht: für dich kann nur der BRV maßgeblich sein. Du bist doch nicht verantwortlich für Probleme des Patienten mit seine Kasse? Und zum Zeitpunkt der Abrechnung lag dir doch keine gültige Zuzahlungsbefreiung vor, oder? Wie gesagt, für mich ist das hier im Endeffekt ein hausgemachtes Problem.
ja , und die KK kann ihre hausgemachten Probleme auf uns abwälzen.
Zum Zeitpunkt der Absetzung verfügte die KK bereits seit November des Vorjahres über den gestellten Befreiungsantrag und den bezahlten Befreiungsbetrag für 2023.
In nem anderen Thread meinte jemand, dass wenn der Pat. bezahlt(nochmals bei dir), also doppelt, er sich das von der KK mit deiner Quittung zurückerstatten lassen könne.
Selbst aber keine Eigenerfahrung damit.
Aber dein Beispiel zeigt gut die Absurditäten mit nun 3fachem Aufwand ,auch für die Kasse, auf....
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Gert Winsa schrieb:
@WinnieE verstehe den Punkt, sicher lag das der KK vor, hatte ja die Zahlung erhalten.
In nem anderen Thread meinte jemand, dass wenn der Pat. bezahlt(nochmals bei dir), also doppelt, er sich das von der KK mit deiner Quittung zurückerstatten lassen könne.
Selbst aber keine Eigenerfahrung damit.
Aber dein Beispiel zeigt gut die Absurditäten mit nun 3fachem Aufwand ,auch für die Kasse, auf....
Ohne Befreiungskarte müssen wir die Gebühren einfordern. Sollte die Befreiung anschl. erfolgen dann holen sich meine Patienten die Gebühren von der Kasse (ohne Probleme) wieder zurück.
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massu schrieb:
@WinnieE hol dir die Zuzahlung von Patienten zurück, gib ihm eine Quittung und die Kopie vom Rezept. . Und mit der geht der Patient zu seiner Kasse und holt sich die zuviel bezahlte Zuzahlung.
Ohne Befreiungskarte müssen wir die Gebühren einfordern. Sollte die Befreiung anschl. erfolgen dann holen sich meine Patienten die Gebühren von der Kasse (ohne Probleme) wieder zurück.
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Martin Weyer schrieb:
@WinnieE Bislang konnte ich das immer telefonisch mit den Sachbearbeiterinnen der Kassen klaren. Die zeigen sich nämlich zunehmend genervt von den Vertragswerken und Dienstanweisungen. Manchmal war es notwendig sich mehrmals durchstellen zu lassen, bis man den Verantwortlichen erreicht hat. So konnte ich das z.B. mit dem Vermerk "Duplikat/Zweitschrift" bei den Ersatzkassen generell klären. Seitdem kommt es hierzu zu keinerlei Absetzungen mehr, und das gilt für alle Heilmittelerbringer...Der Sachbearbeiter der Barmer stöhnte, er hätte vorher jeden Morgen im Schnitt weitere 40 Absetzungen diesbezüglich auf seinem Schreibtisch gehabt. Dabei hatten bereits die Apotheker positive Musterurteile zum gleichen Thema erzielen können. Wir lassen uns einfach zuviel gefallen!
"Darum geht es hier nicht: für dich kann nur der BRV maßgeblich sein. Du bist doch nicht verantwortlich für Probleme des Patienten mit seine Kasse? Und zum Zeitpunkt der Abrechnung lag dir doch keine gültige Zuzahlungsbefreiung vor, oder? Wie gesagt, für mich ist das hier im Endeffekt ein hausgemachtes Problem."
Für mich gibt es im Praxisalltag kein Schwarz oder Weiss, so wie Du es anscheinend praktizierst.Es ist für mich ein Gemisch aus Grautönen, ohne die es in zwischenmenschlichen Beziehungen schlecht geht.
Die hausgemachten Probleme ziehen sich durch unser Land auf allen Ebenen. Mit Erbsenzählereien sind wir weltmeisterlich.Positive Entwicklungen mit Fokus auf Gemeinwohl können auf diese Weise erfolgreich erschwert werden.So lange das gewollt scheint, werden positive Energien verschleudert, anstatt sinnvoll eingesetzt zu werden.
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WinnieE schrieb:
@lars Du schreibst:
"Darum geht es hier nicht: für dich kann nur der BRV maßgeblich sein. Du bist doch nicht verantwortlich für Probleme des Patienten mit seine Kasse? Und zum Zeitpunkt der Abrechnung lag dir doch keine gültige Zuzahlungsbefreiung vor, oder? Wie gesagt, für mich ist das hier im Endeffekt ein hausgemachtes Problem."
Für mich gibt es im Praxisalltag kein Schwarz oder Weiss, so wie Du es anscheinend praktizierst.Es ist für mich ein Gemisch aus Grautönen, ohne die es in zwischenmenschlichen Beziehungen schlecht geht.
Die hausgemachten Probleme ziehen sich durch unser Land auf allen Ebenen. Mit Erbsenzählereien sind wir weltmeisterlich.Positive Entwicklungen mit Fokus auf Gemeinwohl können auf diese Weise erfolgreich erschwert werden.So lange das gewollt scheint, werden positive Energien verschleudert, anstatt sinnvoll eingesetzt zu werden.
Wie du selbst erfahren hast, ist die Welt für unseren Vertragspartnern sehr wohl Schwarzweiß. Entsprechend wird es von uns im Ungang mit denen gehandhabt. Du möchtest es anders handhaben? Das kannst du machen, aber beschwere dich dann nicht über die Konsequenzen aus deinem Handeln. Du kannst dir das Leben auch selbst schwer machen. Nix für ungut.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Nein auch mein/unser Alltag ist sicherlich nicht Schwarzweiß. Wie ich bereits schrieb, aufgrund der schiere Größe unserer Praxis mit den dazugehörigen Patientenzahlen können wir uns schlicht und ergreifend kein "Helfersyndrom" (ein typisches Problem unserer Berufsgruppe) erlauben. Wir haben keine Ressourcen frei um irgendwelche Probleme unserer Patienten mit deren Kasse stellvertretend für denen zu lösen.
Wie du selbst erfahren hast, ist die Welt für unseren Vertragspartnern sehr wohl Schwarzweiß. Entsprechend wird es von uns im Ungang mit denen gehandhabt. Du möchtest es anders handhaben? Das kannst du machen, aber beschwere dich dann nicht über die Konsequenzen aus deinem Handeln. Du kannst dir das Leben auch selbst schwer machen. Nix für ungut.
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ali schrieb:
@Martin Weyer welches "Problem" meinst Du hier mit Duplikat ?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali
ali schrieb am 12.11.2023 09:33 Uhr:@Martin Weyer welches "Problem" meinst Du hier mit Duplikat ? Das frage ich mich auch. Ich habe diesbezüglich in 38 Jahre noch nie ein Problem mit Duplikate gehabt. 🤔
Wie du selbst erfahren hast, ist die Welt für unseren Vertragspartnern sehr wohl Schwarzweiß. Entsprechend wird es von uns im Ungang mit denen gehandhabt. Du möchtest es anders handhaben? Das kannst du machen, aber beschwere dich dann nicht über die Konsequenzen aus deinem Handeln. Du kannst dir das Leben auch selbst schwer machen. Nix für ungut.
Das Helfersyndrom betrifft , glaub ich , viele Berufe, die dem Gemeinwohl dienen und dafür "adäquat" schlecht bezahlt werden.
Die Egoisten finden sich sicher eher in den Reihen der Spitzenverdiener. Allerding hört und sieht man oft gerade aus dieser Riege die Aussteiger, welche merken, in welche Sackgasse sie geraten sind.
Ich beneide Dich nicht um Deinen grossen Laden. Möchte nicht tauschen, wünsch Dir aber allzeit frohes Schaffen!
und p.s. ab und zu muss ich auch mal meckern.
In diesem Sinne ..... nix für ungut ;-)))
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WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 12.11.2023 08:18 Uhr:@WinnieE Nein auch mein/unser Alltag ist sicherlich nicht Schwarzweiß. Wie ich bereits schrieb, aufgrund der schiere Größe unserer Praxis mit den dazugehörigen Patientenzahlen können wir uns schlicht und ergreifend kein "Helfersyndrom" (ein typisches Problem unserer Berufsgruppe) erlauben. Wir haben keine Ressourcen frei um irgendwelche Probleme unserer Patienten mit deren Kasse stellvertretend für denen zu lösen.
Wie du selbst erfahren hast, ist die Welt für unseren Vertragspartnern sehr wohl Schwarzweiß. Entsprechend wird es von uns im Ungang mit denen gehandhabt. Du möchtest es anders handhaben? Das kannst du machen, aber beschwere dich dann nicht über die Konsequenzen aus deinem Handeln. Du kannst dir das Leben auch selbst schwer machen. Nix für ungut.
Das Helfersyndrom betrifft , glaub ich , viele Berufe, die dem Gemeinwohl dienen und dafür "adäquat" schlecht bezahlt werden.
Die Egoisten finden sich sicher eher in den Reihen der Spitzenverdiener. Allerding hört und sieht man oft gerade aus dieser Riege die Aussteiger, welche merken, in welche Sackgasse sie geraten sind.
Ich beneide Dich nicht um Deinen grossen Laden. Möchte nicht tauschen, wünsch Dir aber allzeit frohes Schaffen!
und p.s. ab und zu muss ich auch mal meckern.
In diesem Sinne ..... nix für ungut ;-)))
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Martin Weyer schrieb:
@ali wenn der Arzt auf der Verordnung "Zweitschrift" oder "Duplikat" vermerkt, weil der 1.Ausdruck verloren ging....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Martin Weyer Wie gesagt: damit haben wir in 38 Jahr noch nie einen Problem gehabt. Weder bei den Ersatzkassen noch bei irgendeine andere Kasse. Was du also angeblich für "... alle Heilmittelerbringer ..." geklärt haben willst, ist mir somit schleierhaft.
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Martin Weyer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Glück gehabt!
Mir ging es aber letztendlich eher um deine Behauptung, etwas für die ganze Berufsgruppe verbindlich geklärt haben zu wollen. Das können sogar einzelne Gerichte (bis auf die Bundesgerichte) nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Martin Weyer Nö, ich kenne kein einziger Kollege der damit jemals Probleme hatte. Daher frage ich mich, warum du damit wohl ein Problem gehabt haben soll.
Mir ging es aber letztendlich eher um deine Behauptung, etwas für die ganze Berufsgruppe verbindlich geklärt haben zu wollen. Das können sogar einzelne Gerichte (bis auf die Bundesgerichte) nicht.
Beanstandung von Duplikaten ist mir leider schon mehrfach untergekommen, meistens von Kassen, die von Davaso geprüft werden, wenn auch nicht von allen - neuerdings aber auch von der Barmer. In all diesen Fällen wurde eine Begründung verlangt, warum ein Duplikat ausgestellt worden war. Erst nach Ergänzung der Begründung (z.B. " Pat. hat Original verschlust" oder "Duplikat nach formalem Fehler auf Original; Original wurde einbehalten" wurde gezahlt.
Also einfach nur Schikane, um die Therapeutinnen davon abzuhalten, irgendwas zu tun, was die Kasse bezahlen müsste.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Beanstandung von Duplikaten ist mir leider schon mehrfach untergekommen, meistens von Kassen, die von Davaso geprüft werden, wenn auch nicht von allen - neuerdings aber auch von der Barmer. In all diesen Fällen wurde eine Begründung verlangt, warum ein Duplikat ausgestellt worden war. Erst nach Ergänzung der Begründung (z.B. " Pat. hat Original verschlust" oder "Duplikat nach formalem Fehler auf Original; Original wurde einbehalten" wurde gezahlt.
Also einfach nur Schikane, um die Therapeutinnen davon abzuhalten, irgendwas zu tun, was die Kasse bezahlen müsste.
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tinki schrieb:
@Sabine Rabbel Kann ich leider auch bestätigen...schreibe seitdem bei Duplikaten schon immer vor dem Einreichen hinten eine Begründung drauf, seitdem "Ruhe". ;-)
@Sabine Rabbel
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass jeder dabei eine Begründung schreibt. thinking_face Wir haben das nämlich immer schon so gemacht, daher auch nie Probleme. Unsere Standard-Begründung lautet immer "Original-Verordnung fehlerhaft".
DAS wäre dann natürlich DIE Erklärung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tinki
@Sabine Rabbel
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass jeder dabei eine Begründung schreibt. thinking_face Wir haben das nämlich immer schon so gemacht, daher auch nie Probleme. Unsere Standard-Begründung lautet immer "Original-Verordnung fehlerhaft".
DAS wäre dann natürlich DIE Erklärung.
1. Patient hat Rückseite verlegt
2. Rückseite vom Drucker zerfetzt
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij meine Standard Begründungen
1. Patient hat Rückseite verlegt
2. Rückseite vom Drucker zerfetzt
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Aber für die Rückseite brauchst du gar kein Duplikat? Eine Leerkopie tut es auch.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich benutze auch kein Duplikat, sondern eine „blanko“ Kopie vom Original.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Dann brauchst du doch auch nicht zu begründen?
Wir meinen ein Duplikat, welches der Arzt ausstellt, wenn der Patient die VO vor dem ersten Termin verlegt, verliert, schreddert etc.
Und @massu vielleicht eine blanko Kopie aus dem Abrechnungsprogramm? Oder? innocent
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tinki schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij @massu Na, hier liegt ein Missverständnis in der Luft?
Wir meinen ein Duplikat, welches der Arzt ausstellt, wenn der Patient die VO vor dem ersten Termin verlegt, verliert, schreddert etc.
Und @massu vielleicht eine blanko Kopie aus dem Abrechnungsprogramm? Oder? innocent
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tinki Ich habe DUPLIKAT auch als Duplikat der VO verstanden, welche begründet werden sollte/muss (schließlich ist es eine Zweitschrift einer Urkunde, die eine Sachleistung der GKV nach sich zieht). Für die Rückseite ist keine Begründung erforderlich, auch wenn diese als blanko Kopie selbst erstellt wird.
Achtung, Scherz: Ich glaube, das diente als Vorlage für das diagonale "Entlassmanagement" see_no_evil
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tinki schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij so hab ich das auch aufgefasst. "Unsere" Ärzte schreiben auch immer deutlich "Duplikat" mit Stempel, Datum und Unterschrift drauf...
Achtung, Scherz: Ich glaube, das diente als Vorlage für das diagonale "Entlassmanagement" see_no_evil
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij brauch ich nicht? Ich dachte schon. Ok, wieder was dazu gelernt 😂😂
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Problem beschreiben
Martin Weyer schrieb:
Ich bin sogar der Auffassung, es gibt keine berechtigte Absetzungen, außer Betrug! Die Leistung wurde erbracht, dann kann man auch die Entlohnung erwarten.
Eine kleine Anmerkung am Rande zu Punkt 10 Hausbesuch: Es existieren nicht zwei Positionen, sondern vielmehr drei. Es sind..
1) der regulären Hausbesuch,
2) der Hausbesuch in eine soz. Einrichtung und
3) der Hausbesuch in der Kurzzeitpflege.
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wir haben den Fehler korrigiert.
Schönes Wochenende noch und
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Vielen Dank für den Hinweis Herr @Lars van Ravenzwaaij ,
wir haben den Fehler korrigiert.
Schönes Wochenende noch und
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Eine sehr gute Darstellung der möglichen Fehlerquellen. 👏👏
Eine kleine Anmerkung am Rande zu Punkt 10 Hausbesuch: Es existieren nicht zwei Positionen, sondern vielmehr drei. Es sind..
1) der regulären Hausbesuch,
2) der Hausbesuch in eine soz. Einrichtung und
3) der Hausbesuch in der Kurzzeitpflege.
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Ist doch klar: warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht.
So bleibt den Bürokraten der Arbeitsplatz garantiert und auf der anderen Seite steigt der Fachkräftemangel (die neben dem eigentlichen Job ihre wertvolle Zeit - unbezahlt - mit Bürokratie vergeuden)
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WinnieE schrieb:
@kvet
Ist doch klar: warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht.
So bleibt den Bürokraten der Arbeitsplatz garantiert und auf der anderen Seite steigt der Fachkräftemangel (die neben dem eigentlichen Job ihre wertvolle Zeit - unbezahlt - mit Bürokratie vergeuden)
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Martin Weyer schrieb:
...damit die Kassen eine Menge Geld einsparen. Mit uns können Sie es ja machen.
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Problem beschreiben
kvet schrieb:
Wozu gibt es eigentlich diese absurden Regeln?
völlig beratungsresistentes Arztpersonal, das selbst auf Aufforderung das Änderungsdatum nicht ergänzen möchte oder eine Neuausstellung von Rezepten, die seitens Arztpersonal mit TippEx bearbeitet wurden, verweigert.
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Problem beschreiben
Wintermöwe schrieb:
Nicht zuletzt:
völlig beratungsresistentes Arztpersonal, das selbst auf Aufforderung das Änderungsdatum nicht ergänzen möchte oder eine Neuausstellung von Rezepten, die seitens Arztpersonal mit TippEx bearbeitet wurden, verweigert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Cannabis Das gab es in der Vergangenheit auch schon: beispielsweise wurde KG-ZNS abgerechnet obwohl für die Praxis keine diesbezügliche Zulassung vorlag. Oder es gab Hinweise seitens Versicherten. Oder die Praxis wurde aufgrund Unregelmäßigkeiten gründlichst überprüft.
Wir machen fast ausschließlich HB und hatten diesbzgl. Bisher kaum Probleme. Im Einzelfall sende ich aber komische Absetzungen an den Chef der entsprechenden KK mit dem Hinweis, dass dies den Versorgungsauftrag im HB nicht verbessert. Es wird dann meist sehr schnell bezahlt.
Ich frage mich daher immer:
Was genau wollen die KK und wer hat diesen BRV so verhandelt, dass dies überhaupt möglich ist?
Beispiel aus dem BRV:
"Der Patient hat freie Wahl des Leistungserbringers. Diese Wahl darf durch nichts beeinflusst werden."
Andererseits darf HB nur im praxisüblichen Umkreis stattfinden.
Wie passt das zusammen?
Wenn ich jetzt aber oben im Artikel die ersten paar Punkte der meisten Absetzungen anschaue, dann muss man leider schlussfolgern, dass viele zugelassene PI nicht mal in der Lage sind Ihren Vertrag zu lesen und die Anlagen zu verstehen. Das entspricht auch meiner Erfahrung. Auch irgendwie nicht verständlich.
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Clearer schrieb:
Einerseits haben wir wohl einen eklatanten Fachkräftemangel in der Physiotherapie und deshalb hat man die Heilmittelpreise in den letzten 6 Jahren überproportional erhöht. Vom Versorgungsauftrag der KK im HB gar nicht erst zu sprechen. Andererseits werden erbrachte Leistungen wegen jedem Furz abgesetzt. Hausbesuchsrezepte wegen fehlender Definition für HB abzusetzen ist doch eigentlich lächerlich. Oder?
Wir machen fast ausschließlich HB und hatten diesbzgl. Bisher kaum Probleme. Im Einzelfall sende ich aber komische Absetzungen an den Chef der entsprechenden KK mit dem Hinweis, dass dies den Versorgungsauftrag im HB nicht verbessert. Es wird dann meist sehr schnell bezahlt.
Ich frage mich daher immer:
Was genau wollen die KK und wer hat diesen BRV so verhandelt, dass dies überhaupt möglich ist?
Beispiel aus dem BRV:
"Der Patient hat freie Wahl des Leistungserbringers. Diese Wahl darf durch nichts beeinflusst werden."
Andererseits darf HB nur im praxisüblichen Umkreis stattfinden.
Wie passt das zusammen?
Wenn ich jetzt aber oben im Artikel die ersten paar Punkte der meisten Absetzungen anschaue, dann muss man leider schlussfolgern, dass viele zugelassene PI nicht mal in der Lage sind Ihren Vertrag zu lesen und die Anlagen zu verstehen. Das entspricht auch meiner Erfahrung. Auch irgendwie nicht verständlich.
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jürgen336 schrieb:
Das Problem der Absetzungen den Therapeuten anzulasten ist natürlich die einfachste Form des Regresses. Ich frage mich, wie es im Zeitalter von Computern und vorhandener Software möglich ist, dass Verordnungen überhaupt falsch ausgestellt werden. Hier sollte das Verursacherprinzip greifen, wer den Fehler macht - bezahlt! Aber das ist alles so gewollt, keine Lobby der PhysioTherapie und keine Verbände die mal was auf die Reihe kriegen.
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Cannabis schrieb:
Wie wurde eine berechtigte Absetzung von Punkt 7 erkannt bzw. begründet? Alle anderen Punkte finden sich ja direkt auf der HMV.
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Cannabis schrieb:
Geht es bei der Top Ten um die Anzahl der Absetzungen oder um das Volumen?
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ali schrieb:
sollen Sie doch probieren "HB" abzusetzen, das ist nachträglich heilbar, wenn das alle Praxen machen, ist dee Aufwand für die Kassen viel zu hoch... Das Problem ist, dass offenkundig zu viele Absetzungen akzeptiert werden, dass lohnt dann für die Kassen...
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